Psychische Gesundheit der Bevölkerung. Nachhaltige Massnahmen
- ShortId
-
07.3249
- Id
-
20073249
- Updated
-
27.07.2023 21:34
- Language
-
de
- Title
-
Psychische Gesundheit der Bevölkerung. Nachhaltige Massnahmen
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsförderung;Gesundheitszustand;Psychiatrie;psychische Krankheit
- 1
-
- L04K01050107, psychische Krankheit
- L04K01050523, Gesundheitszustand
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- L04K16030202, Psychiatrie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Psychische Erkrankungen sind hierzulande weitverbreitete, schwere Leiden. Ihre individuellen, familiären sowie volkswirtschaftlichen Auswirkungen in jährlich zweistelliger Milliardenhöhe haben ein Ausmass erreicht, das dringlich kohärente, nachhaltige, effektive und effiziente Strategien und Massnahmen erfordert. Auf Grundlage von Artikel 118 BV werden ein klarer gesetzlicher Koordinationsauftrag des Bundes für eine verlässliche, nachhaltige und ständig fortgeführte und laufend evaluierte Strategie und entsprechende Massnahmen zur psychischen Gesundheit vermisst. Allfällige Massnahmen dürften erst im Rahmen des geplanten Gesetzes zur Prävention und Gesundheitsförderung zu erwarten sein, also erst in etwa fünf bis sieben Jahren. Auch die gesetzliche Qualitätssicherung der Psychologieberufe, die leider auf sich warten lässt, dürfte erst mittelfristig günstige Wirkung entfalten.</p><p>Die auch mit Berichten des Obsan bestens belegte, besorgniserregende Situation der Schweizer Bevölkerung bei der psychischen Gesundheit gestattet es nicht, mit konkreten Massnahmen noch Jahre zuzuwarten. Deshalb unterstützen diese Motion auch die Dachverbände der Erwachsenen-, Kinder- und Sozialpsychiatrie, der Erwachsenen-, Kinder- und Sozialpsychologie und -psychotherapie, diverse Fach-, Angestellten- und Patientenorganisationen sowie gemeinnützige Stiftungen, die sich für eine bessere psychische Gesundheit der Bevölkerung einsetzen. Zudem sei auch an die parlamentarischen Vorstösse Bruderer 06.3370, Beerli 02.3254, Dormann 02.3248 sowie SGK-N 03.3010 erinnert.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine psychische Krankheit sowohl für die erkrankte Person wie auch für das gesamte Umfeld ein grosses Leiden sein kann und dass die Belastung der Volksgesundheit durch psychische Erkrankungen in der Schweiz bedeutend ist. Dabei sind psychische Krankheiten nicht nur ein individuelles Problem, sondern aufgrund der vielschichtigen gesellschaftlichen Einflussfaktoren (Kumulation von familiären Belastungen und Stress am Arbeitsplatz als Beispiel) auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Gleichzeitig sind die meisten psychischen Krankheiten heute mit gutem Erfolg behandelbar.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb schon im Jahr 2000 zusammen mit den Kantonen die Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit als eines der grossen gesundheitspolitischen Themen der Zukunft bezeichnet und auf die politische Agenda gesetzt. Auf Stufe der Bundesämter werden heute bereits folgende Arbeiten geleistet:</p><p>- Im Rahmen des Forschungsprogramms Invalidenversicherung des Bundesamtes für Sozialversicherungen werden spezifische Fragen zur Invalidisierung aus psychischen Gründen aufgearbeitet. Erste Ergebnisse werden in der zweiten Jahreshälfte 2008 publiziert werden.</p><p>- Das Staatssekretariat für Wirtschaft realisiert seit einigen Jahren eine Reihe von Massnahmen zur Reduktion arbeitsbedingter Stressfaktoren (vgl. dazu die Angaben unter www.stressnostress.ch).</p><p>- Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erarbeitet auf Anfrage der Weltgesundheitsorganisation bis im Herbst 2007 einen Länderbericht zur psychischen Gesundheit in der Schweiz, welcher u. a. eine aktualisierte Übersicht über die bestehenden Strategien und Konzepte enthalten wird. Zudem publiziert das Schweizerische Gesundheitsobservatorium regelmässig aktuelle Daten zur psychischen Gesundheit der Schweizer Bevölkerung wie auch zur Inanspruchnahme von psychiatrischen Leistungen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit die in Ziffer 1 der Motion geforderten Massnahmen bereits weitgehend erfüllt sind.</p><p>Zur Erfüllung von Ziffer 2 fehlt dem Bund die notwendige gesetzliche Grundlage, welche auf der Basis von Artikel 118 Absatz 2 der Bundesverfassung spezifische Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von schweren Depressionen zulassen würde (vgl. auch die Antwort des Bundesrates vom 22. September 2006 zur Interpellation Bruderer 06.3370). Deshalb prüft der Bundesrat zurzeit, welche zusätzlichen rechtlichen Grundlagen dem Parlament vorgeschlagen werden sollen. So hat er einerseits am 18. April 2007 bereits entschieden, den Gesetzgebungsprozess für die Regelung der Psychologieberufe weiterzuführen. Andererseits wird er bis Ende September 2007 über das weitere Vorgehen zur Neuregelung von Prävention und Gesundheitsförderung beschliessen (vgl. dazu auch die Stellungnahmen des Bundesrates zum Postulat Humbel Näf 05.3161, Transparenz und Koordination bei Prävention und Gesundheitsförderung, und zum Postulat SGK-S 05.3230, Einsatz von Bundesmitteln in der Gesundheitsprävention). In diesem Zusammenhang soll auch die Notwendigkeit neuer Rechtsgrundlagen für die Verhütung und Bekämpfung von psychischen und anderen nichtübertragbaren Krankheiten geprüft werden.</p><p>Zudem bemüht sich das BAG in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren seit 2005, die im Rahmen der Arbeiten am Strategieentwurf zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz initiierten unterstützenden und koordinierenden Massnahmen zur Früherkennung und Optimierung der Behandlung von Depressionen weiterzuführen. Bereits haben fünf Kantone ein Bündnis gegen Depression lanciert.</p><p>Die als Folge der Sanierung des Bundeshaushaltes notwendige Prioritätensetzung des Bundesrates sieht zurzeit weder die Initiierung der unter Ziffer 1 gewünschten neuen Projekte noch die unter Ziffer 3 geforderte Erarbeitung von weiterführenden Empfehlungen zuhanden der Kantone und weiterer interessierter Kreise vor. Gegenwärtig werden diejenigen gesundheitlichen Probleme, die gesetzlich zwingend ein Handeln der Bundesbehörden erfordern, prioritär behandelt.</p><p>Aus den genannten Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf Grundlage der erarbeiteten und vernehmlassten Strategie (Psychische Gesundheit, Strategieentwurf zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz, Februar 2004; Zusammenstellung der Konsultationsergebnisse Entwurf Nationale Strategie zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz - Februar-Mai 2004 -, Dezember 2004) zur psychischen Gesundheit und unter Anhörung der Kantone, Fachorganisationen und Experten spätestens innert zwei Jahren konkrete Massnahmen zu ergreifen, welche die psychische Gesundheit der Schweizer Bevölkerung rasch, nachhaltig, effektiv und effizient sichern und verbessern.</p><p>Er wird beauftragt:</p><p>1. Die Strategien, Vernehmlassungsresultate und Konzepte zu psychischer Gesundheit, zur Gesundheitsförderung, Prävention, Versorgung und Rehabilitation im Hinblick auf das geplante Gesetz zur Prävention und Gesundheitsförderung zu analysieren, allfällige Mängel und Lücken aufzuzeigen und die Projekte entsprechend weiterzuentwickeln.</p><p>2. Insbesondere bei schweren Depressionen beschleunigte Massnahmen auf Grundlage von Artikel 118 der Bundesverfassung zu ergreifen.</p><p>3. Auf Grundlage der Punkte 1 und 2 die notwendigen Empfehlungen zuhanden der Kantone und der interessierten bzw. betroffenen Organisationen, Institutionen und Fachkreise zu formulieren.</p>
- Psychische Gesundheit der Bevölkerung. Nachhaltige Massnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Psychische Erkrankungen sind hierzulande weitverbreitete, schwere Leiden. Ihre individuellen, familiären sowie volkswirtschaftlichen Auswirkungen in jährlich zweistelliger Milliardenhöhe haben ein Ausmass erreicht, das dringlich kohärente, nachhaltige, effektive und effiziente Strategien und Massnahmen erfordert. Auf Grundlage von Artikel 118 BV werden ein klarer gesetzlicher Koordinationsauftrag des Bundes für eine verlässliche, nachhaltige und ständig fortgeführte und laufend evaluierte Strategie und entsprechende Massnahmen zur psychischen Gesundheit vermisst. Allfällige Massnahmen dürften erst im Rahmen des geplanten Gesetzes zur Prävention und Gesundheitsförderung zu erwarten sein, also erst in etwa fünf bis sieben Jahren. Auch die gesetzliche Qualitätssicherung der Psychologieberufe, die leider auf sich warten lässt, dürfte erst mittelfristig günstige Wirkung entfalten.</p><p>Die auch mit Berichten des Obsan bestens belegte, besorgniserregende Situation der Schweizer Bevölkerung bei der psychischen Gesundheit gestattet es nicht, mit konkreten Massnahmen noch Jahre zuzuwarten. Deshalb unterstützen diese Motion auch die Dachverbände der Erwachsenen-, Kinder- und Sozialpsychiatrie, der Erwachsenen-, Kinder- und Sozialpsychologie und -psychotherapie, diverse Fach-, Angestellten- und Patientenorganisationen sowie gemeinnützige Stiftungen, die sich für eine bessere psychische Gesundheit der Bevölkerung einsetzen. Zudem sei auch an die parlamentarischen Vorstösse Bruderer 06.3370, Beerli 02.3254, Dormann 02.3248 sowie SGK-N 03.3010 erinnert.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine psychische Krankheit sowohl für die erkrankte Person wie auch für das gesamte Umfeld ein grosses Leiden sein kann und dass die Belastung der Volksgesundheit durch psychische Erkrankungen in der Schweiz bedeutend ist. Dabei sind psychische Krankheiten nicht nur ein individuelles Problem, sondern aufgrund der vielschichtigen gesellschaftlichen Einflussfaktoren (Kumulation von familiären Belastungen und Stress am Arbeitsplatz als Beispiel) auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Gleichzeitig sind die meisten psychischen Krankheiten heute mit gutem Erfolg behandelbar.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb schon im Jahr 2000 zusammen mit den Kantonen die Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit als eines der grossen gesundheitspolitischen Themen der Zukunft bezeichnet und auf die politische Agenda gesetzt. Auf Stufe der Bundesämter werden heute bereits folgende Arbeiten geleistet:</p><p>- Im Rahmen des Forschungsprogramms Invalidenversicherung des Bundesamtes für Sozialversicherungen werden spezifische Fragen zur Invalidisierung aus psychischen Gründen aufgearbeitet. Erste Ergebnisse werden in der zweiten Jahreshälfte 2008 publiziert werden.</p><p>- Das Staatssekretariat für Wirtschaft realisiert seit einigen Jahren eine Reihe von Massnahmen zur Reduktion arbeitsbedingter Stressfaktoren (vgl. dazu die Angaben unter www.stressnostress.ch).</p><p>- Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erarbeitet auf Anfrage der Weltgesundheitsorganisation bis im Herbst 2007 einen Länderbericht zur psychischen Gesundheit in der Schweiz, welcher u. a. eine aktualisierte Übersicht über die bestehenden Strategien und Konzepte enthalten wird. Zudem publiziert das Schweizerische Gesundheitsobservatorium regelmässig aktuelle Daten zur psychischen Gesundheit der Schweizer Bevölkerung wie auch zur Inanspruchnahme von psychiatrischen Leistungen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit die in Ziffer 1 der Motion geforderten Massnahmen bereits weitgehend erfüllt sind.</p><p>Zur Erfüllung von Ziffer 2 fehlt dem Bund die notwendige gesetzliche Grundlage, welche auf der Basis von Artikel 118 Absatz 2 der Bundesverfassung spezifische Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von schweren Depressionen zulassen würde (vgl. auch die Antwort des Bundesrates vom 22. September 2006 zur Interpellation Bruderer 06.3370). Deshalb prüft der Bundesrat zurzeit, welche zusätzlichen rechtlichen Grundlagen dem Parlament vorgeschlagen werden sollen. So hat er einerseits am 18. April 2007 bereits entschieden, den Gesetzgebungsprozess für die Regelung der Psychologieberufe weiterzuführen. Andererseits wird er bis Ende September 2007 über das weitere Vorgehen zur Neuregelung von Prävention und Gesundheitsförderung beschliessen (vgl. dazu auch die Stellungnahmen des Bundesrates zum Postulat Humbel Näf 05.3161, Transparenz und Koordination bei Prävention und Gesundheitsförderung, und zum Postulat SGK-S 05.3230, Einsatz von Bundesmitteln in der Gesundheitsprävention). In diesem Zusammenhang soll auch die Notwendigkeit neuer Rechtsgrundlagen für die Verhütung und Bekämpfung von psychischen und anderen nichtübertragbaren Krankheiten geprüft werden.</p><p>Zudem bemüht sich das BAG in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren seit 2005, die im Rahmen der Arbeiten am Strategieentwurf zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz initiierten unterstützenden und koordinierenden Massnahmen zur Früherkennung und Optimierung der Behandlung von Depressionen weiterzuführen. Bereits haben fünf Kantone ein Bündnis gegen Depression lanciert.</p><p>Die als Folge der Sanierung des Bundeshaushaltes notwendige Prioritätensetzung des Bundesrates sieht zurzeit weder die Initiierung der unter Ziffer 1 gewünschten neuen Projekte noch die unter Ziffer 3 geforderte Erarbeitung von weiterführenden Empfehlungen zuhanden der Kantone und weiterer interessierter Kreise vor. Gegenwärtig werden diejenigen gesundheitlichen Probleme, die gesetzlich zwingend ein Handeln der Bundesbehörden erfordern, prioritär behandelt.</p><p>Aus den genannten Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf Grundlage der erarbeiteten und vernehmlassten Strategie (Psychische Gesundheit, Strategieentwurf zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz, Februar 2004; Zusammenstellung der Konsultationsergebnisse Entwurf Nationale Strategie zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz - Februar-Mai 2004 -, Dezember 2004) zur psychischen Gesundheit und unter Anhörung der Kantone, Fachorganisationen und Experten spätestens innert zwei Jahren konkrete Massnahmen zu ergreifen, welche die psychische Gesundheit der Schweizer Bevölkerung rasch, nachhaltig, effektiv und effizient sichern und verbessern.</p><p>Er wird beauftragt:</p><p>1. Die Strategien, Vernehmlassungsresultate und Konzepte zu psychischer Gesundheit, zur Gesundheitsförderung, Prävention, Versorgung und Rehabilitation im Hinblick auf das geplante Gesetz zur Prävention und Gesundheitsförderung zu analysieren, allfällige Mängel und Lücken aufzuzeigen und die Projekte entsprechend weiterzuentwickeln.</p><p>2. Insbesondere bei schweren Depressionen beschleunigte Massnahmen auf Grundlage von Artikel 118 der Bundesverfassung zu ergreifen.</p><p>3. Auf Grundlage der Punkte 1 und 2 die notwendigen Empfehlungen zuhanden der Kantone und der interessierten bzw. betroffenen Organisationen, Institutionen und Fachkreise zu formulieren.</p>
- Psychische Gesundheit der Bevölkerung. Nachhaltige Massnahmen
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