Kantonale Einheitskrankenkassen. Änderung des KVG
- ShortId
-
07.3189
- Id
-
20073189
- Updated
-
28.07.2023 10:33
- Language
-
de
- Title
-
Kantonale Einheitskrankenkassen. Änderung des KVG
- AdditionalIndexing
-
2841;Kanton;kantonale Hoheit;Krankenkasse;Monopol
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0703010103, Monopol
- L06K080701020108, Kanton
- L07K08070102010802, kantonale Hoheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Da eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Kantone Neuenburg und Jura (und der jeweiligen Gesundheitssysteme) sich in der Volksabstimmung vom vergangenen November für eine Einheitskrankenkasse ausgesprochen hat und weil wir in einem föderalistischen System leben, sollte es diesen Kantonen möglich sein, kantonale Einheitskrankenkassen einzurichten.</p><p>Die Krankenkassenprämien werden kantonal festgelegt, und alle Versicherten müssen sich in ihrem Wohnkanton versichern. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Kantone Neuenburg und Jura können sich also nicht im Kanton Appenzell versichern lassen und damit die gleichen Prämien zahlen wie die Appenzellerinnen und Appenzeller. In der Schweiz gibt es also ganz klar 26 verschiedene Gesundheitssysteme.</p><p>Die Spitalplanung wird ebenfalls von jedem Kanton einzeln vorgenommen und nicht vom Bund, und auch der Tarmed-Taxpunktwert (zur Bezahlung der Leistungserbringer) wird von den Kantonen festgelegt. Die Ärzte- und Spitaldichte ist von einem Gesundheitssystem (Kanton) zum anderen Gesundheitssystem (Kanton) sehr unterschiedlich.</p><p>Deshalb ist es normal, wenn jeder Kanton (jedes Gesundheitssystem) wählen kann, wie er seine Krankenversicherung finanzieren will (Kopfprämie, Einkommenssteuer usw.) und ob er eine kantonale Einheitskrankenkasse einrichten will oder ob er bei der Grundversicherung auf den Wettbewerb unter den privaten Versicherern setzen will.</p>
- <p>Massgebend für das System der sozialen Krankenversicherung in der Schweiz ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), mit dem der Gesetzgeber ein landesweit einheitliches System einrichten wollte, damit alle in der Schweiz wohnhaften Personen Leistungen aus dieser Sozialversicherung beziehen können. Als wichtiges Mittel zur Kosteneindämmung führte der Gesetzgeber zudem einen gesetzlich geregelten Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern ein.</p><p>Die eidgenössische Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse", welche die Einführung einer einheitlichen Krankenkasse für die ganze Schweiz verlangte, wurde vom Schweizer Stimmvolk am 11. März 2007 grossmehrheitlich abgelehnt. Das Nein von Volk und Ständen zur vorgeschlagenen Lösung fiel derart deutlich aus, dass aus Respekt vor der demokratischen Willensäusserung kein Anlass besteht, Ausnahmebestimmungen für die Schaffung kantonaler Einheitskassen in Betracht zu ziehen.</p><p>Wenn im Übrigen ein Kanton in Abweichung vom gegenwärtigen, auf Wettbewerb beruhenden System eine Einheitskasse einrichten würde, käme es zu einem Nebeneinander von zwei diametral entgegengesetzten Ansätzen zur Durchführung ein und desselben Bundesgesetzes. Es wäre nicht mehr möglich, für eine konsequente Erreichung der Gesetzesziele in der ganzen Schweiz zu sorgen. Folglich rechtfertigt es sich, an einer einheitlichen Anwendung des KVG in sämtlichen Kantonen festzuhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf für eine neue Bestimmung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung zu unterbreiten, die es den Kantonen ermöglicht, für die Grundversicherung eine kantonale Einheitskrankenkasse zu schaffen.</p>
- Kantonale Einheitskrankenkassen. Änderung des KVG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Da eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Kantone Neuenburg und Jura (und der jeweiligen Gesundheitssysteme) sich in der Volksabstimmung vom vergangenen November für eine Einheitskrankenkasse ausgesprochen hat und weil wir in einem föderalistischen System leben, sollte es diesen Kantonen möglich sein, kantonale Einheitskrankenkassen einzurichten.</p><p>Die Krankenkassenprämien werden kantonal festgelegt, und alle Versicherten müssen sich in ihrem Wohnkanton versichern. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Kantone Neuenburg und Jura können sich also nicht im Kanton Appenzell versichern lassen und damit die gleichen Prämien zahlen wie die Appenzellerinnen und Appenzeller. In der Schweiz gibt es also ganz klar 26 verschiedene Gesundheitssysteme.</p><p>Die Spitalplanung wird ebenfalls von jedem Kanton einzeln vorgenommen und nicht vom Bund, und auch der Tarmed-Taxpunktwert (zur Bezahlung der Leistungserbringer) wird von den Kantonen festgelegt. Die Ärzte- und Spitaldichte ist von einem Gesundheitssystem (Kanton) zum anderen Gesundheitssystem (Kanton) sehr unterschiedlich.</p><p>Deshalb ist es normal, wenn jeder Kanton (jedes Gesundheitssystem) wählen kann, wie er seine Krankenversicherung finanzieren will (Kopfprämie, Einkommenssteuer usw.) und ob er eine kantonale Einheitskrankenkasse einrichten will oder ob er bei der Grundversicherung auf den Wettbewerb unter den privaten Versicherern setzen will.</p>
- <p>Massgebend für das System der sozialen Krankenversicherung in der Schweiz ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), mit dem der Gesetzgeber ein landesweit einheitliches System einrichten wollte, damit alle in der Schweiz wohnhaften Personen Leistungen aus dieser Sozialversicherung beziehen können. Als wichtiges Mittel zur Kosteneindämmung führte der Gesetzgeber zudem einen gesetzlich geregelten Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern ein.</p><p>Die eidgenössische Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse", welche die Einführung einer einheitlichen Krankenkasse für die ganze Schweiz verlangte, wurde vom Schweizer Stimmvolk am 11. März 2007 grossmehrheitlich abgelehnt. Das Nein von Volk und Ständen zur vorgeschlagenen Lösung fiel derart deutlich aus, dass aus Respekt vor der demokratischen Willensäusserung kein Anlass besteht, Ausnahmebestimmungen für die Schaffung kantonaler Einheitskassen in Betracht zu ziehen.</p><p>Wenn im Übrigen ein Kanton in Abweichung vom gegenwärtigen, auf Wettbewerb beruhenden System eine Einheitskasse einrichten würde, käme es zu einem Nebeneinander von zwei diametral entgegengesetzten Ansätzen zur Durchführung ein und desselben Bundesgesetzes. Es wäre nicht mehr möglich, für eine konsequente Erreichung der Gesetzesziele in der ganzen Schweiz zu sorgen. Folglich rechtfertigt es sich, an einer einheitlichen Anwendung des KVG in sämtlichen Kantonen festzuhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf für eine neue Bestimmung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung zu unterbreiten, die es den Kantonen ermöglicht, für die Grundversicherung eine kantonale Einheitskrankenkasse zu schaffen.</p>
- Kantonale Einheitskrankenkassen. Änderung des KVG
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