Umweltzonen-Signalisation
- ShortId
-
07.3194
- Id
-
20073194
- Updated
-
28.07.2023 12:23
- Language
-
de
- Title
-
Umweltzonen-Signalisation
- AdditionalIndexing
-
52;2841;Gesundheitsrisiko;Verschmutzung durch das Auto;Gesundheitszustand;Abgas;schadstoffarmes Fahrzeug;Luftreinhaltung;Luftverunreinigung;Schutzgebiet
- 1
-
- L04K06010413, schadstoffarmes Fahrzeug
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- L06K060201010101, Abgas
- L04K01050523, Gesundheitszustand
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K06020309, Luftverunreinigung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Trotz beträchtlichen Fortschritten in den letzten zwei Jahrzehnten können die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung beim Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon auch heute noch nicht eingehalten werden. Die Belastung ist besonders hoch in Städten, dichtbesiedelten Gebieten und in der Nähe vielbefahrener Strassen.</p><p>Die hohe Luftschadstoffbelastung hat gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit:</p><p>- Mit Diesel betriebene Personenwagen emittieren rund 12 Prozent weniger Kohlendioxid, jedoch rund dreimal mehr Stickoxide und bis tausendmal mehr Russpartikel als mit Benzin betriebene Personenwagen. Die kleinsten Dieselrusspartikel sind krebserregend, verursachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und führen zu einer erhöhten Anfälligkeit für Atemwegerkrankungen und gar zu einer Verschlechterung der Lungenfunktion.</p><p>- Das lungenschädigende Stickstoffdioxid wird auch beim Einsatz von Treibstoffen im Strassenverkehr freigesetzt. Im Umfeld von starkbefahrenen Strassen wurde im Jahr 2004 das erlaubte Tagesmittel von 80 Mikrogramm an 17 Tagen überschritten. Je höher die örtliche Stickstoffdioxid-Belastung ist, desto gefährdeter ist die Gesundheit der Menschen.</p><p>- Ozon ist ein aggressives Reizgas, das tief in die Lunge eindringt, die Schleimhäute reizt, zu Entzündungen der Atemwege führt und die Lungenfunktion einschränkt.</p><p>Es ist die Pflicht des Bundes, die Gesundheit der schweizerischen Bevölkerung vor zu hohen Luftschadstoffen zu schützen. Die Einführung einer Umweltzone zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist eine notwendige Ergänzung zum Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung, zu den Massnahmenplänen der Kantone und zum Aktionsplan Feinstaub des Bundes, mit denen eine dauerhafte Reduktion der Luftschadstoffe angestrebt wird.</p><p>Deutschland hat per 1. März 2007 eine entsprechende Grundlage geschaffen, an der sich die Regelung für die Schweiz orientieren könnte.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt im Grundsatz alle Massnahmen, welche die Umweltbelastung reduzieren können. Wichtige Elemente einer Gesamtstrategie zur Verminderung der generellen Belastung durch Luftschadstoffe wie auch zur Vermeidung von temporären Spitzenbelastungen durch Feinstaub oder Ozon wurden bereits beschlossen: Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung, die Massnahmenpläne der Kantone und der Aktionsplan Feinstaub des Bundes. Zusätzlich sieht das von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz der Kantone (BPUK) im September 2006 beschlossene Interventionskonzept bei ausserordentlichen Belastungssituationen Notmassnahmen vor. Je nach Grenzwertüberschreitung werden unterschiedliche Massnahmen ausgelöst. Diese Massnahmen können von verstärkter Information der Bevölkerung bis zu einem Verbot des Einsatzes dieselbetriebener Maschinen und Geräte ohne Partikelfilter gehen. In Ergänzung zu dem gemeinsamen Massnahmenpaket können in den oberen Interventionsstufen die Regionen bzw. Kantone aufgrund ihrer spezifischen Bedürfnisse flankierende Massnahmen treffen, z. B. ist dann die Schaffung von Sperrzonen und Sperrzeiten für hochemittierende Fahrzeuge zu prüfen. Entsprechende Abklärungen sind im Gang.</p><p>Die Umsetzung der in der Motion vorgeschlagenen Massnahme im Strassenverkehrsrecht ist jedoch mit verschiedenen Schwierigkeiten im Vollzug verbunden. So müssten schweizweit einheitliche Kriterien und Voraussetzungen für die Einrichtung von Umweltzonen aufgestellt werden, der Entscheid über deren Anordnung im Einzelfall würde jedoch weiterhin den Kantonen und Gemeinden obliegen. Des Weiteren müssten alle schon zum Strassenverkehr zugelassenen Motorfahrzeuge gesamthaft erfasst und entsprechend den erhobenen Emissionswerten in Kategorien eingeteilt werden. Dies würde eine nachfolgende Kennzeichnung der einzelnen Fahrzeuge z. B. mit einer Etikette erlauben, wäre aber mit einem enormen administrativen Aufwand verbunden. Es ist auch fraglich, ob mit diesem Vorschlag die Situation bezüglich der Umwelt- und Luftqualität in städtischen oder anderen besonders belasteten Gebieten gesamthaft und dauerhaft verbessert werden könnte (u. a. Problem der Verkehrsverlagerung durch Umwege und Umfahrungen). Eine entsprechende Massnahme ist im Konzept der BPUK deshalb nur für den Notfall und nur flankierend geplant.</p><p>Falls die Motion entgegen dem Antrag des Bundesrates angenommen werden sollte, ist der Bundesrat bereit, den Vorschlag im Zweitrat in Form eines Postulates entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen zu schaffen.</p><p>In einer Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge fahren, deren Schadstoffausstoss einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet. Damit sollen die Luftschadstoffbelastungen durch den Strassenverkehr in besonders schutzwürdigen und besonders belasteten Gebieten verringert werden.</p>
- Umweltzonen-Signalisation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Trotz beträchtlichen Fortschritten in den letzten zwei Jahrzehnten können die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung beim Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon auch heute noch nicht eingehalten werden. Die Belastung ist besonders hoch in Städten, dichtbesiedelten Gebieten und in der Nähe vielbefahrener Strassen.</p><p>Die hohe Luftschadstoffbelastung hat gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit:</p><p>- Mit Diesel betriebene Personenwagen emittieren rund 12 Prozent weniger Kohlendioxid, jedoch rund dreimal mehr Stickoxide und bis tausendmal mehr Russpartikel als mit Benzin betriebene Personenwagen. Die kleinsten Dieselrusspartikel sind krebserregend, verursachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und führen zu einer erhöhten Anfälligkeit für Atemwegerkrankungen und gar zu einer Verschlechterung der Lungenfunktion.</p><p>- Das lungenschädigende Stickstoffdioxid wird auch beim Einsatz von Treibstoffen im Strassenverkehr freigesetzt. Im Umfeld von starkbefahrenen Strassen wurde im Jahr 2004 das erlaubte Tagesmittel von 80 Mikrogramm an 17 Tagen überschritten. Je höher die örtliche Stickstoffdioxid-Belastung ist, desto gefährdeter ist die Gesundheit der Menschen.</p><p>- Ozon ist ein aggressives Reizgas, das tief in die Lunge eindringt, die Schleimhäute reizt, zu Entzündungen der Atemwege führt und die Lungenfunktion einschränkt.</p><p>Es ist die Pflicht des Bundes, die Gesundheit der schweizerischen Bevölkerung vor zu hohen Luftschadstoffen zu schützen. Die Einführung einer Umweltzone zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist eine notwendige Ergänzung zum Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung, zu den Massnahmenplänen der Kantone und zum Aktionsplan Feinstaub des Bundes, mit denen eine dauerhafte Reduktion der Luftschadstoffe angestrebt wird.</p><p>Deutschland hat per 1. März 2007 eine entsprechende Grundlage geschaffen, an der sich die Regelung für die Schweiz orientieren könnte.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt im Grundsatz alle Massnahmen, welche die Umweltbelastung reduzieren können. Wichtige Elemente einer Gesamtstrategie zur Verminderung der generellen Belastung durch Luftschadstoffe wie auch zur Vermeidung von temporären Spitzenbelastungen durch Feinstaub oder Ozon wurden bereits beschlossen: Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung, die Massnahmenpläne der Kantone und der Aktionsplan Feinstaub des Bundes. Zusätzlich sieht das von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz der Kantone (BPUK) im September 2006 beschlossene Interventionskonzept bei ausserordentlichen Belastungssituationen Notmassnahmen vor. Je nach Grenzwertüberschreitung werden unterschiedliche Massnahmen ausgelöst. Diese Massnahmen können von verstärkter Information der Bevölkerung bis zu einem Verbot des Einsatzes dieselbetriebener Maschinen und Geräte ohne Partikelfilter gehen. In Ergänzung zu dem gemeinsamen Massnahmenpaket können in den oberen Interventionsstufen die Regionen bzw. Kantone aufgrund ihrer spezifischen Bedürfnisse flankierende Massnahmen treffen, z. B. ist dann die Schaffung von Sperrzonen und Sperrzeiten für hochemittierende Fahrzeuge zu prüfen. Entsprechende Abklärungen sind im Gang.</p><p>Die Umsetzung der in der Motion vorgeschlagenen Massnahme im Strassenverkehrsrecht ist jedoch mit verschiedenen Schwierigkeiten im Vollzug verbunden. So müssten schweizweit einheitliche Kriterien und Voraussetzungen für die Einrichtung von Umweltzonen aufgestellt werden, der Entscheid über deren Anordnung im Einzelfall würde jedoch weiterhin den Kantonen und Gemeinden obliegen. Des Weiteren müssten alle schon zum Strassenverkehr zugelassenen Motorfahrzeuge gesamthaft erfasst und entsprechend den erhobenen Emissionswerten in Kategorien eingeteilt werden. Dies würde eine nachfolgende Kennzeichnung der einzelnen Fahrzeuge z. B. mit einer Etikette erlauben, wäre aber mit einem enormen administrativen Aufwand verbunden. Es ist auch fraglich, ob mit diesem Vorschlag die Situation bezüglich der Umwelt- und Luftqualität in städtischen oder anderen besonders belasteten Gebieten gesamthaft und dauerhaft verbessert werden könnte (u. a. Problem der Verkehrsverlagerung durch Umwege und Umfahrungen). Eine entsprechende Massnahme ist im Konzept der BPUK deshalb nur für den Notfall und nur flankierend geplant.</p><p>Falls die Motion entgegen dem Antrag des Bundesrates angenommen werden sollte, ist der Bundesrat bereit, den Vorschlag im Zweitrat in Form eines Postulates entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen zu schaffen.</p><p>In einer Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge fahren, deren Schadstoffausstoss einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet. Damit sollen die Luftschadstoffbelastungen durch den Strassenverkehr in besonders schutzwürdigen und besonders belasteten Gebieten verringert werden.</p>
- Umweltzonen-Signalisation
Back to List