Unterstützung der thermischen Sanierung des Schweizer Gebäudebestands
- ShortId
-
07.3174
- Id
-
20073174
- Updated
-
28.07.2023 08:02
- Language
-
de
- Title
-
Unterstützung der thermischen Sanierung des Schweizer Gebäudebestands
- AdditionalIndexing
-
66;Verbesserung des Wohnmilieus;energetische Sanierung von Gebäuden;Renovation;Subvention;Schalldämmung an Gebäuden;Gebäude;Energieeinsparung
- 1
-
- L05K0705030303, Gebäude
- L05K0705030203, Schalldämmung an Gebäuden
- L05K0705030305, Renovation
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L04K01020603, Verbesserung des Wohnmilieus
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Hauptgründe, weshalb Häuser nicht saniert und isoliert werden, sind neben den Schikanen beim Bewilligungsverfahren auch die Kosten und die langwierigen Verfahren bei den Banken. Die Fachleute sind sich einig, dass im Immobiliensektor die grössten und wirksamsten Sparpotenziale vorhanden sind.</p><p>Der Bund muss den schönen Worten nun auch Taten folgen lassen und eine Grossoffensive gegen den ebenso sinnlosen wie umweltschädlichen Wärmeverlust starten.</p><p>Das Parlament hat mit seinen jüngsten Entscheiden gezeigt, dass es gewillt ist, in diesem Bereich etwas zu unternehmen.</p>
- <p>Zur finanziellen Unterstützung von energetischen Gebäudesanierungen bestehen auf Kantons- und Bundesebene verschiedene Instrumente, u. a.:</p><p>- Seit dem Jahr 2000 richtet der Bund gemäss Artikel 13 des Energiegesetzes Globalbeiträge an jene Kantone aus, die eigene Programme zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme besitzen. Die Globalbeiträge ermöglichen es den Kantonen, für sie optimale Programme zu gestalten und die Fördermittel dort einzusetzen, wo es für sie am sinnvollsten ist (u. a. für energetische Gebäudesanierungen). 2005 wurden etwa 38 Millionen Franken (inklusive 14 Millionen Franken Globalbeiträge des Bundes) an Förderbeiträgen ausbezahlt.</p><p>- Seit Mitte 2006 verfügt die private Stiftung Klimarappen zur Erfüllung der Ziele im Rahmen des CO2-Gesetzes über ein Gebäudesanierungsprogramm. Dieses konzentriert sich auf die energetische Erneuerung von Gebäudehüllen fossil beheizter Wohn- und Geschäftsbauten. Bis Ende 2009 sollen so etwa 180 Millionen Franken an Fördermitteln ausbezahlt werden.</p><p>- In den meisten Kantonen sind energiesparende Investitionen an Gebäuden bei den Steuern abzugsberechtigt.</p><p>- Die schrittweise Einführung der CO2-Abgabe führt zu einer Lenkungswirkung zugunsten vermehrter energetischer Gebäudesanierungen (Reduktion der Energiekosten).</p><p>- Bund und Kantone informieren breit über den positiven Nutzen energetischer Gebäudesanierungen (u. a. Ratgeber, Zeitungsartikel, Informationsveranstaltungen usw.).</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass bereits einige Instrumente zur finanziellen Förderung der energetischen Gebäudesanierungen bestehen. Bevor neue Instrumente geschaffen werden, sollte eher eine Verstärkung der bestehenden Instrumente geprüft werden (z. B. Erhöhung der Globalbeiträge an die Kantone, Stärkung Programm Energie Schweiz).</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem formalen Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Gesetzesänderungen zu unterbreiten, damit die thermische Sanierung des Schweizer Gebäudebestands angeregt und unterstützt wird.</p><p>Vorgesehen ist die Gewährung von A-fonds-perdu-Beiträgen und von nichtverzinslichen, rückzahlbaren Darlehen. Das Konzept soll sich an bestehende Modelle bei Agrarkrediten, IHG-Krediten (Investitionshilfe für Berggebiete) oder der Wohnraumförderung anlehnen.</p><p>Die Kantone sollen sich zu gleichen Teilen an der Finanzierung beteiligen.</p>
- Unterstützung der thermischen Sanierung des Schweizer Gebäudebestands
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Hauptgründe, weshalb Häuser nicht saniert und isoliert werden, sind neben den Schikanen beim Bewilligungsverfahren auch die Kosten und die langwierigen Verfahren bei den Banken. Die Fachleute sind sich einig, dass im Immobiliensektor die grössten und wirksamsten Sparpotenziale vorhanden sind.</p><p>Der Bund muss den schönen Worten nun auch Taten folgen lassen und eine Grossoffensive gegen den ebenso sinnlosen wie umweltschädlichen Wärmeverlust starten.</p><p>Das Parlament hat mit seinen jüngsten Entscheiden gezeigt, dass es gewillt ist, in diesem Bereich etwas zu unternehmen.</p>
- <p>Zur finanziellen Unterstützung von energetischen Gebäudesanierungen bestehen auf Kantons- und Bundesebene verschiedene Instrumente, u. a.:</p><p>- Seit dem Jahr 2000 richtet der Bund gemäss Artikel 13 des Energiegesetzes Globalbeiträge an jene Kantone aus, die eigene Programme zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme besitzen. Die Globalbeiträge ermöglichen es den Kantonen, für sie optimale Programme zu gestalten und die Fördermittel dort einzusetzen, wo es für sie am sinnvollsten ist (u. a. für energetische Gebäudesanierungen). 2005 wurden etwa 38 Millionen Franken (inklusive 14 Millionen Franken Globalbeiträge des Bundes) an Förderbeiträgen ausbezahlt.</p><p>- Seit Mitte 2006 verfügt die private Stiftung Klimarappen zur Erfüllung der Ziele im Rahmen des CO2-Gesetzes über ein Gebäudesanierungsprogramm. Dieses konzentriert sich auf die energetische Erneuerung von Gebäudehüllen fossil beheizter Wohn- und Geschäftsbauten. Bis Ende 2009 sollen so etwa 180 Millionen Franken an Fördermitteln ausbezahlt werden.</p><p>- In den meisten Kantonen sind energiesparende Investitionen an Gebäuden bei den Steuern abzugsberechtigt.</p><p>- Die schrittweise Einführung der CO2-Abgabe führt zu einer Lenkungswirkung zugunsten vermehrter energetischer Gebäudesanierungen (Reduktion der Energiekosten).</p><p>- Bund und Kantone informieren breit über den positiven Nutzen energetischer Gebäudesanierungen (u. a. Ratgeber, Zeitungsartikel, Informationsveranstaltungen usw.).</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass bereits einige Instrumente zur finanziellen Förderung der energetischen Gebäudesanierungen bestehen. Bevor neue Instrumente geschaffen werden, sollte eher eine Verstärkung der bestehenden Instrumente geprüft werden (z. B. Erhöhung der Globalbeiträge an die Kantone, Stärkung Programm Energie Schweiz).</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem formalen Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Gesetzesänderungen zu unterbreiten, damit die thermische Sanierung des Schweizer Gebäudebestands angeregt und unterstützt wird.</p><p>Vorgesehen ist die Gewährung von A-fonds-perdu-Beiträgen und von nichtverzinslichen, rückzahlbaren Darlehen. Das Konzept soll sich an bestehende Modelle bei Agrarkrediten, IHG-Krediten (Investitionshilfe für Berggebiete) oder der Wohnraumförderung anlehnen.</p><p>Die Kantone sollen sich zu gleichen Teilen an der Finanzierung beteiligen.</p>
- Unterstützung der thermischen Sanierung des Schweizer Gebäudebestands
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