Ausgabenwachstum
- ShortId
-
07.3146
- Id
-
20073146
- Updated
-
28.07.2023 10:33
- Language
-
de
- Title
-
Ausgabenwachstum
- AdditionalIndexing
-
24;Wachstum;Ausgabenbewilligung;Sparmassnahme;Aufstellung des Haushaltsplans;Staatsquote;Haushaltsausgabe
- 1
-
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L04K11020201, Ausgabenbewilligung
- L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
- L04K08020233, Wachstum
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L04K11080109, Staatsquote
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Da der Bundesrat den Voranschlag 2008 noch nicht verabschiedet hat, steht das damit verbundene Ausgabenwachstum derzeit nicht fest. Gemäss Finanzplan vom 23. August 2006 wachsen die Ausgaben 2008 gegenüber dem Voranschlag 2007 mit 4,3 Prozent, wenn - wie in der Interpellation Ziffer 1 - die Zahlen vor der Abbauvorgabe Aufgabenüberprüfung zugrunde gelegt werden. Wird die Abbauvorgabe von 700 Millionen Franken eingerechnet, resultiert ein Wachstum von 3,1 Prozent.</p><p>Ein zentrales Ziel der bundesrätlichen Strategie zur Sanierung der Bundesfinanzen ist die Stabilisierung der Staatsquote im Zeitraum 2008-2015: Demgemäss sollen sich die Bundesausgaben im Gleichschritt zum nominellen Wirtschaftswachstum entwickeln, das bis ins Zieljahr im Mittel mit 3 Prozent pro Jahr geschätzt wird. Da es sich dabei um einen Durchschnittswert handelt, sind in einzelnen Jahren Abweichungen vom Idealpfad möglich, ohne dass die Zielerreichung generell gefährdet würde. Eine vorübergehende Überschreitung ist insbesondere dann in Kauf zu nehmen, wenn die Stabilisierung des Ausgabenwachstums mittels grundlegender Strukturreformen angestrebt wird, die einen grösseren Zeitbedarf für Planung, Legiferierung und Übergang erfordern und daher erst in mittlerer Frist greifen können.</p><p>2./3. Bei den aufgeführten Beispielen handelt es sich mehrheitlich um Budgetposten, die als ausserordentliche Ausgaben nur einmal anfallen werden (Übergang NFA, Pensionskassen, im öffentlichen Verkehr die Ersteinlage Infrastrukturfonds) und deren Belastung der Bilanz mit den prognostizierten strukturellen Überschüssen der Folgejahre auszugleichen ist. Was den ordentlichen Haushalt anbelangt, sind alle Aufgabenbereiche Gegenstand der Aufgabenüberprüfung, mit welcher der Bundesrat Prioritäten setzt und die Stabilisierung der Staatsquote bis ins Zieljahr 2015 anstrebt. Er erachtet dieses Ziel als anspruchsvoll, aber erreichbar. Gleichzeitig hat er jeweils deutlich gemacht, dass das Vorhaben als rollender Prozess gestaltet ist, dessen Ziele bei sachlicher Notwendigkeit anpassbar bleiben müssen.</p><p>4. Die Gründe für die Ablehnung der Motion der Schweizerischen Volkspartei "Entlastungsprogramm 2007/08" (06.3753), welche den ausserordentlichen Zahlungsbedarf von 5 Milliarden Franken im Jahre 2008 mit kurzfristig wirksamen Entlastungsmassnahmen im selben Jahr forderte, hat der Bundesrat in seiner damaligen Stellungnahme dargelegt. Die wichtigsten Argumente sind:</p><p>- Die Kompensation von ausserordentlichen Ausgaben dieser Grössenordnung in einem einzigen Jahr entspricht einer schockartigen Ausgabensenkung mit Bedeutung für die volkswirtschaftliche Gesamtnachfrage. Ein solches Vorgehen läuft den Grundsätzen und Erfahrungen einer umsichtigen Wirtschaftspolitik entgegen und ist mit dem Ziel der Schuldenbremse, eine konjunkturgerechte Finanzpolitik zu betreiben, nicht vereinbar. Als zielführende Alternative ist vielmehr ein Ausgleich über mehrere Rechnungsperioden vorzusehen.</p><p>- Die Einsparung im geforderten Ausmass hätte einschneidende Kompensationen bei den ordentlichen Ausgaben nötig gemacht und die Kontinuität der staatlichen Aufgabenerfüllung infrage gestellt.</p><p>- Eingegangene vertragliche oder gesetzlich gebundene Verpflichtungen hätten nicht eingehalten werden können, was einen nachhaltigen Vertrauensverlust gegenüber dem Bund als bedeutendem wirtschaftlichem Akteur und Leistungsbezüger zur Folge gehabt hätte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 26. April 2006 beschloss der Bundesrat, das Ausgabenwachstum bis im Jahr 2015 auf 3 Prozent zu beschränken, um die Staatsquote zu stabilisieren. Erstaunlicherweise ist der Bundesrat weniger als ein Jahr nach seinem finanzpolitischen Grundsatzentscheid bereits wieder von seinem Pfad der Tugend abgerückt. Für den Voranschlag 2008 sieht er ein Ausgabenwachstum von 4,3 Prozent vor. Ich erbitte den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wieso hält er sich mit einem Ausgabenwachstum von 4,3 Prozent im Jahr 2008 nicht an die selber gesteckte Zielvorgabe von 3 Prozent? </p><p>2. Erachtet er es als realistisch, dass im Zuge der finanziellen Unbekannten, welche in den Jahren 2009 bis 2015 drohen (Sozialversicherungen, öffentlicher Verkehr, Bildung, Bundespensionskassen, NFA-Einführung), das Ausgabenmehrwachstum von 2008 wieder rückgängig gemacht werden kann? </p><p>3. Wenn nein, welche zusätzliche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um das Ziel des jährlichen Ausgabenwachstums von 3 Prozent bis 2015 noch einzuhalten? </p><p>4. Wieso lehnte er die SVP-Forderung nach einem Entlastungsprogramm im Jahr 2008 ab, welche es ermöglicht hätte, das 3-Prozent-Wachstum einzuhalten?</p>
- Ausgabenwachstum
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Da der Bundesrat den Voranschlag 2008 noch nicht verabschiedet hat, steht das damit verbundene Ausgabenwachstum derzeit nicht fest. Gemäss Finanzplan vom 23. August 2006 wachsen die Ausgaben 2008 gegenüber dem Voranschlag 2007 mit 4,3 Prozent, wenn - wie in der Interpellation Ziffer 1 - die Zahlen vor der Abbauvorgabe Aufgabenüberprüfung zugrunde gelegt werden. Wird die Abbauvorgabe von 700 Millionen Franken eingerechnet, resultiert ein Wachstum von 3,1 Prozent.</p><p>Ein zentrales Ziel der bundesrätlichen Strategie zur Sanierung der Bundesfinanzen ist die Stabilisierung der Staatsquote im Zeitraum 2008-2015: Demgemäss sollen sich die Bundesausgaben im Gleichschritt zum nominellen Wirtschaftswachstum entwickeln, das bis ins Zieljahr im Mittel mit 3 Prozent pro Jahr geschätzt wird. Da es sich dabei um einen Durchschnittswert handelt, sind in einzelnen Jahren Abweichungen vom Idealpfad möglich, ohne dass die Zielerreichung generell gefährdet würde. Eine vorübergehende Überschreitung ist insbesondere dann in Kauf zu nehmen, wenn die Stabilisierung des Ausgabenwachstums mittels grundlegender Strukturreformen angestrebt wird, die einen grösseren Zeitbedarf für Planung, Legiferierung und Übergang erfordern und daher erst in mittlerer Frist greifen können.</p><p>2./3. Bei den aufgeführten Beispielen handelt es sich mehrheitlich um Budgetposten, die als ausserordentliche Ausgaben nur einmal anfallen werden (Übergang NFA, Pensionskassen, im öffentlichen Verkehr die Ersteinlage Infrastrukturfonds) und deren Belastung der Bilanz mit den prognostizierten strukturellen Überschüssen der Folgejahre auszugleichen ist. Was den ordentlichen Haushalt anbelangt, sind alle Aufgabenbereiche Gegenstand der Aufgabenüberprüfung, mit welcher der Bundesrat Prioritäten setzt und die Stabilisierung der Staatsquote bis ins Zieljahr 2015 anstrebt. Er erachtet dieses Ziel als anspruchsvoll, aber erreichbar. Gleichzeitig hat er jeweils deutlich gemacht, dass das Vorhaben als rollender Prozess gestaltet ist, dessen Ziele bei sachlicher Notwendigkeit anpassbar bleiben müssen.</p><p>4. Die Gründe für die Ablehnung der Motion der Schweizerischen Volkspartei "Entlastungsprogramm 2007/08" (06.3753), welche den ausserordentlichen Zahlungsbedarf von 5 Milliarden Franken im Jahre 2008 mit kurzfristig wirksamen Entlastungsmassnahmen im selben Jahr forderte, hat der Bundesrat in seiner damaligen Stellungnahme dargelegt. Die wichtigsten Argumente sind:</p><p>- Die Kompensation von ausserordentlichen Ausgaben dieser Grössenordnung in einem einzigen Jahr entspricht einer schockartigen Ausgabensenkung mit Bedeutung für die volkswirtschaftliche Gesamtnachfrage. Ein solches Vorgehen läuft den Grundsätzen und Erfahrungen einer umsichtigen Wirtschaftspolitik entgegen und ist mit dem Ziel der Schuldenbremse, eine konjunkturgerechte Finanzpolitik zu betreiben, nicht vereinbar. Als zielführende Alternative ist vielmehr ein Ausgleich über mehrere Rechnungsperioden vorzusehen.</p><p>- Die Einsparung im geforderten Ausmass hätte einschneidende Kompensationen bei den ordentlichen Ausgaben nötig gemacht und die Kontinuität der staatlichen Aufgabenerfüllung infrage gestellt.</p><p>- Eingegangene vertragliche oder gesetzlich gebundene Verpflichtungen hätten nicht eingehalten werden können, was einen nachhaltigen Vertrauensverlust gegenüber dem Bund als bedeutendem wirtschaftlichem Akteur und Leistungsbezüger zur Folge gehabt hätte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 26. April 2006 beschloss der Bundesrat, das Ausgabenwachstum bis im Jahr 2015 auf 3 Prozent zu beschränken, um die Staatsquote zu stabilisieren. Erstaunlicherweise ist der Bundesrat weniger als ein Jahr nach seinem finanzpolitischen Grundsatzentscheid bereits wieder von seinem Pfad der Tugend abgerückt. Für den Voranschlag 2008 sieht er ein Ausgabenwachstum von 4,3 Prozent vor. Ich erbitte den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wieso hält er sich mit einem Ausgabenwachstum von 4,3 Prozent im Jahr 2008 nicht an die selber gesteckte Zielvorgabe von 3 Prozent? </p><p>2. Erachtet er es als realistisch, dass im Zuge der finanziellen Unbekannten, welche in den Jahren 2009 bis 2015 drohen (Sozialversicherungen, öffentlicher Verkehr, Bildung, Bundespensionskassen, NFA-Einführung), das Ausgabenmehrwachstum von 2008 wieder rückgängig gemacht werden kann? </p><p>3. Wenn nein, welche zusätzliche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um das Ziel des jährlichen Ausgabenwachstums von 3 Prozent bis 2015 noch einzuhalten? </p><p>4. Wieso lehnte er die SVP-Forderung nach einem Entlastungsprogramm im Jahr 2008 ab, welche es ermöglicht hätte, das 3-Prozent-Wachstum einzuhalten?</p>
- Ausgabenwachstum
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