Einsatz der Mehreinnahmen von 25 Millionen Franken bei der SRG

ShortId
07.3230
Id
20073230
Updated
28.07.2023 12:47
Language
de
Title
Einsatz der Mehreinnahmen von 25 Millionen Franken bei der SRG
AdditionalIndexing
34;Buchprüfung;Leistungsauftrag;Einnahme eines Betriebs;Betriebskonto;Radio- und Fernsehgebühren;audiovisuelles Programm;Ausgabe eines Betriebs;service public;SRG
1
  • L05K1202050108, SRG
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
  • L06K070302010301, Betriebskonto
  • L06K070302010204, Einnahme eines Betriebs
  • L04K08060111, service public
  • L06K070302010201, Ausgabe eines Betriebs
  • L05K0703020202, Buchprüfung
  • L05K1202030103, audiovisuelles Programm
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Entscheid des Bundesrates über die Anpassung der Empfangsgebühren hat zu einer Erhöhung der Fernsehempfangsgebühren um 4,1 Prozent geführt, während die Radioempfangsgebühren nicht verändert wurden.</p><p>Bei DAB handelt es sich um eine neue Verbreitungstechnologie für das Radio. Die SRG nimmt dabei im Auftrag des Bundesrates eine Pionierrolle ein. Sie verbreitet seit Jahren ihre Radioprogramme in der ganzen Schweiz zusätzlich über diesen Vektor. Die von der SRG eingereichten Gesuche für zwei neue DAB-Angebote, einen Informationskanal und ein englischsprachiges Programm, sind vom Bundesrat noch nicht behandelt worden.</p><p>1. Der Bundesrat präzisiert den gesetzlichen Leistungsauftrag der SRG in der Konzession. Dass die finanziellen Mittel zur Erfüllung des Leistungsauftrages verwendet werden, wird im Rahmen der Finanzaufsicht geprüft. Die Gebührengelder der SRG bleiben für den Bereich Radio praktisch unverändert.</p><p>2. Gegenwärtig wird in der Schweiz das DAB-Angebot erweitert. Dadurch sollen mehr Programme terrestrisch empfangbar sein als bisher - private und solche der SRG. Nur wird das Publikum erst dann auf die neue Technologie umsteigen, wenn diese einen wesentlichen Mehrwert bietet gegenüber der analogen Verbreitung. Ausschliesslich über DAB verbreitete Programme sollen das Angebot attraktiver machen. Dass die SRG einen Teil des Mehrwertes liefert, ist sinnvoll, insbesondere wenn es sich um Angebote handelt, die sich nicht über den Markt finanzieren lassen. Inwiefern die SRG dazu zu ermächtigen ist, wird der Bundesrat im Rahmen einer Änderung der SRG-Konzession festlegen.</p><p>3. Es kann auch zu einem zeitgemässen Service public gehören, ein englischsprachiges Angebot mit Informationen über die Schweiz für diejenigen Bewohner und Bewohnerinnen unseres Landes anzubieten, die keiner Landessprache mächtig sind. Der Bundesrat wird die Frage bei einer Änderung der SRG-Konzession beantworten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat im Dezember 2006 beschlossen, dass die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen ab April 2007 um 2,5 Prozent erhöht werden. Dieser Entscheid wurde vom Bundesrat kürzlich bestätigt. Dies bedeutet, dass die SRG pro Jahr Mehreinnahmen von 25 Millionen Franken zur Verfügung hat. Gemäss Medienmitteilung des Bakom sollte die Erhöhung der Gebühren in erster Linie der Erfüllung des Leistungsauftrages dienen. Die SRG hat jedoch in der Zwischenzeit bereits zwei neue DAB-Konzessionen angefordert. Beide Konzessionen betreffen neue Radiosender in der Deutschschweiz. Zum einen wäre dies ein Informationskanal, zum anderen ein englischsprachiger Sender. </p><p>Vor diesem Hintergrund habe ich an den Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Wie kontrolliert und stellt er sicher, dass die Mehreinnahmen bei der SRG wirklich in die Erfüllung des Leistungsauftrages und somit in den Service public fliessen? </p><p>2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass die SRG bereits genügend Sender im Angebot hat und nicht noch weitere Sender aufbauen sollte? </p><p>3. Ist er auch der Ansicht, dass das neue geplante englischsprachige DAB-Radio der SRG über die Erfüllung des Leistungsauftrages hinausgeht und nicht mit Gebührengeldern finanziert werden sollte?</p>
  • Einsatz der Mehreinnahmen von 25 Millionen Franken bei der SRG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Entscheid des Bundesrates über die Anpassung der Empfangsgebühren hat zu einer Erhöhung der Fernsehempfangsgebühren um 4,1 Prozent geführt, während die Radioempfangsgebühren nicht verändert wurden.</p><p>Bei DAB handelt es sich um eine neue Verbreitungstechnologie für das Radio. Die SRG nimmt dabei im Auftrag des Bundesrates eine Pionierrolle ein. Sie verbreitet seit Jahren ihre Radioprogramme in der ganzen Schweiz zusätzlich über diesen Vektor. Die von der SRG eingereichten Gesuche für zwei neue DAB-Angebote, einen Informationskanal und ein englischsprachiges Programm, sind vom Bundesrat noch nicht behandelt worden.</p><p>1. Der Bundesrat präzisiert den gesetzlichen Leistungsauftrag der SRG in der Konzession. Dass die finanziellen Mittel zur Erfüllung des Leistungsauftrages verwendet werden, wird im Rahmen der Finanzaufsicht geprüft. Die Gebührengelder der SRG bleiben für den Bereich Radio praktisch unverändert.</p><p>2. Gegenwärtig wird in der Schweiz das DAB-Angebot erweitert. Dadurch sollen mehr Programme terrestrisch empfangbar sein als bisher - private und solche der SRG. Nur wird das Publikum erst dann auf die neue Technologie umsteigen, wenn diese einen wesentlichen Mehrwert bietet gegenüber der analogen Verbreitung. Ausschliesslich über DAB verbreitete Programme sollen das Angebot attraktiver machen. Dass die SRG einen Teil des Mehrwertes liefert, ist sinnvoll, insbesondere wenn es sich um Angebote handelt, die sich nicht über den Markt finanzieren lassen. Inwiefern die SRG dazu zu ermächtigen ist, wird der Bundesrat im Rahmen einer Änderung der SRG-Konzession festlegen.</p><p>3. Es kann auch zu einem zeitgemässen Service public gehören, ein englischsprachiges Angebot mit Informationen über die Schweiz für diejenigen Bewohner und Bewohnerinnen unseres Landes anzubieten, die keiner Landessprache mächtig sind. Der Bundesrat wird die Frage bei einer Änderung der SRG-Konzession beantworten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat im Dezember 2006 beschlossen, dass die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen ab April 2007 um 2,5 Prozent erhöht werden. Dieser Entscheid wurde vom Bundesrat kürzlich bestätigt. Dies bedeutet, dass die SRG pro Jahr Mehreinnahmen von 25 Millionen Franken zur Verfügung hat. Gemäss Medienmitteilung des Bakom sollte die Erhöhung der Gebühren in erster Linie der Erfüllung des Leistungsauftrages dienen. Die SRG hat jedoch in der Zwischenzeit bereits zwei neue DAB-Konzessionen angefordert. Beide Konzessionen betreffen neue Radiosender in der Deutschschweiz. Zum einen wäre dies ein Informationskanal, zum anderen ein englischsprachiger Sender. </p><p>Vor diesem Hintergrund habe ich an den Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Wie kontrolliert und stellt er sicher, dass die Mehreinnahmen bei der SRG wirklich in die Erfüllung des Leistungsauftrages und somit in den Service public fliessen? </p><p>2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass die SRG bereits genügend Sender im Angebot hat und nicht noch weitere Sender aufbauen sollte? </p><p>3. Ist er auch der Ansicht, dass das neue geplante englischsprachige DAB-Radio der SRG über die Erfüllung des Leistungsauftrages hinausgeht und nicht mit Gebührengeldern finanziert werden sollte?</p>
    • Einsatz der Mehreinnahmen von 25 Millionen Franken bei der SRG

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