Fossil-thermische Kraftwerke. Bewilligungsverfahren

ShortId
07.3141
Id
20073141
Updated
25.06.2025 00:17
Language
de
Title
Fossil-thermische Kraftwerke. Bewilligungsverfahren
AdditionalIndexing
66;Kohlendioxid;Bewilligung;Emissionszertifikat;Kraftwerk;Gaskraftwerk;Bewilligung für Kraftwerk
1
  • L04K17030203, Gaskraftwerk
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
  • L05K0601040401, Emissionszertifikat
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L03K170302, Kraftwerk
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, dem Parlament möglichst rasch eine Gesetzesvorlage zur Ablösung des Bundesbeschlusses vom 23. März 2007 im Sinne der Motion zu unterbreiten. Er weist aber darauf hin, dass insbesondere Regelungen des Bewilligungsverfahrens für fossil-thermische Anlagen komplex sind und das Verhältnis von Bund und Kantonen tangieren. Dazu müssen vertiefte Abklärungen durchgeführt werden. Ob eine gesetzliche Regelung zur Ablösung des Bundesbeschlusses bereits am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, hängt auch von der Behandlungsdauer der Vorlage im Parlament ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, rechtzeitig der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Bundesbeschluss über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken spätestens am 1. Januar 2009 ablösen wird. Die Vorlage regelt insbesondere:</p><p>a. das Bewilligungsverfahren für fossil-thermische Kraftwerke;</p><p>b. die volle Kompensationspflicht für CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken;</p><p>c. den Anteil der Kompensation im Inland und Ausland;</p><p>d. weitere Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Bewilligung.</p>
  • Fossil-thermische Kraftwerke. Bewilligungsverfahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, dem Parlament möglichst rasch eine Gesetzesvorlage zur Ablösung des Bundesbeschlusses vom 23. März 2007 im Sinne der Motion zu unterbreiten. Er weist aber darauf hin, dass insbesondere Regelungen des Bewilligungsverfahrens für fossil-thermische Anlagen komplex sind und das Verhältnis von Bund und Kantonen tangieren. Dazu müssen vertiefte Abklärungen durchgeführt werden. Ob eine gesetzliche Regelung zur Ablösung des Bundesbeschlusses bereits am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, hängt auch von der Behandlungsdauer der Vorlage im Parlament ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, rechtzeitig der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Bundesbeschluss über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken spätestens am 1. Januar 2009 ablösen wird. Die Vorlage regelt insbesondere:</p><p>a. das Bewilligungsverfahren für fossil-thermische Kraftwerke;</p><p>b. die volle Kompensationspflicht für CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken;</p><p>c. den Anteil der Kompensation im Inland und Ausland;</p><p>d. weitere Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Bewilligung.</p>
    • Fossil-thermische Kraftwerke. Bewilligungsverfahren

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