Tätigkeiten der Kommission für Konjunkturfragen

ShortId
07.3266
Id
20073266
Updated
28.07.2023 10:20
Language
de
Title
Tätigkeiten der Kommission für Konjunkturfragen
AdditionalIndexing
15;04;Leistungsauftrag;Bericht;Wirtschaftsanalyse;ausserparlamentarische Kommission
1
  • L03K070404, Wirtschaftsanalyse
  • L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Artikel 4 des Bundesgesetzes über Konjunkturbeobachtung sieht die Errichtung einer beratenden Kommission für Konjunkturfragen vor, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Kantone, der Schweizerischen Nationalbank und der Bundesverwaltung zusammensetzt. Das Gesetz legt den Auftrag der Kommission wie folgt fest: "Die Kommission beurteilt laufend Lage und Entwicklung der Konjunktur des Landes und der Regionen und berichtet darüber. Sie nimmt zu wichtigen Fragen Stellung und ist berechtigt, dem Bundesrat sowie den zuständigen Departementen Empfehlungen zu unterbreiten. Sie kann zudem beauftragt werden, wissenschaftliche Gutachten auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen." Der hauptsächliche und wichtigste Auftrag der Kommission besteht also darin, die Lage und die Entwicklung der Konjunktur zu beobachten.</p><p>In ihrem Bericht vom 1. Juni 2001 führt die Kommission für Konjunkturfragen aus, sie habe "beschlossen, ihre Arbeiten - neben Fragen der Konjunktur - vermehrt auf grundsätzliche wirtschaftspolitische Problemstellungen auszurichten". Sie fügt an: "Neu wird das Seco, das schon bisher federführend die Entwürfe zu den quartalsweisen Konjunkturberichten der Kommission erarbeitet hatte, in Form einer Beilage zu 'Die Volkswirtschaft' über die Konjunkturtendenzen berichten."</p><p>Das heisst also, dass die Kommission für Konjunkturfragen ihren Auftrag einseitig abgeändert hat. Den Auftrag, den ihr das Gesetz überträgt, scheint sie nicht mehr zu erfüllen, da sie nicht mehr direkt über "Lage und Entwicklung der Konjunktur des Landes und der Regionen" berichtet (Art. 4). Anstatt ihrem gesetzlichen Auftrag nachzugehen, beschäftigt sich die Kommission eigenmächtig mit anderen Wirtschaftsfragen, weil sie davon ausgeht, dass die grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Problemstellungen hauptsächlich struktureller Natur sind.</p><p>Wie die Berichte der Jahre 2002 bis 2006 zeigen, hat die Kommission für Konjunkturfragen ihre Ankündigung wahrgemacht. Sie beschäftigt sich nun namentlich mit öffentlichen Finanzen (Berichte 2002 und 2004), mit dem Altern der Bevölkerung (Bericht 2005) oder mit dem Gesundheitswesen (Bericht 2006). Seit 2001 hat die Kommission für Konjunkturfragen die Beurteilung der Konjunkturlage und der damit zusammenhängenden Massnahmen somit dem Seco überlassen.</p><p>Die Lage und die Rolle der Kommission sollten geklärt werden. Daher beauftrage ich den Bundesrat, Bilanz zu ziehen über die Tätigkeiten der Kommission für Konjunkturfragen. Der Bericht sollte insbesondere Informationen über die Rolle der Kommission und ihren im Bundesgesetz über Konjunkturbeobachtung festgelegten Auftrag liefern sowie mögliche Zukunftsszenarien für die Kommission und die Beschäftigung mit Konjunkturfragen nennen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 7. September 2005 im Rahmen der Bundesverwaltungsreform beschlossen, die ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes zu überprüfen. Im Zuge dieser Arbeiten sprach er sich Ende November 2006 dafür aus, von den damals existierenden 199 Kommissionen 51 aufzuheben. Er wird dem Parlament die nötigen Gesetzesanpassungen beantragen.</p><p>Die Kommission für Konjunkturfragen ist eine derjenigen Kommissionen, die aufgehoben werden sollen. Sie hat beschlossen, vor ihrer Aufhebung auf Ende des Jahres 2007 einen letzten Jahresbericht zu verfassen, in dem ein Kapitel speziell den Aktivitäten der Kommission seit ihrer Gründung 1932 gewidmet sein soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die gegenwärtigen Tätigkeiten und die Rolle der Kommission für Konjunkturfragen vorzulegen.</p>
  • Tätigkeiten der Kommission für Konjunkturfragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 4 des Bundesgesetzes über Konjunkturbeobachtung sieht die Errichtung einer beratenden Kommission für Konjunkturfragen vor, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Kantone, der Schweizerischen Nationalbank und der Bundesverwaltung zusammensetzt. Das Gesetz legt den Auftrag der Kommission wie folgt fest: "Die Kommission beurteilt laufend Lage und Entwicklung der Konjunktur des Landes und der Regionen und berichtet darüber. Sie nimmt zu wichtigen Fragen Stellung und ist berechtigt, dem Bundesrat sowie den zuständigen Departementen Empfehlungen zu unterbreiten. Sie kann zudem beauftragt werden, wissenschaftliche Gutachten auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen." Der hauptsächliche und wichtigste Auftrag der Kommission besteht also darin, die Lage und die Entwicklung der Konjunktur zu beobachten.</p><p>In ihrem Bericht vom 1. Juni 2001 führt die Kommission für Konjunkturfragen aus, sie habe "beschlossen, ihre Arbeiten - neben Fragen der Konjunktur - vermehrt auf grundsätzliche wirtschaftspolitische Problemstellungen auszurichten". Sie fügt an: "Neu wird das Seco, das schon bisher federführend die Entwürfe zu den quartalsweisen Konjunkturberichten der Kommission erarbeitet hatte, in Form einer Beilage zu 'Die Volkswirtschaft' über die Konjunkturtendenzen berichten."</p><p>Das heisst also, dass die Kommission für Konjunkturfragen ihren Auftrag einseitig abgeändert hat. Den Auftrag, den ihr das Gesetz überträgt, scheint sie nicht mehr zu erfüllen, da sie nicht mehr direkt über "Lage und Entwicklung der Konjunktur des Landes und der Regionen" berichtet (Art. 4). Anstatt ihrem gesetzlichen Auftrag nachzugehen, beschäftigt sich die Kommission eigenmächtig mit anderen Wirtschaftsfragen, weil sie davon ausgeht, dass die grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Problemstellungen hauptsächlich struktureller Natur sind.</p><p>Wie die Berichte der Jahre 2002 bis 2006 zeigen, hat die Kommission für Konjunkturfragen ihre Ankündigung wahrgemacht. Sie beschäftigt sich nun namentlich mit öffentlichen Finanzen (Berichte 2002 und 2004), mit dem Altern der Bevölkerung (Bericht 2005) oder mit dem Gesundheitswesen (Bericht 2006). Seit 2001 hat die Kommission für Konjunkturfragen die Beurteilung der Konjunkturlage und der damit zusammenhängenden Massnahmen somit dem Seco überlassen.</p><p>Die Lage und die Rolle der Kommission sollten geklärt werden. Daher beauftrage ich den Bundesrat, Bilanz zu ziehen über die Tätigkeiten der Kommission für Konjunkturfragen. Der Bericht sollte insbesondere Informationen über die Rolle der Kommission und ihren im Bundesgesetz über Konjunkturbeobachtung festgelegten Auftrag liefern sowie mögliche Zukunftsszenarien für die Kommission und die Beschäftigung mit Konjunkturfragen nennen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 7. September 2005 im Rahmen der Bundesverwaltungsreform beschlossen, die ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes zu überprüfen. Im Zuge dieser Arbeiten sprach er sich Ende November 2006 dafür aus, von den damals existierenden 199 Kommissionen 51 aufzuheben. Er wird dem Parlament die nötigen Gesetzesanpassungen beantragen.</p><p>Die Kommission für Konjunkturfragen ist eine derjenigen Kommissionen, die aufgehoben werden sollen. Sie hat beschlossen, vor ihrer Aufhebung auf Ende des Jahres 2007 einen letzten Jahresbericht zu verfassen, in dem ein Kapitel speziell den Aktivitäten der Kommission seit ihrer Gründung 1932 gewidmet sein soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die gegenwärtigen Tätigkeiten und die Rolle der Kommission für Konjunkturfragen vorzulegen.</p>
    • Tätigkeiten der Kommission für Konjunkturfragen

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