Publikation von amtlichen Rechtsgutachten

ShortId
07.3225
Id
20073225
Updated
28.07.2023 09:01
Language
de
Title
Publikation von amtlichen Rechtsgutachten
AdditionalIndexing
2811;12;Asylrecht;Verfassungsmässigkeit der Gesetze;Völkerrecht;Expertise;Informationsverbreitung;Gesetz;internationales Recht
1
  • L04K01080102, Asylrecht
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0503020901, Verfassungsmässigkeit der Gesetze
  • L02K0506, internationales Recht
  • L04K02020601, Expertise
  • L03K050602, Völkerrecht
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung verpflichtet die Eidgenossenschaft und die Kantone dazu, bei der Ausarbeitung oder Anwendung eines Gesetzes das internationale Recht zu beachten. Im Rahmen der Teilrevision des Asylgesetzes vom 16. Dezember 2005 hat der Bundesrat dem Parlament am 25. August 2004 acht neue Vorschläge zur Änderung dieses Gesetzes gemacht; diese Anträge waren aber nicht, wie dies üblich ist, Teil einer Botschaft. Bloss einige Seiten mit summarischen Erläuterungen wurden ausgeteilt.</p><p>Anlässlich der Beratung in den Räten hat Bundesrat Christoph Blocher bei verschiedenen Gelegenheiten beteuert, dass die Vereinbarkeit der neuen Vorschläge mit den Grundrechten in seinem Departement sorgfältig abgeklärt worden sei. Er hat insbesondere erklärt: "Es gibt hier keinen einzigen Gesetzesparagraphen, der verfassungswidrig wäre oder der mit der Menschenrechtskonvention nicht in Einklang stünde. Wir haben die entsprechenden Gutachten, wir haben die entsprechenden Stellungnahmen der völkerrechtlichen Abteilung und des Bundesamtes für Justiz. (....) Ich habe dem Bundesrat die Gutachten vorgelegt, wir haben zwei, drei Anpassungen gemacht, als Konzession anderen Leuten gegenüber, die die Übereinstimmung mit den Menschenrechten infrage gestellt haben. Sonst soll jemand sagen, wo etwas mit den Menschrechten nicht übereinstimmt. Ich kenne keinen solchen Artikel; alle diese Artikel sind geprüft worden." (Vgl. AB, Herbstsession, sechste Sitzung, 26. September 2005, 14 Uhr 30, 02.060, Asylgesetz. Teilrevision)</p><p>Leider haben der Bundesrat oder die Bundesverwaltung bis zum heutigen Tag kein einziges amtliches Dokument herausgegeben, das aus der Zeit vor dem 16. Dezember 2005 stammt und sich mit der heiklen Frage nach der Vereinbarkeit des Asylgesetzes (in der Fassung vom 16. Dezember 2005) mit der Verfassung und dem internationalen Recht befasst.</p><p>Kann der Bundesrat versichern, dass er über Rechtsgutachten verfügt, welche sich mit der Verfassungsmässigkeit des Asylgesetzes und dessen Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht befassen?</p><p>Kann er uns erklären, wie es kommt, dass diese Dokumente bisher nicht veröffentlicht worden sind? Kann er uns mitteilen, wann er diese zu veröffentlichen gedenkt? Und falls er dies nicht tun will, warum dem so ist? Kann er klarstellen, innerhalb welches Zeitraums diese Dokumente veröffentlicht werden?</p>
  • <p>Am 25. August 2004 hat der Bundesrat acht Ergänzungs- und Änderungsanträge zur Teilrevision Asylgesetz gutgeheissen. Diese wurden am 6. September 2004 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) unterbreitet. An der Schlussabstimmung vom 16. Dezember 2005 wurde das revidierte Asylgesetz von den eidgenössischen Räten verabschiedet und am 24. September 2006 in einer Volksabstimmung angenommen.</p><p>Artikel 6 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz; BGÖ; SR 152.3) sieht vor, dass jede Person das Recht hat, amtliche Dokumente der Bundesverwaltung einzusehen und Auskunft über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. In Artikel 23 des BGÖ wird festgehalten, dass dieses Gesetz nur auf amtliche Dokumente anwendbar ist, welche nach dessen Inkrafttreten am 1. Juli 2006 von einer Behörde erstellt oder empfangen wurden. Die im Rahmen der Asylgesetzrevision erstellten Dokumente fallen deshalb nicht unter das BGÖ.</p><p>Unabhängig der Geltung des BGÖ hat sich das Gesetzgebungsverfahren durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit auszuzeichnen, und wichtige Dokumente dieses Verfahrens müssen allgemein zugänglich sein. So sind auch alle acht begründeten Ergänzungs- und Änderungsanträge des Bundesrates zur Änderung des AsylG auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration (BFM; www.bfm.admin.ch) einsehbar. In diesen Dokumenten wird - wo erheblich - auf die Frage der Verfassungs- und Völkerrechtskonformität Bezug genommen. </p><p>Die Entwürfe zu den Änderungs- und Ergänzungsanträgen zum AsylG wurden im Juni 2004 einer breiten Öffentlichkeit zur Stellungnahme unterbreitet. Neben den Kantonen wurden weitere wichtige Ansprechpartner wie z. B. die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK), der Schweizerische Städte- und Gemeindeverband, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge und verschiedene Parteien (CVP, FDP, GPS, SP und SVP) sowie die interessierten Bundesstellen begrüsst. Die in dieser Konsultation geäusserten Bedenken hinsichtlich der Verfassungs- und Völkerrechtskonformität wurden berücksichtigt und die Vorschläge angepasst. </p><p>Des Weiteren wurde die Völkerrechtskonformität z. B. des neuen Nichteintretenstatbestandes wegen Papierlosigkeit in einem Gutachten von Prof. Dr. Kay Hailbronner (Gutachten vom 10. April 2006, "Stellungnahme zu Art. 32 Abs. 2 Lit. a und Abs. 3 Asylgesetz") bestätigt (vgl. hierzu Antwort des Bundesrates vom 30. August 2006, Anfrage Wyss Ursula 06.1047). Auch dieses ist auf der Internetseite des BFM abrufbar. Gleiches gilt für ein Gutachten vom 25. Februar 2005 des Bundesamtes für Justiz über die Anforderungen der Kinderrechtskonvention an die Ausgestaltung der Hilfe in Notlagen, welches ebenfalls auf der Internetseite des BFM abrufbar ist (vgl. hierzu Antwort des Bundesrates vom 1. November 2006, Anfrage Berberat Didier 06.1072).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wann wird der Bundesrat die Dokumente und Rechtsgutachten veröffentlichen, die sich mit der Verfassungsmässigkeit des Asylgesetzes vom 16. Dezember 2005 und mit dessen Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht befassen?</p>
  • Publikation von amtlichen Rechtsgutachten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung verpflichtet die Eidgenossenschaft und die Kantone dazu, bei der Ausarbeitung oder Anwendung eines Gesetzes das internationale Recht zu beachten. Im Rahmen der Teilrevision des Asylgesetzes vom 16. Dezember 2005 hat der Bundesrat dem Parlament am 25. August 2004 acht neue Vorschläge zur Änderung dieses Gesetzes gemacht; diese Anträge waren aber nicht, wie dies üblich ist, Teil einer Botschaft. Bloss einige Seiten mit summarischen Erläuterungen wurden ausgeteilt.</p><p>Anlässlich der Beratung in den Räten hat Bundesrat Christoph Blocher bei verschiedenen Gelegenheiten beteuert, dass die Vereinbarkeit der neuen Vorschläge mit den Grundrechten in seinem Departement sorgfältig abgeklärt worden sei. Er hat insbesondere erklärt: "Es gibt hier keinen einzigen Gesetzesparagraphen, der verfassungswidrig wäre oder der mit der Menschenrechtskonvention nicht in Einklang stünde. Wir haben die entsprechenden Gutachten, wir haben die entsprechenden Stellungnahmen der völkerrechtlichen Abteilung und des Bundesamtes für Justiz. (....) Ich habe dem Bundesrat die Gutachten vorgelegt, wir haben zwei, drei Anpassungen gemacht, als Konzession anderen Leuten gegenüber, die die Übereinstimmung mit den Menschenrechten infrage gestellt haben. Sonst soll jemand sagen, wo etwas mit den Menschrechten nicht übereinstimmt. Ich kenne keinen solchen Artikel; alle diese Artikel sind geprüft worden." (Vgl. AB, Herbstsession, sechste Sitzung, 26. September 2005, 14 Uhr 30, 02.060, Asylgesetz. Teilrevision)</p><p>Leider haben der Bundesrat oder die Bundesverwaltung bis zum heutigen Tag kein einziges amtliches Dokument herausgegeben, das aus der Zeit vor dem 16. Dezember 2005 stammt und sich mit der heiklen Frage nach der Vereinbarkeit des Asylgesetzes (in der Fassung vom 16. Dezember 2005) mit der Verfassung und dem internationalen Recht befasst.</p><p>Kann der Bundesrat versichern, dass er über Rechtsgutachten verfügt, welche sich mit der Verfassungsmässigkeit des Asylgesetzes und dessen Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht befassen?</p><p>Kann er uns erklären, wie es kommt, dass diese Dokumente bisher nicht veröffentlicht worden sind? Kann er uns mitteilen, wann er diese zu veröffentlichen gedenkt? Und falls er dies nicht tun will, warum dem so ist? Kann er klarstellen, innerhalb welches Zeitraums diese Dokumente veröffentlicht werden?</p>
    • <p>Am 25. August 2004 hat der Bundesrat acht Ergänzungs- und Änderungsanträge zur Teilrevision Asylgesetz gutgeheissen. Diese wurden am 6. September 2004 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) unterbreitet. An der Schlussabstimmung vom 16. Dezember 2005 wurde das revidierte Asylgesetz von den eidgenössischen Räten verabschiedet und am 24. September 2006 in einer Volksabstimmung angenommen.</p><p>Artikel 6 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz; BGÖ; SR 152.3) sieht vor, dass jede Person das Recht hat, amtliche Dokumente der Bundesverwaltung einzusehen und Auskunft über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. In Artikel 23 des BGÖ wird festgehalten, dass dieses Gesetz nur auf amtliche Dokumente anwendbar ist, welche nach dessen Inkrafttreten am 1. Juli 2006 von einer Behörde erstellt oder empfangen wurden. Die im Rahmen der Asylgesetzrevision erstellten Dokumente fallen deshalb nicht unter das BGÖ.</p><p>Unabhängig der Geltung des BGÖ hat sich das Gesetzgebungsverfahren durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit auszuzeichnen, und wichtige Dokumente dieses Verfahrens müssen allgemein zugänglich sein. So sind auch alle acht begründeten Ergänzungs- und Änderungsanträge des Bundesrates zur Änderung des AsylG auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration (BFM; www.bfm.admin.ch) einsehbar. In diesen Dokumenten wird - wo erheblich - auf die Frage der Verfassungs- und Völkerrechtskonformität Bezug genommen. </p><p>Die Entwürfe zu den Änderungs- und Ergänzungsanträgen zum AsylG wurden im Juni 2004 einer breiten Öffentlichkeit zur Stellungnahme unterbreitet. Neben den Kantonen wurden weitere wichtige Ansprechpartner wie z. B. die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK), der Schweizerische Städte- und Gemeindeverband, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge und verschiedene Parteien (CVP, FDP, GPS, SP und SVP) sowie die interessierten Bundesstellen begrüsst. Die in dieser Konsultation geäusserten Bedenken hinsichtlich der Verfassungs- und Völkerrechtskonformität wurden berücksichtigt und die Vorschläge angepasst. </p><p>Des Weiteren wurde die Völkerrechtskonformität z. B. des neuen Nichteintretenstatbestandes wegen Papierlosigkeit in einem Gutachten von Prof. Dr. Kay Hailbronner (Gutachten vom 10. April 2006, "Stellungnahme zu Art. 32 Abs. 2 Lit. a und Abs. 3 Asylgesetz") bestätigt (vgl. hierzu Antwort des Bundesrates vom 30. August 2006, Anfrage Wyss Ursula 06.1047). Auch dieses ist auf der Internetseite des BFM abrufbar. Gleiches gilt für ein Gutachten vom 25. Februar 2005 des Bundesamtes für Justiz über die Anforderungen der Kinderrechtskonvention an die Ausgestaltung der Hilfe in Notlagen, welches ebenfalls auf der Internetseite des BFM abrufbar ist (vgl. hierzu Antwort des Bundesrates vom 1. November 2006, Anfrage Berberat Didier 06.1072).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wann wird der Bundesrat die Dokumente und Rechtsgutachten veröffentlichen, die sich mit der Verfassungsmässigkeit des Asylgesetzes vom 16. Dezember 2005 und mit dessen Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht befassen?</p>
    • Publikation von amtlichen Rechtsgutachten

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