Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Bericht

ShortId
07.3184
Id
20073184
Updated
24.06.2025 23:57
Language
de
Title
Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Bericht
AdditionalIndexing
15;10;Lohndumping;Bericht;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Verlängerung des Gesetzes;Einwanderung;freier Personenverkehr;Evaluation;wirtschaftliche Auswirkung;Berufswanderung;Arbeitslosigkeit;Fremdarbeiter/in;Sozialversicherung
1
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L06K050301010207, Verlängerung des Gesetzes
  • L04K05060204, freier Personenverkehr
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L04K08020302, Evaluation
  • L03K020206, Bericht
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L04K07020304, Arbeitslosigkeit
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K0702010303, Lohndumping
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L04K01080302, Berufswanderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das bestehende Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen erarbeitet jährlich einen Bericht, der die vier ersten im Postulat aufgeworfenen Fragen weitgehend beantwortet. Die Resultate des zweiten Observatoriumberichts vom 29. Juni 2006 haben gezeigt, dass sich die Zuwanderung den Bedürfnissen der Wirtschaft angepasst hat, dass die einheimischen Arbeitskräfte nicht vom Arbeitsmarkt verdrängt worden sind und dass die Arbeitslosenquote stabil geblieben ist.</p><p>Die Auswirkungen auf die Schweizer Sozialwerke sind schwierig zu erfassen, da man dazu den Anteil des Freizügigkeitsabkommens (FZA) und der Eigenentwicklung der sozialen Sicherheit bestimmen muss. Darüber hinaus fällt die Sozialhilfe in die Kompetenz der Kantone.</p><p>Für die zehn Länder der Osterweiterung (EU10) ist der Zeitraum noch zu kurz, um eine genaue erste Wirkungsbilanz ihres FZA-Beitritts zu ziehen. Er erlaubt allerhöchstens eine erste Einschätzung. Zur Ausdehnung des FZA auf Rumänien und Bulgarien gibt es keine spezifische Schweizer Studie. Es wäre allerdings möglich, dazu einige Rückschlüsse auf der Basis von Studien zu ziehen, die innerhalb der EU durchgeführt worden sind.</p><p>Bei einer hohen Zuwanderung nach dem 1. Juni 2007 aus der EU15 sieht Artikel 10 Absatz 4 FZA eine Schutzklausel vor, die unilateral erstmals am 1. Juni 2008 als befristete Wiedereinführung von Kontingenten für neue Aufenthaltsbewilligungen in Kraft gesetzt werden könnte.</p><p>Da die eidgenössischen Räte wahrscheinlich in der Sommersession 2008 über die Weiterführung des FZA befinden werden, könnte der verlangte Bericht im Rahmen der für die Beratungen notwendigen Dokumentation und im vierten Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen erstellt werden. In diesem Sinn beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit den 15 ursprünglichen EU-Staaten ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft. Um kompetent über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit diskutieren zu können, müssen die entscheidenden Daten und Fakten über die bisherigen Auswirkungen und Entwicklungen (insbesondere auch aus den wichtigsten Zuwanderungsländern) vorhanden sein. </p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen in einem Bericht gebeten: </p><p>1. Warum ist die Arbeitslosenquote trotz Hochkonjunktur nicht signifikant gesunken wie in früheren Hochkonjunkturphasen? Welchen Effekt hat die Zuwanderung auf dieses Phänomen? </p><p>2. Welche Arbeiten wurden in welchen Branchen von ausländischen Arbeitnehmern übernommen? Welches sind die typischen Arbeitnehmer aus dem EU-Raum in Bezug auf Qualifikation und Herkunft? </p><p>3. Welche Branchen und welche Regionen in der Schweiz wurden hauptsächlich betroffen? </p><p>4. Welche Folgen hatte die Personenfreizügigkeit für Schweizer Arbeitnehmer? Besteht bezogen auf die verschiedenen Qualifikationsstufen ein Druck auf die Löhne? Und ist ein allfälliger Druck in den verschiedenen Branchen unterschiedlich? </p><p>5. Welche Auswirkungen hatte die Personenfreizügigkeit auf die Schweizer Sozialwerke (detaillierte Aufstellung: ALV, Sozialhilfe, IV, AHV, Familienzulagen, Ergänzungsleistungen) samt den Mehrausgaben? </p><p>6. Welche Entwicklungen in obengenannten Bereichen konnten seit der Personenfreizügigkeit mit den zehn Ländern der EU-Osterweiterung verzeichnet werden? </p><p>7. Welche Auswirkungen werden mit der Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien erwartet?</p><p>8. Wie würde er auf einen übermässigen Zuwanderungsansturm bei der Aufhebung der Kontingente im Juni 2007 reagieren?</p>
  • Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Bericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das bestehende Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen erarbeitet jährlich einen Bericht, der die vier ersten im Postulat aufgeworfenen Fragen weitgehend beantwortet. Die Resultate des zweiten Observatoriumberichts vom 29. Juni 2006 haben gezeigt, dass sich die Zuwanderung den Bedürfnissen der Wirtschaft angepasst hat, dass die einheimischen Arbeitskräfte nicht vom Arbeitsmarkt verdrängt worden sind und dass die Arbeitslosenquote stabil geblieben ist.</p><p>Die Auswirkungen auf die Schweizer Sozialwerke sind schwierig zu erfassen, da man dazu den Anteil des Freizügigkeitsabkommens (FZA) und der Eigenentwicklung der sozialen Sicherheit bestimmen muss. Darüber hinaus fällt die Sozialhilfe in die Kompetenz der Kantone.</p><p>Für die zehn Länder der Osterweiterung (EU10) ist der Zeitraum noch zu kurz, um eine genaue erste Wirkungsbilanz ihres FZA-Beitritts zu ziehen. Er erlaubt allerhöchstens eine erste Einschätzung. Zur Ausdehnung des FZA auf Rumänien und Bulgarien gibt es keine spezifische Schweizer Studie. Es wäre allerdings möglich, dazu einige Rückschlüsse auf der Basis von Studien zu ziehen, die innerhalb der EU durchgeführt worden sind.</p><p>Bei einer hohen Zuwanderung nach dem 1. Juni 2007 aus der EU15 sieht Artikel 10 Absatz 4 FZA eine Schutzklausel vor, die unilateral erstmals am 1. Juni 2008 als befristete Wiedereinführung von Kontingenten für neue Aufenthaltsbewilligungen in Kraft gesetzt werden könnte.</p><p>Da die eidgenössischen Räte wahrscheinlich in der Sommersession 2008 über die Weiterführung des FZA befinden werden, könnte der verlangte Bericht im Rahmen der für die Beratungen notwendigen Dokumentation und im vierten Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen erstellt werden. In diesem Sinn beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit den 15 ursprünglichen EU-Staaten ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft. Um kompetent über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit diskutieren zu können, müssen die entscheidenden Daten und Fakten über die bisherigen Auswirkungen und Entwicklungen (insbesondere auch aus den wichtigsten Zuwanderungsländern) vorhanden sein. </p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen in einem Bericht gebeten: </p><p>1. Warum ist die Arbeitslosenquote trotz Hochkonjunktur nicht signifikant gesunken wie in früheren Hochkonjunkturphasen? Welchen Effekt hat die Zuwanderung auf dieses Phänomen? </p><p>2. Welche Arbeiten wurden in welchen Branchen von ausländischen Arbeitnehmern übernommen? Welches sind die typischen Arbeitnehmer aus dem EU-Raum in Bezug auf Qualifikation und Herkunft? </p><p>3. Welche Branchen und welche Regionen in der Schweiz wurden hauptsächlich betroffen? </p><p>4. Welche Folgen hatte die Personenfreizügigkeit für Schweizer Arbeitnehmer? Besteht bezogen auf die verschiedenen Qualifikationsstufen ein Druck auf die Löhne? Und ist ein allfälliger Druck in den verschiedenen Branchen unterschiedlich? </p><p>5. Welche Auswirkungen hatte die Personenfreizügigkeit auf die Schweizer Sozialwerke (detaillierte Aufstellung: ALV, Sozialhilfe, IV, AHV, Familienzulagen, Ergänzungsleistungen) samt den Mehrausgaben? </p><p>6. Welche Entwicklungen in obengenannten Bereichen konnten seit der Personenfreizügigkeit mit den zehn Ländern der EU-Osterweiterung verzeichnet werden? </p><p>7. Welche Auswirkungen werden mit der Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien erwartet?</p><p>8. Wie würde er auf einen übermässigen Zuwanderungsansturm bei der Aufhebung der Kontingente im Juni 2007 reagieren?</p>
    • Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Bericht

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