Ausbildung für alle Jugendlichen

ShortId
07.3074
Id
20073074
Updated
28.07.2023 12:00
Language
de
Title
Ausbildung für alle Jugendlichen
AdditionalIndexing
32;Armut;junger Mensch;Ausbildungsdauer;Erwerbsleben;berufliche Bildung
1
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L06K070202010402, Erwerbsleben
  • L04K01010203, Armut
  • L04K13030104, Ausbildungsdauer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie das Bundesamt für Statistik im vergangenen Jahr aufgezeigt hat, weist die Alterskategorie der 18- bis 25-Jährigen nach jener der Kinder mit 3,9 Prozent die höchste Sozialhilfequote aller Altersklassen auf. Jugendliche sind offenkundig einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Dieses strukturelle Armutsrisiko ist deshalb gravierend, weil ein verfehlter Berufseinstieg nicht selten Folgen für das ganze Leben hat und während Jahrzehnten hohe soziale Kosten für die Sozialhilfe und später die Invalidenversicherung mit sich bringen kann. Eine fehlende Grundausbildung und ein misslungener Einstieg ins Berufsleben bedeuten vielfach den Anfang einer Entwicklung, die über viele Stationen in die Armut und zur Sozialhilfe führt.</p><p>Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass alle Jugendlichen über die Zeit der obligatorischen Schule hinaus eine Ausbildung besuchen. Die heutige Altersgrenze für die Schulpflicht von 16 Jahren entspricht nicht mehr den Anforderungen, welche die Gesellschaft und die Arbeitswelt heute an die Grundausbildung Jugendlicher stellen. Schon heute dauert die Ausbildungszeit bei den meisten Jugendlichen wesentlich länger. Die Gewährleistung einer Ausbildungsmöglichkeit für alle Jugendlichen bis 18 Jahre soll vor allem Jugendliche mit geringerem Leistungsvermögen davor schützen, auf eine Ausbildung zu verzichten und längerfristig den Einstieg in das Erwerbsleben zu verpassen. Der Bundesrat soll in einer Strategie aufzeigen, welche Voraussetzungen heute gegeben oder künftig zu schaffen sind, um für alle Jugendlichen über die obligatorische Schulzeit hinaus bis zum 18. Lebensjahr eine Grundausbildung zu ermöglichen. Im Weiteren soll die Strategie aufzeigen, wie es heute um die Ausbildungsangebote, insbesondere die niederschwelligen Angebote, bestellt ist und wie sie im Hinblick auf eine Ausbildungsmöglichkeit für alle bis zum 18. Lebensjahr auszubauen wären. Schliesslich soll die Strategie Angaben über die möglichen Kosten eines solchen Ausbaus enthalten und diesen die Einsparungen bei den Sozialleistungen gegenüberstellen.</p>
  • <p>Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, dass möglichst alle Jugendlichen nach der obligatorischen Schule eine Erstausbildung abschliessen. Er begrüsst den Beschluss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, den Anteil der Abschlüsse auf Sekundarstufe II von heute knapp 90 auf 95 Prozent bis ins Jahr 2015 steigern zu wollen (OECD-Durchschnitt 2004: 80 Prozent).</p><p>Dieses Ziel geht über die im Postulat verlangte Gewährleistung einer Ausbildungsmöglichkeit bis zum 18. Altersjahr für alle Jugendlichen hinaus. Ein erster Berufsbildungsabschluss ist vor diesem Altersjahr kaum zu erreichen. In der Regel dauert es im Gegenteil mindestens ein bis zwei Jahre länger. Ausserdem beträgt gemäss den Erhebungen des Bundesamtes für Statistik das durchschnittliche Eintrittsalter in die berufliche Grundbildung seit 1990 bereits 18 Jahre.</p><p>Im Übergang von der obligatorischen Schule zur Berufsbildung besteht eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten, sei es zur Behebung von schulischen Defiziten (10. Schuljahr), sei es zur Befähigung zu einer beruflichen Grundbildung (Brückenangebote). Im Hinblick auf die Lehrstellensuche bieten die Kantone ausserdem individuelle Mentoring- und Coaching-Massnahmen an.</p><p>Probleme beim Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt ergeben sich insbesondere aus sozialen Benachteiligungen in Kombination mit erheblichen schulischen Schwächen und persönlichen Defiziten. Diese Mehrfachprobleme entstehen meist vor oder zu Beginn der Sekundarstufe I. In diesem Fall genügen die gängigen Angebote und Massnahmen im Übergang zur Sekundarstufe II nicht. Es braucht über mehrere Jahre hinweg koordinierte, langfristig ausgerichtete Eingliederungsstrategien auf Fallebene. Aus diesem Grund hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen im Februar 2007 das "Case Management Berufsbildung" lanciert. Die Kantone sind gegenwärtig daran, ihre Umsetzungskonzepte zu definieren.</p><p>Das "Case Management Berufsbildung" hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass möglichst niemand aus dem Bildungssystem herausfällt. Es setzt bereits vor dem Abschluss der obligatorischen Schule an und soll gewährleisten, dass gerade in Fällen mit Problemen die jeweils richtigen Bildungsmassnahmen getroffen werden.</p><p>Ein Bildungsobligatorium bis zum 18. Altersjahr wäre weniger zielführend. Es geht um Einzelprobleme. Diese können nur mit gezielten Einzelmassnahmen behoben werden. Eine Verlängerung des Bildungsobligatoriums hingegen wäre eine Massnahme, die alle trifft und allenfalls dazu beitragen würde, die Probleme um zwei Jahre hinauszuschieben, ohne sie nachhaltig zu lösen.</p><p>Die Möglichkeiten, um sich nach der obligatorischen Schule auszubilden, sind vorhanden. Das neue Berufsbildungsgesetz hat ausserdem die Nachholbildung gestärkt, indem es die allgemeine Durchlässigkeit erhöht und durch Instrumente der Anrechnung von informell erworbenen Kompetenzen ergänzt. Der Bund wird sich weiterhin zusammen mit den Kantonen dafür einsetzen, dass möglichst viele Jugendlichen die bestehenden Möglichkeiten nutzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Strategie zu entwickeln, um über die obligatorische Schulpflicht hinaus die Gewährleistung einer Ausbildungsmöglichkeit bis zum 18. Altersjahr für alle Jugendlichen sicherzustellen und die erforderlichen Ausbildungsmöglichkeiten bereitzustellen.</p>
  • Ausbildung für alle Jugendlichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie das Bundesamt für Statistik im vergangenen Jahr aufgezeigt hat, weist die Alterskategorie der 18- bis 25-Jährigen nach jener der Kinder mit 3,9 Prozent die höchste Sozialhilfequote aller Altersklassen auf. Jugendliche sind offenkundig einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Dieses strukturelle Armutsrisiko ist deshalb gravierend, weil ein verfehlter Berufseinstieg nicht selten Folgen für das ganze Leben hat und während Jahrzehnten hohe soziale Kosten für die Sozialhilfe und später die Invalidenversicherung mit sich bringen kann. Eine fehlende Grundausbildung und ein misslungener Einstieg ins Berufsleben bedeuten vielfach den Anfang einer Entwicklung, die über viele Stationen in die Armut und zur Sozialhilfe führt.</p><p>Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass alle Jugendlichen über die Zeit der obligatorischen Schule hinaus eine Ausbildung besuchen. Die heutige Altersgrenze für die Schulpflicht von 16 Jahren entspricht nicht mehr den Anforderungen, welche die Gesellschaft und die Arbeitswelt heute an die Grundausbildung Jugendlicher stellen. Schon heute dauert die Ausbildungszeit bei den meisten Jugendlichen wesentlich länger. Die Gewährleistung einer Ausbildungsmöglichkeit für alle Jugendlichen bis 18 Jahre soll vor allem Jugendliche mit geringerem Leistungsvermögen davor schützen, auf eine Ausbildung zu verzichten und längerfristig den Einstieg in das Erwerbsleben zu verpassen. Der Bundesrat soll in einer Strategie aufzeigen, welche Voraussetzungen heute gegeben oder künftig zu schaffen sind, um für alle Jugendlichen über die obligatorische Schulzeit hinaus bis zum 18. Lebensjahr eine Grundausbildung zu ermöglichen. Im Weiteren soll die Strategie aufzeigen, wie es heute um die Ausbildungsangebote, insbesondere die niederschwelligen Angebote, bestellt ist und wie sie im Hinblick auf eine Ausbildungsmöglichkeit für alle bis zum 18. Lebensjahr auszubauen wären. Schliesslich soll die Strategie Angaben über die möglichen Kosten eines solchen Ausbaus enthalten und diesen die Einsparungen bei den Sozialleistungen gegenüberstellen.</p>
    • <p>Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, dass möglichst alle Jugendlichen nach der obligatorischen Schule eine Erstausbildung abschliessen. Er begrüsst den Beschluss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, den Anteil der Abschlüsse auf Sekundarstufe II von heute knapp 90 auf 95 Prozent bis ins Jahr 2015 steigern zu wollen (OECD-Durchschnitt 2004: 80 Prozent).</p><p>Dieses Ziel geht über die im Postulat verlangte Gewährleistung einer Ausbildungsmöglichkeit bis zum 18. Altersjahr für alle Jugendlichen hinaus. Ein erster Berufsbildungsabschluss ist vor diesem Altersjahr kaum zu erreichen. In der Regel dauert es im Gegenteil mindestens ein bis zwei Jahre länger. Ausserdem beträgt gemäss den Erhebungen des Bundesamtes für Statistik das durchschnittliche Eintrittsalter in die berufliche Grundbildung seit 1990 bereits 18 Jahre.</p><p>Im Übergang von der obligatorischen Schule zur Berufsbildung besteht eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten, sei es zur Behebung von schulischen Defiziten (10. Schuljahr), sei es zur Befähigung zu einer beruflichen Grundbildung (Brückenangebote). Im Hinblick auf die Lehrstellensuche bieten die Kantone ausserdem individuelle Mentoring- und Coaching-Massnahmen an.</p><p>Probleme beim Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt ergeben sich insbesondere aus sozialen Benachteiligungen in Kombination mit erheblichen schulischen Schwächen und persönlichen Defiziten. Diese Mehrfachprobleme entstehen meist vor oder zu Beginn der Sekundarstufe I. In diesem Fall genügen die gängigen Angebote und Massnahmen im Übergang zur Sekundarstufe II nicht. Es braucht über mehrere Jahre hinweg koordinierte, langfristig ausgerichtete Eingliederungsstrategien auf Fallebene. Aus diesem Grund hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen im Februar 2007 das "Case Management Berufsbildung" lanciert. Die Kantone sind gegenwärtig daran, ihre Umsetzungskonzepte zu definieren.</p><p>Das "Case Management Berufsbildung" hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass möglichst niemand aus dem Bildungssystem herausfällt. Es setzt bereits vor dem Abschluss der obligatorischen Schule an und soll gewährleisten, dass gerade in Fällen mit Problemen die jeweils richtigen Bildungsmassnahmen getroffen werden.</p><p>Ein Bildungsobligatorium bis zum 18. Altersjahr wäre weniger zielführend. Es geht um Einzelprobleme. Diese können nur mit gezielten Einzelmassnahmen behoben werden. Eine Verlängerung des Bildungsobligatoriums hingegen wäre eine Massnahme, die alle trifft und allenfalls dazu beitragen würde, die Probleme um zwei Jahre hinauszuschieben, ohne sie nachhaltig zu lösen.</p><p>Die Möglichkeiten, um sich nach der obligatorischen Schule auszubilden, sind vorhanden. Das neue Berufsbildungsgesetz hat ausserdem die Nachholbildung gestärkt, indem es die allgemeine Durchlässigkeit erhöht und durch Instrumente der Anrechnung von informell erworbenen Kompetenzen ergänzt. Der Bund wird sich weiterhin zusammen mit den Kantonen dafür einsetzen, dass möglichst viele Jugendlichen die bestehenden Möglichkeiten nutzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Strategie zu entwickeln, um über die obligatorische Schulpflicht hinaus die Gewährleistung einer Ausbildungsmöglichkeit bis zum 18. Altersjahr für alle Jugendlichen sicherzustellen und die erforderlichen Ausbildungsmöglichkeiten bereitzustellen.</p>
    • Ausbildung für alle Jugendlichen

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