Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Energie-Effizienz bei Geräten
- ShortId
-
07.3238
- Id
-
20073238
- Updated
-
28.07.2023 11:06
- Language
-
de
- Title
-
Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Energie-Effizienz bei Geräten
- AdditionalIndexing
-
66;elektrische Energie;elektrischer Leuchtkörper;Energieverbrauch;Verkaufsverweigerung;Elektrohaushaltsgerät;Energieeinsparung
- 1
-
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K1701010602, Energieverbrauch
- L05K0705060202, Elektrohaushaltsgerät
- L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
- L05K0705060201, elektrischer Leuchtkörper
- L04K17030301, elektrische Energie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Stromverbrauch in der Schweiz steigt jährlich um etwa 1,5 bis 2 Prozent. Seit 1980 hat er um einen Drittel zugenommen.</p><p>In den Haushalten der Schweiz ist eine zunehmende Zahl von Geräten in Betrieb. Damit sich die Konsumentinnen und Konsumenten orientieren und wirkungsvoll zum Energiesparen beitragen können, müssen sie im Handel mit besten Geräten bedient werden.</p><p>Der Beleuchtungssektor verbraucht markant elektrische Energie. Deshalb braucht es auch auf dieser Ebene Massnahmen zur Energieeffizienz. Seit zwanzig Jahren ist die Technologie der Stromsparlampen bekannt, diese können konventionelle Glühlampen 1 zu 1 ersetzen. Sie brauchen ein Fünftel des Stroms einer konventionellen Glühlampe. In den Anschaffungskosten sanken die Preise in den vergangenen Jahren kontinuierlich. Inzwischen sind Stromsparlampen für höchstens den dreifachen Preis einer konventionellen Glühlampe erhältlich. Zudem beträgt die Lebensdauer einer Stromsparlampe etwa 8000 Stunden, die einer Glühbirne hingegen nur etwa 1000 Stunden.</p>
- <p>Am 23. März 2007 hat das Parlament Änderungen des Energiegesetzes (EnG) beschlossen. Der geänderte Artikel 8 gibt dem Bundesrat mehr Kompetenzen, um Mindestvorschriften für Elektrogeräte zu erlassen. Falls kein Referendum gegen das EnG, kombiniert mit dem Stromversorgungsgesetz, zustande kommt, werden die gesetzlichen Grundlagen zur Erfüllung der Motion bereits gegeben sein.</p><p>Auf der Basis des revidierten EnG zieht der Bundesrat in Erwägung, künftig für die gebräuchlichsten, viel Energie verbrauchenden Geräte Mindestanforderungen vorzuschreiben. Wichtig dabei ist, dass nur vertretbare Handelshemmnisse entstehen.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat in jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem formalen Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Sofortmassnahmen zur Senkung des Energiebedarfs von Geräten auf Gesetzes- und Verordnungsstufe vorzulegen.</p><p>1. Nach einer Übergangsfrist sind Geräte mit einem hohen Energieverbrauch (Klassen C und höher) im Handel nicht mehr zuzulassen.</p><p>2. Im Beleuchtungssektor sind Massnahmen zur Energie-Effizienz zu treffen, insbesondere sollen Glühbirnen nach einer gewissen Frist im Handel nicht mehr angeboten und schliesslich verboten werden.</p>
- Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Energie-Effizienz bei Geräten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Stromverbrauch in der Schweiz steigt jährlich um etwa 1,5 bis 2 Prozent. Seit 1980 hat er um einen Drittel zugenommen.</p><p>In den Haushalten der Schweiz ist eine zunehmende Zahl von Geräten in Betrieb. Damit sich die Konsumentinnen und Konsumenten orientieren und wirkungsvoll zum Energiesparen beitragen können, müssen sie im Handel mit besten Geräten bedient werden.</p><p>Der Beleuchtungssektor verbraucht markant elektrische Energie. Deshalb braucht es auch auf dieser Ebene Massnahmen zur Energieeffizienz. Seit zwanzig Jahren ist die Technologie der Stromsparlampen bekannt, diese können konventionelle Glühlampen 1 zu 1 ersetzen. Sie brauchen ein Fünftel des Stroms einer konventionellen Glühlampe. In den Anschaffungskosten sanken die Preise in den vergangenen Jahren kontinuierlich. Inzwischen sind Stromsparlampen für höchstens den dreifachen Preis einer konventionellen Glühlampe erhältlich. Zudem beträgt die Lebensdauer einer Stromsparlampe etwa 8000 Stunden, die einer Glühbirne hingegen nur etwa 1000 Stunden.</p>
- <p>Am 23. März 2007 hat das Parlament Änderungen des Energiegesetzes (EnG) beschlossen. Der geänderte Artikel 8 gibt dem Bundesrat mehr Kompetenzen, um Mindestvorschriften für Elektrogeräte zu erlassen. Falls kein Referendum gegen das EnG, kombiniert mit dem Stromversorgungsgesetz, zustande kommt, werden die gesetzlichen Grundlagen zur Erfüllung der Motion bereits gegeben sein.</p><p>Auf der Basis des revidierten EnG zieht der Bundesrat in Erwägung, künftig für die gebräuchlichsten, viel Energie verbrauchenden Geräte Mindestanforderungen vorzuschreiben. Wichtig dabei ist, dass nur vertretbare Handelshemmnisse entstehen.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat in jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem formalen Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Sofortmassnahmen zur Senkung des Energiebedarfs von Geräten auf Gesetzes- und Verordnungsstufe vorzulegen.</p><p>1. Nach einer Übergangsfrist sind Geräte mit einem hohen Energieverbrauch (Klassen C und höher) im Handel nicht mehr zuzulassen.</p><p>2. Im Beleuchtungssektor sind Massnahmen zur Energie-Effizienz zu treffen, insbesondere sollen Glühbirnen nach einer gewissen Frist im Handel nicht mehr angeboten und schliesslich verboten werden.</p>
- Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Energie-Effizienz bei Geräten
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