Kredite für direkte Wohnraumförderung

ShortId
07.3124
Id
20073124
Updated
27.07.2023 20:35
Language
de
Title
Kredite für direkte Wohnraumförderung
AdditionalIndexing
2846;Darlehen;Bürgschaft;Mietzinszuschuss;Wohnungsbau
1
  • L04K01040113, Mietzinszuschuss
  • L05K1104030101, Darlehen
  • L05K0507020101, Bürgschaft
  • L04K01020604, Wohnungsbau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 1. Oktober 2003 ist das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) in Kraft getreten. Darin sind direkte Darlehen vorgesehen, die jedoch im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 bis Ende 2008 sistiert worden sind, weshalb das neue Gesetz nicht die erhofften Wirkungen zeigt. Der Bund hat seitdem nur einige sehr bescheidene indirekte Darlehen über den Fonds de Roulement der nationalen Wohnbaugenossenschaftsorganisationen gewährt. Diese indirekten Unterstützungsleistungen führen jedoch nur zu einer unbedeutenden Mietzinssenkung. Gleichzeitig stellen die Wohnkosten in der Schweiz mit Abstand den grössten Anteil an den Haushaltsausgaben dar. Die Wohnkosten zahlreicher Mieter, aber auch Eigentümer in bescheidenen finanziellen Verhältnissen konnten nicht gesenkt werden. Sie haben also schon einen grossen Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen geleistet. Es ist nun an der Zeit, Artikel 108 der Bundesverfassung wieder zur Geltung kommen zu lassen, der den Bund beauftragt, den Bau und die Sanierung von Wohnungen zu fördern, indem er finanziell benachteiligte Haushalte unterstützt.</p><p>In Artikel 5 WFG ist vorgesehen, dass bei der Wohnraumförderung unter anderem auf einen haushälterischen Umgang mit Energie zu achten ist. Es ist also sinnvoll, die Direkthilfen in erster Linie für Projekte zu bewilligen, die energiesparende Massnahmen beinhalten und die Verwendung erneuerbarer Energien vorsehen.</p><p>Alle Studien zeigen auf, dass die Hochpreisinsel Schweiz in erster Linie auf die unverhältnismässig hohen Wohnkosten im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zurückzuführen ist. Dieser Unterschied könnte noch grösser werden, da bereits eine Erhöhung der Hypothekarzinsen für das Jahr 2007 angekündigt wurde. Viele Schweizer Haushalte würden dadurch noch stärker von den Wohnkosten belastet. Deshalb ist es umso dringlicher, dass der Bund zur Praxis der Direkthilfe benachteiligter Haushalte zurückkehrt.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss vom 28. Februar 2007 der Forderung des Motionärs nach einer Reaktivierung der Darlehenszahlungen im Grundsatz bereits entsprochen. Er beschloss, ab 2009 für die Wohnbauförderung wieder Mittel im Finanzplan einzustellen. Betragsmässig orientieren sich diese am laufenden Rahmenkredit, der vom Parlament zusammen mit dem neuen Wohnraumförderungsgesetz im Jahre 2003 verabschiedet worden ist und dessen Restbetrag sich auf 185 Millionen Franken beläuft. Ein vom Motionär verlangter neuer Bundesbeschluss für die Fortführung der Wohnbauförderung ist daher nicht nötig. Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die künftigen Darlehen ausschliesslich für Objekte auszurichten, die energetisch einem hohen Standard genügen.</p><p>Es ist beabsichtigt, auch die neuen Mittel im Sinne der indirekten Förderung zur weiteren Äufnung der bewährten Fonds de Roulement zu verwenden. Die Darlehensempfänger profitieren dadurch von Vorzugszinsen, und der Umfang der Unterstützung lässt sich flexibel an die jeweiligen Förderungsbedürfnisse anpassen. Direkte Darlehenshilfen sieht der Bundesrat nicht mehr vor. Er hat das EVD beauftragt, im Rahmen der Aufgabenüberprüfung eine entsprechende Revision des Wohnraumförderungsgesetzes vorzubereiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss für Verpflichtungskredite nach Artikel 43 des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) vorzulegen und so spätestens ab dem 1. Januar 2009 die Direkthilfen nach den Artikeln 12 und 23 WFG (zinslose oder zinsgünstige Darlehen) weiterzuführen. Diese Hilfeleistungen sind noch bis Ende 2008 sistiert. Mit den Mitteln sollen Projekte unterstützt werden, die - wie in Artikel 5 WFG festgelegt - einen haushälterischen Umgang mit Energie vorsehen.</p>
  • Kredite für direkte Wohnraumförderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 1. Oktober 2003 ist das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) in Kraft getreten. Darin sind direkte Darlehen vorgesehen, die jedoch im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 bis Ende 2008 sistiert worden sind, weshalb das neue Gesetz nicht die erhofften Wirkungen zeigt. Der Bund hat seitdem nur einige sehr bescheidene indirekte Darlehen über den Fonds de Roulement der nationalen Wohnbaugenossenschaftsorganisationen gewährt. Diese indirekten Unterstützungsleistungen führen jedoch nur zu einer unbedeutenden Mietzinssenkung. Gleichzeitig stellen die Wohnkosten in der Schweiz mit Abstand den grössten Anteil an den Haushaltsausgaben dar. Die Wohnkosten zahlreicher Mieter, aber auch Eigentümer in bescheidenen finanziellen Verhältnissen konnten nicht gesenkt werden. Sie haben also schon einen grossen Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen geleistet. Es ist nun an der Zeit, Artikel 108 der Bundesverfassung wieder zur Geltung kommen zu lassen, der den Bund beauftragt, den Bau und die Sanierung von Wohnungen zu fördern, indem er finanziell benachteiligte Haushalte unterstützt.</p><p>In Artikel 5 WFG ist vorgesehen, dass bei der Wohnraumförderung unter anderem auf einen haushälterischen Umgang mit Energie zu achten ist. Es ist also sinnvoll, die Direkthilfen in erster Linie für Projekte zu bewilligen, die energiesparende Massnahmen beinhalten und die Verwendung erneuerbarer Energien vorsehen.</p><p>Alle Studien zeigen auf, dass die Hochpreisinsel Schweiz in erster Linie auf die unverhältnismässig hohen Wohnkosten im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zurückzuführen ist. Dieser Unterschied könnte noch grösser werden, da bereits eine Erhöhung der Hypothekarzinsen für das Jahr 2007 angekündigt wurde. Viele Schweizer Haushalte würden dadurch noch stärker von den Wohnkosten belastet. Deshalb ist es umso dringlicher, dass der Bund zur Praxis der Direkthilfe benachteiligter Haushalte zurückkehrt.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss vom 28. Februar 2007 der Forderung des Motionärs nach einer Reaktivierung der Darlehenszahlungen im Grundsatz bereits entsprochen. Er beschloss, ab 2009 für die Wohnbauförderung wieder Mittel im Finanzplan einzustellen. Betragsmässig orientieren sich diese am laufenden Rahmenkredit, der vom Parlament zusammen mit dem neuen Wohnraumförderungsgesetz im Jahre 2003 verabschiedet worden ist und dessen Restbetrag sich auf 185 Millionen Franken beläuft. Ein vom Motionär verlangter neuer Bundesbeschluss für die Fortführung der Wohnbauförderung ist daher nicht nötig. Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die künftigen Darlehen ausschliesslich für Objekte auszurichten, die energetisch einem hohen Standard genügen.</p><p>Es ist beabsichtigt, auch die neuen Mittel im Sinne der indirekten Förderung zur weiteren Äufnung der bewährten Fonds de Roulement zu verwenden. Die Darlehensempfänger profitieren dadurch von Vorzugszinsen, und der Umfang der Unterstützung lässt sich flexibel an die jeweiligen Förderungsbedürfnisse anpassen. Direkte Darlehenshilfen sieht der Bundesrat nicht mehr vor. Er hat das EVD beauftragt, im Rahmen der Aufgabenüberprüfung eine entsprechende Revision des Wohnraumförderungsgesetzes vorzubereiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss für Verpflichtungskredite nach Artikel 43 des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) vorzulegen und so spätestens ab dem 1. Januar 2009 die Direkthilfen nach den Artikeln 12 und 23 WFG (zinslose oder zinsgünstige Darlehen) weiterzuführen. Diese Hilfeleistungen sind noch bis Ende 2008 sistiert. Mit den Mitteln sollen Projekte unterstützt werden, die - wie in Artikel 5 WFG festgelegt - einen haushälterischen Umgang mit Energie vorsehen.</p>
    • Kredite für direkte Wohnraumförderung

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