Einfach Zugfahren

ShortId
07.3132
Id
20073132
Updated
28.07.2023 10:34
Language
de
Title
Einfach Zugfahren
AdditionalIndexing
48;öffentlicher Verkehr;Leistungsabbau;Dienstleistung;Bahnhof;Fahrpersonal;älterer Mensch
1
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L04K18030202, Bahnhof
  • L05K1801020502, Fahrpersonal
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L05K0701060202, Dienstleistung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat selbst erklärte in seiner Antwort auf die Anfrage 06.1188 "Vergünstigungen für Pensionierte im öffentlichen Verkehr", dass der Preis nicht das einzige entscheidende Kriterium für die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs sei. Komfort, Reisedauer, Zuverlässigkeit, Knoten- und Taktsystem seien ebenfalls zentrale Punkte für die Wahl von öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Bundesrat betonte, er wolle diese Punkte über verschiedene Projekte verbessern, unter anderem durch Anstrengungen für einen behindertengerechten öffentlichen Verkehr.</p><p>Um den Worten auch Taten folgen zu lassen, möchten wir über diese Projekte in Kenntnis gesetzt werden, insbesondere was Erleichterungen beim Einsteigen in die Züge angeht, sei es für ältere Menschen, für alle mobilitätsbehinderten Menschen oder für Personen mit Kinderwagen. Es scheint, dass vor allem an zahlreichen Bahnhöfen in Randregionen das Einsteigen in den Zug wegen des Höhenunterschieds zwischen Zug und Perron eine grosse Herausforderung darstellt.</p><p>Auch vom Personalrückgang in Bahnhöfen und Zügen sind erneut vor allem die Strecken in Randregionen betroffen. Zudem leidet die Qualität des Service public darunter, da sich Bahnreisende vermehrt unsicher fühlen und da das Reisen insbesondere durch die immer grössere Verbreitung von Billettautomaten erschwert wird.</p><p>Um eine dreifache Diskriminierung der Zugreisenden zu verhindern, deren Mobilität eingeschränkt ist, die wenig vertraut mit den neuen Technologien sind und die in Randregionen wohnen, was oft alles auf ältere Menschen zutrifft, beauftragen wir den Bundesrat, Massnahmen zu treffen, um die Mobilität dieser Personen zu fördern.</p>
  • <p>Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, nicht mehr gut zu sehen, nicht mehr gut zu hören oder nicht mehr gut gehen zu können. Mit Blick auf die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft - in 30 Jahren leben rund 50 Prozent mehr ältere Menschen in der Schweiz als heute - ist die alters- und behindertengerechte Anpassung des öffentlichen Verkehrs deshalb eine wertvolle Investition. Genau dieses Ziel verfolgen das seit Anfang 2004 geltende Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) und die zugehörigen Verordnungen für den öffentlichen Verkehr.</p><p>Das BehiG schreibt vor, dass bei einem ohnehin nötigen Um- oder Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen oder bei altersbedingtem Ersatz der öV-Fahrzeuge die Bedürfnisse der behinderten Reisenden berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft vor allem die Bedürfnisse der Gehbehinderten mit oder ohne Rollstuhl, die Sehbehinderten und die Hörbehinderten. Wo bis Ende 2023 die behindertenspezifischen Massnahmen nicht in einem ohnehin nötigen Rahmen realisiert werden können, müssen die bestehenden Transportmittel und die Infrastruktur bis zu diesem Zeitpunkt angepasst werden.</p><p>Für Fahrgastinformationssysteme und für die Billettausgabe besteht eine Anpassungsfrist bis Ende 2013. Für die Massnahmen, die wegen diesen Anpassungsfristen vorzeitig realisiert werden müssen, hat das Parlament Ende 2002 einen Zahlungsrahmen von 300 Millionen Franken über 20 Jahre verabschiedet. Die Kantone tragen ihrerseits einen Anteil an den Mehrkosten für vorzeitig realisierte Massnahmen von rund 300 Millionen Franken.</p><p>Wo kein Bahnpersonal zugegen ist, das Hilfestellung bieten kann - also in weiten Teilen des Eisenbahn-Regionalverkehrs -, ist ein niveaugleicher Einstieg vom Bahnsteig in das Rollmaterial unabdingbar. Das Bundesamt für Verkehr ist in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Transportunternehmen sowie den Behindertenvertretungen daran, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Die SBB und Privatbahnen haben beispielsweise mit dem Kauf von Regionalverkehrskompositionen und neuen Doppelstockkompositionen sowie mit der vorgesehenen Beschaffung von Niederflur-Zwischenwagen bereits einen grossen Beitrag geleistet. Zudem werden die Perrons wo nötig entweder auf der ganzen Länge oder in Teilbereichen auf die gleiche Höhe wie die Einstiege der Fahrzeuge erhöht. Im Eisenbahn-Fernverkehr sowie im Bus-, Tram-, Schiffs- und Seilbahnverkehr ist der niveaugleiche Einstieg nur zu einem kleineren Teil realisierbar. Hier ist jedoch immer öV-Personal vor Ort, in dessen Verantwortung das sichere Ein- und Aussteigen für ältere und behinderte Passagiere liegt.</p><p>Mit der behindertengerechten Ausführung von Fahrscheinautomaten soll die Bedienung derselben so vereinfacht werden, dass sie auch von älteren Menschen, die im Umgang mit elektronischen Geräten weniger geübt sind, problemlos bedient werden können. Mit der Vorgabe von Mindestgrössen der Buchstaben von elektronischen Anzeigen und von gedruckten Fahrplänen oder mit Mindestanforderungen an die Lautsprecheranlagen soll sichergestellt werden, dass schlecht sehende oder hörende Reisende gut bedient sind, auch wenn kein Personal der öV-Unternehmen zugegen ist.</p><p>Der Bundesrat ist sich sehr wohl bewusst, dass bediente Stationen und Zugsbegleitung die Benützung des öffentlichen Verkehrs gerade für ältere Menschen erleichtern. Solche Dienstleistungen sind jedoch sehr kostenintensiv. Infolge der knappen finanziellen Bundesmittel ist die Übernahme solcher Kosten durch die öffentliche Hand nur beschränkt möglich. Die Transportunternehmen sind jedoch angehalten, den Anliegen von mobilitätsbehinderten Reisenden - z. B. älteren Personen oder Menschen mit Behinderungen - beim Entscheid über den Einsatz ihrer Mittel einen hohen Stellenwert einzuräumen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen die Grundlagen für eine umfassende Berücksichtigung der Anliegen von älteren Benutzerinnen und Benutzern des öffentlichen Verkehrs gelegt wurden. Umso wichtiger erscheint es ihm, die gesetzlichen Vorgaben konsequent umzusetzen, um die Mobilität von älteren Menschen bzw. Menschen mit Mobilitätsbehinderungen insgesamt zu verbessern. Er ist sich jedoch ebenso sehr bewusst, dass umfassende Verbesserungen innerhalb der gesetzlichen Anpassungsfristen aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel teilweise erst längerfristig möglich sind. Übergangslösungen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Transportunternehmen verfügen nicht über die finanziellen Möglichkeiten, in der Übergangszeit flächendeckend ausreichend Hilfspersonal zur Verfügung zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Mobilität trägt - insbesondere bei Personen im Rentenalter - entscheidend dazu bei, die familiären und sozialen Beziehungen aufrechtzuerhalten. Die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel sollte deshalb den älteren Personen erleichtert werden. Denn diese haben nicht nur Schwierigkeiten, sich fortzubewegen, sondern ihnen fehlen häufig auch Kenntnisse über den Gebrauch neuer Technologien. Die Schwierigkeiten, die sich älteren Personen heute an Bahnhöfen stellen, können - neben der Preisfrage - diese Personen davon abhalten, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen, was zu ihrer Isolierung führen kann.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Wann werden sich in allen Schweizer Bahnhöfen die Perrons auf gleicher Höhe wie die Züge befinden?</p><p>- Gibt es genug Bahnhofhelfer und -helferinnen, um älteren Menschen und anderen Reisenden den Weg zu zeigen, sie zu beraten und zu unterstützen, und ist ihre Hilfe effizient?</p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der Personalrückgang in Bahnhöfen und Zügen dazu beiträgt, dass ältere Personen die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr benützen?</p>
  • Einfach Zugfahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat selbst erklärte in seiner Antwort auf die Anfrage 06.1188 "Vergünstigungen für Pensionierte im öffentlichen Verkehr", dass der Preis nicht das einzige entscheidende Kriterium für die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs sei. Komfort, Reisedauer, Zuverlässigkeit, Knoten- und Taktsystem seien ebenfalls zentrale Punkte für die Wahl von öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Bundesrat betonte, er wolle diese Punkte über verschiedene Projekte verbessern, unter anderem durch Anstrengungen für einen behindertengerechten öffentlichen Verkehr.</p><p>Um den Worten auch Taten folgen zu lassen, möchten wir über diese Projekte in Kenntnis gesetzt werden, insbesondere was Erleichterungen beim Einsteigen in die Züge angeht, sei es für ältere Menschen, für alle mobilitätsbehinderten Menschen oder für Personen mit Kinderwagen. Es scheint, dass vor allem an zahlreichen Bahnhöfen in Randregionen das Einsteigen in den Zug wegen des Höhenunterschieds zwischen Zug und Perron eine grosse Herausforderung darstellt.</p><p>Auch vom Personalrückgang in Bahnhöfen und Zügen sind erneut vor allem die Strecken in Randregionen betroffen. Zudem leidet die Qualität des Service public darunter, da sich Bahnreisende vermehrt unsicher fühlen und da das Reisen insbesondere durch die immer grössere Verbreitung von Billettautomaten erschwert wird.</p><p>Um eine dreifache Diskriminierung der Zugreisenden zu verhindern, deren Mobilität eingeschränkt ist, die wenig vertraut mit den neuen Technologien sind und die in Randregionen wohnen, was oft alles auf ältere Menschen zutrifft, beauftragen wir den Bundesrat, Massnahmen zu treffen, um die Mobilität dieser Personen zu fördern.</p>
    • <p>Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, nicht mehr gut zu sehen, nicht mehr gut zu hören oder nicht mehr gut gehen zu können. Mit Blick auf die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft - in 30 Jahren leben rund 50 Prozent mehr ältere Menschen in der Schweiz als heute - ist die alters- und behindertengerechte Anpassung des öffentlichen Verkehrs deshalb eine wertvolle Investition. Genau dieses Ziel verfolgen das seit Anfang 2004 geltende Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) und die zugehörigen Verordnungen für den öffentlichen Verkehr.</p><p>Das BehiG schreibt vor, dass bei einem ohnehin nötigen Um- oder Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen oder bei altersbedingtem Ersatz der öV-Fahrzeuge die Bedürfnisse der behinderten Reisenden berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft vor allem die Bedürfnisse der Gehbehinderten mit oder ohne Rollstuhl, die Sehbehinderten und die Hörbehinderten. Wo bis Ende 2023 die behindertenspezifischen Massnahmen nicht in einem ohnehin nötigen Rahmen realisiert werden können, müssen die bestehenden Transportmittel und die Infrastruktur bis zu diesem Zeitpunkt angepasst werden.</p><p>Für Fahrgastinformationssysteme und für die Billettausgabe besteht eine Anpassungsfrist bis Ende 2013. Für die Massnahmen, die wegen diesen Anpassungsfristen vorzeitig realisiert werden müssen, hat das Parlament Ende 2002 einen Zahlungsrahmen von 300 Millionen Franken über 20 Jahre verabschiedet. Die Kantone tragen ihrerseits einen Anteil an den Mehrkosten für vorzeitig realisierte Massnahmen von rund 300 Millionen Franken.</p><p>Wo kein Bahnpersonal zugegen ist, das Hilfestellung bieten kann - also in weiten Teilen des Eisenbahn-Regionalverkehrs -, ist ein niveaugleicher Einstieg vom Bahnsteig in das Rollmaterial unabdingbar. Das Bundesamt für Verkehr ist in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Transportunternehmen sowie den Behindertenvertretungen daran, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Die SBB und Privatbahnen haben beispielsweise mit dem Kauf von Regionalverkehrskompositionen und neuen Doppelstockkompositionen sowie mit der vorgesehenen Beschaffung von Niederflur-Zwischenwagen bereits einen grossen Beitrag geleistet. Zudem werden die Perrons wo nötig entweder auf der ganzen Länge oder in Teilbereichen auf die gleiche Höhe wie die Einstiege der Fahrzeuge erhöht. Im Eisenbahn-Fernverkehr sowie im Bus-, Tram-, Schiffs- und Seilbahnverkehr ist der niveaugleiche Einstieg nur zu einem kleineren Teil realisierbar. Hier ist jedoch immer öV-Personal vor Ort, in dessen Verantwortung das sichere Ein- und Aussteigen für ältere und behinderte Passagiere liegt.</p><p>Mit der behindertengerechten Ausführung von Fahrscheinautomaten soll die Bedienung derselben so vereinfacht werden, dass sie auch von älteren Menschen, die im Umgang mit elektronischen Geräten weniger geübt sind, problemlos bedient werden können. Mit der Vorgabe von Mindestgrössen der Buchstaben von elektronischen Anzeigen und von gedruckten Fahrplänen oder mit Mindestanforderungen an die Lautsprecheranlagen soll sichergestellt werden, dass schlecht sehende oder hörende Reisende gut bedient sind, auch wenn kein Personal der öV-Unternehmen zugegen ist.</p><p>Der Bundesrat ist sich sehr wohl bewusst, dass bediente Stationen und Zugsbegleitung die Benützung des öffentlichen Verkehrs gerade für ältere Menschen erleichtern. Solche Dienstleistungen sind jedoch sehr kostenintensiv. Infolge der knappen finanziellen Bundesmittel ist die Übernahme solcher Kosten durch die öffentliche Hand nur beschränkt möglich. Die Transportunternehmen sind jedoch angehalten, den Anliegen von mobilitätsbehinderten Reisenden - z. B. älteren Personen oder Menschen mit Behinderungen - beim Entscheid über den Einsatz ihrer Mittel einen hohen Stellenwert einzuräumen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen die Grundlagen für eine umfassende Berücksichtigung der Anliegen von älteren Benutzerinnen und Benutzern des öffentlichen Verkehrs gelegt wurden. Umso wichtiger erscheint es ihm, die gesetzlichen Vorgaben konsequent umzusetzen, um die Mobilität von älteren Menschen bzw. Menschen mit Mobilitätsbehinderungen insgesamt zu verbessern. Er ist sich jedoch ebenso sehr bewusst, dass umfassende Verbesserungen innerhalb der gesetzlichen Anpassungsfristen aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel teilweise erst längerfristig möglich sind. Übergangslösungen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Transportunternehmen verfügen nicht über die finanziellen Möglichkeiten, in der Übergangszeit flächendeckend ausreichend Hilfspersonal zur Verfügung zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Mobilität trägt - insbesondere bei Personen im Rentenalter - entscheidend dazu bei, die familiären und sozialen Beziehungen aufrechtzuerhalten. Die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel sollte deshalb den älteren Personen erleichtert werden. Denn diese haben nicht nur Schwierigkeiten, sich fortzubewegen, sondern ihnen fehlen häufig auch Kenntnisse über den Gebrauch neuer Technologien. Die Schwierigkeiten, die sich älteren Personen heute an Bahnhöfen stellen, können - neben der Preisfrage - diese Personen davon abhalten, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen, was zu ihrer Isolierung führen kann.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Wann werden sich in allen Schweizer Bahnhöfen die Perrons auf gleicher Höhe wie die Züge befinden?</p><p>- Gibt es genug Bahnhofhelfer und -helferinnen, um älteren Menschen und anderen Reisenden den Weg zu zeigen, sie zu beraten und zu unterstützen, und ist ihre Hilfe effizient?</p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der Personalrückgang in Bahnhöfen und Zügen dazu beiträgt, dass ältere Personen die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr benützen?</p>
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