Ruag-Eignerstrategie. Offene Fragen

ShortId
07.3181
Id
20073181
Updated
14.11.2025 08:36
Language
de
Title
Ruag-Eignerstrategie. Offene Fragen
AdditionalIndexing
09;421;Informationspolitik;Buchführung;Rüstungsindustrie;Unternehmenspolitik;Privatisierung;parlamentarische Kontrolle;öffentliches Unternehmen
1
  • L04K04020203, Rüstungsindustrie
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L04K05070115, Privatisierung
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
  • L03K120102, Informationspolitik
  • L04K07030201, Buchführung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Rüstungsunternehmen dienen, wie bereits im Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des Bundes (SR 934.21) aufgeführt, vorab der Sicherstellung der Ausrüstung der Armee. Die Armee ist aus sicherheitspolitischen Überlegungen auf einen starken Vertragspartner an ihrer Seite angewiesen, der die verlangten Leistungen auch in ausserordentlichen Lagen zu erbringen bereit und fähig ist. Diese Sicherheit hat der Bundesrat dann am besten, wenn sich die Ruag wie bis anhin im alleinigen Besitze der Schweizerischen Eidgenossenschaft befindet, zumal aus finanzpolitischer Sicht sich eine Öffnung des Aktionariats nicht aufdrängt.</p><p>2. Parallele Aktivitäten in den Bereichen Wehrtechnik und zivile Drittmärkte tragen dazu bei, mit ausgewiesenen Fachkräften und entsprechender Technologie die Leistungen der Ruag zugunsten der Armee sicherzustellen. Ein breites ziviles und militärisches Auftragsportfolio hilft die unterschiedlichen Marktzyklen und Auftragsschwankungen auszugleichen und macht damit die Ruag robuster. Eine Rückführung einzelner Bereiche in die Verwaltung würde die heute erfolgreich positionierte Ruag - und damit auch die Leistung zugunsten der Schweizer Armee - insgesamt gefährden.</p><p>3. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission und der Finanzkommission erhalten zusammen mit dem Geschäftsbericht den ausführlichen jährlichen Bericht des Verwaltungsrates der Ruag über die Einhaltung der strategischen Ziele des Bundesrates. Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern der beiden Departemente VBS und EFD sowie denjenigen des Verwaltungsrates der Ruag wird dieser eingehend erläutert. Damit ist nach Meinung des Bundesrates die Wahrung der Oberaufsicht des Parlamentes sichergestellt.</p><p>4. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) regelt zusammen mit der entsprechenden Vollzugsverordnung (SR 172.056.11) die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Diese Bestimmungen gelten auch für die Vergabe der Aufträge an die Rüstungsunternehmen des Bundes/Ruag. Kann im Einklang mit der Gesetzgebung auf die Schaffung einer Wettbewerbslage verzichtet werden und erreicht der Auftragswert eine Million Franken, wird in der Regel ein Einsichtsrecht in die Kalkulation vereinbart. Die Wahrnehmung des Einsichtsrechts erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen und - bei Aufträgen der Ruag - nach einer entsprechenden Vereinbarung über die Gewinnmarge.</p><p>Die Gewinnmarge wird jährlich im Vergleich mit den Ergebnissen ähnlicher in- und ausländischer Unternehmen festgelegt. Damit wird sichergestellt, dass die Ruag im Monopolbereich keine übermässige Rendite erzielt. Eine vordefinierte und garantierte Mindestrendite besteht indessen nicht. Die jährlich auszuhandelnden Gewinnmargen haben sich aber innerhalb einer zwischen den beiden Stellen vereinbarten Bandbreite zu bewegen. Diese Bandbreite sichert einerseits die Beschaffungsstellen vor übermässigen Gewinnmargen und andererseits die Ruag vor einem Preiszerfall ab.</p><p>5./6. Die Ruag publiziert in ihrem Geschäftsbericht keine Zahlen zu einzelnen Geschäftsbereichen des Konzerns. Diese Praxis steht im Einklang mit dem von der Ruag angewendeten internationalen Rechnungslegungsstandard (konkret nach International Financial Standards). Dieser Standard verlangt lediglich von börsenkotierten Unternehmen zwingend die Offenlegung von Segmentsergebnissen. Für andere Unternehmen ist das Segmentsreporting als blosse Empfehlung formuliert. Der Bundesrat hat das Anliegen aber erkannt und wird der Ruag empfehlen, Verbesserungen zu prüfen.</p><p>7. Im Jahre 2006 haben alle Bereiche in der Ruag zum erfolgreichen Abschluss beigetragen. Die durch den massiven Rückgang der VBS-Aufträge unumgängliche Umstellung auf zivile Tätigkeiten verursachte zum Teil Anlaufkosten und wurde in der Vergangenheit aus Mitteln finanziert, die sowohl im wehrtechnischen (VBS und Drittaufträge) wie im zivilen Bereich erwirtschaftet worden waren. Als Beispiele können die Schliessung der Produktion von Grosskalibermunition in Thun und der Aufbau eines modernen mechanischen Bearbeitungszentrums in Altdorf mit hochwertigen Arbeitsplätzen genannt werden. Auch das VBS profitiert von der breiteren Abstützung der Tätigkeiten der Ruag.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat ist im Moment daran, die Eignerstrategie der Ruag neu zu definieren. Zahlreiche Fragen bleiben auch nach den Beratungen in der zuständigen Parlamentskommission offen. Ausserdem finden rasante Entwicklungen in der europäischen Rüstungsindustrie statt. Daher erbitten wir den Bundesrat, Auskunft auf folgende Fragen in Bezug auf die Neuausrichtung der Ruag-Eignerstrategie zu erteilen:</p><p>1. Die Ruag ist derjenige Regiebetrieb des Bundes, welcher am stärksten an die Privatwirtschaft angenähert wurde. Gleichzeitig will der Bundesrat aber an einer 100-prozentigen Beteiligung festhalten. Wieso erachtet der Bundesrat dies als nötig?</p><p>2. Wäre es nicht zweckmässiger, die für die schweizerische Landesverteidigung unabdingbaren Konzernteile in eine Verwaltungseinheit zurückzuführen und den Rest der Ruag zu privatisieren und dem freien Markt zu überlassen?</p><p>3. Obwohl die Ruag dem Bund gehört, werden dem Parlament keine weiteren Informationen zugänglich gemacht als die Geschäftsberichte und Ausdrucke der Ruag-lnternetseite. Wie soll das Parlament so seine Oberaufsicht wahrnehmen?</p><p>4. Gemäss Auskunft der Armasuisse garantiert der Bund der Ruag eine Mindestrendite auf Bundesaufträge (dies wurde in der Sitzung der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 12. Februar 2007 seitens des VBS bestätigt). Diese sei aber je nachdem unterschiedlich. Wie hoch war diese garantierte Mindestrendite in den letzten drei Jahren im Durchschnitt nach Produktgruppen und insgesamt?</p><p>5. Wie ist die Rentabilität der einzelnen Tochterfirmen des Ruag-Konzerns? Finden Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen statt? Wie sehen diese aus?</p><p>6. Nach welchen Kriterien werden Verwaltungskosten, Mieten, Abschreibungen usw. auf die einzelnen Konzernteile aufgeteilt?</p><p>7. Werden zivile Aufträge durch Rüstungsmittel querfinanziert?</p>
  • Ruag-Eignerstrategie. Offene Fragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Rüstungsunternehmen dienen, wie bereits im Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des Bundes (SR 934.21) aufgeführt, vorab der Sicherstellung der Ausrüstung der Armee. Die Armee ist aus sicherheitspolitischen Überlegungen auf einen starken Vertragspartner an ihrer Seite angewiesen, der die verlangten Leistungen auch in ausserordentlichen Lagen zu erbringen bereit und fähig ist. Diese Sicherheit hat der Bundesrat dann am besten, wenn sich die Ruag wie bis anhin im alleinigen Besitze der Schweizerischen Eidgenossenschaft befindet, zumal aus finanzpolitischer Sicht sich eine Öffnung des Aktionariats nicht aufdrängt.</p><p>2. Parallele Aktivitäten in den Bereichen Wehrtechnik und zivile Drittmärkte tragen dazu bei, mit ausgewiesenen Fachkräften und entsprechender Technologie die Leistungen der Ruag zugunsten der Armee sicherzustellen. Ein breites ziviles und militärisches Auftragsportfolio hilft die unterschiedlichen Marktzyklen und Auftragsschwankungen auszugleichen und macht damit die Ruag robuster. Eine Rückführung einzelner Bereiche in die Verwaltung würde die heute erfolgreich positionierte Ruag - und damit auch die Leistung zugunsten der Schweizer Armee - insgesamt gefährden.</p><p>3. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission und der Finanzkommission erhalten zusammen mit dem Geschäftsbericht den ausführlichen jährlichen Bericht des Verwaltungsrates der Ruag über die Einhaltung der strategischen Ziele des Bundesrates. Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern der beiden Departemente VBS und EFD sowie denjenigen des Verwaltungsrates der Ruag wird dieser eingehend erläutert. Damit ist nach Meinung des Bundesrates die Wahrung der Oberaufsicht des Parlamentes sichergestellt.</p><p>4. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) regelt zusammen mit der entsprechenden Vollzugsverordnung (SR 172.056.11) die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Diese Bestimmungen gelten auch für die Vergabe der Aufträge an die Rüstungsunternehmen des Bundes/Ruag. Kann im Einklang mit der Gesetzgebung auf die Schaffung einer Wettbewerbslage verzichtet werden und erreicht der Auftragswert eine Million Franken, wird in der Regel ein Einsichtsrecht in die Kalkulation vereinbart. Die Wahrnehmung des Einsichtsrechts erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen und - bei Aufträgen der Ruag - nach einer entsprechenden Vereinbarung über die Gewinnmarge.</p><p>Die Gewinnmarge wird jährlich im Vergleich mit den Ergebnissen ähnlicher in- und ausländischer Unternehmen festgelegt. Damit wird sichergestellt, dass die Ruag im Monopolbereich keine übermässige Rendite erzielt. Eine vordefinierte und garantierte Mindestrendite besteht indessen nicht. Die jährlich auszuhandelnden Gewinnmargen haben sich aber innerhalb einer zwischen den beiden Stellen vereinbarten Bandbreite zu bewegen. Diese Bandbreite sichert einerseits die Beschaffungsstellen vor übermässigen Gewinnmargen und andererseits die Ruag vor einem Preiszerfall ab.</p><p>5./6. Die Ruag publiziert in ihrem Geschäftsbericht keine Zahlen zu einzelnen Geschäftsbereichen des Konzerns. Diese Praxis steht im Einklang mit dem von der Ruag angewendeten internationalen Rechnungslegungsstandard (konkret nach International Financial Standards). Dieser Standard verlangt lediglich von börsenkotierten Unternehmen zwingend die Offenlegung von Segmentsergebnissen. Für andere Unternehmen ist das Segmentsreporting als blosse Empfehlung formuliert. Der Bundesrat hat das Anliegen aber erkannt und wird der Ruag empfehlen, Verbesserungen zu prüfen.</p><p>7. Im Jahre 2006 haben alle Bereiche in der Ruag zum erfolgreichen Abschluss beigetragen. Die durch den massiven Rückgang der VBS-Aufträge unumgängliche Umstellung auf zivile Tätigkeiten verursachte zum Teil Anlaufkosten und wurde in der Vergangenheit aus Mitteln finanziert, die sowohl im wehrtechnischen (VBS und Drittaufträge) wie im zivilen Bereich erwirtschaftet worden waren. Als Beispiele können die Schliessung der Produktion von Grosskalibermunition in Thun und der Aufbau eines modernen mechanischen Bearbeitungszentrums in Altdorf mit hochwertigen Arbeitsplätzen genannt werden. Auch das VBS profitiert von der breiteren Abstützung der Tätigkeiten der Ruag.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat ist im Moment daran, die Eignerstrategie der Ruag neu zu definieren. Zahlreiche Fragen bleiben auch nach den Beratungen in der zuständigen Parlamentskommission offen. Ausserdem finden rasante Entwicklungen in der europäischen Rüstungsindustrie statt. Daher erbitten wir den Bundesrat, Auskunft auf folgende Fragen in Bezug auf die Neuausrichtung der Ruag-Eignerstrategie zu erteilen:</p><p>1. Die Ruag ist derjenige Regiebetrieb des Bundes, welcher am stärksten an die Privatwirtschaft angenähert wurde. Gleichzeitig will der Bundesrat aber an einer 100-prozentigen Beteiligung festhalten. Wieso erachtet der Bundesrat dies als nötig?</p><p>2. Wäre es nicht zweckmässiger, die für die schweizerische Landesverteidigung unabdingbaren Konzernteile in eine Verwaltungseinheit zurückzuführen und den Rest der Ruag zu privatisieren und dem freien Markt zu überlassen?</p><p>3. Obwohl die Ruag dem Bund gehört, werden dem Parlament keine weiteren Informationen zugänglich gemacht als die Geschäftsberichte und Ausdrucke der Ruag-lnternetseite. Wie soll das Parlament so seine Oberaufsicht wahrnehmen?</p><p>4. Gemäss Auskunft der Armasuisse garantiert der Bund der Ruag eine Mindestrendite auf Bundesaufträge (dies wurde in der Sitzung der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 12. Februar 2007 seitens des VBS bestätigt). Diese sei aber je nachdem unterschiedlich. Wie hoch war diese garantierte Mindestrendite in den letzten drei Jahren im Durchschnitt nach Produktgruppen und insgesamt?</p><p>5. Wie ist die Rentabilität der einzelnen Tochterfirmen des Ruag-Konzerns? Finden Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen statt? Wie sehen diese aus?</p><p>6. Nach welchen Kriterien werden Verwaltungskosten, Mieten, Abschreibungen usw. auf die einzelnen Konzernteile aufgeteilt?</p><p>7. Werden zivile Aufträge durch Rüstungsmittel querfinanziert?</p>
    • Ruag-Eignerstrategie. Offene Fragen

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