Obligatorisches Referendum zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit

ShortId
07.3183
Id
20073183
Updated
27.07.2023 20:00
Language
de
Title
Obligatorisches Referendum zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit
AdditionalIndexing
15;04;10;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Verlängerung des Gesetzes;freier Personenverkehr;obligatorisches Referendum
1
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L06K050301010207, Verlängerung des Gesetzes
  • L05K0801020504, obligatorisches Referendum
  • L04K05060204, freier Personenverkehr
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist bis am 31. Mai 2009 befristet. Es ist vorgesehen, dass die eidgenössischen Räte über die Weiterführung bestimmen. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum unterstehen. Da es sich dabei jedoch um eine endgültige und definitive Entscheidung handelt, muss die Entscheidkompetenz von Anfang an beim Volk liegen. Die Schweizer Bevölkerung ist tagtäglich mit den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit konfrontiert und muss daher auch über deren Weiterführung entscheiden. Ein obligatorisches Referendum ist daher zwingend nötig.</p>
  • <p>Die Bundesverfassung (Art. 140) schreibt vor, unter welchen Bedingungen eine Vorlage dem obligatorischen Referendum zu unterstellen ist. Die Weiterführung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EG (FZA) erfüllt die unter Artikel 140 aufgeführten Kriterien nicht. Das Parlament hat denn auch im Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 zur Genehmigung der Bilateralen I (BBl 1999 8764) festgehalten, dass auf schweizerischer Seite die Bundesversammlung mit einem dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss über die Weiterführung des Abkommens entscheiden soll.</p><p>Zudem ist mit Artikel 25 Absatz 3 FZA die Möglichkeit der Abkommenskündigung gegeben. Die Aussage, dass die Entscheidung über die Verlängerung "endgültig und definitiv" sei, ist somit nicht zutreffend. Sollte die Schweiz zu einem späteren Zeitpunkt das Abkommen aufkündigen wollen, so wäre dies möglich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für den Fall, dass er beabsichtigt, die Personenfreizügigkeit weiterzuführen, bis im Jahr 2009 ein obligatorisches Referendum durchzuführen.</p>
  • Obligatorisches Referendum zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist bis am 31. Mai 2009 befristet. Es ist vorgesehen, dass die eidgenössischen Räte über die Weiterführung bestimmen. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum unterstehen. Da es sich dabei jedoch um eine endgültige und definitive Entscheidung handelt, muss die Entscheidkompetenz von Anfang an beim Volk liegen. Die Schweizer Bevölkerung ist tagtäglich mit den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit konfrontiert und muss daher auch über deren Weiterführung entscheiden. Ein obligatorisches Referendum ist daher zwingend nötig.</p>
    • <p>Die Bundesverfassung (Art. 140) schreibt vor, unter welchen Bedingungen eine Vorlage dem obligatorischen Referendum zu unterstellen ist. Die Weiterführung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EG (FZA) erfüllt die unter Artikel 140 aufgeführten Kriterien nicht. Das Parlament hat denn auch im Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 zur Genehmigung der Bilateralen I (BBl 1999 8764) festgehalten, dass auf schweizerischer Seite die Bundesversammlung mit einem dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss über die Weiterführung des Abkommens entscheiden soll.</p><p>Zudem ist mit Artikel 25 Absatz 3 FZA die Möglichkeit der Abkommenskündigung gegeben. Die Aussage, dass die Entscheidung über die Verlängerung "endgültig und definitiv" sei, ist somit nicht zutreffend. Sollte die Schweiz zu einem späteren Zeitpunkt das Abkommen aufkündigen wollen, so wäre dies möglich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für den Fall, dass er beabsichtigt, die Personenfreizügigkeit weiterzuführen, bis im Jahr 2009 ein obligatorisches Referendum durchzuführen.</p>
    • Obligatorisches Referendum zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit

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