Engagement der Schweiz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe
- ShortId
-
07.3171
- Id
-
20073171
- Updated
-
28.07.2023 10:38
- Language
-
de
- Title
-
Engagement der Schweiz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe
- AdditionalIndexing
-
12;08;internationale Beziehungen;bilaterale Beziehungen;politische Zusammenarbeit;Todesstrafe;multilaterale Beziehungen;grausame und erniedrigende Behandlung
- 1
-
- L04K05010114, Todesstrafe
- L04K10010212, politische Zusammenarbeit
- L04K10020108, multilaterale Beziehungen
- L04K10020104, bilaterale Beziehungen
- L02K1002, internationale Beziehungen
- L04K05020503, grausame und erniedrigende Behandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Todesurteile und Hinrichtungen gibt es heute noch in 69 Ländern. 2005 wurden weltweit 2148 Fälle von vollstreckten Todesurteilen bekannt. Nach Angaben von Amnesty International wurden in jenem Jahr allein in China 1770 Menschen hingerichtet. Dies entspricht 82 Prozent aller vollzogenen Todesstrafen. Die Vollstreckungen in den USA, Saudi-Arabien und Iran machen weitere 12 Prozent aus. In 128 Ländern ist die Todesstrafe ganz oder weitestgehend abgeschafft, oder sie wird nicht mehr verhängt und vollstreckt. In Paris hat Anfang Februar dieses Jahres ein Weltkongress gegen die Todesstrafe stattgefunden, an dem die Teilnehmenden forderten, die Todesstrafe sei weltweit zu ächten.</p><p>Die Schweiz ist seit 2006 Mitglied des neugeschaffenen Menschenrechtsrates der Uno, welchem beim Engagement für die weltweite Umsetzung der Menschenrechte und damit auch für die Abschaffung der Todesstrafe eine wichtige Rolle zukommen sollte. Unter den vier Staaten mit den meisten Todesurteilen sind auch zwei Länder, mit denen die Schweiz Menschenrechtsdialoge unterhält - China und Iran.</p>
- <p>Die Schweiz misst der Achtung und Stärkung des Rechts auf Leben, das als grundlegendes Recht der gesamten Menschheit betrachtet werden muss, grosses Gewicht bei. Aus diesem Grund hat der Bundesrat, für den die Abschaffung der Todesstrafe eine Grundvoraussetzung für den Schutz des Rechts auf Leben darstellt, das Engagement gegen diese Form der Bestrafung zu einem Schwerpunkt seiner Menschenrechtsaussenpolitik gemacht. Er wird sein Engagement in diesem Bereich fortsetzen - sowohl auf bilateraler Ebene als auch im multilateralen Rahmen.</p><p>Auf bilateraler Ebene spricht die schweizerische Regierung die Frage der Anwendung der Todesstrafe regelmässig auch im Rahmen der verschiedenen Menschenrechtsdialoge an, die sie unter anderem mit Staaten wie China, Vietnam und Iran führt. Ausserdem hat sich das EDA durch die Schweizer Botschaft in Washington mehrfach aktiv für die Abschaffung der Todesstrafe gegenüber Jugendlichen, Schwangeren und geistig Behinderten in den USA eingesetzt. Das EDA leistet auch einen finanziellen Beitrag an Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger, die sich gegen die Todesstrafe einsetzen. Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (SR 351.1) eine Auslieferung untersagt, wenn der antragstellende Staat keine Gewähr bietet, dass die auszuliefernde Person nicht zum Tode verurteilt wird oder dass eine bereits verhängte Todesstrafe nicht vollstreckt wird.</p><p>In den multilateralen Institutionen engagiert sich die Schweiz aktiv für die Abschaffung der Todesstrafe. Sowohl im Rahmen der Uno als auch im Rahmen der OSZE appelliert sie immer wieder an alle Staaten, die Todesstrafe abzuschaffen oder zumindest ein Hinrichtungsmoratorium zu beschliessen. Zudem setzt sie sich dafür ein, dass Auslieferungen von Straftätern an Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, untersagt werden. Auch am 3. Weltkongress zur Abschaffung der Todesstrafe, welcher vom 1. bis 3. Februar 2007 in Paris stattfand, hat die Schweiz ihre Bereitschaft unterstrichen, ihr Engagement zur Abschaffung der Todesstrafe weiterzuführen, indem sie die Organisatoren einlud, den nächsten Kongress im Jahre 2009 in Genf durchzuführen.</p><p>Im Bericht über die Menschenrechts-Aussenpolitik, den der Bundesrat den eidgenössischen Räten einmal pro Legislaturperiode vorlegt, wird auch auf das Engagement der Schweiz für die Abschaffung der Todesstrafe sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene eingegangen. Diese Fragen werden zudem auch angesprochen in dem von der Politischen Abteilung IV des EDA verfassten und vom Bundesrat genehmigten Bericht über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung, der dem Parlament jedes Jahr zur Kenntnis gebracht wird. Der Bundesrat erachtet diese Berichte für ausreichend und möchte auf eine übermässige Erarbeitung von solchen Dokumenten verzichten. Mit dieser Politik gibt er substanziellen Dokumenten der Vorzug, welche sowohl den eidgenössischen Räten als auch der Bundesverwaltung als Referenz dienen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, wie er sich - sowohl im multilateralen Rahmen wie auch auf bilateraler Ebene - für die Abschaffung der Todesstrafe weltweit engagiert hat bzw. in Zukunft einsetzen will.</p>
- Engagement der Schweiz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Todesurteile und Hinrichtungen gibt es heute noch in 69 Ländern. 2005 wurden weltweit 2148 Fälle von vollstreckten Todesurteilen bekannt. Nach Angaben von Amnesty International wurden in jenem Jahr allein in China 1770 Menschen hingerichtet. Dies entspricht 82 Prozent aller vollzogenen Todesstrafen. Die Vollstreckungen in den USA, Saudi-Arabien und Iran machen weitere 12 Prozent aus. In 128 Ländern ist die Todesstrafe ganz oder weitestgehend abgeschafft, oder sie wird nicht mehr verhängt und vollstreckt. In Paris hat Anfang Februar dieses Jahres ein Weltkongress gegen die Todesstrafe stattgefunden, an dem die Teilnehmenden forderten, die Todesstrafe sei weltweit zu ächten.</p><p>Die Schweiz ist seit 2006 Mitglied des neugeschaffenen Menschenrechtsrates der Uno, welchem beim Engagement für die weltweite Umsetzung der Menschenrechte und damit auch für die Abschaffung der Todesstrafe eine wichtige Rolle zukommen sollte. Unter den vier Staaten mit den meisten Todesurteilen sind auch zwei Länder, mit denen die Schweiz Menschenrechtsdialoge unterhält - China und Iran.</p>
- <p>Die Schweiz misst der Achtung und Stärkung des Rechts auf Leben, das als grundlegendes Recht der gesamten Menschheit betrachtet werden muss, grosses Gewicht bei. Aus diesem Grund hat der Bundesrat, für den die Abschaffung der Todesstrafe eine Grundvoraussetzung für den Schutz des Rechts auf Leben darstellt, das Engagement gegen diese Form der Bestrafung zu einem Schwerpunkt seiner Menschenrechtsaussenpolitik gemacht. Er wird sein Engagement in diesem Bereich fortsetzen - sowohl auf bilateraler Ebene als auch im multilateralen Rahmen.</p><p>Auf bilateraler Ebene spricht die schweizerische Regierung die Frage der Anwendung der Todesstrafe regelmässig auch im Rahmen der verschiedenen Menschenrechtsdialoge an, die sie unter anderem mit Staaten wie China, Vietnam und Iran führt. Ausserdem hat sich das EDA durch die Schweizer Botschaft in Washington mehrfach aktiv für die Abschaffung der Todesstrafe gegenüber Jugendlichen, Schwangeren und geistig Behinderten in den USA eingesetzt. Das EDA leistet auch einen finanziellen Beitrag an Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger, die sich gegen die Todesstrafe einsetzen. Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (SR 351.1) eine Auslieferung untersagt, wenn der antragstellende Staat keine Gewähr bietet, dass die auszuliefernde Person nicht zum Tode verurteilt wird oder dass eine bereits verhängte Todesstrafe nicht vollstreckt wird.</p><p>In den multilateralen Institutionen engagiert sich die Schweiz aktiv für die Abschaffung der Todesstrafe. Sowohl im Rahmen der Uno als auch im Rahmen der OSZE appelliert sie immer wieder an alle Staaten, die Todesstrafe abzuschaffen oder zumindest ein Hinrichtungsmoratorium zu beschliessen. Zudem setzt sie sich dafür ein, dass Auslieferungen von Straftätern an Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, untersagt werden. Auch am 3. Weltkongress zur Abschaffung der Todesstrafe, welcher vom 1. bis 3. Februar 2007 in Paris stattfand, hat die Schweiz ihre Bereitschaft unterstrichen, ihr Engagement zur Abschaffung der Todesstrafe weiterzuführen, indem sie die Organisatoren einlud, den nächsten Kongress im Jahre 2009 in Genf durchzuführen.</p><p>Im Bericht über die Menschenrechts-Aussenpolitik, den der Bundesrat den eidgenössischen Räten einmal pro Legislaturperiode vorlegt, wird auch auf das Engagement der Schweiz für die Abschaffung der Todesstrafe sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene eingegangen. Diese Fragen werden zudem auch angesprochen in dem von der Politischen Abteilung IV des EDA verfassten und vom Bundesrat genehmigten Bericht über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung, der dem Parlament jedes Jahr zur Kenntnis gebracht wird. Der Bundesrat erachtet diese Berichte für ausreichend und möchte auf eine übermässige Erarbeitung von solchen Dokumenten verzichten. Mit dieser Politik gibt er substanziellen Dokumenten der Vorzug, welche sowohl den eidgenössischen Räten als auch der Bundesverwaltung als Referenz dienen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, wie er sich - sowohl im multilateralen Rahmen wie auch auf bilateraler Ebene - für die Abschaffung der Todesstrafe weltweit engagiert hat bzw. in Zukunft einsetzen will.</p>
- Engagement der Schweiz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe
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