Datenschutz beim Transfer von Passagierdaten in die USA

ShortId
07.3212
Id
20073212
Updated
28.07.2023 10:17
Language
de
Title
Datenschutz beim Transfer von Passagierdaten in die USA
AdditionalIndexing
12;Terrorismus;Einreise von Ausländern/-innen;bilaterales Abkommen;Personendaten;Datenschutz;Recht des Einzelnen;USA
1
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
  • L04K03050305, USA
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das vom Department of Homeland Security (DHS), Bureau of Customs and Border Protection (CBP) betriebene "Automated Targeting System" (ATS) ist dem Bundesrat bekannt; detaillierte Informationen darüber sind u. a. auch auf der Internetseite des DHS zu finden.</p><p>Die Übermittlung von Passagierdaten an die USA von Schweizer Gesellschaften, die die USA anfliegen, basiert auf dem Abkommen zwischen der Schweiz und den USA (SR 0.748.710.933.6); dieses sieht ausdrücklich die Verwendung der an das CBP übermittelten Daten zur Terrorismusbekämpfung vor.</p><p>Die Erarbeitung des Abkommens erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, und nach Ansicht des Bundesrates sind die Regelungen mit Blick auf den Datenschutz tragbar. Die Passagiere werden durch die Fluggesellschaften informiert, dass ihre Daten an das CBP übermittelt werden. Zudem haben sie das Recht, von den US-Behörden Auskunft über die gespeicherten Daten und nötigenfalls deren Richtigstellung zu verlangen. Beschwerden von in der Schweiz ansässigen Personen in den USA können durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten unterstützt werden.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die Vereinbarungen des geltenden Abkommens durch die USA eingehalten und die Daten ausschliesslich im vorgesehenen Rahmen verwendet werden; zurzeit gibt es keinen Anlass für Korrekturen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit dem vom Heimatschutzministerium der USA nach dem 11. September 2001 eingerichteten Automated Targeting System (ATS) werden auch Menschen aus dem Ausland, die in die USA einreisen wollen, nach ihrer Gefährlichkeit beurteilt. Dabei werden die von den Fluggesellschaften übermittelten Flugpassagierdaten (PNR) benutzt, um die Einreisenden ohne ihr Wissen und ohne Einsichtsmöglichkeit nach ihrem "individuellen Sicherheitsrisiko" zu benoten. Unter anderem werden durch das Terrorist Screening Center (TSC) Listen mit "terrorismusverdächtigen" Personen erstellt. Ohne Zweifel bewirkt dies, dass die durch das Passagierdatenabkommen mit den USA transferierten Daten in den USA selbst eine nicht mehr kontrollierbare Verwendung finden, was Fragen des Verfassungs- (persönliche Freiheit) und des Datenschutzes evoziert.</p><p>1. Sind diese Zusammenhänge dem Bundesrat bekannt?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Verfassungs- und Datenschutzkonformität dieser Passagierdatenverwendung?</p><p>3. Geht der Bundesrat davon aus, diese Datenverwendung sei mit dem Passagierabkommen vereinbar?</p><p>4. Wenn nicht: Ist er bereit, diesbezügliche Korrekturen anzubringen?</p>
  • Datenschutz beim Transfer von Passagierdaten in die USA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das vom Department of Homeland Security (DHS), Bureau of Customs and Border Protection (CBP) betriebene "Automated Targeting System" (ATS) ist dem Bundesrat bekannt; detaillierte Informationen darüber sind u. a. auch auf der Internetseite des DHS zu finden.</p><p>Die Übermittlung von Passagierdaten an die USA von Schweizer Gesellschaften, die die USA anfliegen, basiert auf dem Abkommen zwischen der Schweiz und den USA (SR 0.748.710.933.6); dieses sieht ausdrücklich die Verwendung der an das CBP übermittelten Daten zur Terrorismusbekämpfung vor.</p><p>Die Erarbeitung des Abkommens erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, und nach Ansicht des Bundesrates sind die Regelungen mit Blick auf den Datenschutz tragbar. Die Passagiere werden durch die Fluggesellschaften informiert, dass ihre Daten an das CBP übermittelt werden. Zudem haben sie das Recht, von den US-Behörden Auskunft über die gespeicherten Daten und nötigenfalls deren Richtigstellung zu verlangen. Beschwerden von in der Schweiz ansässigen Personen in den USA können durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten unterstützt werden.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die Vereinbarungen des geltenden Abkommens durch die USA eingehalten und die Daten ausschliesslich im vorgesehenen Rahmen verwendet werden; zurzeit gibt es keinen Anlass für Korrekturen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit dem vom Heimatschutzministerium der USA nach dem 11. September 2001 eingerichteten Automated Targeting System (ATS) werden auch Menschen aus dem Ausland, die in die USA einreisen wollen, nach ihrer Gefährlichkeit beurteilt. Dabei werden die von den Fluggesellschaften übermittelten Flugpassagierdaten (PNR) benutzt, um die Einreisenden ohne ihr Wissen und ohne Einsichtsmöglichkeit nach ihrem "individuellen Sicherheitsrisiko" zu benoten. Unter anderem werden durch das Terrorist Screening Center (TSC) Listen mit "terrorismusverdächtigen" Personen erstellt. Ohne Zweifel bewirkt dies, dass die durch das Passagierdatenabkommen mit den USA transferierten Daten in den USA selbst eine nicht mehr kontrollierbare Verwendung finden, was Fragen des Verfassungs- (persönliche Freiheit) und des Datenschutzes evoziert.</p><p>1. Sind diese Zusammenhänge dem Bundesrat bekannt?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Verfassungs- und Datenschutzkonformität dieser Passagierdatenverwendung?</p><p>3. Geht der Bundesrat davon aus, diese Datenverwendung sei mit dem Passagierabkommen vereinbar?</p><p>4. Wenn nicht: Ist er bereit, diesbezügliche Korrekturen anzubringen?</p>
    • Datenschutz beim Transfer von Passagierdaten in die USA

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