OECD Global Forum on Taxation. Beitritt der Schweiz

ShortId
07.3196
Id
20073196
Updated
28.07.2023 03:47
Language
de
Title
OECD Global Forum on Taxation. Beitritt der Schweiz
AdditionalIndexing
24;Steuerausweichung;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;OECD;Steuerstrafrecht;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht;Beitritt zu einer internationalen Organisation
1
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L03K150222, OECD
  • L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
  • L05K1002010301, Beitritt zu einer internationalen Organisation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die OECD führte in den letzten Jahren eine erfolgreiche Politik gegen Steuerparadiese, die keine oder nur sehr geringe Steuern erheben. Die meisten konnten dem Druck der OECD nicht widerstehen. Bisher sicherten 33 Steuerparadiese gegenüber der OECD auf höchster Ebene zu, Abkommen über den uneingeschränkten Informationsaustausch (TIEA) abzuschliessen und schädliche Steuerpraktiken aufzugeben. Von der Schliessung dieser Steuerschlupflöcher profitieren auch die Schweiz und der Schweizer Fiskus. Zudem kamen Bundesrat, Wirtschaft und die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren überein, es sei alles daranzusetzen, damit die Schweiz nicht ihrerseits auf die schwarze Liste der OECD über Steuerparadiese gesetzt wird. Dies wurde 2003 mit einem Massnahmenpaket, das schädliche Steuerpraktiken mit Bezug auf Artikel 28 StHG beseitigt, erreicht. </p><p>Multilateralen Bemühungen zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken sind gegenüber bilateralen Druckversuchen der Vorrang zu geben. Der Informationsaustausch unter Steuerbehörden wird in den von der Schweiz abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aber höchst unterschiedlich geregelt. Dadurch besteht das Risiko, dass machtpolitische Druckversuche rechtlich einheitliche Regelungen verdrängen. </p><p>Die Schweiz versuchte zunächst, die Einrichtung des Global Forum on Exchange of Information and Transparency mit der Androhung eines Vetos zu bekämpfen, enthielt sich schliesslich der Stimme und stand deshalb abseits. Die Nachteile des Abseitsstehens waren aber zu gross. Im Sommer 2005 trat die Schweiz dem Forum als Beobachterin doch wieder bei und nahm im November 2005 mit einer Zweierdelegation am Global Forum in Melbourne teil. Diese Slalomfahrt widerspricht einer konstruktiven Politik, die darauf abzielt, zur "Sicherung von ausländischem Steuersubstrat .... Hand für Lösungen zu bieten", wie dies der Bundesrat in Beantwortung der Interpellation 02.3283 zusicherte.</p>
  • <p>1. Die Schweiz hat sich 1998 bei der Verabschiedung des OECD-Berichts über den schädlichen Steuerwettbewerb und dessen 19 Empfehlungen der Stimme enthalten. Die Gründe dafür sind im Bericht aufgeführt. Hauptsächliches Hindernis war, dass sich die diesbezügliche Politik der Schweiz (Amtshilfe in Steuersachen und Tragweite des Bankgeheimnisses) nicht mit den diesen Empfehlungen zugrunde liegenden Prinzipien deckt. Bis heute gibt es für den Bundesrat keinen triftigen Grund, auf diese Enthaltung zurückzukommen.</p><p>2. Das Global Forum on Taxation führt die Arbeiten des Forums über schädliche Steuerpraktiken fort. Zwar nehmen die Staaten, die nicht OECD-Mitglied sind, an den Diskussionen und der Erarbeitung von Stellungnahmen aktiver teil. Inhaltlich aber wurden die Aspekte, welche die Schweiz nicht gutheissen konnte, von diesem Gremium wieder aufgenommen und in den Rang eines internationalen Standards gehoben ("Level Playing Field"), den es zu erreichen gelte. Die Stimmenthaltung der Schweiz behält weiterhin ihre Gültigkeit, sodass unser Land an allfällige Erklärungen oder Empfehlungen dieses Forums nicht gebunden ist.</p><p>3. Die OECD funktioniert nach dem Konsensprinzip. Die Mitgliedstaaten arbeiten in verschiedenen Bereichen zusammen, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Dabei verteidigen sie aber auch ihre eigenen Interessen, die in erster Linie durch ihre Rechtsordnung und ihre politischen Behörden vorgegeben werden. Das Konsensprinzip stellt sicher, dass keinem Staat Entscheide oder Lösungen aufgezwungen werden können, die dieser nicht mitträgt. Die Schweiz hat aktiv in allen technischen und informativen Bereichen dieses Projekts mitgearbeitet. So hat sie regelmässig Auskunft über ihr Rechts- und Steuersystem erteilt. Sie liess sich aber keine Linie aufzwingen, die nicht derjenigen ihrer politischen Behörden entsprach. Damit steht sie im Übrigen nicht alleine da, denn andere Staaten haben den Bericht über den schädlichen Steuerwettbewerb ebenfalls nicht - oder nicht vollumfänglich - gutgeheissen.</p><p>4. Die Schweiz ist bekannt dafür, dass sie ihre internationalen Verpflichtungen einhält. Was die steuerliche Amtshilfe angeht, so revidiert die Schweiz gegenwärtig ihre Doppelbesteuerungsabkommen; dies infolge des Berichtes des Fiskalkomitees der OECD über den Zugang zu Bankinformationen aus dem Jahre 2000 einerseits und des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU (sowie dessen Memorandum of Understanding) anderseits. Konkret weitet die Schweiz bei Steuerbetrug (der im schweizerischen Recht weitreichend definiert ist und zahlreiche Fälle umfasst) die Amtshilfe aus, in deren Rahmen eine Aufhebung des Bankgeheimnisses durch die Steuerbehörden möglich ist. Zudem ist die Schweiz bereit, die Amtshilfe für Holdinggesellschaften zu gewähren, sofern die entsprechenden Informationen keine besonderen Untersuchungsmassnahmen benötigen. Damit trägt die Schweiz auch der im Projekt über schädliche Steuerpraktiken eingetretenen Entwicklung Rechnung.</p><p>5. Eine Teilnahme am Global Forum on Taxation als Vollmitglied würde die "politische Verpflichtung" zur Übernahme der vorgeschlagenen Grundsätze implizieren. Dies ginge aber über den aktuellen politischen Rahmen hinaus, den der Bundesrat vorgegeben hat und der auch vom Parlament unterstützt wird, wie dessen Annahme zahlreicher Doppelbesteuerungsabkommen in den vergangenen Jahren zeigt. Hingegen kann die Schweiz mit ihrem gegenwärtigen Status als "Invitee" die Arbeiten des Global Forum aufmerksam verfolgen und ihre Haltung kundtun, ohne an die Beschlüsse dieses Gremiums gebunden zu sein. Eine Teilnahme wäre denkbar, wenn Hinweise bestünden, wonach das Forum bereit wäre, bei der Konsenssuche und der Definition des "Level Playing Field" die Positionen aller Staaten vermehrt zu berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem OECD Global Forum on Taxation als Vollmitglied beizutreten und in den multilateralen Foren, die sich der Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken annehmen, konstruktiv mitzuarbeiten.</p>
  • OECD Global Forum on Taxation. Beitritt der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die OECD führte in den letzten Jahren eine erfolgreiche Politik gegen Steuerparadiese, die keine oder nur sehr geringe Steuern erheben. Die meisten konnten dem Druck der OECD nicht widerstehen. Bisher sicherten 33 Steuerparadiese gegenüber der OECD auf höchster Ebene zu, Abkommen über den uneingeschränkten Informationsaustausch (TIEA) abzuschliessen und schädliche Steuerpraktiken aufzugeben. Von der Schliessung dieser Steuerschlupflöcher profitieren auch die Schweiz und der Schweizer Fiskus. Zudem kamen Bundesrat, Wirtschaft und die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren überein, es sei alles daranzusetzen, damit die Schweiz nicht ihrerseits auf die schwarze Liste der OECD über Steuerparadiese gesetzt wird. Dies wurde 2003 mit einem Massnahmenpaket, das schädliche Steuerpraktiken mit Bezug auf Artikel 28 StHG beseitigt, erreicht. </p><p>Multilateralen Bemühungen zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken sind gegenüber bilateralen Druckversuchen der Vorrang zu geben. Der Informationsaustausch unter Steuerbehörden wird in den von der Schweiz abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aber höchst unterschiedlich geregelt. Dadurch besteht das Risiko, dass machtpolitische Druckversuche rechtlich einheitliche Regelungen verdrängen. </p><p>Die Schweiz versuchte zunächst, die Einrichtung des Global Forum on Exchange of Information and Transparency mit der Androhung eines Vetos zu bekämpfen, enthielt sich schliesslich der Stimme und stand deshalb abseits. Die Nachteile des Abseitsstehens waren aber zu gross. Im Sommer 2005 trat die Schweiz dem Forum als Beobachterin doch wieder bei und nahm im November 2005 mit einer Zweierdelegation am Global Forum in Melbourne teil. Diese Slalomfahrt widerspricht einer konstruktiven Politik, die darauf abzielt, zur "Sicherung von ausländischem Steuersubstrat .... Hand für Lösungen zu bieten", wie dies der Bundesrat in Beantwortung der Interpellation 02.3283 zusicherte.</p>
    • <p>1. Die Schweiz hat sich 1998 bei der Verabschiedung des OECD-Berichts über den schädlichen Steuerwettbewerb und dessen 19 Empfehlungen der Stimme enthalten. Die Gründe dafür sind im Bericht aufgeführt. Hauptsächliches Hindernis war, dass sich die diesbezügliche Politik der Schweiz (Amtshilfe in Steuersachen und Tragweite des Bankgeheimnisses) nicht mit den diesen Empfehlungen zugrunde liegenden Prinzipien deckt. Bis heute gibt es für den Bundesrat keinen triftigen Grund, auf diese Enthaltung zurückzukommen.</p><p>2. Das Global Forum on Taxation führt die Arbeiten des Forums über schädliche Steuerpraktiken fort. Zwar nehmen die Staaten, die nicht OECD-Mitglied sind, an den Diskussionen und der Erarbeitung von Stellungnahmen aktiver teil. Inhaltlich aber wurden die Aspekte, welche die Schweiz nicht gutheissen konnte, von diesem Gremium wieder aufgenommen und in den Rang eines internationalen Standards gehoben ("Level Playing Field"), den es zu erreichen gelte. Die Stimmenthaltung der Schweiz behält weiterhin ihre Gültigkeit, sodass unser Land an allfällige Erklärungen oder Empfehlungen dieses Forums nicht gebunden ist.</p><p>3. Die OECD funktioniert nach dem Konsensprinzip. Die Mitgliedstaaten arbeiten in verschiedenen Bereichen zusammen, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Dabei verteidigen sie aber auch ihre eigenen Interessen, die in erster Linie durch ihre Rechtsordnung und ihre politischen Behörden vorgegeben werden. Das Konsensprinzip stellt sicher, dass keinem Staat Entscheide oder Lösungen aufgezwungen werden können, die dieser nicht mitträgt. Die Schweiz hat aktiv in allen technischen und informativen Bereichen dieses Projekts mitgearbeitet. So hat sie regelmässig Auskunft über ihr Rechts- und Steuersystem erteilt. Sie liess sich aber keine Linie aufzwingen, die nicht derjenigen ihrer politischen Behörden entsprach. Damit steht sie im Übrigen nicht alleine da, denn andere Staaten haben den Bericht über den schädlichen Steuerwettbewerb ebenfalls nicht - oder nicht vollumfänglich - gutgeheissen.</p><p>4. Die Schweiz ist bekannt dafür, dass sie ihre internationalen Verpflichtungen einhält. Was die steuerliche Amtshilfe angeht, so revidiert die Schweiz gegenwärtig ihre Doppelbesteuerungsabkommen; dies infolge des Berichtes des Fiskalkomitees der OECD über den Zugang zu Bankinformationen aus dem Jahre 2000 einerseits und des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU (sowie dessen Memorandum of Understanding) anderseits. Konkret weitet die Schweiz bei Steuerbetrug (der im schweizerischen Recht weitreichend definiert ist und zahlreiche Fälle umfasst) die Amtshilfe aus, in deren Rahmen eine Aufhebung des Bankgeheimnisses durch die Steuerbehörden möglich ist. Zudem ist die Schweiz bereit, die Amtshilfe für Holdinggesellschaften zu gewähren, sofern die entsprechenden Informationen keine besonderen Untersuchungsmassnahmen benötigen. Damit trägt die Schweiz auch der im Projekt über schädliche Steuerpraktiken eingetretenen Entwicklung Rechnung.</p><p>5. Eine Teilnahme am Global Forum on Taxation als Vollmitglied würde die "politische Verpflichtung" zur Übernahme der vorgeschlagenen Grundsätze implizieren. Dies ginge aber über den aktuellen politischen Rahmen hinaus, den der Bundesrat vorgegeben hat und der auch vom Parlament unterstützt wird, wie dessen Annahme zahlreicher Doppelbesteuerungsabkommen in den vergangenen Jahren zeigt. Hingegen kann die Schweiz mit ihrem gegenwärtigen Status als "Invitee" die Arbeiten des Global Forum aufmerksam verfolgen und ihre Haltung kundtun, ohne an die Beschlüsse dieses Gremiums gebunden zu sein. Eine Teilnahme wäre denkbar, wenn Hinweise bestünden, wonach das Forum bereit wäre, bei der Konsenssuche und der Definition des "Level Playing Field" die Positionen aller Staaten vermehrt zu berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem OECD Global Forum on Taxation als Vollmitglied beizutreten und in den multilateralen Foren, die sich der Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken annehmen, konstruktiv mitzuarbeiten.</p>
    • OECD Global Forum on Taxation. Beitritt der Schweiz

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