Menschliche Versuchspersonen für Ecstasy
- ShortId
-
07.3139
- Id
-
20073139
- Updated
-
27.07.2023 20:54
- Language
-
de
- Title
-
Menschliche Versuchspersonen für Ecstasy
- AdditionalIndexing
-
2841;36;Gesundheitsrisiko;Designerdroge;Jugendschutz;Versuch am Menschen;Ethik;medizinische Forschung
- 1
-
- L07K01010201020101, Designerdroge
- L04K16020111, Versuch am Menschen
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K16030104, Ethik
- L04K01040206, Jugendschutz
- L04K01050512, medizinische Forschung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Laut den Angaben der Verantwortlichen der Universität Zürich wird keine Studie durchgeführt, bei der Ecstasy an Probanden abgegeben wird. Es handelte sich um eine Fehlinformation, die im Dezember 2006 und im Januar 2007 von verschiedenen Schweizer Zeitungen publiziert wurde.</p><p>Tatsache ist, dass sich an der Universität Zürich ein Forschungsteam im Rahmen ihrer Untersuchung mit der Frage befasst, ob Ecstasy bei Konsumenten und Konsumentinnen dieser Droge zu anhaltenden Hirnschäden führt. In dieser Untersuchung werden aber ausschliesslich Ecstasy-abhängige Personen einbezogen, d. h., den Versuchspersonen werden von den Forschern keine Drogen verabreicht, sondern sie sind schon abhängig.</p><p>Diese Studie wird nach den strengen, im Heilmittelgesetz geregelten Anforderungen durchgeführt (Einverständnis der zuständigen kantonalen Ethikkommission sowie eine Notifikation beim Schweizerischen Institut für Heilmittel, Swissmedic). Da keine verbotenen Stoffe gemäss Artikel 8 des Betäubungsmittelgesetzes verwendet werden, ist keine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit notwendig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>An der Universität Zürich wird ein Versuch lanciert, bei dem die Wirkung von Ecstasy auf die menschliche Psyche direkt an Menschen getestet werden soll.</p><p>Dieses ungeheuerliche Vorgehen bewegt mich, von der Regierung eine Stellungnahme zu folgenden Fragen zu beantragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung des Interpellanten, dass es unzulässig ist, gesundheits- und lebensgefährdende Drogen an menschlichen Versuchspersonen zu testen?</p><p>2. Hat sich die eidgenössische Ethikkommission dazu geäussert, und, falls dies der Fall war, wie fiel deren Beurteilung aus?</p><p>3. Sind Jugendliche oder Unmündige unter den vorgesehenen Versuchspersonen?</p><p>4. Welches ist gegebenenfalls die Rechtsgrundlage, die einen solchen Versuch ermöglicht?</p><p>5. Ist der Bundesrat gewillt, aus Respekt vor der menschlichen Würde und zum Schutz von dessen Gesundheit diesen Versuch zu verbieten?</p>
- Menschliche Versuchspersonen für Ecstasy
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Laut den Angaben der Verantwortlichen der Universität Zürich wird keine Studie durchgeführt, bei der Ecstasy an Probanden abgegeben wird. Es handelte sich um eine Fehlinformation, die im Dezember 2006 und im Januar 2007 von verschiedenen Schweizer Zeitungen publiziert wurde.</p><p>Tatsache ist, dass sich an der Universität Zürich ein Forschungsteam im Rahmen ihrer Untersuchung mit der Frage befasst, ob Ecstasy bei Konsumenten und Konsumentinnen dieser Droge zu anhaltenden Hirnschäden führt. In dieser Untersuchung werden aber ausschliesslich Ecstasy-abhängige Personen einbezogen, d. h., den Versuchspersonen werden von den Forschern keine Drogen verabreicht, sondern sie sind schon abhängig.</p><p>Diese Studie wird nach den strengen, im Heilmittelgesetz geregelten Anforderungen durchgeführt (Einverständnis der zuständigen kantonalen Ethikkommission sowie eine Notifikation beim Schweizerischen Institut für Heilmittel, Swissmedic). Da keine verbotenen Stoffe gemäss Artikel 8 des Betäubungsmittelgesetzes verwendet werden, ist keine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit notwendig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>An der Universität Zürich wird ein Versuch lanciert, bei dem die Wirkung von Ecstasy auf die menschliche Psyche direkt an Menschen getestet werden soll.</p><p>Dieses ungeheuerliche Vorgehen bewegt mich, von der Regierung eine Stellungnahme zu folgenden Fragen zu beantragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung des Interpellanten, dass es unzulässig ist, gesundheits- und lebensgefährdende Drogen an menschlichen Versuchspersonen zu testen?</p><p>2. Hat sich die eidgenössische Ethikkommission dazu geäussert, und, falls dies der Fall war, wie fiel deren Beurteilung aus?</p><p>3. Sind Jugendliche oder Unmündige unter den vorgesehenen Versuchspersonen?</p><p>4. Welches ist gegebenenfalls die Rechtsgrundlage, die einen solchen Versuch ermöglicht?</p><p>5. Ist der Bundesrat gewillt, aus Respekt vor der menschlichen Würde und zum Schutz von dessen Gesundheit diesen Versuch zu verbieten?</p>
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