Energiepolitische Entscheidfindung. Weiteres Vorgehen

ShortId
07.3084
Id
20073084
Updated
28.07.2023 08:35
Language
de
Title
Energiepolitische Entscheidfindung. Weiteres Vorgehen
AdditionalIndexing
66;Klimaveränderung;Kraftwerk;Entscheidungsprozess;Vernehmlassungsverfahren;Energieeinsparung;erneuerbare Energie
1
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L04K08020307, Entscheidungsprozess
  • L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L03K170302, Kraftwerk
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Energie-Effizienzstrategie von Energie Schweiz ist ein Vorschlag der Programmleitung zuhanden der Strategiegruppe von Energie Schweiz. Die Strategiegruppe, in der Vertreter der Wirtschaft, der Kantone und des Bundes Einsitz haben, hat am 16. November 2006 den Vorschlag der Programmleitung intensiv diskutiert und beschlossen, dass die aus diesem Prozess entstandene definitive Version bei den Partnern von Energie Schweiz zur Vernehmlassung unterbreitet werden soll. Die Energiestrategie von Energie Schweiz ist ein Papier des Programms und wurde deshalb nur den Partnern von Energie Schweiz zur Vernehmlassung unterbreitet.</p><p>Die Effizienzstrategie richtet sich kurzfristig nach den Zielsetzungen der heutigen Energie- und Klimapolitik, langfristig ist sie an die Vorgaben des Bundesrates zu den energie- und klimapolitischen Entscheiden zur Energiezukunft Schweiz sowie zu den Aktionsplänen anzupassen. Der Bundesrat hat sich in seinen Entscheidungen nicht auf ein Szenario festgelegt.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Dabei wird auch eine Konsultation bei den interessierten Kreisen durchgeführt werden. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen und das weitere Vorgehen entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 seine energiepolitische Strategie festgelegt, die er noch durch eine klimapolitische Strategie ergänzen will. Die energiepolitische Strategie besteht aus den vier Pfeilern Energie-Effizienz, erneuerbare Energien, Anerkennung der Notwendigkeit des Baus von Grosskraftwerken und Energieaussenpolitik. </p><p>An der Medienkonferenz nach der Bundesratssitzung hat der Departementsvorsteher des UVEK dargelegt, dass der Bundesrat noch keine Zielsetzungen und Massnahmen festgelegt hat zur Umsetzung seiner Strategie. Die an der Medienkonferenz genannten Zielgrössen der Verbrauchsreduktion von 50 Prozent bei fossilen Brennstoffen und 30 Prozent bei fossilen Treibstoffen bis 2035 wurden ausdrücklich als indikativ und nicht ausdiskutiert bezeichnet.</p><p>Mögliche Zielsetzungen und Massnahmen zur Umsetzung der energiepolitischen Strategie sollen vom UVEK noch im Jahr 2007 erarbeitet und dem Bundesrat in Form von Aktionsplänen vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Das Bundesamt für Energie hat auf seiner Website bereits im Januar, also vor den energiepolitischen Entscheiden des Bundesrates, und mit Frist 30. März 2007 eine als Vernehmlassung bezeichnete Umfrage zu einem Entwurf einer Energie-Effizienzstrategie aufgeschaltet, die sich ausdrücklich als Teil der künftigen Energie- und Klimastrategie des Bundes versteht. Welchen Stellenwert hat diese Energie-Effizienzstrategie?</p><p>2. Entgegen dem Verfahren gemäss Vernehmlassungsgesetz und Vernehmlassungsverordnung wurde die Eröffnung der fraglichen Umfrage weder öffentlich bekanntgemacht, noch wurde der übliche Adressatenkreis zur Stellungnahme eingeladen. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass aufgrund dieses Vorgehens keine breit abgestützte Legitimation für die Inhalte der Strategie abgeleitet werden kann?</p><p>3. Der Entwurf der Effizienzstrategie geht im Wesentlichen davon aus, die künftige Energiepolitik der Schweiz habe sich an der 2000-Watt-Gesellschaft und an den Szenarien III und IV der "Energieperspektiven 2035" des Bundesamtes für Energie zu orientieren. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die vier vom Bundesamt für Energie vorgelegten Szenarien als Entscheidungshilfen dienen, die Wahl der künftigen Energiestrategie aber nicht auf diese Varianten eingeschränkt werden darf?</p><p>4. Ist er nicht der Meinung, dass die Ausgestaltung und Beurteilung der künftigen Energie- und Klimastrategie des Bundes der Einbindung der interessierten Organisationen und Unternehmen sowie der Kantone bedarf? Wie will der Bundesrat eine angemessene Mitwirkung der betroffenen Akteure bei der Erarbeitung der Aktionspläne ermöglichen?</p><p>5. Wann gedenkt er das weitere Vorgehen in der energiepolitischen Entscheidfindung verbindlich festzulegen?</p>
  • Energiepolitische Entscheidfindung. Weiteres Vorgehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Energie-Effizienzstrategie von Energie Schweiz ist ein Vorschlag der Programmleitung zuhanden der Strategiegruppe von Energie Schweiz. Die Strategiegruppe, in der Vertreter der Wirtschaft, der Kantone und des Bundes Einsitz haben, hat am 16. November 2006 den Vorschlag der Programmleitung intensiv diskutiert und beschlossen, dass die aus diesem Prozess entstandene definitive Version bei den Partnern von Energie Schweiz zur Vernehmlassung unterbreitet werden soll. Die Energiestrategie von Energie Schweiz ist ein Papier des Programms und wurde deshalb nur den Partnern von Energie Schweiz zur Vernehmlassung unterbreitet.</p><p>Die Effizienzstrategie richtet sich kurzfristig nach den Zielsetzungen der heutigen Energie- und Klimapolitik, langfristig ist sie an die Vorgaben des Bundesrates zu den energie- und klimapolitischen Entscheiden zur Energiezukunft Schweiz sowie zu den Aktionsplänen anzupassen. Der Bundesrat hat sich in seinen Entscheidungen nicht auf ein Szenario festgelegt.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Dabei wird auch eine Konsultation bei den interessierten Kreisen durchgeführt werden. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen und das weitere Vorgehen entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 seine energiepolitische Strategie festgelegt, die er noch durch eine klimapolitische Strategie ergänzen will. Die energiepolitische Strategie besteht aus den vier Pfeilern Energie-Effizienz, erneuerbare Energien, Anerkennung der Notwendigkeit des Baus von Grosskraftwerken und Energieaussenpolitik. </p><p>An der Medienkonferenz nach der Bundesratssitzung hat der Departementsvorsteher des UVEK dargelegt, dass der Bundesrat noch keine Zielsetzungen und Massnahmen festgelegt hat zur Umsetzung seiner Strategie. Die an der Medienkonferenz genannten Zielgrössen der Verbrauchsreduktion von 50 Prozent bei fossilen Brennstoffen und 30 Prozent bei fossilen Treibstoffen bis 2035 wurden ausdrücklich als indikativ und nicht ausdiskutiert bezeichnet.</p><p>Mögliche Zielsetzungen und Massnahmen zur Umsetzung der energiepolitischen Strategie sollen vom UVEK noch im Jahr 2007 erarbeitet und dem Bundesrat in Form von Aktionsplänen vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Das Bundesamt für Energie hat auf seiner Website bereits im Januar, also vor den energiepolitischen Entscheiden des Bundesrates, und mit Frist 30. März 2007 eine als Vernehmlassung bezeichnete Umfrage zu einem Entwurf einer Energie-Effizienzstrategie aufgeschaltet, die sich ausdrücklich als Teil der künftigen Energie- und Klimastrategie des Bundes versteht. Welchen Stellenwert hat diese Energie-Effizienzstrategie?</p><p>2. Entgegen dem Verfahren gemäss Vernehmlassungsgesetz und Vernehmlassungsverordnung wurde die Eröffnung der fraglichen Umfrage weder öffentlich bekanntgemacht, noch wurde der übliche Adressatenkreis zur Stellungnahme eingeladen. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass aufgrund dieses Vorgehens keine breit abgestützte Legitimation für die Inhalte der Strategie abgeleitet werden kann?</p><p>3. Der Entwurf der Effizienzstrategie geht im Wesentlichen davon aus, die künftige Energiepolitik der Schweiz habe sich an der 2000-Watt-Gesellschaft und an den Szenarien III und IV der "Energieperspektiven 2035" des Bundesamtes für Energie zu orientieren. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die vier vom Bundesamt für Energie vorgelegten Szenarien als Entscheidungshilfen dienen, die Wahl der künftigen Energiestrategie aber nicht auf diese Varianten eingeschränkt werden darf?</p><p>4. Ist er nicht der Meinung, dass die Ausgestaltung und Beurteilung der künftigen Energie- und Klimastrategie des Bundes der Einbindung der interessierten Organisationen und Unternehmen sowie der Kantone bedarf? Wie will der Bundesrat eine angemessene Mitwirkung der betroffenen Akteure bei der Erarbeitung der Aktionspläne ermöglichen?</p><p>5. Wann gedenkt er das weitere Vorgehen in der energiepolitischen Entscheidfindung verbindlich festzulegen?</p>
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