Personenfreizügigkeit mit der EU. Zuwanderungskontingente dank Anwendung der Schutzklausel
- ShortId
-
07.3138
- Id
-
20073138
- Updated
-
28.07.2023 12:30
- Language
-
de
- Title
-
Personenfreizügigkeit mit der EU. Zuwanderungskontingente dank Anwendung der Schutzklausel
- AdditionalIndexing
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2811;10;Ausländer/in;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;freier Personenverkehr;Kontrolle der Zuwanderungen;Ausländerkontingent
- 1
-
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L06K070203030201, Ausländerkontingent
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L04K05060102, Ausländer/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das bilaterale Abkommen mit der EU über den freien Personenverkehr wirkt sich mehr und mehr auf die Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung aus. So ist insbesondere ein massiver Zuwachs bei den Angehörigen der 15 alten EU-Staaten zu beobachten. Den höchsten Zuwachs verzeichneten im vergangenen Jahr die Staatsangehörigen aus Deutschland (plus 15 000), gefolgt von denjenigen aus Portugal (plus 6208) und aus Frankreich (plus 2548). Dies entspricht dem Trend der letzten fünf Jahre.</p><p>Im vergangenen Jahr ist erstmals die volle Personenfreizügigkeit mit den 15 alten EU-Staaten eingeführt worden. Im Rahmen einer Schutzklausel kann die Schweiz aber wieder Kontingente einführen, wenn die Einwanderung das Mittel der letzten drei Jahre um mehr als 10 Prozent überschreitet. In diesem Fall kann die Schweiz die Einwanderung während der zwei folgenden Jahre auf das Mittel der letzten drei Jahre plus 5 Prozent beschränken. Diese Wiedereinführung von Begrenzungsmassnahmen erfolgt temporär einseitig und ohne die Gefahr von Retorsionsmassnahmen.</p><p>Auch im Bereich der nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (Kurzaufenthalter mit Aufenthaltsdauer von mehr als vier und weniger als zwölf Monaten; Dienstleistungserbringer mit Aufenthaltsdauer von bis zu vier Monaten) ist eine massive Zuwanderung aus den 15 alten EU-Staaten zu beobachten. Betrachtet man den massiven Zuwachs der ständigen und nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung sowie die Zuwanderung der Erwerbstätigen aus den 15 alten EU-Staaten auf den Arbeitsmarkt, sieht man, dass eine Notbremse mittels Einführung der Zuwanderungsschutzklausel zwingend ist.</p>
- <p>Die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehene Übergangsfrist von fünf Jahren bezüglich der Weiterführung der arbeitsmarktlichen Beschränkungen (Art. 10 FZA) läuft gegenüber den 15 alten EU-Staaten am 31. Mai 2007 aus. Nachdem die eigentliche Arbeitsmarktprüfung (Inländervorrang, Lohnkontrolle) am 1. Juni 2004 weggefallen ist, wird derzeit nur noch die Kontingentierung gegenüber den Staatsangehörigen der alten EU-Mitgliedstaaten (EU-15) weitergeführt. Die volle Personenfreizügigkeit wird erst am 1. Juni 2007 eingeführt werden.</p><p>Die erstmalige Einführung der vollen Freizügigkeit erfolgt am 1. Juni 2007 auf Probe. Die Schweiz hat im Rahmen der sogenannten speziellen Schutzklausel (Art. 10 Abs. 4 FZA, auch Ventilklausel genannt) das Recht, einseitig wieder Kontingente einzuführen, wenn die an Arbeitnehmer und Selbstständige erteilten neuen Aufenthaltserlaubnisse in einem bestimmten Jahr den Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre um mindestens 10 Prozent überschreiten. Die neu festgesetzten Kontingente müssen dabei mindestens 5 Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre liegen und können während maximal zwei Jahren weitergeführt werden. Nimmt die Zahl der entsprechend neu erteilten Bewilligungen im Anschluss an diese zwei Jahre während des folgenden Jahres erneut um mehr als 10 Prozent zu, kann die spezielle Schutzklausel im Folgejahr erneut angerufen und für weitere zwei Jahre verlängert werden. Die spezielle Schutzklausel kann erstmals nach einem Jahr Freizügigkeit angerufen werden, also frühestens am 1. Juni 2008, und bis im Jahre 2014 mehrmals geltend gemacht werden. Beim Entscheid über eine allfällige Anrufung der Schutzklausel sind die gesamten politischen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu berücksichtigen.</p><p>In den ersten Jahren seit der Einführung des Personenfreizügigkeitsabkommens ist die Gesamteinwanderung in die Schweiz stabil geblieben. Es trifft aber zu, dass sich die Einwanderung und die Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung in den letzten Jahren zugunsten der EU-/Efta-Staaten und zulasten der Drittstaaten verschoben haben. So lag der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung der Angehörigen der 15 alten EU-Staaten und der Efta-Staaten per Ende Dezember 2006 um 2,1 Prozent über jenem des Vorjahres; im gleichen Zeitraum sank die Zahl der Angehörigen von Nichtmitgliedstaaten der EU-25/Efta um 1,2 Prozent.</p><p>Neben der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung stammt auch die nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung (Kurzaufenthalter unter zwölf Monaten) vermehrt aus den EU-/Efta-Staaten. Ende Dezember 2006 entfielen vom Bestand der erwerbstätigen, nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung 54 482 Personen (oder etwa 85 Prozent) auf die EU-15. Aus Drittstaaten kamen nur knapp 9 Prozent.</p><p>Diese Entwicklung entspricht der Stossrichtung und dem Konzept des dualen Rekrutierungssystems und liegt damit vollumfänglich auf der Linie der Migrationspolitik des Bundesrates. Die Einwanderung aus den EU-/Efta-Staaten wird gegenüber den Drittstaaten bevorzugt. Anlässlich der Abstimmungen zur Personenfreizügigkeit und zum neuen Ausländergesetz hat das Schweizervolk die Migrationspolitik des Bundesrates wiederholt gutgeheissen und bestätigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Aufgrund der massiven Zuwanderung von Staatsangehörigen aus den 15 alten EU-Staaten soll die Schweiz unverzüglich Zuwanderungskontingente einführen, welche unserem Land dank der im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU ausgehandelten Schutzklausel zugebilligt wurden.</p>
- Personenfreizügigkeit mit der EU. Zuwanderungskontingente dank Anwendung der Schutzklausel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das bilaterale Abkommen mit der EU über den freien Personenverkehr wirkt sich mehr und mehr auf die Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung aus. So ist insbesondere ein massiver Zuwachs bei den Angehörigen der 15 alten EU-Staaten zu beobachten. Den höchsten Zuwachs verzeichneten im vergangenen Jahr die Staatsangehörigen aus Deutschland (plus 15 000), gefolgt von denjenigen aus Portugal (plus 6208) und aus Frankreich (plus 2548). Dies entspricht dem Trend der letzten fünf Jahre.</p><p>Im vergangenen Jahr ist erstmals die volle Personenfreizügigkeit mit den 15 alten EU-Staaten eingeführt worden. Im Rahmen einer Schutzklausel kann die Schweiz aber wieder Kontingente einführen, wenn die Einwanderung das Mittel der letzten drei Jahre um mehr als 10 Prozent überschreitet. In diesem Fall kann die Schweiz die Einwanderung während der zwei folgenden Jahre auf das Mittel der letzten drei Jahre plus 5 Prozent beschränken. Diese Wiedereinführung von Begrenzungsmassnahmen erfolgt temporär einseitig und ohne die Gefahr von Retorsionsmassnahmen.</p><p>Auch im Bereich der nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (Kurzaufenthalter mit Aufenthaltsdauer von mehr als vier und weniger als zwölf Monaten; Dienstleistungserbringer mit Aufenthaltsdauer von bis zu vier Monaten) ist eine massive Zuwanderung aus den 15 alten EU-Staaten zu beobachten. Betrachtet man den massiven Zuwachs der ständigen und nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung sowie die Zuwanderung der Erwerbstätigen aus den 15 alten EU-Staaten auf den Arbeitsmarkt, sieht man, dass eine Notbremse mittels Einführung der Zuwanderungsschutzklausel zwingend ist.</p>
- <p>Die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehene Übergangsfrist von fünf Jahren bezüglich der Weiterführung der arbeitsmarktlichen Beschränkungen (Art. 10 FZA) läuft gegenüber den 15 alten EU-Staaten am 31. Mai 2007 aus. Nachdem die eigentliche Arbeitsmarktprüfung (Inländervorrang, Lohnkontrolle) am 1. Juni 2004 weggefallen ist, wird derzeit nur noch die Kontingentierung gegenüber den Staatsangehörigen der alten EU-Mitgliedstaaten (EU-15) weitergeführt. Die volle Personenfreizügigkeit wird erst am 1. Juni 2007 eingeführt werden.</p><p>Die erstmalige Einführung der vollen Freizügigkeit erfolgt am 1. Juni 2007 auf Probe. Die Schweiz hat im Rahmen der sogenannten speziellen Schutzklausel (Art. 10 Abs. 4 FZA, auch Ventilklausel genannt) das Recht, einseitig wieder Kontingente einzuführen, wenn die an Arbeitnehmer und Selbstständige erteilten neuen Aufenthaltserlaubnisse in einem bestimmten Jahr den Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre um mindestens 10 Prozent überschreiten. Die neu festgesetzten Kontingente müssen dabei mindestens 5 Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre liegen und können während maximal zwei Jahren weitergeführt werden. Nimmt die Zahl der entsprechend neu erteilten Bewilligungen im Anschluss an diese zwei Jahre während des folgenden Jahres erneut um mehr als 10 Prozent zu, kann die spezielle Schutzklausel im Folgejahr erneut angerufen und für weitere zwei Jahre verlängert werden. Die spezielle Schutzklausel kann erstmals nach einem Jahr Freizügigkeit angerufen werden, also frühestens am 1. Juni 2008, und bis im Jahre 2014 mehrmals geltend gemacht werden. Beim Entscheid über eine allfällige Anrufung der Schutzklausel sind die gesamten politischen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu berücksichtigen.</p><p>In den ersten Jahren seit der Einführung des Personenfreizügigkeitsabkommens ist die Gesamteinwanderung in die Schweiz stabil geblieben. Es trifft aber zu, dass sich die Einwanderung und die Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung in den letzten Jahren zugunsten der EU-/Efta-Staaten und zulasten der Drittstaaten verschoben haben. So lag der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung der Angehörigen der 15 alten EU-Staaten und der Efta-Staaten per Ende Dezember 2006 um 2,1 Prozent über jenem des Vorjahres; im gleichen Zeitraum sank die Zahl der Angehörigen von Nichtmitgliedstaaten der EU-25/Efta um 1,2 Prozent.</p><p>Neben der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung stammt auch die nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung (Kurzaufenthalter unter zwölf Monaten) vermehrt aus den EU-/Efta-Staaten. Ende Dezember 2006 entfielen vom Bestand der erwerbstätigen, nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung 54 482 Personen (oder etwa 85 Prozent) auf die EU-15. Aus Drittstaaten kamen nur knapp 9 Prozent.</p><p>Diese Entwicklung entspricht der Stossrichtung und dem Konzept des dualen Rekrutierungssystems und liegt damit vollumfänglich auf der Linie der Migrationspolitik des Bundesrates. Die Einwanderung aus den EU-/Efta-Staaten wird gegenüber den Drittstaaten bevorzugt. Anlässlich der Abstimmungen zur Personenfreizügigkeit und zum neuen Ausländergesetz hat das Schweizervolk die Migrationspolitik des Bundesrates wiederholt gutgeheissen und bestätigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Aufgrund der massiven Zuwanderung von Staatsangehörigen aus den 15 alten EU-Staaten soll die Schweiz unverzüglich Zuwanderungskontingente einführen, welche unserem Land dank der im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU ausgehandelten Schutzklausel zugebilligt wurden.</p>
- Personenfreizügigkeit mit der EU. Zuwanderungskontingente dank Anwendung der Schutzklausel
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