Kauf von Informatikgeräten und Handys durch den Bund
- ShortId
-
07.3224
- Id
-
20073224
- Updated
-
27.07.2023 21:05
- Language
-
de
- Title
-
Kauf von Informatikgeräten und Handys durch den Bund
- AdditionalIndexing
-
15;04;34;Arbeitnehmerschutz;Computer;China;Wirtschaftsethik;Einfuhr;Mobiltelefon;Datenverarbeitung in der Verwaltung;Arbeitsbedingungen;Datenverarbeitungsindustrie;Schwellenland
- 1
-
- L03K120302, Datenverarbeitungsindustrie
- L04K12030201, Computer
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
- L05K0701020303, Einfuhr
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- L05K0704020107, Schwellenland
- L04K03030501, China
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L05K1603010402, Wirtschaftsethik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ist allgemein bekannt, dass die Menschen, die in chinesischen Fabriken unsere Computer und Handys herstellen, nicht vor den gefährlichen und schädlichen Stoffen geschützt sind, mit denen sie in Kontakt geraten. Zudem arbeiten diese Menschen unter unwürdigen, sklavereiähnlichen Arbeits- und Lohnbedingungen. Wir sind der Meinung, dass der Bund als Kunde die Arbeitsbedingungen, unter denen dieses Material hergestellt wird, beeinflussen kann. Deshalb möchten wir wissen, was er unternehmen will, damit diese Fabriken die Mindestanforderungen des fairen Handels respektieren.</p>
- <p>Die ersten Bemühungen, Grundsätze des fairen Handels zu befolgen, gingen von einzelnen privaten Unternehmen aus. Die in der schweizerischen Rechtsordnung seit je als Grundwert geltende Vertragsfreiheit ermöglicht es privaten Unternehmen, mit ihren Vertragspartnerinnen und -partnern für das Erbringen von Leistungen Bedingungen zu vereinbaren, die hohen sozialen Anforderungen genügen. Dabei ist es jeweils den Vertragsparteien überlassen, was sie unter fairem Handel verstehen, weil dieser Begriff bislang weder im internationalen noch im nationalen Umfeld einheitlich umschrieben wird.</p><p>Anders als das private Handeln kann das staatliche Handeln, das seine Schranken im geltenden (Beschaffungs-)Recht und in den entsprechenden internationalen Verpflichtungen findet, derzeit noch nicht in vergleichbarer Weise auf die Herstellungsbedingungen im Ausland Einfluss nehmen. Die Grundsätze des fairen Handels werden deshalb - so weit dies ohne gesetzliche Grundlage möglich ist - in der Beschaffungspolitik des Bundesrates berücksichtigt.</p><p>Der Bundesrat unterstützte bereits im Rahmen seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 die staatliche Nachfrage nach Gütern, Dienst- und Bauleistungen, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen.</p><p>Dem Aspekt der sozialen Anforderungen bei Beschaffungen ist deshalb in der laufenden Revision des Beschaffungsrechtes Rechnung zu tragen. So soll u. a. verlangt werden, dass Anbieterinnen und Anbieter, die ihre Produkte im Ausland herstellen, die Einhaltung der im Herstellerland zwingend anwendbaren nationalen und internationalen Arbeitsbedingungen sowie Arbeitsschutzbestimmungen gewährleisten. Um unabhängig von den einzelnen länderspezifischen Regelungen einen Mindeststandard sicherzustellen, soll zudem explizit verlangt werden, dass zumindest acht von der Schweiz ratifizierte Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Schutz fundamentaler Arbeitsnormen von den Anbieterinnen und Anbietern eingehalten werden müssen (IAO-Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182, entsprechend publiziert unter SR 0.822.713.9; 0.822.719.7; 0.822.719.9; 0.822.720.0; 0.822.750.5; 0.822.721.1; 0.822.723.8 und 0.822.728.2).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach den Wahlen wird allen Parlamentarierinnen und Parlamentariern eine neue Informatik- und Kommunikationsausrüstung zur Verfügung gestellt. Zudem erneuert die Bundesverwaltung regelmässig ihre Informatikgeräte. Daher bitte ich den Bundesrat, uns darüber zu informieren, was er unternommen hat oder unternehmen will, damit das gekaufte Material aus Ländern und von Unternehmen stammt, die die Grundsätze des fairen Handels respektieren.</p>
- Kauf von Informatikgeräten und Handys durch den Bund
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es ist allgemein bekannt, dass die Menschen, die in chinesischen Fabriken unsere Computer und Handys herstellen, nicht vor den gefährlichen und schädlichen Stoffen geschützt sind, mit denen sie in Kontakt geraten. Zudem arbeiten diese Menschen unter unwürdigen, sklavereiähnlichen Arbeits- und Lohnbedingungen. Wir sind der Meinung, dass der Bund als Kunde die Arbeitsbedingungen, unter denen dieses Material hergestellt wird, beeinflussen kann. Deshalb möchten wir wissen, was er unternehmen will, damit diese Fabriken die Mindestanforderungen des fairen Handels respektieren.</p>
- <p>Die ersten Bemühungen, Grundsätze des fairen Handels zu befolgen, gingen von einzelnen privaten Unternehmen aus. Die in der schweizerischen Rechtsordnung seit je als Grundwert geltende Vertragsfreiheit ermöglicht es privaten Unternehmen, mit ihren Vertragspartnerinnen und -partnern für das Erbringen von Leistungen Bedingungen zu vereinbaren, die hohen sozialen Anforderungen genügen. Dabei ist es jeweils den Vertragsparteien überlassen, was sie unter fairem Handel verstehen, weil dieser Begriff bislang weder im internationalen noch im nationalen Umfeld einheitlich umschrieben wird.</p><p>Anders als das private Handeln kann das staatliche Handeln, das seine Schranken im geltenden (Beschaffungs-)Recht und in den entsprechenden internationalen Verpflichtungen findet, derzeit noch nicht in vergleichbarer Weise auf die Herstellungsbedingungen im Ausland Einfluss nehmen. Die Grundsätze des fairen Handels werden deshalb - so weit dies ohne gesetzliche Grundlage möglich ist - in der Beschaffungspolitik des Bundesrates berücksichtigt.</p><p>Der Bundesrat unterstützte bereits im Rahmen seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 die staatliche Nachfrage nach Gütern, Dienst- und Bauleistungen, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen.</p><p>Dem Aspekt der sozialen Anforderungen bei Beschaffungen ist deshalb in der laufenden Revision des Beschaffungsrechtes Rechnung zu tragen. So soll u. a. verlangt werden, dass Anbieterinnen und Anbieter, die ihre Produkte im Ausland herstellen, die Einhaltung der im Herstellerland zwingend anwendbaren nationalen und internationalen Arbeitsbedingungen sowie Arbeitsschutzbestimmungen gewährleisten. Um unabhängig von den einzelnen länderspezifischen Regelungen einen Mindeststandard sicherzustellen, soll zudem explizit verlangt werden, dass zumindest acht von der Schweiz ratifizierte Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Schutz fundamentaler Arbeitsnormen von den Anbieterinnen und Anbietern eingehalten werden müssen (IAO-Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182, entsprechend publiziert unter SR 0.822.713.9; 0.822.719.7; 0.822.719.9; 0.822.720.0; 0.822.750.5; 0.822.721.1; 0.822.723.8 und 0.822.728.2).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach den Wahlen wird allen Parlamentarierinnen und Parlamentariern eine neue Informatik- und Kommunikationsausrüstung zur Verfügung gestellt. Zudem erneuert die Bundesverwaltung regelmässig ihre Informatikgeräte. Daher bitte ich den Bundesrat, uns darüber zu informieren, was er unternommen hat oder unternehmen will, damit das gekaufte Material aus Ländern und von Unternehmen stammt, die die Grundsätze des fairen Handels respektieren.</p>
- Kauf von Informatikgeräten und Handys durch den Bund
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