Verhinderung von Diskriminierungen von Jugendlichen mit ausländischen Namen auf dem Lehrstellen- und Arbeitsmarkt
- ShortId
-
07.3265
- Id
-
20073265
- Updated
-
28.07.2023 09:06
- Language
-
de
- Title
-
Verhinderung von Diskriminierungen von Jugendlichen mit ausländischen Namen auf dem Lehrstellen- und Arbeitsmarkt
- AdditionalIndexing
-
15;Ausländer/in;Zuwandererkind;Lehrstelle;Fremdenhass;Erwerbsleben;junge/r Arbeitnehmer/in;wirtschaftliche Diskriminierung;ethnische Diskriminierung;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
- L05K0108030401, Zuwandererkind
- L04K05020404, ethnische Diskriminierung
- L06K070202030801, Lehrstelle
- L06K070202010402, Erwerbsleben
- L04K05060102, Ausländer/in
- L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
- L04K05020405, Fremdenhass
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>2003 hat die NFP-43-Studie "Le passeport ou le diplôme?" (Rosita Fibbi, Bülent Kaya, Etienne Piguet. Etude des discriminations à I'embauche des jeunes issus de la migration. Neuchâtel, 2003; Kurzfassung: Nomen est omen. Quand s'appeler Pierre, Afrim ou Mehmet fait la différence. Bern/Aarau, 2003) gezeigt, dass es nicht schulische oder sprachliche Kriterien sind, welche zur Diskriminierung ausländischer Jugendlicher führen: Bei gleichen Qualifikationen und gleicher Schulkarriere (also auch bei gleichen Sprachkenntnissen) betrug je nach Herkunft die Diskriminierungsrate gegenüber Schweizerinnen und Schweizern zwischen 24 und 59 Prozent.</p><p>Dieses Forschungsresultat spiegelt sich auch in aktuelleren Zahlen des Arbeits- und Lehrstellenmarktes: Ausländische Lehrstellensuchende haben Schwierigkeiten, eine Stelle zu finden, und offenbar akzentuiert sich dieses Problem in der Vergangenheit noch. So berichtete z. B. die "NZZ": "Zudem hat sich bei den Einstiegschancen die Schere zwischen schweizerischen und ausländischen Jugendlichen weiter geöffnet: Während 83 Prozent oder 57 000 der jungen Schweizerinnen und Schweizer Ende August bereits ihren Lehrvertrag in der Tasche haben, trifft dies nur auf 56 Prozent ihrer ausländischen Kolleginnen und Kollegen zu; 2003 hatte dieses Verhältnis noch 80 zu 65 Prozent betragen" (Die Wunschlehrstelle bleibt Mangelware. Höhere Hürde für Jugendliche mit Migrationshintergrund; "NZZ" vom 26. Oktober 2004). Bekanntgeworden ist beispielsweise der Fall einer ausländischen 17-Jährigen mit guten Noten, die über 300 Bewerbungsschreiben verfassen musste, bevor sie eine Ausbildungsanstellung fand ("Die Politik bleibt irgendwie hilflos. Trotz guten Noten und mehr als 300 Bewerbungen 2,5 Jahre lang keine Lehrstelle - Der Fall lmran Abazi wühlt auf" ; "Der Bund" vom 24. April 2006).</p><p>Das ist umso gravierender, als die Arbeitsstelle eine zentrale Bedeutung in der Integration einnimmt. Die neuste Studie zur Problematik (Christian Imdorf et al.: Lehrlingsselektion in KMU - Kurzbericht 2007. Separatdruck, Universität Fribourg, 2007) kommt zu vergleichbaren Ergebnissen: Nicht schulische Mängel seien ein Problem. Ausserdem führe die Ausländerbenachteiligung gerade bei Lehrstellen zu einem Teufelskreis: Ausländerinnen und Ausländer müssten sich bei gleicher Qualifikation häufiger bewerben als Schweizerinnen und Schweizer, was es ihnen erschwere, die einzelnen Bewerbungen sorgfältig auszugestalten. Das wiederum schmälere ihre Chancen zusätzlich. Sie müssten auch Bewerbungen für geografisch weiter entfernte Stellen schreiben. Das aber laufe den Bedürfnissen der Betriebe zuwider, am liebsten Auszubildende aus der Umgebung einzustellen. Weil sich Ausländerinnen und Ausländer nicht nur öfter, sondern wegen der vielen Absagen auch länger bewerben müssten, würden sie sich auch noch im späteren Jahresverlauf bewerben. Dann aber ist das Angebot an Lehrstellen bereits stark gesunken. Zudem vermuteten gemäss der genannten Studie Lehrmeisterinnen und Lehrmeister Probleme gerade bei Jugendlichen, die schon lange auf Lehrstellensuche sind. Weil sich Ausländerinnen und Ausländer auch auf ein breiteres Spektrum von Berufen bewerben müssten, könne ihnen das von den Lehrmeisterinnen und Lehrmeistern erst noch als fehlendes Interesse für einen spezifischen Beruf oder als mangelnde Berufswahlreife ausgelegt werden.</p><p>Unter solchen Vorzeichen ist es für junge Secondas und Secondos als rechtmässig anwesende Ausländerinnen und Ausländer ausserordentlich schwierig, "am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben", wie dies das neue Ausländergesetz als einen Grundsatz der Integration in Artikel 4 Absatz 2 festhält. Da die Integration eine Querschnittsaufgabe ist, sind die konkreten Massnahmen, Instrumente und Erfolge des Bundes nicht nur als Arbeitgeber mitentscheidend.</p>
- <p>Die bis vor Kurzem angespannte konjunkturelle Lage hat die Probleme von schulisch Schwächeren und sozial Benachteiligten bei der Suche nach Lehrstellen und Arbeitsplätzen verschärft. Angesichts der nach wie vor steigenden Qualifikationsansprüche dürfte sich die Lage dieses Personenkreises auch bei besserem Konjunkturverlauf nicht grundsätzlich ändern.</p><p>Der Bundesrat misst der Problematik insgesamt eine hohe Bedeutung zu, ist doch die Arbeit das wohl wichtigste Instrument für die Integration der Menschen in Wirtschaft und Gesellschaft. In Bezug auf die Migrantinnen und Migranten wird der Bundesrat im Sommer 2007 einen umfassenden Bericht über Massnahmen zur Verbesserung der Integration vorlegen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellation ist Folgendes festzuhalten:</p><p>1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass Jugendliche mit ausländischen Namen bei der Lehrstellen- und Arbeitssuche Probleme haben. Der erwähnte Integrationsbericht wird auch dieses Thema behandeln. In Bezug auf die Interpellation ist festzuhalten, dass die Vorarbeiten zu einem europäischen Berufsbildungs-Pisa gezeigt haben, dass auf dem Arbeitsmarkt noch andere als sprachliche und schulische Kriterien zählen. Die entsprechende Machbarkeitsstudie verweist insbesondere auf die individuelle Nutzerperspektive, den gesellschaftlichen Bedarf und die Integrationsperspektive. Es greift deshalb zu kurz, bei Problemfällen allein aus dem Vorhandensein sprachlicher und schulischer Qualifikationen eine Diskriminierung von ausländischen Lehrstellen- und Arbeitsstellensuchenden abzuleiten.</p><p>2. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen verlangen die Beschaffungsstellen des Bundes von den Anbietern, dass sie die geltenden Arbeitsschutz- und Arbeitsbedingungen einhalten. Sollte sich später herausstellen, dass ein Anbieter falsche Auskünfte erteilt hat, kann der Zuschlag widerrufen oder der fragliche Anbieter vom Verfahren ausgeschlossen werden (Art. 11 Bst. b BoeB). Dem Bundesrat sind im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen bisher keine rassistischen Diskriminierungen bekannt.</p><p>3. Die Berufsbildung ist ein sehr effizientes Instrument der Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft. Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet nicht zwischen Personen mit inländischer oder ausländischer Herkunft. Insgesamt haben sich Massnahmen wie Berufsberatung, Brückenangebote zur Vorbereitung auf die Berufslehre und insbesondere Mentoring und Coaching bewährt. Gerade die beiden letzteren sind besonders effiziente Mittel, wenn es darum geht, Jugendliche mit Problemen bei der Lehrstellensuche zu vermitteln.</p><p>Für besonders kritische Fälle ist der Bund zusammen mit den Kantonen daran, ein umfassendes Case Management Berufsbildung einzurichten. Dieses koordiniert alle vorhandenen Instrumente auch im Bereich der arbeitsmarktlichen und sozialen Angebote, um möglichst allen Jugendlichen einen nachobligatorischen Abschluss zumindest auf der Sekundarstufe II zu verschaffen.</p><p>4. Integration ist ein Problem, das uns alle angeht. Es kann nicht durch Vorschriften zuhanden der Arbeitgeberseite gelöst werden. Deshalb begrüsst der Bundesrat freiwillige Instrumente auf der Unternehmens- und Sozialpartnerschaftsebene. Mittel zur Förderung entsprechender Massnahmen sind sowohl aufseiten der Berufsbildungs- als auch aufseiten der Arbeitsmarktbehörden vorhanden. Sie müssen ausserdem durch spezifische Angebote für Migrantinnen und Migranten ergänzt werden. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die freiwillige Akzeptanz anonymisierter Lebensläufe von Stellensuchenden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gestützt auf Artikel 125 ParlG eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass viele Jugendliche mit ausländischen Namen trotz hervorragenden Sprachkenntnissen und schulischen Leistungen bei der Lehrstellen- und Arbeitssuche diskriminiert werden?</p><p>2. Nach Artikel 8 Absatz 1 Litera b des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen ist der Grundsatz zu beachten, dass Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende vergeben werden dürfen, "welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gewährleisten". Zu diesen Bestimmungen gehört auch das Verbot der rassistischen Diskriminierung, wie der Bundesrat an anderer Stelle ausgeführt hat. Wie kontrolliert der Bundesrat, dass dieser Grundsatz auch in Bezug auf Diskriminierung gewährleistet ist? Sind ihm entsprechende Verstösse bekannt? Wie wurden sie erkannt, und wie wurden sie geahndet?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen verfolgt er bei der Berufsbildung zur Integration von jungen Ausländerinnen und Ausländern? Kann er sich weitere erfolgversprechende Massnahmen vorstellen? Hält er die bisher ergriffenen Massnahmen und Instrumente für ausreichend?</p><p>4. Welche Bedeutung haben für ihn freiwillige Instrumente auf Unternehmens- oder Sozialpartnerschaftsebene? Könnte der Bundesrat solche Instrumente weiter fördern?</p>
- Verhinderung von Diskriminierungen von Jugendlichen mit ausländischen Namen auf dem Lehrstellen- und Arbeitsmarkt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>2003 hat die NFP-43-Studie "Le passeport ou le diplôme?" (Rosita Fibbi, Bülent Kaya, Etienne Piguet. Etude des discriminations à I'embauche des jeunes issus de la migration. Neuchâtel, 2003; Kurzfassung: Nomen est omen. Quand s'appeler Pierre, Afrim ou Mehmet fait la différence. Bern/Aarau, 2003) gezeigt, dass es nicht schulische oder sprachliche Kriterien sind, welche zur Diskriminierung ausländischer Jugendlicher führen: Bei gleichen Qualifikationen und gleicher Schulkarriere (also auch bei gleichen Sprachkenntnissen) betrug je nach Herkunft die Diskriminierungsrate gegenüber Schweizerinnen und Schweizern zwischen 24 und 59 Prozent.</p><p>Dieses Forschungsresultat spiegelt sich auch in aktuelleren Zahlen des Arbeits- und Lehrstellenmarktes: Ausländische Lehrstellensuchende haben Schwierigkeiten, eine Stelle zu finden, und offenbar akzentuiert sich dieses Problem in der Vergangenheit noch. So berichtete z. B. die "NZZ": "Zudem hat sich bei den Einstiegschancen die Schere zwischen schweizerischen und ausländischen Jugendlichen weiter geöffnet: Während 83 Prozent oder 57 000 der jungen Schweizerinnen und Schweizer Ende August bereits ihren Lehrvertrag in der Tasche haben, trifft dies nur auf 56 Prozent ihrer ausländischen Kolleginnen und Kollegen zu; 2003 hatte dieses Verhältnis noch 80 zu 65 Prozent betragen" (Die Wunschlehrstelle bleibt Mangelware. Höhere Hürde für Jugendliche mit Migrationshintergrund; "NZZ" vom 26. Oktober 2004). Bekanntgeworden ist beispielsweise der Fall einer ausländischen 17-Jährigen mit guten Noten, die über 300 Bewerbungsschreiben verfassen musste, bevor sie eine Ausbildungsanstellung fand ("Die Politik bleibt irgendwie hilflos. Trotz guten Noten und mehr als 300 Bewerbungen 2,5 Jahre lang keine Lehrstelle - Der Fall lmran Abazi wühlt auf" ; "Der Bund" vom 24. April 2006).</p><p>Das ist umso gravierender, als die Arbeitsstelle eine zentrale Bedeutung in der Integration einnimmt. Die neuste Studie zur Problematik (Christian Imdorf et al.: Lehrlingsselektion in KMU - Kurzbericht 2007. Separatdruck, Universität Fribourg, 2007) kommt zu vergleichbaren Ergebnissen: Nicht schulische Mängel seien ein Problem. Ausserdem führe die Ausländerbenachteiligung gerade bei Lehrstellen zu einem Teufelskreis: Ausländerinnen und Ausländer müssten sich bei gleicher Qualifikation häufiger bewerben als Schweizerinnen und Schweizer, was es ihnen erschwere, die einzelnen Bewerbungen sorgfältig auszugestalten. Das wiederum schmälere ihre Chancen zusätzlich. Sie müssten auch Bewerbungen für geografisch weiter entfernte Stellen schreiben. Das aber laufe den Bedürfnissen der Betriebe zuwider, am liebsten Auszubildende aus der Umgebung einzustellen. Weil sich Ausländerinnen und Ausländer nicht nur öfter, sondern wegen der vielen Absagen auch länger bewerben müssten, würden sie sich auch noch im späteren Jahresverlauf bewerben. Dann aber ist das Angebot an Lehrstellen bereits stark gesunken. Zudem vermuteten gemäss der genannten Studie Lehrmeisterinnen und Lehrmeister Probleme gerade bei Jugendlichen, die schon lange auf Lehrstellensuche sind. Weil sich Ausländerinnen und Ausländer auch auf ein breiteres Spektrum von Berufen bewerben müssten, könne ihnen das von den Lehrmeisterinnen und Lehrmeistern erst noch als fehlendes Interesse für einen spezifischen Beruf oder als mangelnde Berufswahlreife ausgelegt werden.</p><p>Unter solchen Vorzeichen ist es für junge Secondas und Secondos als rechtmässig anwesende Ausländerinnen und Ausländer ausserordentlich schwierig, "am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben", wie dies das neue Ausländergesetz als einen Grundsatz der Integration in Artikel 4 Absatz 2 festhält. Da die Integration eine Querschnittsaufgabe ist, sind die konkreten Massnahmen, Instrumente und Erfolge des Bundes nicht nur als Arbeitgeber mitentscheidend.</p>
- <p>Die bis vor Kurzem angespannte konjunkturelle Lage hat die Probleme von schulisch Schwächeren und sozial Benachteiligten bei der Suche nach Lehrstellen und Arbeitsplätzen verschärft. Angesichts der nach wie vor steigenden Qualifikationsansprüche dürfte sich die Lage dieses Personenkreises auch bei besserem Konjunkturverlauf nicht grundsätzlich ändern.</p><p>Der Bundesrat misst der Problematik insgesamt eine hohe Bedeutung zu, ist doch die Arbeit das wohl wichtigste Instrument für die Integration der Menschen in Wirtschaft und Gesellschaft. In Bezug auf die Migrantinnen und Migranten wird der Bundesrat im Sommer 2007 einen umfassenden Bericht über Massnahmen zur Verbesserung der Integration vorlegen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellation ist Folgendes festzuhalten:</p><p>1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass Jugendliche mit ausländischen Namen bei der Lehrstellen- und Arbeitssuche Probleme haben. Der erwähnte Integrationsbericht wird auch dieses Thema behandeln. In Bezug auf die Interpellation ist festzuhalten, dass die Vorarbeiten zu einem europäischen Berufsbildungs-Pisa gezeigt haben, dass auf dem Arbeitsmarkt noch andere als sprachliche und schulische Kriterien zählen. Die entsprechende Machbarkeitsstudie verweist insbesondere auf die individuelle Nutzerperspektive, den gesellschaftlichen Bedarf und die Integrationsperspektive. Es greift deshalb zu kurz, bei Problemfällen allein aus dem Vorhandensein sprachlicher und schulischer Qualifikationen eine Diskriminierung von ausländischen Lehrstellen- und Arbeitsstellensuchenden abzuleiten.</p><p>2. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen verlangen die Beschaffungsstellen des Bundes von den Anbietern, dass sie die geltenden Arbeitsschutz- und Arbeitsbedingungen einhalten. Sollte sich später herausstellen, dass ein Anbieter falsche Auskünfte erteilt hat, kann der Zuschlag widerrufen oder der fragliche Anbieter vom Verfahren ausgeschlossen werden (Art. 11 Bst. b BoeB). Dem Bundesrat sind im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen bisher keine rassistischen Diskriminierungen bekannt.</p><p>3. Die Berufsbildung ist ein sehr effizientes Instrument der Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft. Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet nicht zwischen Personen mit inländischer oder ausländischer Herkunft. Insgesamt haben sich Massnahmen wie Berufsberatung, Brückenangebote zur Vorbereitung auf die Berufslehre und insbesondere Mentoring und Coaching bewährt. Gerade die beiden letzteren sind besonders effiziente Mittel, wenn es darum geht, Jugendliche mit Problemen bei der Lehrstellensuche zu vermitteln.</p><p>Für besonders kritische Fälle ist der Bund zusammen mit den Kantonen daran, ein umfassendes Case Management Berufsbildung einzurichten. Dieses koordiniert alle vorhandenen Instrumente auch im Bereich der arbeitsmarktlichen und sozialen Angebote, um möglichst allen Jugendlichen einen nachobligatorischen Abschluss zumindest auf der Sekundarstufe II zu verschaffen.</p><p>4. Integration ist ein Problem, das uns alle angeht. Es kann nicht durch Vorschriften zuhanden der Arbeitgeberseite gelöst werden. Deshalb begrüsst der Bundesrat freiwillige Instrumente auf der Unternehmens- und Sozialpartnerschaftsebene. Mittel zur Förderung entsprechender Massnahmen sind sowohl aufseiten der Berufsbildungs- als auch aufseiten der Arbeitsmarktbehörden vorhanden. Sie müssen ausserdem durch spezifische Angebote für Migrantinnen und Migranten ergänzt werden. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die freiwillige Akzeptanz anonymisierter Lebensläufe von Stellensuchenden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gestützt auf Artikel 125 ParlG eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass viele Jugendliche mit ausländischen Namen trotz hervorragenden Sprachkenntnissen und schulischen Leistungen bei der Lehrstellen- und Arbeitssuche diskriminiert werden?</p><p>2. Nach Artikel 8 Absatz 1 Litera b des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen ist der Grundsatz zu beachten, dass Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende vergeben werden dürfen, "welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gewährleisten". Zu diesen Bestimmungen gehört auch das Verbot der rassistischen Diskriminierung, wie der Bundesrat an anderer Stelle ausgeführt hat. Wie kontrolliert der Bundesrat, dass dieser Grundsatz auch in Bezug auf Diskriminierung gewährleistet ist? Sind ihm entsprechende Verstösse bekannt? Wie wurden sie erkannt, und wie wurden sie geahndet?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen verfolgt er bei der Berufsbildung zur Integration von jungen Ausländerinnen und Ausländern? Kann er sich weitere erfolgversprechende Massnahmen vorstellen? Hält er die bisher ergriffenen Massnahmen und Instrumente für ausreichend?</p><p>4. Welche Bedeutung haben für ihn freiwillige Instrumente auf Unternehmens- oder Sozialpartnerschaftsebene? Könnte der Bundesrat solche Instrumente weiter fördern?</p>
- Verhinderung von Diskriminierungen von Jugendlichen mit ausländischen Namen auf dem Lehrstellen- und Arbeitsmarkt
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