Die Anstellung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstützen
- ShortId
-
07.3201
- Id
-
20073201
- Updated
-
14.11.2025 07:00
- Language
-
de
- Title
-
Die Anstellung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstützen
- AdditionalIndexing
-
15;28;Schaffung von Arbeitsplätzen;ältere/r Arbeitnehmer/in;Lohnkosten;Sozialabgabe;Berufliche Vorsorge;Kampf gegen die Diskriminierung
- 1
-
- L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
- L04K01040117, Sozialabgabe
- L06K070302020111, Lohnkosten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bericht des Bundesrates als Antwort auf das Postulat Polla (02.3208) und das Postulat der christlichdemokratischen Fraktion (05.3651) enthält interessante Ansätze, um die Chancen älterer Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt zu erhöhen. Diesem Bericht folgte eine Botschaft des Bundesrates mit dem Ziel, durch eine Revision des BVG das Rentenalter zu flexibilisieren. Es soll ermöglicht werden, auch nach Erreichen des AHV-Alters in Pension zu gehen. Wir begrüssen diese Vorschläge.</p><p>Es fehlt jedoch eine wichtige Massnahme, um die Kosten für die Unternehmen in Grenzen zu halten, die mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigen. Gegenwärtig gelten folgende Beitragssätze:</p><p>- 7 Prozent von 25 bis 34 Jahren;</p><p>- 10 Prozent von 35 bis 44 Jahren;</p><p>- 15 Prozent von 45 bis 54 Jahren;</p><p>- 18 Prozent von 55 bis 64/65 Jahren.</p><p>Die Arbeitgeber müssen mindestens für die Hälfte dieser Beiträge aufkommen.</p><p>Diese Situation benachteiligt die Neueinstellung und die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Wirtschaft werden kompetente Arbeitskräfte entzogen, und Unternehmen, die ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, müssen zu hohe Kosten tragen. Bekanntlich müssen in Zukunft alle vorhandenen Kräfte mobilisiert werden.</p><p>Wir ersuchen also den Bundesrat, für die Arbeitgeber einen gleichbleibenden Beitragssatz einzuführen; der Satz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll abgestuft bleiben, um die geltende Vorgabe des BVG zu erfüllen.</p><p>Während der Übergangszeit könnte ein Übergangsrecht gelten, ohne allzu grosse Zusatzkosten zu verursachen. Wir sind uns der Schwierigkeit einer solchen Änderung bewusst. Doch sie muss jetzt vollzogen werden, um nicht weiterhin ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu benachteiligen, weil sie zu hohe Kosten für die Unternehmen verursachen.</p>
- <p>Im Bereich der zweiten Säule ist zwischen den Beitragssätzen einerseits und den Altersgutschriften andererseits zu unterscheiden. Nach geltendem Recht wird das Beitragssystem und damit die Höhe der Beitragssätze von den Vorsorgeeinrichtungen eigenständig festgelegt. Demgegenüber sind die dem einzelnen Arbeitnehmer gutzuschreibenden Altersgutschriftenansätze - die nicht notwendigerweise mit den Beitragssätzen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmen müssen - gesetzlich vorgeschrieben. Die Motionärin verlangt nun eine andere Ausgestaltung der Beitragssätze, indem Arbeitgeber einen vom Alter ihrer Angestellten unabhängigen Beitragssatz (Einheitssatz), Arbeitnehmer dagegen weiterhin einen nach Alter gestaffelten Beitragssatz entrichten sollen.</p><p>Die von der Motionärin verlangte Ausgestaltung der Beitragssätze der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde im Bericht des Bundesrates "Massnahmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitskräfte" (http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/3824.pdf) vom August 2006 in Beantwortung der Postulate Polla 02.3208 und CVP-Fraktion 05.3651 analysiert, und die bei verschiedenen Übergangsfristen anfallenden Mehrkosten wurden ausgewiesen. Der Bundesrat ist im Rahmen dieses Berichtes angesichts der mit einer Änderung der Beitragssätze verbundenen Mehrkosten zum Schluss gelangt, dass die Arbeitsmarktpartizipation älterer Arbeitnehmer mittelfristig wirkungsvoller durch andere Anreize in der ersten und zweiten Säule gefördert werden kann. Die entsprechenden Massnahmen sind in der Zwischenzeit in die laufende 11. AHV-Revision eingeflossen und werden für den Bereich der zweiten Säule Eingang in die Botschaft zur Strukturreform finden. Nach Auffassung des Bundesrates hat sich die Situation seit der Verabschiedung des erwähnten Berichtes nicht grundlegend verändert, weshalb die von der Motionärin vorgeschlagene Alternative zur Ausgestaltung der Beitragssätze in der zweiten Säule heute zu keiner anderen Beurteilung führt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge vorzulegen. Darin soll festgelegt werden, dass für Arbeitgeber gleichbleibende Beitragssätze gelten; der Anstieg des gesamten Beitragssatzes je nach Alterskategorie der Angestellten soll jedoch nicht geändert werden.</p><p>Folgende Grundsätze sollen weiterhin gelten:</p><p>- Das vom BVG angestrebte Sparziel soll weiterverfolgt werden.</p><p>- Der Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmer (Art. 66).</p><p>- Es müssen Übergangsbestimmungen eingeführt werden, damit keine Angestellten benachteiligt werden.</p>
- Die Anstellung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstützen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bericht des Bundesrates als Antwort auf das Postulat Polla (02.3208) und das Postulat der christlichdemokratischen Fraktion (05.3651) enthält interessante Ansätze, um die Chancen älterer Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt zu erhöhen. Diesem Bericht folgte eine Botschaft des Bundesrates mit dem Ziel, durch eine Revision des BVG das Rentenalter zu flexibilisieren. Es soll ermöglicht werden, auch nach Erreichen des AHV-Alters in Pension zu gehen. Wir begrüssen diese Vorschläge.</p><p>Es fehlt jedoch eine wichtige Massnahme, um die Kosten für die Unternehmen in Grenzen zu halten, die mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigen. Gegenwärtig gelten folgende Beitragssätze:</p><p>- 7 Prozent von 25 bis 34 Jahren;</p><p>- 10 Prozent von 35 bis 44 Jahren;</p><p>- 15 Prozent von 45 bis 54 Jahren;</p><p>- 18 Prozent von 55 bis 64/65 Jahren.</p><p>Die Arbeitgeber müssen mindestens für die Hälfte dieser Beiträge aufkommen.</p><p>Diese Situation benachteiligt die Neueinstellung und die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Wirtschaft werden kompetente Arbeitskräfte entzogen, und Unternehmen, die ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, müssen zu hohe Kosten tragen. Bekanntlich müssen in Zukunft alle vorhandenen Kräfte mobilisiert werden.</p><p>Wir ersuchen also den Bundesrat, für die Arbeitgeber einen gleichbleibenden Beitragssatz einzuführen; der Satz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll abgestuft bleiben, um die geltende Vorgabe des BVG zu erfüllen.</p><p>Während der Übergangszeit könnte ein Übergangsrecht gelten, ohne allzu grosse Zusatzkosten zu verursachen. Wir sind uns der Schwierigkeit einer solchen Änderung bewusst. Doch sie muss jetzt vollzogen werden, um nicht weiterhin ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu benachteiligen, weil sie zu hohe Kosten für die Unternehmen verursachen.</p>
- <p>Im Bereich der zweiten Säule ist zwischen den Beitragssätzen einerseits und den Altersgutschriften andererseits zu unterscheiden. Nach geltendem Recht wird das Beitragssystem und damit die Höhe der Beitragssätze von den Vorsorgeeinrichtungen eigenständig festgelegt. Demgegenüber sind die dem einzelnen Arbeitnehmer gutzuschreibenden Altersgutschriftenansätze - die nicht notwendigerweise mit den Beitragssätzen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmen müssen - gesetzlich vorgeschrieben. Die Motionärin verlangt nun eine andere Ausgestaltung der Beitragssätze, indem Arbeitgeber einen vom Alter ihrer Angestellten unabhängigen Beitragssatz (Einheitssatz), Arbeitnehmer dagegen weiterhin einen nach Alter gestaffelten Beitragssatz entrichten sollen.</p><p>Die von der Motionärin verlangte Ausgestaltung der Beitragssätze der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde im Bericht des Bundesrates "Massnahmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitskräfte" (http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/3824.pdf) vom August 2006 in Beantwortung der Postulate Polla 02.3208 und CVP-Fraktion 05.3651 analysiert, und die bei verschiedenen Übergangsfristen anfallenden Mehrkosten wurden ausgewiesen. Der Bundesrat ist im Rahmen dieses Berichtes angesichts der mit einer Änderung der Beitragssätze verbundenen Mehrkosten zum Schluss gelangt, dass die Arbeitsmarktpartizipation älterer Arbeitnehmer mittelfristig wirkungsvoller durch andere Anreize in der ersten und zweiten Säule gefördert werden kann. Die entsprechenden Massnahmen sind in der Zwischenzeit in die laufende 11. AHV-Revision eingeflossen und werden für den Bereich der zweiten Säule Eingang in die Botschaft zur Strukturreform finden. Nach Auffassung des Bundesrates hat sich die Situation seit der Verabschiedung des erwähnten Berichtes nicht grundlegend verändert, weshalb die von der Motionärin vorgeschlagene Alternative zur Ausgestaltung der Beitragssätze in der zweiten Säule heute zu keiner anderen Beurteilung führt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge vorzulegen. Darin soll festgelegt werden, dass für Arbeitgeber gleichbleibende Beitragssätze gelten; der Anstieg des gesamten Beitragssatzes je nach Alterskategorie der Angestellten soll jedoch nicht geändert werden.</p><p>Folgende Grundsätze sollen weiterhin gelten:</p><p>- Das vom BVG angestrebte Sparziel soll weiterverfolgt werden.</p><p>- Der Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmer (Art. 66).</p><p>- Es müssen Übergangsbestimmungen eingeführt werden, damit keine Angestellten benachteiligt werden.</p>
- Die Anstellung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstützen
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