Änderung des Erwerbsersatzgesetzes
- ShortId
-
07.3156
- Id
-
20073156
- Updated
-
27.07.2023 19:36
- Language
-
de
- Title
-
Änderung des Erwerbsersatzgesetzes
- AdditionalIndexing
-
28;Mutterschaftsversicherung;Mutterschaftsurlaub;Erwerbsersatzordnung;Vaterschaftsurlaub;Erziehungsurlaub
- 1
-
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- L05K0104030101, Mutterschaftsurlaub
- L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
- L05K0104030102, Vaterschaftsurlaub
- L04K01040301, Erziehungsurlaub
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach der Änderung vom 3. Oktober 2003, angenommen in der Volksabstimmung im Jahre 2004, sieht das Erwerbsersatzgesetz einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen für alle Frauen vor. Gewisse Paare möchten jedoch, dass auch der Vater in den Genuss einiger freier Tage kommt. Es wäre also absolut angebracht, den Mutterschaftsurlaub in einen Elternurlaub umzuwandeln, den die Eltern nach ihrem Belieben unter sich aufteilen könnten.</p>
- <p>Die Einführung, im Juli 2005, einer über das Erwerbsersatzgesetz finanzierten Mutterschaftsentschädigung während 14 Wochen für alle erwerbstätigen Mütter schloss eine grosse Lücke im schweizerischen System der sozialen Sicherheit. Benachteiligt waren bis dahin Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen Mutterschaft unterbrechen mussten. Der Mutterschaftsurlaub dient heute nicht nur zur Erholung der Mütter von Schwangerschaft und Niederkunft, sondern er räumt ihnen auch die nötige Zeit ein, sich in den ersten Monaten intensiv um ihr Neugeborenes zu kümmern und es zu stillen, ohne dem Druck ausgesetzt zu sein, aus finanziellen Gründen wieder arbeiten zu müssen. Den Mutterschaftsurlaub zu kürzen, um ihn dann mit dem Vater zu teilen, käme einer Aushöhlung des eigentlichen Zwecks gleich.</p><p>Die Einführung des Mutterschaftsurlaubes geht auf einen Verfassungsauftrag zurück, der ganz klar auf die Schaffung einer Mutterschaftsversicherung zum Schutze der Mütter zielte und nicht auf einen Elternurlaub in Form einer Versicherung. Die heutige Regelung ist eine einfach umzusetzende Lösung, die sich auf das Wesentliche beschränkt und nur begrenzte Kosten verursacht. Nach zahlreichen Vorschlägen und langwierigen Debatten, die über 50 Jahre in Anspruch genommen hatten, war diese Lösung schliesslich mehrheitsfähig.</p><p>Eine Aufteilung des Mutterschaftsurlaubes unter den Eltern wäre ohne zusätzliche Kosten nicht realisierbar. Neueste Statistiken belegen nämlich, dass die Löhne der Männer immer noch deutlich höher sind als die der Frauen (in der Privatwirtschaft bis zu 20 Prozent). Ausserdem arbeiten nur 12 Prozent der Männer Teilzeit, gegenüber 56 Prozent der Frauen. Ein Urlaubstag für Väter schlüge demzufolge durchschnittlich mit 10 Millionen Franken zu Buche, während die Kosten bei den Frauen bei rund 6 Millionen Franken liegen.</p><p>Die Aufteilung der 98 Taggelder bei Mutterschaft unter beiden Elternteilen hätte ausserdem zur Folge, dass der Leistungsempfänger oder die zuständige Kasse wechseln würden, was einen kaum zu bewältigenden Zusatzaufwand bedeuten würde. Sehr aufwendig wäre das neue Modell vor allem auch für die Arbeitgeber, da sie auf eine kurze Zeitperiode gesehen Unterbrüche und teilweise Wiederaufnahmen der Arbeit organisieren müssten. Schliesslich könnte dieses Modell die Eltern dazu verleiten, die Mutterschaftsentschädigung zu optimieren, indem sie die für sie günstigere Entschädigung wählen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes vorzulegen, die den Eltern erlaubt, den Mutterschaftsurlaub von 98 Tagen (14 Wochen) frei unter sich aufzuteilen.</p>
- Änderung des Erwerbsersatzgesetzes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach der Änderung vom 3. Oktober 2003, angenommen in der Volksabstimmung im Jahre 2004, sieht das Erwerbsersatzgesetz einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen für alle Frauen vor. Gewisse Paare möchten jedoch, dass auch der Vater in den Genuss einiger freier Tage kommt. Es wäre also absolut angebracht, den Mutterschaftsurlaub in einen Elternurlaub umzuwandeln, den die Eltern nach ihrem Belieben unter sich aufteilen könnten.</p>
- <p>Die Einführung, im Juli 2005, einer über das Erwerbsersatzgesetz finanzierten Mutterschaftsentschädigung während 14 Wochen für alle erwerbstätigen Mütter schloss eine grosse Lücke im schweizerischen System der sozialen Sicherheit. Benachteiligt waren bis dahin Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen Mutterschaft unterbrechen mussten. Der Mutterschaftsurlaub dient heute nicht nur zur Erholung der Mütter von Schwangerschaft und Niederkunft, sondern er räumt ihnen auch die nötige Zeit ein, sich in den ersten Monaten intensiv um ihr Neugeborenes zu kümmern und es zu stillen, ohne dem Druck ausgesetzt zu sein, aus finanziellen Gründen wieder arbeiten zu müssen. Den Mutterschaftsurlaub zu kürzen, um ihn dann mit dem Vater zu teilen, käme einer Aushöhlung des eigentlichen Zwecks gleich.</p><p>Die Einführung des Mutterschaftsurlaubes geht auf einen Verfassungsauftrag zurück, der ganz klar auf die Schaffung einer Mutterschaftsversicherung zum Schutze der Mütter zielte und nicht auf einen Elternurlaub in Form einer Versicherung. Die heutige Regelung ist eine einfach umzusetzende Lösung, die sich auf das Wesentliche beschränkt und nur begrenzte Kosten verursacht. Nach zahlreichen Vorschlägen und langwierigen Debatten, die über 50 Jahre in Anspruch genommen hatten, war diese Lösung schliesslich mehrheitsfähig.</p><p>Eine Aufteilung des Mutterschaftsurlaubes unter den Eltern wäre ohne zusätzliche Kosten nicht realisierbar. Neueste Statistiken belegen nämlich, dass die Löhne der Männer immer noch deutlich höher sind als die der Frauen (in der Privatwirtschaft bis zu 20 Prozent). Ausserdem arbeiten nur 12 Prozent der Männer Teilzeit, gegenüber 56 Prozent der Frauen. Ein Urlaubstag für Väter schlüge demzufolge durchschnittlich mit 10 Millionen Franken zu Buche, während die Kosten bei den Frauen bei rund 6 Millionen Franken liegen.</p><p>Die Aufteilung der 98 Taggelder bei Mutterschaft unter beiden Elternteilen hätte ausserdem zur Folge, dass der Leistungsempfänger oder die zuständige Kasse wechseln würden, was einen kaum zu bewältigenden Zusatzaufwand bedeuten würde. Sehr aufwendig wäre das neue Modell vor allem auch für die Arbeitgeber, da sie auf eine kurze Zeitperiode gesehen Unterbrüche und teilweise Wiederaufnahmen der Arbeit organisieren müssten. Schliesslich könnte dieses Modell die Eltern dazu verleiten, die Mutterschaftsentschädigung zu optimieren, indem sie die für sie günstigere Entschädigung wählen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes vorzulegen, die den Eltern erlaubt, den Mutterschaftsurlaub von 98 Tagen (14 Wochen) frei unter sich aufzuteilen.</p>
- Änderung des Erwerbsersatzgesetzes
Back to List