Vorschläge zur Raumentwicklung
- ShortId
-
07.3145
- Id
-
20073145
- Updated
-
28.07.2023 13:09
- Language
-
de
- Title
-
Vorschläge zur Raumentwicklung
- AdditionalIndexing
-
2846;Landeigentum der öffentlichen Hand;Meinungsbildung;Vorkaufsrecht;Siedlungsentwicklung;Grundeigentum;Zonenplan;Bodenpolitik;Bodenrecht;Eigentum
- 1
-
- L04K01020404, Bodenpolitik
- L04K01020421, Siedlungsentwicklung
- L04K01020401, Zonenplan
- L06K050701090102, Landeigentum der öffentlichen Hand
- L05K0802030701, Meinungsbildung
- L05K0507010901, Grundeigentum
- L04K01020405, Bodenrecht
- L04K05070118, Vorkaufsrecht
- L04K05070104, Eigentum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Raumentwicklung kommt in seinem Raumentwicklungsbericht 2005 zum Schluss, dass die Raumentwicklung der letzten Jahrzehnte nicht als nachhaltig einzustufen ist. Der Trend zur Zersiedelung, zum flächenhaften Wachstum der Siedlung in die Landschaft und zur Erhöhung der Zwangsmobilität hält weiterhin an. Daraus resultieren hohe Kosten und Umweltbelastungen. Die Kosten der heutigen Siedlungsentwicklung belasten die öffentliche Hand, indirekt auch die Wirtschaft und die Bevölkerung, immer stärker. Diese Lagebeurteilung wurde in der öffentlichen Anhörung grundsätzlich geteilt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Mit den auf eine aktivere Bodenpolitik zielenden Vorschlägen soll eine flächensparende und bestmögliche Nutzung der Infrastruktur erreicht werden. Die ungenügende Internalisierung der externen Kosten und die mangelnde Abschöpfung von Wertsteigerungen des Bodens infolge von Planungs-, Erschliessungs- und Infrastrukturmassnahmen führen zudem - zusammen mit den vielerorts immer noch zu grossen Bauzonen, die aus raumplanerischer Sicht überdies häufig am falschen Ort liegen - zu falschen Anreizen und zu Marktverzerrungen. Der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Bodens als begrenzte Ressource wird damit ungenügend Rechnung getragen. Marktwirtschaftliche Instrumente, wie z. B. handelbare Flächennutzungszertifikate, könnten in Ergänzung der bisherigen planerischen Instrumente der Richt- und Nutzungsplanung die Zersiedelung und den Bodenverbrauch bremsen und so zur verfassungsrechtlich geforderten raum- und kostensparenden Nutzung des Bodens und zu einer geordneten Besiedelung des Landes beitragen.</p><p>2./3. Die Arbeiten an der im Legislaturprogramm 2003-2007 des Bundesrates vorgesehenen Revision des Raumplanungsgesetzes sind im Gang. Nach dem derzeitigen Stand der Arbeiten sollte es möglich sein, das diesbezügliche Vernehmlassungsverfahren im Verlauf des zweiten Quartals des kommenden Jahres zu eröffnen.</p><p>4. Im Zusammenhang mit den vom Interpellanten explizit erwähnten Themen wurde bloss bezüglich der Flächennutzungszertifikate ein Studienauftrag erteilt. Die Studie "Flächennutzungszertifikate - Systemdesign und wirtschaftliche Auswirkungen", deren Ergebnisse Mitte 2006 via Internet zugänglich gemacht wurden, kommt zum Schluss, dass Flächennutzungszertifikate mit moderaten Mengenzielen sowohl wirksam als auch wirtschaftlich und sozial tragbar sind. Auf der Basis einer Ausschreibung wurde der Auftrag mit einem Kostendach von 50 000 Franken dem Büro Infras AG in Zürich erteilt.</p><p>5./6. Die Fragen nach den möglichen Konsequenzen für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bzw. nach den möglichen Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie lassen sich erst zuverlässig beantworten, wenn Klarheit über die konkret zu treffenden Massnahmen besteht. Dies ist im Augenblick noch nicht der Fall. Klar ist jedoch, dass sämtliche Vorschläge, die der Bundesrat dem Parlament im Hinblick auf eine allfällige Änderung des Raumplanungsgesetzes dereinst unterbreiten wird, den durch die Verfassung abgesteckten Rahmen respektieren werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Raumentwicklungsbericht 2005 werden vom Amt für Raumplanung Vorschläge für eine sogenannte aktive Bodenpolitik präsentiert.</p><p>Dabei geht es u. a. um die Schaffung einer Gesetzesgrundlage auf Bundesebene, die der öffentlichen Hand Kauf-, Verkaufs- und Enteignungsrechte zur Durchsetzung einer aktiven Raumplanungspolitik einräumen will. Vorgeschlagen werden beispielsweise die Kontingentierung von Bauzonen und Siedlungsflächen sowie handelbare Flächennutzungszertifikate innerhalb der Baugebiete.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was sind die Ziele dieser Vorschläge, und welche Verbesserungen verspricht er sich bezüglich einer künftigen Raumentwicklung?</p><p>2. Wie weit sind die Vorarbeiten für eine allfällige Gesetzesänderung bereits fortgeschritten?</p><p>3. Wurde diesbezüglich bereits eine Vernehmlassung durchgeführt? Welcher Adressatenkreis wurde in die Vernehmlassung einbezogen, und liegt die Auswertung bereits vor?</p><p>4. Welche Studienaufträge sind in diesem Zusammenhang bereits erteilt worden (Inhalt, Auftragnehmer und Kosten pro Auftrag)?</p><p>5. Welches wären die möglichen Konsequenzen für Eigentümer von rechtskräftig eingezontem Bauland und für Grundpfandrechte, welche mit solchem Bauland sichergestellt sind?</p><p>6. Wird nach seiner Ansicht die Eigentumsgarantie gemäss Artikel 26 der Bundesverfassung mit der Einführung solcher Massnahmen, beispielsweise von Flächennutzungszertifikaten usw., nicht ausgehöhlt?</p>
- Vorschläge zur Raumentwicklung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Raumentwicklung kommt in seinem Raumentwicklungsbericht 2005 zum Schluss, dass die Raumentwicklung der letzten Jahrzehnte nicht als nachhaltig einzustufen ist. Der Trend zur Zersiedelung, zum flächenhaften Wachstum der Siedlung in die Landschaft und zur Erhöhung der Zwangsmobilität hält weiterhin an. Daraus resultieren hohe Kosten und Umweltbelastungen. Die Kosten der heutigen Siedlungsentwicklung belasten die öffentliche Hand, indirekt auch die Wirtschaft und die Bevölkerung, immer stärker. Diese Lagebeurteilung wurde in der öffentlichen Anhörung grundsätzlich geteilt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Mit den auf eine aktivere Bodenpolitik zielenden Vorschlägen soll eine flächensparende und bestmögliche Nutzung der Infrastruktur erreicht werden. Die ungenügende Internalisierung der externen Kosten und die mangelnde Abschöpfung von Wertsteigerungen des Bodens infolge von Planungs-, Erschliessungs- und Infrastrukturmassnahmen führen zudem - zusammen mit den vielerorts immer noch zu grossen Bauzonen, die aus raumplanerischer Sicht überdies häufig am falschen Ort liegen - zu falschen Anreizen und zu Marktverzerrungen. Der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Bodens als begrenzte Ressource wird damit ungenügend Rechnung getragen. Marktwirtschaftliche Instrumente, wie z. B. handelbare Flächennutzungszertifikate, könnten in Ergänzung der bisherigen planerischen Instrumente der Richt- und Nutzungsplanung die Zersiedelung und den Bodenverbrauch bremsen und so zur verfassungsrechtlich geforderten raum- und kostensparenden Nutzung des Bodens und zu einer geordneten Besiedelung des Landes beitragen.</p><p>2./3. Die Arbeiten an der im Legislaturprogramm 2003-2007 des Bundesrates vorgesehenen Revision des Raumplanungsgesetzes sind im Gang. Nach dem derzeitigen Stand der Arbeiten sollte es möglich sein, das diesbezügliche Vernehmlassungsverfahren im Verlauf des zweiten Quartals des kommenden Jahres zu eröffnen.</p><p>4. Im Zusammenhang mit den vom Interpellanten explizit erwähnten Themen wurde bloss bezüglich der Flächennutzungszertifikate ein Studienauftrag erteilt. Die Studie "Flächennutzungszertifikate - Systemdesign und wirtschaftliche Auswirkungen", deren Ergebnisse Mitte 2006 via Internet zugänglich gemacht wurden, kommt zum Schluss, dass Flächennutzungszertifikate mit moderaten Mengenzielen sowohl wirksam als auch wirtschaftlich und sozial tragbar sind. Auf der Basis einer Ausschreibung wurde der Auftrag mit einem Kostendach von 50 000 Franken dem Büro Infras AG in Zürich erteilt.</p><p>5./6. Die Fragen nach den möglichen Konsequenzen für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bzw. nach den möglichen Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie lassen sich erst zuverlässig beantworten, wenn Klarheit über die konkret zu treffenden Massnahmen besteht. Dies ist im Augenblick noch nicht der Fall. Klar ist jedoch, dass sämtliche Vorschläge, die der Bundesrat dem Parlament im Hinblick auf eine allfällige Änderung des Raumplanungsgesetzes dereinst unterbreiten wird, den durch die Verfassung abgesteckten Rahmen respektieren werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Raumentwicklungsbericht 2005 werden vom Amt für Raumplanung Vorschläge für eine sogenannte aktive Bodenpolitik präsentiert.</p><p>Dabei geht es u. a. um die Schaffung einer Gesetzesgrundlage auf Bundesebene, die der öffentlichen Hand Kauf-, Verkaufs- und Enteignungsrechte zur Durchsetzung einer aktiven Raumplanungspolitik einräumen will. Vorgeschlagen werden beispielsweise die Kontingentierung von Bauzonen und Siedlungsflächen sowie handelbare Flächennutzungszertifikate innerhalb der Baugebiete.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was sind die Ziele dieser Vorschläge, und welche Verbesserungen verspricht er sich bezüglich einer künftigen Raumentwicklung?</p><p>2. Wie weit sind die Vorarbeiten für eine allfällige Gesetzesänderung bereits fortgeschritten?</p><p>3. Wurde diesbezüglich bereits eine Vernehmlassung durchgeführt? Welcher Adressatenkreis wurde in die Vernehmlassung einbezogen, und liegt die Auswertung bereits vor?</p><p>4. Welche Studienaufträge sind in diesem Zusammenhang bereits erteilt worden (Inhalt, Auftragnehmer und Kosten pro Auftrag)?</p><p>5. Welches wären die möglichen Konsequenzen für Eigentümer von rechtskräftig eingezontem Bauland und für Grundpfandrechte, welche mit solchem Bauland sichergestellt sind?</p><p>6. Wird nach seiner Ansicht die Eigentumsgarantie gemäss Artikel 26 der Bundesverfassung mit der Einführung solcher Massnahmen, beispielsweise von Flächennutzungszertifikaten usw., nicht ausgehöhlt?</p>
- Vorschläge zur Raumentwicklung
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