Nationales Register hochspezialisierter medizinischer Leistungen
- ShortId
-
07.3200
- Id
-
20073200
- Updated
-
27.07.2023 19:48
- Language
-
de
- Title
-
Nationales Register hochspezialisierter medizinischer Leistungen
- AdditionalIndexing
-
2841;ärztliche Versorgung;Gesundheitswesen;Qualitätssicherung;Medizin;Verzeichnis
- 1
-
- L05K0105051104, ärztliche Versorgung
- L04K01050511, Gesundheitswesen
- L03K010502, Medizin
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L04K02020702, Verzeichnis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Hochspezialisierte medizinische Leistungen sind kostenintensiv, auf entsprechend spezialisierte medizinische und technische Unterstützung angewiesen und können in der Regel nur in einem multidisziplinären Umfeld erbracht werden. Die Qualität dieser Behandlungen hängt entscheidend von der Erfahrung der involvierten Fachkräfte bzw. der interdisziplinären Teams und damit von ausreichenden Fallzahlen ab.</p><p>Aus diesem Grund sind bereits seit längerer Zeit Bemühungen im Gange, hochspezialisierte Leistungen zu koordinieren und zu konzentrieren. Diese Bemühungen sind zurzeit vor allem auf die Universitätsspitäler fokussiert.</p><p>Es ist eine Tatsache, dass hochspezialisierte medizinische Leistungen nicht nur an Universitätsspitälern erbracht werden. Auch Kantonsspitäler und private Kliniken erbringen schon längst Behandlungen, welche hochspezialisiert sind und für die das Gesundheitswesen - ob über Steuern oder über die Krankenversicherung - und damit die Allgemeinheit aufkommt.</p><p>In der Schweiz fehlt ein Überblick über die Menge der hochspezialisierten medizinischen Leistungen und über die Qualität, mit der diese Leistungen erbracht werden. Diese Daten sind wichtig, damit auf rationaler Basis Qualitätsvergleiche erstellt und darauf basierend wichtige Entscheide getroffen werden können. Heute sind nicht einmal zwischen den Universitätsspitälern immer verlässliche Vergleiche möglich, da unterschiedliche Zählweisen und Standards angewendet werden.</p><p>Aus diesem Grund wird der Bundesrat aufgefordert, ein für die Anbieter und die Entscheidinstanzen zugängliches Register zu schaffen, in dem für sämtliche - noch zu definierenden - hochspezialisierten medizinischen Leistungen die relevanten Angaben über behandelte Patientinnen und Patienten und die Ergebnisqualität gesammelt und aufbereitet werden, unabhängig davon, ob die Leistungen an einem öffentlichen oder privaten Spital bzw. Institut erbracht werden.</p><p>Damit alle diese Daten gemeldet und erfasst werden können, muss der Bundesrat gleichzeitig die entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, dass Qualitätsindikatoren zur Beurteilung medizinischer und pflegerischer Leistungen für die Öffentlichkeit nur ungenügend verfügbar sind. Heute werden Qualitätsindikatoren aus verschiedenen Datenquellen ausgewertet. Einerseits führen einzelne Fachgesellschaften oder Fachgruppen Qualitätsregister. Andererseits werden im Rahmen der Qualitätsmessungen des Vereins Outcome Qualitätsdaten in verschiedenen Kantonen (Zürich, Bern, Solothurn und Aargau) systematisch erhoben. Der Grossteil der Daten wird allerdings derzeit nicht publiziert. Das Bundesamt für Gesundheit prüft deshalb zusammen mit dem Bundesamt für Statistik die Möglichkeit, die Daten der medizinischen Statistik zur Ermittlung und Publikation von Qualitätsdaten im Bereich der Spitäler zu verwenden. So sollen für bestimmte Eingriffe die Fallzahlen und die Mortalität ausgewertet und wo sinnvoll publiziert werden. Eine alleinige Datenerhebung für die hochspezialisierte Medizin umfasst hingegen nur einen relativ geringen Teil der medizinischen Leistungen und greift somit zu kurz. Es wird sinnvoll sein, bei der Erhebung von Qualitätsdaten ein breiteres Leistungsspektrum abzubilden.</p><p>Zu beachten ist ferner, dass mit dem neuen Transplantationsgesetz in zwei Jahren für diesen Bereich der hochspezialisierten Medizin Qualitätsdaten erhoben werden sollen. Auf der Ebene der Kantone laufen zudem bereits Abklärungen zur Verbesserung der Datenlage in der hochspezialisierten Medizin.</p><p>Im Rahmen der laufenden KVG-Revision zur Spitalfinanzierung soll die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Publikation von Qualitätsdaten verbessert werden. Der Bundesrat erachtet diese sowie die bestehenden rechtlichen Grundlagen als genügend, um bedarfsgerecht und schrittweise die Schaffung von nationalen Qualitätsregistern in Ergänzung der bestehenden Datenquellen initiieren zu können. Notwendig sind eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachgruppen und eine gute Koordination mit den Kantonen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Rechtsgrundlage für ein einheitliches nationales Register zu schaffen, in dem sämtliche hochspezialisierten medizinischen Leistungen mit den anonymisierten Angaben über die für die Qualitätssicherung relevanten Daten der behandelten Patientinnen und Patienten sowie die Ergebnisqualität erfasst werden, unabhängig davon, ob diese Leistungen an einem öffentlichen oder privaten Spital bzw. Institut erbracht werden.</p>
- Nationales Register hochspezialisierter medizinischer Leistungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Hochspezialisierte medizinische Leistungen sind kostenintensiv, auf entsprechend spezialisierte medizinische und technische Unterstützung angewiesen und können in der Regel nur in einem multidisziplinären Umfeld erbracht werden. Die Qualität dieser Behandlungen hängt entscheidend von der Erfahrung der involvierten Fachkräfte bzw. der interdisziplinären Teams und damit von ausreichenden Fallzahlen ab.</p><p>Aus diesem Grund sind bereits seit längerer Zeit Bemühungen im Gange, hochspezialisierte Leistungen zu koordinieren und zu konzentrieren. Diese Bemühungen sind zurzeit vor allem auf die Universitätsspitäler fokussiert.</p><p>Es ist eine Tatsache, dass hochspezialisierte medizinische Leistungen nicht nur an Universitätsspitälern erbracht werden. Auch Kantonsspitäler und private Kliniken erbringen schon längst Behandlungen, welche hochspezialisiert sind und für die das Gesundheitswesen - ob über Steuern oder über die Krankenversicherung - und damit die Allgemeinheit aufkommt.</p><p>In der Schweiz fehlt ein Überblick über die Menge der hochspezialisierten medizinischen Leistungen und über die Qualität, mit der diese Leistungen erbracht werden. Diese Daten sind wichtig, damit auf rationaler Basis Qualitätsvergleiche erstellt und darauf basierend wichtige Entscheide getroffen werden können. Heute sind nicht einmal zwischen den Universitätsspitälern immer verlässliche Vergleiche möglich, da unterschiedliche Zählweisen und Standards angewendet werden.</p><p>Aus diesem Grund wird der Bundesrat aufgefordert, ein für die Anbieter und die Entscheidinstanzen zugängliches Register zu schaffen, in dem für sämtliche - noch zu definierenden - hochspezialisierten medizinischen Leistungen die relevanten Angaben über behandelte Patientinnen und Patienten und die Ergebnisqualität gesammelt und aufbereitet werden, unabhängig davon, ob die Leistungen an einem öffentlichen oder privaten Spital bzw. Institut erbracht werden.</p><p>Damit alle diese Daten gemeldet und erfasst werden können, muss der Bundesrat gleichzeitig die entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, dass Qualitätsindikatoren zur Beurteilung medizinischer und pflegerischer Leistungen für die Öffentlichkeit nur ungenügend verfügbar sind. Heute werden Qualitätsindikatoren aus verschiedenen Datenquellen ausgewertet. Einerseits führen einzelne Fachgesellschaften oder Fachgruppen Qualitätsregister. Andererseits werden im Rahmen der Qualitätsmessungen des Vereins Outcome Qualitätsdaten in verschiedenen Kantonen (Zürich, Bern, Solothurn und Aargau) systematisch erhoben. Der Grossteil der Daten wird allerdings derzeit nicht publiziert. Das Bundesamt für Gesundheit prüft deshalb zusammen mit dem Bundesamt für Statistik die Möglichkeit, die Daten der medizinischen Statistik zur Ermittlung und Publikation von Qualitätsdaten im Bereich der Spitäler zu verwenden. So sollen für bestimmte Eingriffe die Fallzahlen und die Mortalität ausgewertet und wo sinnvoll publiziert werden. Eine alleinige Datenerhebung für die hochspezialisierte Medizin umfasst hingegen nur einen relativ geringen Teil der medizinischen Leistungen und greift somit zu kurz. Es wird sinnvoll sein, bei der Erhebung von Qualitätsdaten ein breiteres Leistungsspektrum abzubilden.</p><p>Zu beachten ist ferner, dass mit dem neuen Transplantationsgesetz in zwei Jahren für diesen Bereich der hochspezialisierten Medizin Qualitätsdaten erhoben werden sollen. Auf der Ebene der Kantone laufen zudem bereits Abklärungen zur Verbesserung der Datenlage in der hochspezialisierten Medizin.</p><p>Im Rahmen der laufenden KVG-Revision zur Spitalfinanzierung soll die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Publikation von Qualitätsdaten verbessert werden. Der Bundesrat erachtet diese sowie die bestehenden rechtlichen Grundlagen als genügend, um bedarfsgerecht und schrittweise die Schaffung von nationalen Qualitätsregistern in Ergänzung der bestehenden Datenquellen initiieren zu können. Notwendig sind eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachgruppen und eine gute Koordination mit den Kantonen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Rechtsgrundlage für ein einheitliches nationales Register zu schaffen, in dem sämtliche hochspezialisierten medizinischen Leistungen mit den anonymisierten Angaben über die für die Qualitätssicherung relevanten Daten der behandelten Patientinnen und Patienten sowie die Ergebnisqualität erfasst werden, unabhängig davon, ob diese Leistungen an einem öffentlichen oder privaten Spital bzw. Institut erbracht werden.</p>
- Nationales Register hochspezialisierter medizinischer Leistungen
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