Anerkennung von Diplomen für Akupunktur und Homöopathie

ShortId
07.3149
Id
20073149
Updated
28.07.2023 12:51
Language
de
Title
Anerkennung von Diplomen für Akupunktur und Homöopathie
AdditionalIndexing
2841;Anerkennung der Zeugnisse;Bericht;Gesundheitsrecht;alternative Medizin;ärztlicher Beruf
1
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L04K01050202, alternative Medizin
  • L03K020206, Bericht
  • L04K01050509, Gesundheitsrecht
  • L03K010504, ärztlicher Beruf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die geltende Praxis bei der Anerkennung von Diplomen im Bereich des Gesundheitswesens ist relativ komplex und schwierig zu verstehen, ja sogar undurchsichtig.</p><p>Aufgrund des Erlasses des neuen Berufsbildungsgesetzes und des neuen Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe werden gegenwärtig zahlreiche Regelungen über die Anerkennung von Berufen revidiert. Ärzte und Gesundheitsfachleute, die ihr Diplom in einem EU-Mitgliedstaat erworben haben, müssen oft zusätzliche Bedingungen erfüllen, damit ihr Titel anerkannt wird. Dies stellt für sie eine zusätzliche Hürde dar, um den Beruf in unserem Land ausüben zu können. Überdies scheint die Streichung verschiedener komplementärmedizinischer Behandlungsarten aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung die Anerkennung solcher Diplome in der Schweiz noch komplizierter zu gestalten, was für gewisse Personen faktisch auf ein Berufsverbot hinausläuft.</p><p>Damit die betroffenen Personen ihren erlernten Beruf - für den sie ordnungsgemäss ein anerkanntes Diplom besitzen - in der Praxis ausüben dürfen, damit den Patienten qualitativ hochstehende Pflegeleistungen von qualifizierten Fachleuten garantiert werden können und damit allfälligen willkürlichen oder sogar gefährlichen Situationen vorgebeugt werden kann, wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der über die gegenwärtige Situation Auskunft gibt und die nötigen Vorschläge für mehr Sicherheit und Transparenz enthält.</p>
  • <p>In Bezug auf die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der universitären und nichtuniversitären Berufe im Gesundheitswesen bestehen unterschiedliche, historisch gewachsene Verantwortlichkeiten. Für die Zulassung zur Berufsausübung und für die Überwachung der Berufsausübung sind jedoch in jedem Falle die Kantone zuständig.</p><p>Die Bedingungen, unter denen Personen aus den Staaten der Europäischen Union ihre Diplome und Weiterbildungstitel anerkennen lassen können, sind abschliessend im Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (FZA) geregelt. Das FZA verweist betreffend Diplomanerkennung auf die entsprechenden Richtlinien der EU. Anerkennungsvoraussetzungen, die über diejenigen des FZA und der EU-Richtlinien hinausgehen, sind nicht zulässig. </p><p>Besonders bedeutsam ist die berufsspezifische EU-Richtlinie für Ärztinnen und Ärzte (93/16/EWG). Diese Richtlinie ist jedoch für die Weiterbildungszertifikate in Akupunktur und Homöopathie nicht anwendbar. Daher können Personen mit einer aus der EU stammenden Weiterbildung in diesen beiden Bereichen ihre Zertifikate nicht gestützt auf das FZA anerkennen lassen.</p><p>Ob sie einen schweizerischen Ausweis unter erleichterten Bedingungen erwerben können, liegt im alleinigen Regelungs- und Ermessensbereich der Trägerorganisation der entsprechenden Weiterbildung. Die Anerkennung von Weiterbildungen in den Bereichen Akupunktur und Homöopathie für die Berufszulassung von Personen ohne ärztliche Ausbildung fällt in die Kompetenz der Kantone.</p><p>Die Zuständigkeiten hinsichtlich Zulassung zum Gesundheitsversorgungssystem und Anerkennung ausländischer Ausweise wurden durch die neueren gesetzlichen Bestimmungen des Bundes im Berufsbildungsbereich und bei den universitären Medizinalberufen nicht verändert.</p><p>Das Parlament hat die Fragen um die Berufsbildung der universitären und nichtuniversitären Medizinalberufe in jüngster Vergangenheit diskutiert. Der Bundesrat vertritt deshalb die Auffassung, dass ein weiterer Bericht keine zusätzliche Transparenz herbeiführt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen über:</p><p>- die gegenwärtige Situation bezüglich der Anerkennung von Diplomen für Akupunktur und Homöopathie von Ärztinnen und Ärzten und paramedizinischem Personal;</p><p>- Massnahmen, mit denen das Verfahren zur Anerkennung der Diplome transparenter und gerechter gestaltet werden kann.</p>
  • Anerkennung von Diplomen für Akupunktur und Homöopathie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die geltende Praxis bei der Anerkennung von Diplomen im Bereich des Gesundheitswesens ist relativ komplex und schwierig zu verstehen, ja sogar undurchsichtig.</p><p>Aufgrund des Erlasses des neuen Berufsbildungsgesetzes und des neuen Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe werden gegenwärtig zahlreiche Regelungen über die Anerkennung von Berufen revidiert. Ärzte und Gesundheitsfachleute, die ihr Diplom in einem EU-Mitgliedstaat erworben haben, müssen oft zusätzliche Bedingungen erfüllen, damit ihr Titel anerkannt wird. Dies stellt für sie eine zusätzliche Hürde dar, um den Beruf in unserem Land ausüben zu können. Überdies scheint die Streichung verschiedener komplementärmedizinischer Behandlungsarten aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung die Anerkennung solcher Diplome in der Schweiz noch komplizierter zu gestalten, was für gewisse Personen faktisch auf ein Berufsverbot hinausläuft.</p><p>Damit die betroffenen Personen ihren erlernten Beruf - für den sie ordnungsgemäss ein anerkanntes Diplom besitzen - in der Praxis ausüben dürfen, damit den Patienten qualitativ hochstehende Pflegeleistungen von qualifizierten Fachleuten garantiert werden können und damit allfälligen willkürlichen oder sogar gefährlichen Situationen vorgebeugt werden kann, wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der über die gegenwärtige Situation Auskunft gibt und die nötigen Vorschläge für mehr Sicherheit und Transparenz enthält.</p>
    • <p>In Bezug auf die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der universitären und nichtuniversitären Berufe im Gesundheitswesen bestehen unterschiedliche, historisch gewachsene Verantwortlichkeiten. Für die Zulassung zur Berufsausübung und für die Überwachung der Berufsausübung sind jedoch in jedem Falle die Kantone zuständig.</p><p>Die Bedingungen, unter denen Personen aus den Staaten der Europäischen Union ihre Diplome und Weiterbildungstitel anerkennen lassen können, sind abschliessend im Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (FZA) geregelt. Das FZA verweist betreffend Diplomanerkennung auf die entsprechenden Richtlinien der EU. Anerkennungsvoraussetzungen, die über diejenigen des FZA und der EU-Richtlinien hinausgehen, sind nicht zulässig. </p><p>Besonders bedeutsam ist die berufsspezifische EU-Richtlinie für Ärztinnen und Ärzte (93/16/EWG). Diese Richtlinie ist jedoch für die Weiterbildungszertifikate in Akupunktur und Homöopathie nicht anwendbar. Daher können Personen mit einer aus der EU stammenden Weiterbildung in diesen beiden Bereichen ihre Zertifikate nicht gestützt auf das FZA anerkennen lassen.</p><p>Ob sie einen schweizerischen Ausweis unter erleichterten Bedingungen erwerben können, liegt im alleinigen Regelungs- und Ermessensbereich der Trägerorganisation der entsprechenden Weiterbildung. Die Anerkennung von Weiterbildungen in den Bereichen Akupunktur und Homöopathie für die Berufszulassung von Personen ohne ärztliche Ausbildung fällt in die Kompetenz der Kantone.</p><p>Die Zuständigkeiten hinsichtlich Zulassung zum Gesundheitsversorgungssystem und Anerkennung ausländischer Ausweise wurden durch die neueren gesetzlichen Bestimmungen des Bundes im Berufsbildungsbereich und bei den universitären Medizinalberufen nicht verändert.</p><p>Das Parlament hat die Fragen um die Berufsbildung der universitären und nichtuniversitären Medizinalberufe in jüngster Vergangenheit diskutiert. Der Bundesrat vertritt deshalb die Auffassung, dass ein weiterer Bericht keine zusätzliche Transparenz herbeiführt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen über:</p><p>- die gegenwärtige Situation bezüglich der Anerkennung von Diplomen für Akupunktur und Homöopathie von Ärztinnen und Ärzten und paramedizinischem Personal;</p><p>- Massnahmen, mit denen das Verfahren zur Anerkennung der Diplome transparenter und gerechter gestaltet werden kann.</p>
    • Anerkennung von Diplomen für Akupunktur und Homöopathie

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