Klimaneutrale Flugreisen des Bundesrates und der Bundesverwaltung
- ShortId
-
07.3096
- Id
-
20073096
- Updated
-
27.07.2023 19:55
- Language
-
de
- Title
-
Klimaneutrale Flugreisen des Bundesrates und der Bundesverwaltung
- AdditionalIndexing
-
52;48;Kohlendioxid;Regierung;Reise;Klimaveränderung;Luftreinhaltung;Bundespersonal;Luftverkehr
- 1
-
- L05K0101010311, Reise
- L04K18040104, Luftverkehr
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L04K08060203, Regierung
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dank innovativen Schweizer Initiativen wie Myclimate können heute Flugreisen klimaneutral gestaltet werden, indem der dadurch anfallende CO2-Ausstoss vollständig oder zumindest teilweise durch Projekte im In- und Ausland kompensiert werden. Angesehene Firmen wie Price Waterhouse Cooper, aber auch Institute der ETH Zürich oder öffentliche Gemeinwesen wie die Stadt Luzern fliegen bereits klimaneutral.</p><p>Wenn der Bund für Flugreisen schon so viel Geld ausgibt, dann kann auch der bescheidene Aufschlag zur CO2-Kompensation entrichtet werden. Klimaneutral fliegen ist eine wirksame Massnahme gegen den Klimawandel. Unternimmt der Bund hier nichts, werden die ökologischen und wirtschaftlichen Folgekosten um ein Vielfaches höher liegen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Klimawandels und im Speziellen des CO2- Ausstosses seit längerer Zeit bewusst. Er hatte deshalb am 23. März 2005 gestützt auf das CO2-Gesetz vorgeschlagen, auf Brennstoffen eine CO2-Abgabe von 35 Franken pro Tonne CO2 zu erheben. Die Bundesversammlung hat nun die Einführung eines abgestuften Tarifs, der sich bis 36 Franken pro Tonne CO2 belaufen kann, beschlossen. Zusätzlich wird auf Treibstoffen der Klimarappen erhoben. Sollte dieser die erforderliche Wirkung nicht zeigen, wird auch auf den Treibstoffen eine CO2-Abgabe erhoben. Der Bundesrat erachtet diese Massnahmen im Kampf gegen die Reduktion des CO2-Ausstosses als wirkungsvolle Instrumente und setzt deshalb das Schwergewicht seiner Interventionen vorab in diesen Bereichen. </p><p>Von diesen Massnahmen ist der internationale Flugverkehr ausgenommen. Aus diesem Grund ist der Bund grundsätzlich bestrebt, die Zahl der Dienstreisen per Flugzeug auf einem möglichst tiefen Niveau zu halten und nur dort Flugreisen zuzulassen, wo dies unumgänglich ist. Im Weiteren anerkennt der Bundesrat die positive Stossrichtung von Initiativen zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen, welche Projekte des Klimaschutzes unterstützen und externe Kosten der Flugreisen in den Flugpreis internalisieren. Der Bundesrat strebt jedoch in erster Linie eine international koordinierte und rechtlich verbindliche Lösung an und engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Klimakonvention, den Flugverkehr ins internationale Klimaregime zu integrieren. Die EU-Kommission hat zudem im Dezember 2006 Vorschläge vorgestellt, die eine Integration des Flugverkehrs ins europäische Emissionshandelssystem vorsehen. Bei einem allfälligen Beitritt der Schweiz zu diesem System besteht die Option, den schweizerischen Flugverkehr ebenfalls dort miteinzubeziehen. </p><p>Obschon der Bundesrat dem Kauf von Kompensationstickets, wie ihn beispielsweise das UVEK seinen Ämtern empfiehlt, nicht grundsätzlich negativ gegenüber steht, lehnt er zum jetzigen Zeitpunkt ein generelles Obligatorium des Kaufs von CO2-Kompensationstickets für sämtliche Flugreisen der Bundesräte und der Angestellten der Bundesverwaltung ab und zieht es vor, die erwähnten internationalen Entwicklungen abzuwarten. Er ist deshalb nach wie vor der Auffassung, dass die Ämter individuell entscheiden sollen, ob sie im Rahmen ihres eigenen Budgets den Kauf von CO2-Kompensationstickets tätigen wollen. Sollte sich für das Klimaregime nach 2012 ("post Kyoto") keine völkerrechtliche Lösung für den Flugverkehr abzeichnen, so ist der Bundesrat bereit, zu gegebener Zeit das vorliegende Anliegen nochmals zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine Flugreisen und diejenigen der Bundesverwaltung klimaneutral zu organisieren und mindestens einen Teil der durch Flugreisen verursachten CO2-Emmissionen zu kompensieren.</p>
- Klimaneutrale Flugreisen des Bundesrates und der Bundesverwaltung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Dank innovativen Schweizer Initiativen wie Myclimate können heute Flugreisen klimaneutral gestaltet werden, indem der dadurch anfallende CO2-Ausstoss vollständig oder zumindest teilweise durch Projekte im In- und Ausland kompensiert werden. Angesehene Firmen wie Price Waterhouse Cooper, aber auch Institute der ETH Zürich oder öffentliche Gemeinwesen wie die Stadt Luzern fliegen bereits klimaneutral.</p><p>Wenn der Bund für Flugreisen schon so viel Geld ausgibt, dann kann auch der bescheidene Aufschlag zur CO2-Kompensation entrichtet werden. Klimaneutral fliegen ist eine wirksame Massnahme gegen den Klimawandel. Unternimmt der Bund hier nichts, werden die ökologischen und wirtschaftlichen Folgekosten um ein Vielfaches höher liegen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Klimawandels und im Speziellen des CO2- Ausstosses seit längerer Zeit bewusst. Er hatte deshalb am 23. März 2005 gestützt auf das CO2-Gesetz vorgeschlagen, auf Brennstoffen eine CO2-Abgabe von 35 Franken pro Tonne CO2 zu erheben. Die Bundesversammlung hat nun die Einführung eines abgestuften Tarifs, der sich bis 36 Franken pro Tonne CO2 belaufen kann, beschlossen. Zusätzlich wird auf Treibstoffen der Klimarappen erhoben. Sollte dieser die erforderliche Wirkung nicht zeigen, wird auch auf den Treibstoffen eine CO2-Abgabe erhoben. Der Bundesrat erachtet diese Massnahmen im Kampf gegen die Reduktion des CO2-Ausstosses als wirkungsvolle Instrumente und setzt deshalb das Schwergewicht seiner Interventionen vorab in diesen Bereichen. </p><p>Von diesen Massnahmen ist der internationale Flugverkehr ausgenommen. Aus diesem Grund ist der Bund grundsätzlich bestrebt, die Zahl der Dienstreisen per Flugzeug auf einem möglichst tiefen Niveau zu halten und nur dort Flugreisen zuzulassen, wo dies unumgänglich ist. Im Weiteren anerkennt der Bundesrat die positive Stossrichtung von Initiativen zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen, welche Projekte des Klimaschutzes unterstützen und externe Kosten der Flugreisen in den Flugpreis internalisieren. Der Bundesrat strebt jedoch in erster Linie eine international koordinierte und rechtlich verbindliche Lösung an und engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Klimakonvention, den Flugverkehr ins internationale Klimaregime zu integrieren. Die EU-Kommission hat zudem im Dezember 2006 Vorschläge vorgestellt, die eine Integration des Flugverkehrs ins europäische Emissionshandelssystem vorsehen. Bei einem allfälligen Beitritt der Schweiz zu diesem System besteht die Option, den schweizerischen Flugverkehr ebenfalls dort miteinzubeziehen. </p><p>Obschon der Bundesrat dem Kauf von Kompensationstickets, wie ihn beispielsweise das UVEK seinen Ämtern empfiehlt, nicht grundsätzlich negativ gegenüber steht, lehnt er zum jetzigen Zeitpunkt ein generelles Obligatorium des Kaufs von CO2-Kompensationstickets für sämtliche Flugreisen der Bundesräte und der Angestellten der Bundesverwaltung ab und zieht es vor, die erwähnten internationalen Entwicklungen abzuwarten. Er ist deshalb nach wie vor der Auffassung, dass die Ämter individuell entscheiden sollen, ob sie im Rahmen ihres eigenen Budgets den Kauf von CO2-Kompensationstickets tätigen wollen. Sollte sich für das Klimaregime nach 2012 ("post Kyoto") keine völkerrechtliche Lösung für den Flugverkehr abzeichnen, so ist der Bundesrat bereit, zu gegebener Zeit das vorliegende Anliegen nochmals zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine Flugreisen und diejenigen der Bundesverwaltung klimaneutral zu organisieren und mindestens einen Teil der durch Flugreisen verursachten CO2-Emmissionen zu kompensieren.</p>
- Klimaneutrale Flugreisen des Bundesrates und der Bundesverwaltung
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