Krippen und Tagesschulen bezahlbar machen

ShortId
07.3102
Id
20073102
Updated
28.07.2023 10:27
Language
de
Title
Krippen und Tagesschulen bezahlbar machen
AdditionalIndexing
28;Tagesschule;Kinderbetreuung;Finanzierung
1
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L04K13010309, Tagesschule
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz fehlen Zehntausende von Betreuungsplätzen auf allen Altersstufen. Die negativen Folgen der fehlenden Kinderbetreuung sind in den Statistiken nachzulesen: tiefe Geburtenrate, tiefe Erwerbsbeteiligung der Mütter, schlechte Nutzung des Wachstumspotenzials, grosse Ungleichheiten in den Bildungschancen gestützt auf familiäre Herkunft und mangelhafte Integration.</p><p>Mit den Finanzhilfen für familienergänzende Betreuung (Anstossfinanzierung) konnte politisch ein erster Durchbruch erreicht werden. Mit dem zur Verfügung gestellten Geld konnten innert vier Jahren 13 000 neue Plätze geschaffen werden. Die Liste der Einrichtungen, die von den Finanzhilfen profitiert haben, ist eindrücklich. Doch hat die Umsetzung auch die Schwächen des Impulsprogramms zutage gebracht: hohe Hürden, um überhaupt Geld zu erhalten, Schwierigkeiten von privaten Initiativen, die komplexen Unterlagen fristgerecht zur Verfügung zu stellen, mangelhafter Miteinbezug der Gemeinden und Kantone usw.</p><p>Die Hauptursache für die schleppende Entwicklung liegt aber bei den Kosten. Für die meisten Eltern ist es schlicht zu teuer, ihre Kinder professionell betreuen zu lassen; und dies, obwohl die pädagogische Qualität in der Schweiz alles andere als überdurchschnittlich ist.</p><p>Um endlich einen Schritt vorwärtszukommen, müssen wir neue Finanzierungsmodelle entwickeln. Konkret soll ein Modell mit folgenden Prämissen ausgearbeitet werden:</p><p>1. Jedes Kind, dessen Eltern aufgrund von Erwerbsarbeit, ausgewiesener Freiwilligenarbeit oder Ausbildung die Betreuung der Kinder nicht selber sicherstellen können, hat bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit Anrecht auf einen Betreuungsgutschein. Dieser Gutschein deckt mindestens zwei Drittel der Vollkosten eines vom Kanton anerkannten Betreuungsplatzes.</p><p>2. Gemeinden, Kantone, Bund und Arbeitgeber von Firmen mit mehr als 250 Angestellten übernehmen gemeinsam die Verantwortung, ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen und zu finanzieren. Die Eltern leisten einen Finanzierungsbeitrag, der einen Drittel der Vollkosten nicht übersteigt.</p><p>3. Das Angebot an familien- und schulergänzender Betreuung wird kontinuierlich ausgebaut. Innert zehn Jahren soll rund die Hälfte der Kinder an durchschnittlich drei Tagen pro Woche betreut werden können. Innert zwanzig Jahren sollen es 70 Prozent der Kinder an vier Tagen pro Woche sein und innert dreissig Jahren 90 Prozent der Kinder zu ebenfalls vier Tagen pro Woche. Wir wären dann innerhalb einer Generation auf dem Stand, wie ihn heute die nordischen Länder sowie Frankreich kennen.</p><p>Im Weiteren ist zu prüfen, wie ein solches Modell gesetzlich oder als Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung im Zusammenhang mit der Verankerung der familienergänzenden Betreuung umgesetzt werden könnte.</p>
  • <p>In seiner Antwort auf die beiden gleichlautenden Interpellationen Gutzwiller 06.3139 und Forster 06.3172 hat sich der Bundesrat bereits zur Thematik der Subventionierung von Kinderbetreuungsplätzen mittels Gutscheinen an die Eltern geäussert. Er hält an seiner grundsätzlich positiven Einschätzung eines Gutscheinsystems fest und ist überzeugt, dass mit einer den Wettbewerb stärkenden Reform eine neue Dynamik in das System der familienexternen Kinderbetreuung gebracht werden könnte.</p><p>Das Eidgenössische Departement des Innern hat bereits 2005 eine Studie veröffentlicht, welche grundlegende Überlegungen zu Gutscheinsystemen enthält und ausländische Erfahrungen würdigt. Aus dieser Studie geht u. a. hervor, dass die Ausgestaltung eines derartigen Systems komplex ist und dass es deshalb angezeigt erscheint, im Rahmen eines Pilotprojekts konkrete Erfahrungen zu sammeln.</p><p>Wie beim Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist der Bundesrat gewillt, im Rahmen seiner Möglichkeiten eine unterstützende Rolle auch bei der Durchführung von Pilotprojekten für Betreuungsgutscheine wahrzunehmen. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Federführung für Pilotprojekte entsprechend der geltenden Zuständigkeitsordnung von Kantonen oder Gemeinden übernommen wird.</p><p>Bevor ein Modell entsprechend dem Postulat ausgearbeitet werden kann, gilt es zunächst eines oder mehrere Pilotprojekte zu lancieren und diese einer Evaluation zu unterziehen. Erst gestützt hierauf kann beurteilt werden, ob ein Modell mit Betreuungsgutscheinen zielführend ist und realisiert werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zur dauerhaften Finanzierung eines bedarfsgerechten Angebotes an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen ein Modell mit folgenden Eckpfeilern auszuarbeiten:</p><p>1. Jedes Kind bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit, dessen Eltern aufgrund von Erwerbsarbeit, ausgewiesener Freiwilligenarbeit oder Ausbildung die Betreuung der Kinder nicht selber sicherstellen können, hat Anrecht auf einen Betreuungsgutschein. Dieser Gutschein deckt mindestens zwei Drittel der Vollkosten eines vom Kanton anerkannten Betreuungsplatzes.</p><p>2. Die Finanzierung dieser Betreuungsgutschriften soll folgendermassen sichergestellt werden: Für jeden Franken, den der Kanton für Betreuungsgutschriften aufwendet, zahlt der Bund 25 Rappen aus der Bundeskasse hinzu. Der Bund stellt zudem sicher, dass Arbeitgeber mit mehr als 250 Angestellten über ein gemeinsames Gefäss (Fonds oder Verein) aufgrund von Vereinbarungen weitere 25 Rappen beisteuern.</p><p>Im Weiteren soll aufgezeigt werden, wie das Modell auf Gesetzesstufe umgesetzt werden könnte. Dabei ist auch zu prüfen, wie eine allfällige Übergangsbestimmung zur geplanten Verfassungsrevision (Vorstösse 05.429, 05.430, 05.431, 05.432, 05.440) zu formulieren wäre.</p><p>Die Arbeiten müssen so voranschreiten, damit eine lückenlose Ablösung des heutigen Gesetzes über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung durch ein neues Finanzierungsmodell möglich ist.</p>
  • Krippen und Tagesschulen bezahlbar machen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz fehlen Zehntausende von Betreuungsplätzen auf allen Altersstufen. Die negativen Folgen der fehlenden Kinderbetreuung sind in den Statistiken nachzulesen: tiefe Geburtenrate, tiefe Erwerbsbeteiligung der Mütter, schlechte Nutzung des Wachstumspotenzials, grosse Ungleichheiten in den Bildungschancen gestützt auf familiäre Herkunft und mangelhafte Integration.</p><p>Mit den Finanzhilfen für familienergänzende Betreuung (Anstossfinanzierung) konnte politisch ein erster Durchbruch erreicht werden. Mit dem zur Verfügung gestellten Geld konnten innert vier Jahren 13 000 neue Plätze geschaffen werden. Die Liste der Einrichtungen, die von den Finanzhilfen profitiert haben, ist eindrücklich. Doch hat die Umsetzung auch die Schwächen des Impulsprogramms zutage gebracht: hohe Hürden, um überhaupt Geld zu erhalten, Schwierigkeiten von privaten Initiativen, die komplexen Unterlagen fristgerecht zur Verfügung zu stellen, mangelhafter Miteinbezug der Gemeinden und Kantone usw.</p><p>Die Hauptursache für die schleppende Entwicklung liegt aber bei den Kosten. Für die meisten Eltern ist es schlicht zu teuer, ihre Kinder professionell betreuen zu lassen; und dies, obwohl die pädagogische Qualität in der Schweiz alles andere als überdurchschnittlich ist.</p><p>Um endlich einen Schritt vorwärtszukommen, müssen wir neue Finanzierungsmodelle entwickeln. Konkret soll ein Modell mit folgenden Prämissen ausgearbeitet werden:</p><p>1. Jedes Kind, dessen Eltern aufgrund von Erwerbsarbeit, ausgewiesener Freiwilligenarbeit oder Ausbildung die Betreuung der Kinder nicht selber sicherstellen können, hat bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit Anrecht auf einen Betreuungsgutschein. Dieser Gutschein deckt mindestens zwei Drittel der Vollkosten eines vom Kanton anerkannten Betreuungsplatzes.</p><p>2. Gemeinden, Kantone, Bund und Arbeitgeber von Firmen mit mehr als 250 Angestellten übernehmen gemeinsam die Verantwortung, ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen und zu finanzieren. Die Eltern leisten einen Finanzierungsbeitrag, der einen Drittel der Vollkosten nicht übersteigt.</p><p>3. Das Angebot an familien- und schulergänzender Betreuung wird kontinuierlich ausgebaut. Innert zehn Jahren soll rund die Hälfte der Kinder an durchschnittlich drei Tagen pro Woche betreut werden können. Innert zwanzig Jahren sollen es 70 Prozent der Kinder an vier Tagen pro Woche sein und innert dreissig Jahren 90 Prozent der Kinder zu ebenfalls vier Tagen pro Woche. Wir wären dann innerhalb einer Generation auf dem Stand, wie ihn heute die nordischen Länder sowie Frankreich kennen.</p><p>Im Weiteren ist zu prüfen, wie ein solches Modell gesetzlich oder als Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung im Zusammenhang mit der Verankerung der familienergänzenden Betreuung umgesetzt werden könnte.</p>
    • <p>In seiner Antwort auf die beiden gleichlautenden Interpellationen Gutzwiller 06.3139 und Forster 06.3172 hat sich der Bundesrat bereits zur Thematik der Subventionierung von Kinderbetreuungsplätzen mittels Gutscheinen an die Eltern geäussert. Er hält an seiner grundsätzlich positiven Einschätzung eines Gutscheinsystems fest und ist überzeugt, dass mit einer den Wettbewerb stärkenden Reform eine neue Dynamik in das System der familienexternen Kinderbetreuung gebracht werden könnte.</p><p>Das Eidgenössische Departement des Innern hat bereits 2005 eine Studie veröffentlicht, welche grundlegende Überlegungen zu Gutscheinsystemen enthält und ausländische Erfahrungen würdigt. Aus dieser Studie geht u. a. hervor, dass die Ausgestaltung eines derartigen Systems komplex ist und dass es deshalb angezeigt erscheint, im Rahmen eines Pilotprojekts konkrete Erfahrungen zu sammeln.</p><p>Wie beim Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist der Bundesrat gewillt, im Rahmen seiner Möglichkeiten eine unterstützende Rolle auch bei der Durchführung von Pilotprojekten für Betreuungsgutscheine wahrzunehmen. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Federführung für Pilotprojekte entsprechend der geltenden Zuständigkeitsordnung von Kantonen oder Gemeinden übernommen wird.</p><p>Bevor ein Modell entsprechend dem Postulat ausgearbeitet werden kann, gilt es zunächst eines oder mehrere Pilotprojekte zu lancieren und diese einer Evaluation zu unterziehen. Erst gestützt hierauf kann beurteilt werden, ob ein Modell mit Betreuungsgutscheinen zielführend ist und realisiert werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zur dauerhaften Finanzierung eines bedarfsgerechten Angebotes an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen ein Modell mit folgenden Eckpfeilern auszuarbeiten:</p><p>1. Jedes Kind bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit, dessen Eltern aufgrund von Erwerbsarbeit, ausgewiesener Freiwilligenarbeit oder Ausbildung die Betreuung der Kinder nicht selber sicherstellen können, hat Anrecht auf einen Betreuungsgutschein. Dieser Gutschein deckt mindestens zwei Drittel der Vollkosten eines vom Kanton anerkannten Betreuungsplatzes.</p><p>2. Die Finanzierung dieser Betreuungsgutschriften soll folgendermassen sichergestellt werden: Für jeden Franken, den der Kanton für Betreuungsgutschriften aufwendet, zahlt der Bund 25 Rappen aus der Bundeskasse hinzu. Der Bund stellt zudem sicher, dass Arbeitgeber mit mehr als 250 Angestellten über ein gemeinsames Gefäss (Fonds oder Verein) aufgrund von Vereinbarungen weitere 25 Rappen beisteuern.</p><p>Im Weiteren soll aufgezeigt werden, wie das Modell auf Gesetzesstufe umgesetzt werden könnte. Dabei ist auch zu prüfen, wie eine allfällige Übergangsbestimmung zur geplanten Verfassungsrevision (Vorstösse 05.429, 05.430, 05.431, 05.432, 05.440) zu formulieren wäre.</p><p>Die Arbeiten müssen so voranschreiten, damit eine lückenlose Ablösung des heutigen Gesetzes über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung durch ein neues Finanzierungsmodell möglich ist.</p>
    • Krippen und Tagesschulen bezahlbar machen

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