Chancengleichheit in der Energiedebatte

ShortId
07.3073
Id
20073073
Updated
28.07.2023 08:06
Language
de
Title
Chancengleichheit in der Energiedebatte
AdditionalIndexing
66;Kernenergie;Meinungsbildung;Stromversorgung;Elektrizitätsindustrie;Public Relations;politische Werbung;Gleichbehandlung
1
  • L03K170303, Elektrizitätsindustrie
  • L03K170301, Kernenergie
  • L05K0802030701, Meinungsbildung
  • L04K12010203, Public Relations
  • L06K170101060701, Stromversorgung
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L04K08020340, politische Werbung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund ist zuständig für die Setzung von Rahmenbedingungen, die eine sichere und zuverlässige Versorgung ermöglichen. Es ist jedoch Aufgabe der Stromwirtschaft, für eine sichere Stromversorgung zu sorgen. Mit dem am 23. März 2007 vom Parlament verabschiedeten Stromversorgungsgesetz werden zudem Massnahmen zur Gewährleistung der Grundversorgung und zur Stärkung der Versorgungssicherheit in der Schweiz vorgeschlagen. Zudem wird die Versorgungssicherheit vom Regulator überwacht und werden gegebenenfalls geeignete Massnahmen ergriffen.</p><p>Der schweizerischen Stromwirtschaft kommt eine grosse Verantwortung gegenüber der stark exportorientierten Wirtschaft und der Wohnbevölkerung zur jederzeitigen Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung zu. Abschätzungen zu Folgekosten von Blackouts wurden sowohl in den USA als auch für London erstellt. Dabei zeigt sich, dass die Kosten sehr hoch sind und es somit nicht im Interesse eines Wirtschaftssubjektes - auch nicht der Stromwirtschaft - liegt, Blackouts zu provozieren.</p><p>Würde von der Stromwirtschaft vorsätzlich ein Blackout verursacht, wäre sie für den dadurch verursachten Schaden vollumfänglich ersatzpflichtig. Ferner sieht das Schweizerische Strafgesetzbuch in Artikel 239 Absatz 1 vor, dass "wer vorsätzlich den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Wasser, Licht, Kraft oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage hindert, stört oder gefährdet", mit Freiheitsstrafe bis drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Axpo schaltet Werbefilme mit Köbi Kuhn, in denen die Solarenergie und die Windenergie öffentlich verhöhnt werden. Um die Atomtechnik salonfähig zu machen, beschäftigt die Atomlobby ein Heer von PR-Leuten. Der Interpellant schliesst nicht aus, dass die Axpo als Fortsetzung der Pressionsversuche gezielte Blackouts veranlassen wird, um die Bevölkerung in Atomfragen gefügig zu machen, weil "nur solche Ereignisse ein Bewusstsein in der Bevölkerung wecken und Richtungsentscheide für die zukünftige Energienutzung ermöglichen könnten" ("NZZ", 1. Februar, S. 17). Die deutsche Eon hat solche Blackouts bereits vorexerziert, mit Schuldzuweisungen an die Windindustrie, die sich später als haltlos erwiesen.</p><p>1. Welche Sanktionen sieht das Gesetz vor, wenn Blackouts aus politischen Gründen vorsätzlich veranlasst werden?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ein gewisses Risiko besteht, dass Stromkonzerne solche Blackouts herbeiführen, um die öffentliche Meinung zu manipulieren, beispielsweise im Vorfeld einer Volksabstimmung über neue Atomkraftwerke?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass staatliche oder gemischtwirtschaftliche Konzerne und Netzbetreiber die öffentliche Meinung nicht manipulieren sollten?</p><p>4. Was unternimmt er dagegen? Ist er bereit, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die in der Auseinandersetzung um die Energiezukunft unseres Landes allen Marktteilnehmern Chancengleichheit einräumen?</p>
  • Chancengleichheit in der Energiedebatte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund ist zuständig für die Setzung von Rahmenbedingungen, die eine sichere und zuverlässige Versorgung ermöglichen. Es ist jedoch Aufgabe der Stromwirtschaft, für eine sichere Stromversorgung zu sorgen. Mit dem am 23. März 2007 vom Parlament verabschiedeten Stromversorgungsgesetz werden zudem Massnahmen zur Gewährleistung der Grundversorgung und zur Stärkung der Versorgungssicherheit in der Schweiz vorgeschlagen. Zudem wird die Versorgungssicherheit vom Regulator überwacht und werden gegebenenfalls geeignete Massnahmen ergriffen.</p><p>Der schweizerischen Stromwirtschaft kommt eine grosse Verantwortung gegenüber der stark exportorientierten Wirtschaft und der Wohnbevölkerung zur jederzeitigen Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung zu. Abschätzungen zu Folgekosten von Blackouts wurden sowohl in den USA als auch für London erstellt. Dabei zeigt sich, dass die Kosten sehr hoch sind und es somit nicht im Interesse eines Wirtschaftssubjektes - auch nicht der Stromwirtschaft - liegt, Blackouts zu provozieren.</p><p>Würde von der Stromwirtschaft vorsätzlich ein Blackout verursacht, wäre sie für den dadurch verursachten Schaden vollumfänglich ersatzpflichtig. Ferner sieht das Schweizerische Strafgesetzbuch in Artikel 239 Absatz 1 vor, dass "wer vorsätzlich den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Wasser, Licht, Kraft oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage hindert, stört oder gefährdet", mit Freiheitsstrafe bis drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Axpo schaltet Werbefilme mit Köbi Kuhn, in denen die Solarenergie und die Windenergie öffentlich verhöhnt werden. Um die Atomtechnik salonfähig zu machen, beschäftigt die Atomlobby ein Heer von PR-Leuten. Der Interpellant schliesst nicht aus, dass die Axpo als Fortsetzung der Pressionsversuche gezielte Blackouts veranlassen wird, um die Bevölkerung in Atomfragen gefügig zu machen, weil "nur solche Ereignisse ein Bewusstsein in der Bevölkerung wecken und Richtungsentscheide für die zukünftige Energienutzung ermöglichen könnten" ("NZZ", 1. Februar, S. 17). Die deutsche Eon hat solche Blackouts bereits vorexerziert, mit Schuldzuweisungen an die Windindustrie, die sich später als haltlos erwiesen.</p><p>1. Welche Sanktionen sieht das Gesetz vor, wenn Blackouts aus politischen Gründen vorsätzlich veranlasst werden?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ein gewisses Risiko besteht, dass Stromkonzerne solche Blackouts herbeiführen, um die öffentliche Meinung zu manipulieren, beispielsweise im Vorfeld einer Volksabstimmung über neue Atomkraftwerke?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass staatliche oder gemischtwirtschaftliche Konzerne und Netzbetreiber die öffentliche Meinung nicht manipulieren sollten?</p><p>4. Was unternimmt er dagegen? Ist er bereit, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die in der Auseinandersetzung um die Energiezukunft unseres Landes allen Marktteilnehmern Chancengleichheit einräumen?</p>
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