Klimaschutzdach statt Zivilschutzkeller

ShortId
07.3070
Id
20073070
Updated
27.07.2023 19:44
Language
de
Title
Klimaschutzdach statt Zivilschutzkeller
AdditionalIndexing
66;Sonnenenergie;Gebäude;Zivilschutz;Stromerzeugung
1
  • L05K0705030303, Gebäude
  • L05K1703030102, Stromerzeugung
  • L04K04030201, Zivilschutz
  • L03K170505, Sonnenenergie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Nutzung der thermischen Solarenergie und der Fotovoltaik verzeichnet weltweit eine rasante Entwicklung, mit Zuwachsraten von 20 bis 40 Prozent pro Jahr bei stetig sinkenden Kosten. Die Effizienz der Zellen bewegt sich gegen 20 Prozent, sodass in unseren Verhältnissen 10 bis 15 Quadratmeter Zellfläche auf dem Hausdach genügen, um bei 1000 Kilowattstunden Sonneneinstrahlung pro Jahr den durchschnittlichen Verbrauch eines Haushalts zu decken. Ähnliches gilt für den Wärmebedarf, wenn die Bausubstanz gut ist.</p>
  • <p>Mit der definitiven Verabschiedung des Stromversorgungsgesetzes sind nach Auffassung des Bundesrates auf der gesetzlichen Ebene gute Rahmenbedingungen für die vermehrte Nutzung der Fotovoltaik geschaffen worden. Weiter unterstützt der Bund die Förderung der Fotovoltaik durch seine Anstrengungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie durch die aktive Unterstützung der Marktbearbeitung über das Programm Energie Schweiz.</p><p>Für die Erstellung günstiger Rahmenbedingungen im Bereich der solaren Warmwassererzeugung ist der Bund im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie bei der Information am Markt über das Programm Energie Schweiz aktiv.</p><p>Für die gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine verstärkte Förderung sind gemäss Energiegesetz die Kantone zuständig (Gebäudebereich). In mehreren Kantonen und Gemeinden bestehen Förderprogramme, welche die Installation von thermischen Solaranlagen finanziell unterstützen. Sie informieren die Bevölkerung regelmässig über die Möglichkeiten der Sonnenenergienutzung. Der Bund leistet zudem Globalbeiträge an die kantonalen Förderprogramme, welche u. a. für die Sonnenenergienutzung eingesetzt werden können.</p><p>Über die Hälfte der Kantone kennt Gesetzesgrundlagen, welche erweiterte Anforderungen an Neubauten vorschreiben; d. h., Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Bauten sollen so gebaut oder ausgerüstet werden, dass höchstens 80 Prozent des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nichterneuerbaren Energien gedeckt werden. Bis Ende 2008 werden voraussichtlich nahezu alle Kantone über entsprechende Grundlagen verfügen. Eine Variante, um dieses Ziel zu erreichen, ist die solare Warmwassererzeugung.</p><p>Mit der geplanten Verschärfung der kantonalen Mustervorschriften für den Gebäudebereich bereits auf 2008 (gemäss Beschluss der Energiedirektorenkonferenz vom 23. März 2007) werden voraussichtlich die Rahmenbedingungen für die solare Wärmeerzeugung zusätzlich verbessert werden.</p><p>Bezüglich der Aufhebung der Pflicht zum Bau von privaten Schutzräumen erkennt der Bundesrat in der Sache keinen direkten Zusammenhang mit dem Ziel der Motion (Einheit der Materie) und lehnt diese Forderung deshalb ab. Die Pflicht zum Bau von Schutzräumen ist im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz geregelt, dessen Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden erfolgt.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates bestehen gut aufeinander abgestimmte und in Zukunft noch verbesserte Rahmenbedingungen für die vermehrte Nutzung der Sonnenenergie. Es gilt nun für die Branche, die bestehenden Rahmenbedingungen zu nutzen. Der Bundesrat erachtet deshalb die Forderung der Motion für bessere Rahmenbedingungen bereits heute als erfüllt und beantragt daher deren Ablehnung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. Rahmenbedingungen zu schaffen (Einspeisevergütungen für Stromerzeugung, Förderprogramme für thermische Solarkollektoren), damit grundsätzlich bei allen Neubauten Solaranlagen als Beitrag zur Deckung des Strom-, Warmwasser- und Heizungsbedarfs eingebaut werden;</p><p>2. die Aufhebung der Pflicht zum Bau von privaten Schutzräumen vorzunehmen.</p>
  • Klimaschutzdach statt Zivilschutzkeller
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Nutzung der thermischen Solarenergie und der Fotovoltaik verzeichnet weltweit eine rasante Entwicklung, mit Zuwachsraten von 20 bis 40 Prozent pro Jahr bei stetig sinkenden Kosten. Die Effizienz der Zellen bewegt sich gegen 20 Prozent, sodass in unseren Verhältnissen 10 bis 15 Quadratmeter Zellfläche auf dem Hausdach genügen, um bei 1000 Kilowattstunden Sonneneinstrahlung pro Jahr den durchschnittlichen Verbrauch eines Haushalts zu decken. Ähnliches gilt für den Wärmebedarf, wenn die Bausubstanz gut ist.</p>
    • <p>Mit der definitiven Verabschiedung des Stromversorgungsgesetzes sind nach Auffassung des Bundesrates auf der gesetzlichen Ebene gute Rahmenbedingungen für die vermehrte Nutzung der Fotovoltaik geschaffen worden. Weiter unterstützt der Bund die Förderung der Fotovoltaik durch seine Anstrengungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie durch die aktive Unterstützung der Marktbearbeitung über das Programm Energie Schweiz.</p><p>Für die Erstellung günstiger Rahmenbedingungen im Bereich der solaren Warmwassererzeugung ist der Bund im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie bei der Information am Markt über das Programm Energie Schweiz aktiv.</p><p>Für die gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine verstärkte Förderung sind gemäss Energiegesetz die Kantone zuständig (Gebäudebereich). In mehreren Kantonen und Gemeinden bestehen Förderprogramme, welche die Installation von thermischen Solaranlagen finanziell unterstützen. Sie informieren die Bevölkerung regelmässig über die Möglichkeiten der Sonnenenergienutzung. Der Bund leistet zudem Globalbeiträge an die kantonalen Förderprogramme, welche u. a. für die Sonnenenergienutzung eingesetzt werden können.</p><p>Über die Hälfte der Kantone kennt Gesetzesgrundlagen, welche erweiterte Anforderungen an Neubauten vorschreiben; d. h., Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Bauten sollen so gebaut oder ausgerüstet werden, dass höchstens 80 Prozent des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nichterneuerbaren Energien gedeckt werden. Bis Ende 2008 werden voraussichtlich nahezu alle Kantone über entsprechende Grundlagen verfügen. Eine Variante, um dieses Ziel zu erreichen, ist die solare Warmwassererzeugung.</p><p>Mit der geplanten Verschärfung der kantonalen Mustervorschriften für den Gebäudebereich bereits auf 2008 (gemäss Beschluss der Energiedirektorenkonferenz vom 23. März 2007) werden voraussichtlich die Rahmenbedingungen für die solare Wärmeerzeugung zusätzlich verbessert werden.</p><p>Bezüglich der Aufhebung der Pflicht zum Bau von privaten Schutzräumen erkennt der Bundesrat in der Sache keinen direkten Zusammenhang mit dem Ziel der Motion (Einheit der Materie) und lehnt diese Forderung deshalb ab. Die Pflicht zum Bau von Schutzräumen ist im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz geregelt, dessen Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden erfolgt.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates bestehen gut aufeinander abgestimmte und in Zukunft noch verbesserte Rahmenbedingungen für die vermehrte Nutzung der Sonnenenergie. Es gilt nun für die Branche, die bestehenden Rahmenbedingungen zu nutzen. Der Bundesrat erachtet deshalb die Forderung der Motion für bessere Rahmenbedingungen bereits heute als erfüllt und beantragt daher deren Ablehnung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. Rahmenbedingungen zu schaffen (Einspeisevergütungen für Stromerzeugung, Förderprogramme für thermische Solarkollektoren), damit grundsätzlich bei allen Neubauten Solaranlagen als Beitrag zur Deckung des Strom-, Warmwasser- und Heizungsbedarfs eingebaut werden;</p><p>2. die Aufhebung der Pflicht zum Bau von privaten Schutzräumen vorzunehmen.</p>
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