Existiert auch der Linksextremismus in der nationalen Forschung?

ShortId
07.3076
Id
20073076
Updated
28.07.2023 04:50
Language
de
Title
Existiert auch der Linksextremismus in der nationalen Forschung?
AdditionalIndexing
36;28;Körperverletzung;junger Mensch;Berichterstattung durch die Medien;Rechtsradikalismus;Forschungsprogramm;Gleichbehandlung;Gewalt;Sachbeschädigung;SRG;Linksradikalismus;Forschungsvorhaben
1
  • L04K16020206, Forschungsvorhaben
  • L04K16020201, Forschungsprogramm
  • L04K08020421, Rechtsradikalismus
  • L04K08020413, Linksradikalismus
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L04K01010207, Gewalt
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K0101020702, Sachbeschädigung
  • L06K050102010302, Körperverletzung
  • L04K12020402, Berichterstattung durch die Medien
  • L05K1202050108, SRG
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Jahr 2001 hat der Bundesrat das Nationale Forschungsprogramm (NFP 40+) über den Rechtsextremismus bewilligt. Seither sind insgesamt zwölf wissenschaftliche Studien über die Ursachen, das Ausmass und die Folgen rechtsextremistischer Tätigkeiten abgeschlossen und teilweise veröffentlicht worden. Besonderes Gewicht wurde auf die rechtsextremistischen Gewalttaten sowie auf die Übergriffe auf Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren gelegt. Die Medien haben jeweils ausführlich über die einzelnen Studien berichtet.</p><p>Der wissenschaftliche Nutzen dieser nationalen Forschungsarbeiten, die zweifellos mehrere Millionen an öffentlichen Geldern beansprucht hatten, wäre noch wesentlich grösser gewesen, wenn das gesamte Spektrum des in der Schweiz präsenten Extremismus und insbesondere des Gewaltextremismus erforscht und ausgewertet worden wäre; das nicht zuletzt auch deshalb, weil extremistische Elemente vorhanden sind, die auf der pluralistischen Links-rechts-Skala gar nicht einzuordnen sind. </p><p>Nachgerade an Verschleuderung von Bundesmitteln grenzt es, wenn die NFP-40-Forscher 3000 Berufs- und Mittelschüler zwischen 16 und 20 Jahren in den Kantonen Basel-Stadt und Baselland nach ihren Erfahrungen mit gewalttätigen Auseinandersetzungen befragten, sich in der Auswertung aber lediglich auf rechtsextremistische Ursachen beschränkten. So war zu erfahren, dass nur gerade 25 Prozent aller Vorfälle auf das Konto rechtsextremistischer Täter gingen. Das Zahlenmaterial über die Ursachen der übrigen 75 Prozent aller gewalttätigen Vorfälle war ebenfalls vorhanden, blieb der Öffentlichkeit aber verschlossen. Es kann und darf doch nicht sein, dass die mit Bundesmitteln finanzierte Forschung "auf dem einen Auge blind" ist!</p><p>Ebenso sehr wie bei den Ursachen und Gegenmassnahmen im Falle des Rechtsextremismus hat das Schweizervolk auch einen Anspruch darauf, statistische Angaben und Hinweise über die anderen Sparten im Bereich des Extremismus zu erhalten. Wenn man beispielsweise die Berichterstattung in den SRG-Medien zum Massstab nimmt, könnte man den Eindruck erhalten, diese übrigen Sparten seien eher vernachlässigbar. Dem ist aber in keiner Art und Weise so, wie schon aus den periodisch publizierten Extremismus-Berichten des Bundesrates hervorgeht. Geradezu aufschreckend sind die neuesten, von der Bundespolizei veröffentlichten Zahlen über die im letzten Jahr begangenen Straftaten. Danach ist das linksextremistische Kriminalitätspotenzial wesentlich grösser und gefährlicher als das rechtsextremistische.</p><p>Der Bundesrat täte folglich gut daran, das gesamte Spektrum des in der Schweiz existierenden Extremismus mit gleichen Massstäben erforschen zu lassen. Man bekäme dann auch einen tieferen Einblick in das Gefahrenpotenzial des gesamten Extremismus, in die zur Bekämpfung aufgewendeten Polizeieinsatzstunden sowie in die angerichteten physischen Schäden.</p><p>Auch für die Macher der Informationssendungen der SRG wäre eine solche Gesamtbilanz von grosser Hilfe. Sie würden dem TV-Publikum dann kaum mehr alle Wochen nur die Bilder von den rechtsextremen Störefrieden vom 1. August 2005 auf dem Rütli zeigen, sondern auch Bilder von den mit extremer Gewalt einhergegangenen Anti-WEF-Aktionen in Graubünden, Zürich und Bern, Anti-G8-Ausschreitungen in der Romandie oder autonomen Abendspaziergängen in Bern!</p>
  • <p>Der Bundesrat beobachtet den in der Schweiz existierenden gewalttätigen Extremismus permanent durch seine zuständigen Sicherheitsorgane. Erfasst werden dadurch sämtliche Extremismusarten, unabhängig ihrer politischen oder ideologischen Ausrichtung. Im Rahmen des jährlichen Berichtes über die innere Sicherheit der Schweiz informiert das Bundesamt für Polizei die Öffentlichkeit über den gewalttätigen Extremismus. Bei Bedarf lässt der Bundesrat zudem den Extremismus in der Schweiz umfassend analysieren, letztmals im 2004 veröffentlichten Extremismusbericht. Parallel zu diesen Lagebeurteilungen der Behörden hat der Bundesrat gemäss Empfehlung der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes 2001 beschlossen, mit dem Nationalen Forschungsprogramm 40+ "Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus in Auftrag zu geben. Den Hintergrund dafür bildeten eine stark ansteigende Zahl der gemeldeten rechtsextremistischen Vorfälle und eine sprunghafte Zunahme der Mitgliederzahlen rechtsextremer Gruppierungen im Jahr 2000.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) wurden seit 2001 folgende Beiträge gesprochen:</p><p>- Für die 13 Forschungsprojekte des NFP 40+ wurden insgesamt 3 697 824 Franken aufgewendet. Es ist keine Genehmigung von weiteren Forschungsvorhaben vorgesehen.</p><p>- Im Rahmen von Projekten in der freien Forschung hat der SNF ein Projekt zum Themenbereich Rechtsextremismus und Antisemitismus im Umfang von 93 209 Franken gefördert. Zwei Projekte, die sich mit Protestbewegungen gegen die Globalisierung befassen - u. a. dem Protest gegen das WEF in Davos -, erhielten 573 750 Franken.</p><p>- Ferner wurden zahlreiche Forschungsarbeiten gefördert, die sich nicht spezifisch mit gewalttätigem Links- oder Rechtsextremismus, sondern ganz generell mit Gewaltanwendung befassen, sowohl im Rahmen des NFP 40 "Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität" als auch in der freien Forschung.</p><p>2. Es handelt sich hierbei um ein einzelnes Forschungsprojekt des NFP 40+. Entsprechend der Zielsetzung des NFP haben die Forschenden mit ihrem Fragebogen 3000 Berufs- und Mittelschüler nach rechtsextremistischen Gewalterfahrungen gefragt. Mittels einer standardisierten Fragetechnik (Katalog mit Anschlussfragen) konnte bei einer diesbezüglich zutreffenden Antwort geprüft werden, ob eine rechtsextremistische Gewalttat vorlag. Die Erforschung und Überprüfung aller angegebenen Gewalterfahrungen hätte den Umfang und die Zielsetzung des Forschungsprojektes gesprengt. Die Schwerpunktsetzung erfolgte einzig mit Blick auf das Studienziel und weder aus einem finanziellen Engpass noch aus politisch-ideologischen Gründen.</p><p>3. Der Bundesrat sieht nicht vor, mit einem weiteren NFP alle bekannten Erscheinungsformen des Extremismus wissenschaftlich erforschen zu lassen. Er will den Abschluss des NFP 40+ abwarten und abklären, inwiefern sich das Instrument NFP für diese Art Forschung eignet.</p><p>4. Die Kantone tragen aufgrund der verfassungsmässigen Ordnung die primäre Verantwortung für die innere Sicherheit. Deshalb verfügt der Bundesrat über kein statistisches Material zu Polizeieinsatzstunden sowie über Personen- und Sachschäden. Kantonsübergreifende Schätzungen werden vornehmlich im Zusammenhang mit Massnahmen bei Grossveranstaltungen vorgenommen, bei denen ein interkantonaler Polizeieinsatz und/oder Hilfeleistungen der Armee notwendig sind. Die Angaben in der jährlich publizierten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind minimal. Eine Revision der PKS ist aber im Gange. Der Bundesrat unterstützt die laufende Revision unter der Federführung des Bundesamtes für Statistik.</p><p>5. Das neue Radio- und Fernsehgesetz kennt inhaltliche Grundsätze für Radio und Fernsehen im Allgemeinen und für die konzessionierten Veranstalter wie die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) im Besonderen. So ist die SRG als Service-public-Veranstalterin u. a. verpflichtet, einen gesetzlichen Leistungsauftrag zu erfüllen, der durch umfassende, vielfältige und sachgerechte Information zur freien Meinungsbildung des Publikums beiträgt. Inhaltlich haben diese Informationen insgesamt die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck zu bringen. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Programmautonomie der SRG und angesichts der bestehenden gesetzlichen Regelungen hat der Bundesrat, was die Programmgestaltung anbelangt, aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit, in der Weise, wie es der Interpellant verlangt, zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele Bundesmittel sind seit 2001 in Forschungsarbeiten über den Rechtsextremismus in der Schweiz ausgegeben worden? Wie viele in solche über den Linksextremismus einschliesslich des anarchistisch-autonomen Chaotentums?</p><p>2. Gemäss den aufwendigen Studien im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP 40+) sind von den schweizerischen Berufs- und Mittelschülern rund 40 Prozent mindestens einmal in gewalttätige Auseinandersetzungen verwickelt worden. 25 Prozent dieser Vorfälle gehen zulasten einer rechtsextremen Täterschaft.</p><p>- Kann der Bundesrat nähere Angaben zur Täterschaft in den übrigen 75 Prozent der registrierten Fälle machen?</p><p>- Warum hat es der Bundesrat überhaupt zugelassen, dass die NFP-40-Forscher der besorgten Öffentlichkeit nur die Ursache in 25 Prozent und nicht in allen registrierten Fällen mitgeteilt hatten? Waren finanzielle oder politisch-ideologische Gründe hiefür massgebend?</p><p>3. Ist er bereit, das nationale Forschungsprogramm "Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" durch ein solches zu ergänzen, das alle bekannten Erscheinungsformen des Extremismus einbezieht?</p><p>4. Verfügt er über aktuelles statistisches Material über Polizeieinsatzstunden sowie über Personen- und Sachschäden, die von den diversen Sparten des gewalttätigen Extremismus verursacht worden sind? Falls nein, liegen zumindest Schätzungen vor?</p><p>5. Ist er gewillt, nach Vorliegen der Forschungsergebnisse über das linksextreme und anarchistisch-autonome Gewaltphänomen die SRG zu verpflichten, im Sinne des gebührenfinanzierten öffentlichen Leistungsauftrages das Publikum ebenso umfassend zu informieren, wie sie es mit den Rechtsextremismus-Studien gemacht hat?</p>
  • Existiert auch der Linksextremismus in der nationalen Forschung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 2001 hat der Bundesrat das Nationale Forschungsprogramm (NFP 40+) über den Rechtsextremismus bewilligt. Seither sind insgesamt zwölf wissenschaftliche Studien über die Ursachen, das Ausmass und die Folgen rechtsextremistischer Tätigkeiten abgeschlossen und teilweise veröffentlicht worden. Besonderes Gewicht wurde auf die rechtsextremistischen Gewalttaten sowie auf die Übergriffe auf Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren gelegt. Die Medien haben jeweils ausführlich über die einzelnen Studien berichtet.</p><p>Der wissenschaftliche Nutzen dieser nationalen Forschungsarbeiten, die zweifellos mehrere Millionen an öffentlichen Geldern beansprucht hatten, wäre noch wesentlich grösser gewesen, wenn das gesamte Spektrum des in der Schweiz präsenten Extremismus und insbesondere des Gewaltextremismus erforscht und ausgewertet worden wäre; das nicht zuletzt auch deshalb, weil extremistische Elemente vorhanden sind, die auf der pluralistischen Links-rechts-Skala gar nicht einzuordnen sind. </p><p>Nachgerade an Verschleuderung von Bundesmitteln grenzt es, wenn die NFP-40-Forscher 3000 Berufs- und Mittelschüler zwischen 16 und 20 Jahren in den Kantonen Basel-Stadt und Baselland nach ihren Erfahrungen mit gewalttätigen Auseinandersetzungen befragten, sich in der Auswertung aber lediglich auf rechtsextremistische Ursachen beschränkten. So war zu erfahren, dass nur gerade 25 Prozent aller Vorfälle auf das Konto rechtsextremistischer Täter gingen. Das Zahlenmaterial über die Ursachen der übrigen 75 Prozent aller gewalttätigen Vorfälle war ebenfalls vorhanden, blieb der Öffentlichkeit aber verschlossen. Es kann und darf doch nicht sein, dass die mit Bundesmitteln finanzierte Forschung "auf dem einen Auge blind" ist!</p><p>Ebenso sehr wie bei den Ursachen und Gegenmassnahmen im Falle des Rechtsextremismus hat das Schweizervolk auch einen Anspruch darauf, statistische Angaben und Hinweise über die anderen Sparten im Bereich des Extremismus zu erhalten. Wenn man beispielsweise die Berichterstattung in den SRG-Medien zum Massstab nimmt, könnte man den Eindruck erhalten, diese übrigen Sparten seien eher vernachlässigbar. Dem ist aber in keiner Art und Weise so, wie schon aus den periodisch publizierten Extremismus-Berichten des Bundesrates hervorgeht. Geradezu aufschreckend sind die neuesten, von der Bundespolizei veröffentlichten Zahlen über die im letzten Jahr begangenen Straftaten. Danach ist das linksextremistische Kriminalitätspotenzial wesentlich grösser und gefährlicher als das rechtsextremistische.</p><p>Der Bundesrat täte folglich gut daran, das gesamte Spektrum des in der Schweiz existierenden Extremismus mit gleichen Massstäben erforschen zu lassen. Man bekäme dann auch einen tieferen Einblick in das Gefahrenpotenzial des gesamten Extremismus, in die zur Bekämpfung aufgewendeten Polizeieinsatzstunden sowie in die angerichteten physischen Schäden.</p><p>Auch für die Macher der Informationssendungen der SRG wäre eine solche Gesamtbilanz von grosser Hilfe. Sie würden dem TV-Publikum dann kaum mehr alle Wochen nur die Bilder von den rechtsextremen Störefrieden vom 1. August 2005 auf dem Rütli zeigen, sondern auch Bilder von den mit extremer Gewalt einhergegangenen Anti-WEF-Aktionen in Graubünden, Zürich und Bern, Anti-G8-Ausschreitungen in der Romandie oder autonomen Abendspaziergängen in Bern!</p>
    • <p>Der Bundesrat beobachtet den in der Schweiz existierenden gewalttätigen Extremismus permanent durch seine zuständigen Sicherheitsorgane. Erfasst werden dadurch sämtliche Extremismusarten, unabhängig ihrer politischen oder ideologischen Ausrichtung. Im Rahmen des jährlichen Berichtes über die innere Sicherheit der Schweiz informiert das Bundesamt für Polizei die Öffentlichkeit über den gewalttätigen Extremismus. Bei Bedarf lässt der Bundesrat zudem den Extremismus in der Schweiz umfassend analysieren, letztmals im 2004 veröffentlichten Extremismusbericht. Parallel zu diesen Lagebeurteilungen der Behörden hat der Bundesrat gemäss Empfehlung der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes 2001 beschlossen, mit dem Nationalen Forschungsprogramm 40+ "Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus in Auftrag zu geben. Den Hintergrund dafür bildeten eine stark ansteigende Zahl der gemeldeten rechtsextremistischen Vorfälle und eine sprunghafte Zunahme der Mitgliederzahlen rechtsextremer Gruppierungen im Jahr 2000.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) wurden seit 2001 folgende Beiträge gesprochen:</p><p>- Für die 13 Forschungsprojekte des NFP 40+ wurden insgesamt 3 697 824 Franken aufgewendet. Es ist keine Genehmigung von weiteren Forschungsvorhaben vorgesehen.</p><p>- Im Rahmen von Projekten in der freien Forschung hat der SNF ein Projekt zum Themenbereich Rechtsextremismus und Antisemitismus im Umfang von 93 209 Franken gefördert. Zwei Projekte, die sich mit Protestbewegungen gegen die Globalisierung befassen - u. a. dem Protest gegen das WEF in Davos -, erhielten 573 750 Franken.</p><p>- Ferner wurden zahlreiche Forschungsarbeiten gefördert, die sich nicht spezifisch mit gewalttätigem Links- oder Rechtsextremismus, sondern ganz generell mit Gewaltanwendung befassen, sowohl im Rahmen des NFP 40 "Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität" als auch in der freien Forschung.</p><p>2. Es handelt sich hierbei um ein einzelnes Forschungsprojekt des NFP 40+. Entsprechend der Zielsetzung des NFP haben die Forschenden mit ihrem Fragebogen 3000 Berufs- und Mittelschüler nach rechtsextremistischen Gewalterfahrungen gefragt. Mittels einer standardisierten Fragetechnik (Katalog mit Anschlussfragen) konnte bei einer diesbezüglich zutreffenden Antwort geprüft werden, ob eine rechtsextremistische Gewalttat vorlag. Die Erforschung und Überprüfung aller angegebenen Gewalterfahrungen hätte den Umfang und die Zielsetzung des Forschungsprojektes gesprengt. Die Schwerpunktsetzung erfolgte einzig mit Blick auf das Studienziel und weder aus einem finanziellen Engpass noch aus politisch-ideologischen Gründen.</p><p>3. Der Bundesrat sieht nicht vor, mit einem weiteren NFP alle bekannten Erscheinungsformen des Extremismus wissenschaftlich erforschen zu lassen. Er will den Abschluss des NFP 40+ abwarten und abklären, inwiefern sich das Instrument NFP für diese Art Forschung eignet.</p><p>4. Die Kantone tragen aufgrund der verfassungsmässigen Ordnung die primäre Verantwortung für die innere Sicherheit. Deshalb verfügt der Bundesrat über kein statistisches Material zu Polizeieinsatzstunden sowie über Personen- und Sachschäden. Kantonsübergreifende Schätzungen werden vornehmlich im Zusammenhang mit Massnahmen bei Grossveranstaltungen vorgenommen, bei denen ein interkantonaler Polizeieinsatz und/oder Hilfeleistungen der Armee notwendig sind. Die Angaben in der jährlich publizierten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind minimal. Eine Revision der PKS ist aber im Gange. Der Bundesrat unterstützt die laufende Revision unter der Federführung des Bundesamtes für Statistik.</p><p>5. Das neue Radio- und Fernsehgesetz kennt inhaltliche Grundsätze für Radio und Fernsehen im Allgemeinen und für die konzessionierten Veranstalter wie die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) im Besonderen. So ist die SRG als Service-public-Veranstalterin u. a. verpflichtet, einen gesetzlichen Leistungsauftrag zu erfüllen, der durch umfassende, vielfältige und sachgerechte Information zur freien Meinungsbildung des Publikums beiträgt. Inhaltlich haben diese Informationen insgesamt die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck zu bringen. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Programmautonomie der SRG und angesichts der bestehenden gesetzlichen Regelungen hat der Bundesrat, was die Programmgestaltung anbelangt, aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit, in der Weise, wie es der Interpellant verlangt, zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele Bundesmittel sind seit 2001 in Forschungsarbeiten über den Rechtsextremismus in der Schweiz ausgegeben worden? Wie viele in solche über den Linksextremismus einschliesslich des anarchistisch-autonomen Chaotentums?</p><p>2. Gemäss den aufwendigen Studien im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP 40+) sind von den schweizerischen Berufs- und Mittelschülern rund 40 Prozent mindestens einmal in gewalttätige Auseinandersetzungen verwickelt worden. 25 Prozent dieser Vorfälle gehen zulasten einer rechtsextremen Täterschaft.</p><p>- Kann der Bundesrat nähere Angaben zur Täterschaft in den übrigen 75 Prozent der registrierten Fälle machen?</p><p>- Warum hat es der Bundesrat überhaupt zugelassen, dass die NFP-40-Forscher der besorgten Öffentlichkeit nur die Ursache in 25 Prozent und nicht in allen registrierten Fällen mitgeteilt hatten? Waren finanzielle oder politisch-ideologische Gründe hiefür massgebend?</p><p>3. Ist er bereit, das nationale Forschungsprogramm "Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" durch ein solches zu ergänzen, das alle bekannten Erscheinungsformen des Extremismus einbezieht?</p><p>4. Verfügt er über aktuelles statistisches Material über Polizeieinsatzstunden sowie über Personen- und Sachschäden, die von den diversen Sparten des gewalttätigen Extremismus verursacht worden sind? Falls nein, liegen zumindest Schätzungen vor?</p><p>5. Ist er gewillt, nach Vorliegen der Forschungsergebnisse über das linksextreme und anarchistisch-autonome Gewaltphänomen die SRG zu verpflichten, im Sinne des gebührenfinanzierten öffentlichen Leistungsauftrages das Publikum ebenso umfassend zu informieren, wie sie es mit den Rechtsextremismus-Studien gemacht hat?</p>
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