Wettbewerb und Wahlfreiheit im Lebensmittelhandel
- ShortId
-
07.3243
- Id
-
20073243
- Updated
-
14.11.2025 07:41
- Language
-
de
- Title
-
Wettbewerb und Wahlfreiheit im Lebensmittelhandel
- AdditionalIndexing
-
15;Warenhaus;Wettbewerbsbeschränkung;Wettbewerb;Einzelhandel;marktbeherrschende Stellung;Lebensmittelindustrie;Fusion von Unternehmen;Nahrungsmittel;ausserparlamentarische Kommission
- 1
-
- L03K140203, Nahrungsmittel
- L05K0701050101, Einzelhandel
- L06K070105010113, Warenhaus
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L05K0703010104, marktbeherrschende Stellung
- L04K14020301, Lebensmittelindustrie
- L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- L03K070301, Wettbewerb
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Grundvoraussetzung für die Wahlfreiheit auf einem Markt ist Wettbewerb, und solcher liegt vor, wenn sich mehrere Unternehmen darum bemühen, mit der Marktgegenseite (Konsumenten oder Produzenten) ins Geschäft zu kommen. Denn dies führt aus Sicht der Konsumenten respektive Produzenten zu Wahlmöglichkeiten respektive -freiheit. Die Weko hat in früheren Entscheiden (Denner/Pick Pay, CoopForte, Coop/Waro) die Wettbewerbssituation auf dem Detailhandelsmarkt analysiert und festgestellt, dass zum Zeitpunkt dieser Entscheide jeweils ein funktionierender Wettbewerb vorhanden war.</p><p>2./3. Mit Rücksicht auf das noch laufende Prüfungsverfahren des Zusammenschlussvorhabens Migros/Denner verzichtet der Bundesrat darauf, sich zu diesen Fragen zu äussern.</p><p>4. Mit den Revisionen des Kartellgesetzes im Jahre 2003 und des Binnenmarktgesetzes im Jahre 2005 sind einige wirksame Instrumente für eine verstärkte Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz eingeführt worden. Ferner hat der Bundesrat bis zum 16. März 2007 die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) durchgeführt. Mit dieser Revision soll der Grundsatz eingeführt werden, dass Produkte, die in einem EG- bzw. EWR-Mitgliedstaat rechtmässig in Verkehr gesetzt worden sind, auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren können (Cassis-de-Dijon-Prinzip). Dadurch sollen der Wettbewerb im Inland belebt und die Kosten für die Unternehmen gesenkt werden, was ebenfalls zu einer Senkung der Konsumentenpreise führen wird. Daneben würde auch ein allfälliges Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EG im Agrar- und Lebensmittelbereich, zu welchem zurzeit Abklärungen vorgenommen werden, zu einer Reduktion des Preisniveaus in diesen Bereichen führen. Schliesslich kann der Preisüberwacher gestützt auf das Preisüberwachungsgesetz gegen überhöhte Preise vorgehen, wenn diese nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Weko ihre Funktion als "Wettbewerbspolizei" erfüllt. Spätestens 2009 wird er dem Parlament zudem die in Artikel 59a des Kartellgesetzes vorgesehene Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen und des Vollzugs des Kartellgesetzes vorlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Ankündigung der Übernahme von Denner durch die Migros bringt - unabhängig vom Entscheid der Weko - die Mängel und Lücken des Schweizer Wettbewerbsrechtes, insbesondere im Lebensmittelbereich, schonungslos ans Licht. </p><p>Bereits heute beträgt der Marktanteil von Coop und Migros im Lebensmittel-Detailhandel 72,6 Prozent; bei einer Übernahme von Denner hätte die Migros alleine fast die Hälfte der Marktanteile in diesem Bereich inne! Migros und Coop zusammen würden dann fast 82 Prozent des Schweizer Lebensmittelmarktes beherrschen. </p><p>Im Vergleich dazu entfallen auf die zwei grössten Verteiler in Frankreich 35,7 Prozent, in Deutschland 33,9 Prozent und in den Niederlanden 46,3 Prozent. </p><p>Noch schlimmer sieht es in der Nahrungsmittelindustrie aus: Migros produziert in ihren Fabriken mindestens die Hälfte ihrer gesamten Verkäufe, was einem Viertel des Schweizer Nahrungsmittelkonsums entspricht! </p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Kann man noch von Wahlfreiheit auf dem Schweizer Lebensmittelmarkt sprechen?</p><p>2. Läuft diese Übernahme nicht komplett den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten puncto Angebotsvielfalt und konkurrenzfähiger Preise zuwider? </p><p>3. Läuft die noch unabhängige Nahrungsmittelindustrie nicht Gefahr, vollständig vom guten Willen des anderen Nahrungsmittelriesen (Coop) abhängig zu werden, sodass sie letztlich alle mit dieser Abhängigkeit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen tragen muss? </p><p>4. Welche Massnahmen will er treffen, um seinem Versprechen, die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen, endlich konkrete Taten folgen zu lassen? </p><p>5. Ist er nicht der Ansicht, dass die heutige Situation vor der Denner-Übernahme zeigt, dass die Weko ihre Funktion als "Wettbewerbspolizei" nicht erfüllt und dringender Handlungsbedarf besteht?</p>
- Wettbewerb und Wahlfreiheit im Lebensmittelhandel
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Grundvoraussetzung für die Wahlfreiheit auf einem Markt ist Wettbewerb, und solcher liegt vor, wenn sich mehrere Unternehmen darum bemühen, mit der Marktgegenseite (Konsumenten oder Produzenten) ins Geschäft zu kommen. Denn dies führt aus Sicht der Konsumenten respektive Produzenten zu Wahlmöglichkeiten respektive -freiheit. Die Weko hat in früheren Entscheiden (Denner/Pick Pay, CoopForte, Coop/Waro) die Wettbewerbssituation auf dem Detailhandelsmarkt analysiert und festgestellt, dass zum Zeitpunkt dieser Entscheide jeweils ein funktionierender Wettbewerb vorhanden war.</p><p>2./3. Mit Rücksicht auf das noch laufende Prüfungsverfahren des Zusammenschlussvorhabens Migros/Denner verzichtet der Bundesrat darauf, sich zu diesen Fragen zu äussern.</p><p>4. Mit den Revisionen des Kartellgesetzes im Jahre 2003 und des Binnenmarktgesetzes im Jahre 2005 sind einige wirksame Instrumente für eine verstärkte Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz eingeführt worden. Ferner hat der Bundesrat bis zum 16. März 2007 die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) durchgeführt. Mit dieser Revision soll der Grundsatz eingeführt werden, dass Produkte, die in einem EG- bzw. EWR-Mitgliedstaat rechtmässig in Verkehr gesetzt worden sind, auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren können (Cassis-de-Dijon-Prinzip). Dadurch sollen der Wettbewerb im Inland belebt und die Kosten für die Unternehmen gesenkt werden, was ebenfalls zu einer Senkung der Konsumentenpreise führen wird. Daneben würde auch ein allfälliges Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EG im Agrar- und Lebensmittelbereich, zu welchem zurzeit Abklärungen vorgenommen werden, zu einer Reduktion des Preisniveaus in diesen Bereichen führen. Schliesslich kann der Preisüberwacher gestützt auf das Preisüberwachungsgesetz gegen überhöhte Preise vorgehen, wenn diese nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Weko ihre Funktion als "Wettbewerbspolizei" erfüllt. Spätestens 2009 wird er dem Parlament zudem die in Artikel 59a des Kartellgesetzes vorgesehene Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen und des Vollzugs des Kartellgesetzes vorlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Ankündigung der Übernahme von Denner durch die Migros bringt - unabhängig vom Entscheid der Weko - die Mängel und Lücken des Schweizer Wettbewerbsrechtes, insbesondere im Lebensmittelbereich, schonungslos ans Licht. </p><p>Bereits heute beträgt der Marktanteil von Coop und Migros im Lebensmittel-Detailhandel 72,6 Prozent; bei einer Übernahme von Denner hätte die Migros alleine fast die Hälfte der Marktanteile in diesem Bereich inne! Migros und Coop zusammen würden dann fast 82 Prozent des Schweizer Lebensmittelmarktes beherrschen. </p><p>Im Vergleich dazu entfallen auf die zwei grössten Verteiler in Frankreich 35,7 Prozent, in Deutschland 33,9 Prozent und in den Niederlanden 46,3 Prozent. </p><p>Noch schlimmer sieht es in der Nahrungsmittelindustrie aus: Migros produziert in ihren Fabriken mindestens die Hälfte ihrer gesamten Verkäufe, was einem Viertel des Schweizer Nahrungsmittelkonsums entspricht! </p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Kann man noch von Wahlfreiheit auf dem Schweizer Lebensmittelmarkt sprechen?</p><p>2. Läuft diese Übernahme nicht komplett den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten puncto Angebotsvielfalt und konkurrenzfähiger Preise zuwider? </p><p>3. Läuft die noch unabhängige Nahrungsmittelindustrie nicht Gefahr, vollständig vom guten Willen des anderen Nahrungsmittelriesen (Coop) abhängig zu werden, sodass sie letztlich alle mit dieser Abhängigkeit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen tragen muss? </p><p>4. Welche Massnahmen will er treffen, um seinem Versprechen, die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen, endlich konkrete Taten folgen zu lassen? </p><p>5. Ist er nicht der Ansicht, dass die heutige Situation vor der Denner-Übernahme zeigt, dass die Weko ihre Funktion als "Wettbewerbspolizei" nicht erfüllt und dringender Handlungsbedarf besteht?</p>
- Wettbewerb und Wahlfreiheit im Lebensmittelhandel
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