Transparente Finanzierungsgrundlage für ZEB
- ShortId
-
07.3231
- Id
-
20073231
- Updated
-
28.07.2023 12:38
- Language
-
de
- Title
-
Transparente Finanzierungsgrundlage für ZEB
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahnbau;öffentlicher Verkehr;Verkehrsinfrastruktur;Schienenverkehr;Transparenz;Finanzierung
- 1
-
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L03K180302, Schienenverkehr
- L03K110902, Finanzierung
- L04K18010213, öffentlicher Verkehr
- L05K1201020203, Transparenz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bisher ist unklar, wie die zukünftige Entwicklung der Eisenbahn-Grossprojekte finanziert werden soll. Hinzu kommt, dass der für eine allfällige Finanzierung infrage kommende FinöV-Fonds offensichtlich bereits über keine Mittel mehr verfügt. So können etwa die Darlehen nicht zurückbezahlt werden, und die Bevorschussungslimite musste vor zwei Jahren ebenfalls erhöht werden. Es wäre daher aus Gründen der Transparenz nicht statthaft, ZEB über den FinöV-Fonds zu finanzieren. Eine separate Botschaft mit eigener Finanzierungsgrundlage ist dringend notwendig zur Herstellung von Transparenz über die Kostensituation im öffentlichen Verkehr. Dies hätte den Vorteil, dass gemäss aktuellen Kostenprognosen für die Neat keine Botschaft für einen Zusatzkredit nötig wäre, da die ZEB-Projekte den FinöV-Fonds nicht belasten würden.</p>
- <p>Am 4. April 2007 hat der Bundesrat der Eröffnung der Vernehmlassung für die Gesamtschau FinöV zugestimmt. In dieser Vorlage sind die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) und ihre Finanzierung dargestellt. Die Finanzierung von ZEB erfolgt über den Fonds für den Bau und die Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs (FinöV-Fonds). Sämtliche ZEB-Projekte sind Teile der in der Verfassung genannten vier Eisenbahn-Grossprojekte Neat, "Bahn 2000", HGV-Anschlüsse und Lärmsanierung. Der FinöV-Fonds wurde extra für die Finanzierung dieser Projekte geschaffen. Gemäss Volkswillen müssen deshalb diese Projekte über den FinöV-Fonds finanziert werden. Das FinöV-Investitionsvolumen beträgt 30,5 Milliarden Franken (Preisstand 1995, ohne Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen).</p><p>Das neue Bundesgesetz ZEB fasst die künftigen Arbeiten in einem einzigen Erlass zusammen. Damit besteht die entsprechende Rechtsgrundlage, die Vorhaben über den FinöV-Fonds zu finanzieren. Eine vom FinöV-Fonds separate Finanzierungsgrundlage für Erweiterungsinvestitionen der Infrastruktur des öffentlichen (Fern-)Verkehrs ist nicht erforderlich.</p><p>Die für ZEB zur Verfügung stehenden Mittel hängen von der Entwicklung des Mittelbedarfs der bereits beschlossenen Projekte ("Bahn 2000" erste Etappe, Neat, Lärmsanierung, HGV-Anschlüsse) ab. Die Gesamtschau FinöV zeigt in transparenter Form auf, unter welchen Bedingungen wie viel Mittel für welche Investitionen zur Verfügung stehen. Dies entspricht dem Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat. Der genaue Betrag für den neuen Neat-Gesamtkredit wird bis zur Verabschiedung der Botschaft ermittelt. Mit der Botschaft zur Gesamtschau FinöV wird daher auch der endgültige Betrag genannt werden, der für Investitionen für ZEB zur Verfügung steht.</p><p>Eine separate Botschaft, losgelöst vom FinöV-Fonds, ist für die Finanzierung und Umsetzung der ZEB also weder zielführend noch erforderlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Finanzierung und Umsetzung der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) in einer separaten Botschaft losgelöst vom FinöV-Fonds vorzulegen.</p>
- Transparente Finanzierungsgrundlage für ZEB
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bisher ist unklar, wie die zukünftige Entwicklung der Eisenbahn-Grossprojekte finanziert werden soll. Hinzu kommt, dass der für eine allfällige Finanzierung infrage kommende FinöV-Fonds offensichtlich bereits über keine Mittel mehr verfügt. So können etwa die Darlehen nicht zurückbezahlt werden, und die Bevorschussungslimite musste vor zwei Jahren ebenfalls erhöht werden. Es wäre daher aus Gründen der Transparenz nicht statthaft, ZEB über den FinöV-Fonds zu finanzieren. Eine separate Botschaft mit eigener Finanzierungsgrundlage ist dringend notwendig zur Herstellung von Transparenz über die Kostensituation im öffentlichen Verkehr. Dies hätte den Vorteil, dass gemäss aktuellen Kostenprognosen für die Neat keine Botschaft für einen Zusatzkredit nötig wäre, da die ZEB-Projekte den FinöV-Fonds nicht belasten würden.</p>
- <p>Am 4. April 2007 hat der Bundesrat der Eröffnung der Vernehmlassung für die Gesamtschau FinöV zugestimmt. In dieser Vorlage sind die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) und ihre Finanzierung dargestellt. Die Finanzierung von ZEB erfolgt über den Fonds für den Bau und die Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs (FinöV-Fonds). Sämtliche ZEB-Projekte sind Teile der in der Verfassung genannten vier Eisenbahn-Grossprojekte Neat, "Bahn 2000", HGV-Anschlüsse und Lärmsanierung. Der FinöV-Fonds wurde extra für die Finanzierung dieser Projekte geschaffen. Gemäss Volkswillen müssen deshalb diese Projekte über den FinöV-Fonds finanziert werden. Das FinöV-Investitionsvolumen beträgt 30,5 Milliarden Franken (Preisstand 1995, ohne Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen).</p><p>Das neue Bundesgesetz ZEB fasst die künftigen Arbeiten in einem einzigen Erlass zusammen. Damit besteht die entsprechende Rechtsgrundlage, die Vorhaben über den FinöV-Fonds zu finanzieren. Eine vom FinöV-Fonds separate Finanzierungsgrundlage für Erweiterungsinvestitionen der Infrastruktur des öffentlichen (Fern-)Verkehrs ist nicht erforderlich.</p><p>Die für ZEB zur Verfügung stehenden Mittel hängen von der Entwicklung des Mittelbedarfs der bereits beschlossenen Projekte ("Bahn 2000" erste Etappe, Neat, Lärmsanierung, HGV-Anschlüsse) ab. Die Gesamtschau FinöV zeigt in transparenter Form auf, unter welchen Bedingungen wie viel Mittel für welche Investitionen zur Verfügung stehen. Dies entspricht dem Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat. Der genaue Betrag für den neuen Neat-Gesamtkredit wird bis zur Verabschiedung der Botschaft ermittelt. Mit der Botschaft zur Gesamtschau FinöV wird daher auch der endgültige Betrag genannt werden, der für Investitionen für ZEB zur Verfügung steht.</p><p>Eine separate Botschaft, losgelöst vom FinöV-Fonds, ist für die Finanzierung und Umsetzung der ZEB also weder zielführend noch erforderlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Finanzierung und Umsetzung der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) in einer separaten Botschaft losgelöst vom FinöV-Fonds vorzulegen.</p>
- Transparente Finanzierungsgrundlage für ZEB
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