Arbeitslosenversicherung. Kürzung der Leistungen für Jugendliche ohne Unterstützungspflicht
- ShortId
-
07.3186
- Id
-
20073186
- Updated
-
28.07.2023 13:18
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitslosenversicherung. Kürzung der Leistungen für Jugendliche ohne Unterstützungspflicht
- AdditionalIndexing
-
28;Leistungsabbau;Taggeld;Versicherungsleistung;junge/r Arbeitnehmer/in;Arbeitslosenversicherung;Jugendarbeitslosigkeit
- 1
-
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- L06K111001130401, Taggeld
- L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
- L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein grosses Problem in der Arbeitslosenversicherung ist, dass die Anreize für junge Leute zu gering sind, im Falle eines Arbeitsplatzverlustes sofort eine neue Beschäftigung zu suchen. Dies muss sich ändern. Junge Arbeitnehmer, welche keine Unterstützungspflicht haben, sollen nur noch eine minimale Unterstützung seitens der Arbeitslosenversicherung erhalten. Sie müssen einen Anreiz haben, sich schnell in den Arbeitsprozess zu integrieren. Gerade bei Studienabgängern ist heute eine regelrechte Mentalität der Art "ich will nicht arbeiten und gehe auf Reisen, dazu beanspruche ich Arbeitslosengeld" entstanden. Dies ist falsch. Junge Leute sollten möglichst schnell Eingang in den Arbeitsmarkt finden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie nie mehr in den Arbeitsprozess integriert werden können. Dies hätte fatale Folgen für Volkswirtschaft und Sozialversicherungen. Im Unterschied zu Ländern wie etwa den Niederlanden, welche für junge Arbeitslose gar keine Unterstützung gewähren, soll aber eine minimale Taggeldunterstützung beibehalten werden.</p>
- <p>Ziel der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist es, arbeitslose Personen rasch und dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Die Unterstützung durch die ALV umfasst dabei nicht nur die Auszahlung von Taggeldern an Bezugsberechtigte, sondern auch die kompetente Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche durch die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sowie bei Bedarf die Inanspruchnahme arbeitsmarktlicher Massnahmen. Die versicherten Personen haben dabei die Kontrollvorschriften einzuhalten und werden bei Missbrauch sanktioniert.</p><p>Die vom EVD eingesetzte Expertenkommission zur Neuregelung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für die längerfristige Finanzierung der Arbeitslosenversicherung hat sich auch stark mit der Eingliederung Jugendlicher in den Arbeitsmarkt und den Möglichkeiten von Gesetzesanpassungen befasst.</p><p>Die Expertenkommission schlägt dem Bundesrat eine Erhöhung der Wartezeit vor für Jugendliche, welche sich im Anschluss an die schweizerische obligatorische Schulpflicht oder ihre Ausbildung bei der Arbeitslosenversicherung anmelden.</p><p>Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Arbeitslosigkeit Jugendlicher oft von kurzer Dauer ist und stark von der konjunkturellen Lage der Schweizer Wirtschaft abhängt. Infolge der momentan guten Wirtschaftslage zeigt sich in den letzten Monaten denn auch ein überdurchschnittlicher Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit.</p><p>Am 22. November 2006 hat der Bundesrat vom Bericht der Expertenkommission vom 10. Oktober 2006 Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Er hat dabei das EVD beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzulegen, die in den wesentlichen Elementen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mehreinnahmen und Einsparungen anstrebt. Im Rahmen der laufenden Arbeiten wird der Bundesrat das Problem der Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt weiter prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 27 Absatz 2 Avig zu unterbreiten, sodass Personen unter 25 Jahren, welche keine Unterstützungspflicht haben (ohne Familie und Kinder), nur noch eine Höchstzahl von 30 Taggeldern beanspruchen können. Personen ohne Unterstützungspflicht zwischen 25 und 35 Jahren sollen lediglich Anspruch auf eine Höchstzahl von 100 Taggeldern haben. Für den Rest der Bezüger sollen die Fristen unverändert beibehalten werden.</p>
- Arbeitslosenversicherung. Kürzung der Leistungen für Jugendliche ohne Unterstützungspflicht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ein grosses Problem in der Arbeitslosenversicherung ist, dass die Anreize für junge Leute zu gering sind, im Falle eines Arbeitsplatzverlustes sofort eine neue Beschäftigung zu suchen. Dies muss sich ändern. Junge Arbeitnehmer, welche keine Unterstützungspflicht haben, sollen nur noch eine minimale Unterstützung seitens der Arbeitslosenversicherung erhalten. Sie müssen einen Anreiz haben, sich schnell in den Arbeitsprozess zu integrieren. Gerade bei Studienabgängern ist heute eine regelrechte Mentalität der Art "ich will nicht arbeiten und gehe auf Reisen, dazu beanspruche ich Arbeitslosengeld" entstanden. Dies ist falsch. Junge Leute sollten möglichst schnell Eingang in den Arbeitsmarkt finden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie nie mehr in den Arbeitsprozess integriert werden können. Dies hätte fatale Folgen für Volkswirtschaft und Sozialversicherungen. Im Unterschied zu Ländern wie etwa den Niederlanden, welche für junge Arbeitslose gar keine Unterstützung gewähren, soll aber eine minimale Taggeldunterstützung beibehalten werden.</p>
- <p>Ziel der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist es, arbeitslose Personen rasch und dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Die Unterstützung durch die ALV umfasst dabei nicht nur die Auszahlung von Taggeldern an Bezugsberechtigte, sondern auch die kompetente Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche durch die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sowie bei Bedarf die Inanspruchnahme arbeitsmarktlicher Massnahmen. Die versicherten Personen haben dabei die Kontrollvorschriften einzuhalten und werden bei Missbrauch sanktioniert.</p><p>Die vom EVD eingesetzte Expertenkommission zur Neuregelung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für die längerfristige Finanzierung der Arbeitslosenversicherung hat sich auch stark mit der Eingliederung Jugendlicher in den Arbeitsmarkt und den Möglichkeiten von Gesetzesanpassungen befasst.</p><p>Die Expertenkommission schlägt dem Bundesrat eine Erhöhung der Wartezeit vor für Jugendliche, welche sich im Anschluss an die schweizerische obligatorische Schulpflicht oder ihre Ausbildung bei der Arbeitslosenversicherung anmelden.</p><p>Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Arbeitslosigkeit Jugendlicher oft von kurzer Dauer ist und stark von der konjunkturellen Lage der Schweizer Wirtschaft abhängt. Infolge der momentan guten Wirtschaftslage zeigt sich in den letzten Monaten denn auch ein überdurchschnittlicher Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit.</p><p>Am 22. November 2006 hat der Bundesrat vom Bericht der Expertenkommission vom 10. Oktober 2006 Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Er hat dabei das EVD beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzulegen, die in den wesentlichen Elementen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mehreinnahmen und Einsparungen anstrebt. Im Rahmen der laufenden Arbeiten wird der Bundesrat das Problem der Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt weiter prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 27 Absatz 2 Avig zu unterbreiten, sodass Personen unter 25 Jahren, welche keine Unterstützungspflicht haben (ohne Familie und Kinder), nur noch eine Höchstzahl von 30 Taggeldern beanspruchen können. Personen ohne Unterstützungspflicht zwischen 25 und 35 Jahren sollen lediglich Anspruch auf eine Höchstzahl von 100 Taggeldern haben. Für den Rest der Bezüger sollen die Fristen unverändert beibehalten werden.</p>
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