Wirkungsbeurteilung von politischen Vorhaben
- ShortId
-
07.3214
- Id
-
20073214
- Updated
-
14.11.2025 08:32
- Language
-
de
- Title
-
Wirkungsbeurteilung von politischen Vorhaben
- AdditionalIndexing
-
04;52;Regierung;Evaluation;politische Planung;Gesetzesevaluation;nachhaltige Entwicklung
- 1
-
- L04K08020302, Evaluation
- L05K0807010501, politische Planung
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
- L04K08060203, Regierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes verlangt, dass der Bundesrat in seinen Botschaften die Auswirkungen einer Vorlage auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt kommentiert und erläutert. Dies ist ein Auftrag zu Beurteilungen aus dem Blickwinkel der nachhaltigen Entwicklung, welche gemäss der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates von 2002 über die drei Zieldimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt verfügt. In dieser Strategie gab der Bundesrat den Auftrag zur Entwicklung einer Methodik für die Nachhaltigkeitsbeurteilung. Diese liegt mittlerweile vor, ist aber erst bei wenigen Geschäften angewendet worden. Folglich sind bis heute auch die diesbezüglichen Darlegungen in den bundesrätlichen Botschaften in aller Regel nur rudimentär und wenig aussagekräftig.</p><p>Der Bundesrat sollte bei wichtigen und nachhaltigkeitsrelevanten Vorhaben, bei welchen massgebliche Zielkonflikte zwischen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft bestehen, vermehrt methodisch abgestützte Nachhaltigkeitsbeurteilungen durchführen und dadurch die Entscheidungsgrundlagen für das Parlament verbessern. Dabei ist auf eine optimale Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Regulierungsfolgenabschätzung zu achten, die vorab die volkswirtschaftlichen Auswirkungen untersucht.</p><p>Wirkungsbeurteilungen nach dem Nachhaltigkeitsprinzip sind international immer weiter verbreitet. Ausgehend von der Europäischen Kommission, die im Hinblick auf eine effizientere und effektivere Verwaltungsführung für eigene Vorlagen alle sektoralen Prüfansätze aufgehoben und stattdessen das sogenannte "Impact Assessment" nach dem dreidimensionalen Nachhaltigkeitsprinzip eingeführt hat, begeben sich namentlich viele EU-Mitgliedstaaten ebenfalls auf den gleichen Weg und führen auch auf nationaler Ebene analoge Methoden ein. Es steht der Schweiz gut an, hier im europäischen Vergleich nicht abseitszustehen.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen nach vermehrter Durchführung methodisch abgestützter Nachhaltigkeitsbeurteilungen. Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen (z. B. bei der "Agrarpolitik 2011", dem Sachplan Verkehr, den Betriebsvarianten für den Flughafen Zürich sowie der relativ systematischen Anwendung im Rahmen der Projekterarbeitung im Infrastrukturbereich) erachtet er die Methodik der Nachhaltigkeitsbeurteilung als nützlichen Ansatz zur Verbesserung von politischen Vorhaben. Sie unterstützt lösungsorientierte Konfliktbearbeitungen und liefert den politischen Verantwortungsträgern die notwendigen Grundlagen für faire Interessenabwägungen und politisch tragfähige Entscheidungen. Die Methode ist flexibel und kann dem Untersuchungsgegenstand angepasst werden, was auf ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis hinwirkt.</p><p>Der Bundesrat erneuert bis Ende 2007 seine Strategie zur nachhaltigen Entwicklung und wird in diesem Rahmen aufzeigen, wie er die Nachhaltigkeitsbeurteilung verstärkt verankern wird. Dabei wird er auf eine optimale Abstimmung und Koordination mit anderen strategischen Prüfansätzen (insbesondere Regulierungsfolgenabschätzung und strategische Umweltprüfung) mit dem Ziel eines möglichst effizienten Ressourceneinsatzes achten. Er wird sowohl die internationale Entwicklung auf diesem Gebiet ("Impact Assessment" bei der Europäischen Union sowie in deren Mitgliedstaaten) als auch die verschiedenen, in letzter Zeit in den Kantonen eingeführten Ansätze der Nachhaltigkeitsbeurteilung (z. B. in den Kantonen Basel-Landschaft, Bern und Waadt) berücksichtigen.</p><p>Bezüglich Regulierungsfolgenabschätzung ist daran zu erinnern, dass das Instrument seit 2000 für jedes Gesetz und jede Verordnung angewendet wird. Der Bundesrat hat am 18. Januar 2006 eine Stärkung der Regulierungsfolgenabschätzung beschlossen, um einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 20. Mai 2005 zu entsprechen. Jedes Jahr sollen mit diesem Instrument die Auswirkungen einer Anzahl Gesetzesprojekte vertieft analysiert werden, wobei die revidierte Methodik dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung verstärkt Rechnung trägt.</p><p>Aufgrund der laufenden Aktivitäten bezüglich Nachhaltigkeitsbeurteilung und Regulierungsfolgenabschätzung erachtet der Bundesrat die Anliegen des Postulates als bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes (SR 171.10), bei wichtigen politischen Vorhaben frühzeitige, vertiefte Wirkungsbeurteilungen nach dem Nachhaltigkeitsprinzip durchzuführen und in den Botschaften umfassend darüber Bericht zu erstatten.</p>
- Wirkungsbeurteilung von politischen Vorhaben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes verlangt, dass der Bundesrat in seinen Botschaften die Auswirkungen einer Vorlage auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt kommentiert und erläutert. Dies ist ein Auftrag zu Beurteilungen aus dem Blickwinkel der nachhaltigen Entwicklung, welche gemäss der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates von 2002 über die drei Zieldimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt verfügt. In dieser Strategie gab der Bundesrat den Auftrag zur Entwicklung einer Methodik für die Nachhaltigkeitsbeurteilung. Diese liegt mittlerweile vor, ist aber erst bei wenigen Geschäften angewendet worden. Folglich sind bis heute auch die diesbezüglichen Darlegungen in den bundesrätlichen Botschaften in aller Regel nur rudimentär und wenig aussagekräftig.</p><p>Der Bundesrat sollte bei wichtigen und nachhaltigkeitsrelevanten Vorhaben, bei welchen massgebliche Zielkonflikte zwischen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft bestehen, vermehrt methodisch abgestützte Nachhaltigkeitsbeurteilungen durchführen und dadurch die Entscheidungsgrundlagen für das Parlament verbessern. Dabei ist auf eine optimale Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Regulierungsfolgenabschätzung zu achten, die vorab die volkswirtschaftlichen Auswirkungen untersucht.</p><p>Wirkungsbeurteilungen nach dem Nachhaltigkeitsprinzip sind international immer weiter verbreitet. Ausgehend von der Europäischen Kommission, die im Hinblick auf eine effizientere und effektivere Verwaltungsführung für eigene Vorlagen alle sektoralen Prüfansätze aufgehoben und stattdessen das sogenannte "Impact Assessment" nach dem dreidimensionalen Nachhaltigkeitsprinzip eingeführt hat, begeben sich namentlich viele EU-Mitgliedstaaten ebenfalls auf den gleichen Weg und führen auch auf nationaler Ebene analoge Methoden ein. Es steht der Schweiz gut an, hier im europäischen Vergleich nicht abseitszustehen.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen nach vermehrter Durchführung methodisch abgestützter Nachhaltigkeitsbeurteilungen. Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen (z. B. bei der "Agrarpolitik 2011", dem Sachplan Verkehr, den Betriebsvarianten für den Flughafen Zürich sowie der relativ systematischen Anwendung im Rahmen der Projekterarbeitung im Infrastrukturbereich) erachtet er die Methodik der Nachhaltigkeitsbeurteilung als nützlichen Ansatz zur Verbesserung von politischen Vorhaben. Sie unterstützt lösungsorientierte Konfliktbearbeitungen und liefert den politischen Verantwortungsträgern die notwendigen Grundlagen für faire Interessenabwägungen und politisch tragfähige Entscheidungen. Die Methode ist flexibel und kann dem Untersuchungsgegenstand angepasst werden, was auf ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis hinwirkt.</p><p>Der Bundesrat erneuert bis Ende 2007 seine Strategie zur nachhaltigen Entwicklung und wird in diesem Rahmen aufzeigen, wie er die Nachhaltigkeitsbeurteilung verstärkt verankern wird. Dabei wird er auf eine optimale Abstimmung und Koordination mit anderen strategischen Prüfansätzen (insbesondere Regulierungsfolgenabschätzung und strategische Umweltprüfung) mit dem Ziel eines möglichst effizienten Ressourceneinsatzes achten. Er wird sowohl die internationale Entwicklung auf diesem Gebiet ("Impact Assessment" bei der Europäischen Union sowie in deren Mitgliedstaaten) als auch die verschiedenen, in letzter Zeit in den Kantonen eingeführten Ansätze der Nachhaltigkeitsbeurteilung (z. B. in den Kantonen Basel-Landschaft, Bern und Waadt) berücksichtigen.</p><p>Bezüglich Regulierungsfolgenabschätzung ist daran zu erinnern, dass das Instrument seit 2000 für jedes Gesetz und jede Verordnung angewendet wird. Der Bundesrat hat am 18. Januar 2006 eine Stärkung der Regulierungsfolgenabschätzung beschlossen, um einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 20. Mai 2005 zu entsprechen. Jedes Jahr sollen mit diesem Instrument die Auswirkungen einer Anzahl Gesetzesprojekte vertieft analysiert werden, wobei die revidierte Methodik dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung verstärkt Rechnung trägt.</p><p>Aufgrund der laufenden Aktivitäten bezüglich Nachhaltigkeitsbeurteilung und Regulierungsfolgenabschätzung erachtet der Bundesrat die Anliegen des Postulates als bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes (SR 171.10), bei wichtigen politischen Vorhaben frühzeitige, vertiefte Wirkungsbeurteilungen nach dem Nachhaltigkeitsprinzip durchzuführen und in den Botschaften umfassend darüber Bericht zu erstatten.</p>
- Wirkungsbeurteilung von politischen Vorhaben
Back to List