Verdoppelung der Kapazitäten für Auslandeinsätze der Armee bis 2010

ShortId
07.3270
Id
20073270
Updated
14.11.2025 07:35
Language
de
Title
Verdoppelung der Kapazitäten für Auslandeinsätze der Armee bis 2010
AdditionalIndexing
09;Armeeeinsatz;im Ausland stationierte Streitkräfte;Bericht;Armeereform;friedenserhaltende Mission
1
  • L04K04020311, im Ausland stationierte Streitkräfte
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L04K04010303, friedenserhaltende Mission
  • L03K020206, Bericht
  • L04K04020306, Armeereform
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Botschaft 06.050 vom 31. Mai 2006 über die Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008-2011 der Armee selbst bekräftigt, ist "die Teilnahme an Friedensförderungsoperationen heute eine wesentliche Aufgabe .... und wird als Teil einer umfassend verstandenen Sicherheits- und Verteidigungspolitik betrachtet". Er kündigt in derselben Botschaft an, dass "die personelle Durchhaltefähigkeit für eine ungefähre Verdoppelung des bisherigen Beitrages schrittweise bis 2008 geschaffen werden soll" und dass auch "geprüft wird, ob Durchdiener eingesetzt werden können".</p><p>Mit dieser allgemeinen Absicht, solche Aufgaben umzusetzen, und dem konkreten Ziel, die Kapazitäten zu verdoppeln, wird denn auch das Armeeleitbild XXI (vom 24. Oktober 2001) bestätigt, das besagt, dass die Armee mittelfristig in der Lage sein sollte, mit einem Truppenkontingent von Bataillonsgrösse an friedenserhaltenden Operationen teilzunehmen. Darüber hinaus fügt sich diese Politik auch in das derzeit diskutierte Strategieprojekt des Bundesrates, das u. a. zum Ziel hat, die Kohärenz mit anderen Bestrebungen unseres Landes, beispielsweise dem Ausbau der Entwicklungshilfe vor Ort, sicherzustellen.</p><p>Nachdem der Nationalrat im letzten Oktober die Verordnung über die Organisation der Armee abgelehnt hatte, befand das Departement im Rahmen der Beratungen der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates plötzlich, dass es wegen des Berufsmilitärmangels im Ausbildungsbereich nicht möglich sei, in der nächsten Legislatur die Truppenkapazität für die Friedensförderung zu verstärken.</p><p>Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates ist sich der Schwierigkeiten im Bereich der Ausbildung bewusst. Ihrer Meinung nach rechtfertigt es sich aber nicht, deshalb in der nächsten Legislatur am Status quo festzuhalten. Sie fordert deshalb den Bundesrat auf, umgehend für die Schliessung der bestehenden Lücken zu sorgen, damit bis zum Jahre 2010 die im Bereich der Friedensförderung gesteckten Ziele erreicht werden können. Der Bundesrat soll rasch abklären, welche konkreten Auswirkungen dies mit sich bringt, und die Ergebnisse dieser Untersuchung in seinem nächsten Bericht an die Bundesversammlung über die der Armee gesetzten Ziele (Art. 149b des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung) darlegen.</p>
  • <p>Am 8. September 2004 beschloss der Bundesrat, die Kapazitäten für die militärische Friedensförderung in dem Sinne zu erweitern, dass ab 2008 die Bereitschaft für Einsätze in der Grössenordnung von bis zu 500 Armeeangehörigen gegeben ist. Damit bestätigte er die entsprechenden Aussagen im Armeeleitbild XXI und im Sicherheitspolitischen Bericht 2000.</p><p>An seiner Aussprache über die militärische Teilnahme der Schweiz an Friedensoperationen vom 5. Juli 2006 bekräftigte der Bundesrat den Ausbau der Kapazitäten auf rund 500 Armeeangehörige. Dabei wurde festgelegt, diese Leistungen bei Bedarf entweder mit schwergewichtig aus Milizpersonal bestehenden Kontingentsbeiträgen oder mit hochwertigen Spezialleistungen zu erbringen.</p><p>Der Bundesrat befürwortet nach wie vor den Ausbau der Kapazitäten der militärischen Friedensförderung. Angesichts des Mangels an militärischem Berufspersonal im Ausbildungsbereich im Inland sieht er sich allerdings veranlasst, bei diesem Ausbau in der nächsten Zeit Beiträge in den Bereichen zu leisten, in denen nicht oder nur sehr zurückhaltend auf für die Ausbildung benötigtes militärisches Personal zurückgegriffen werden muss. Damit dürfte das Engagement für die nächsten Jahre ungefähr im gleichen Rahmen verbleiben. Massnahmen zur Behebung des Personalmangels wurden eingeleitet. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass die beschlossenen Massnahmen zeitgerecht ihre Wirkung entfalten werden.</p><p>Künftige Einsätze dürften Konsequenzen haben auf unsere Einsatzkapazitäten. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Ausrüstung und Ausbildung auf die Herausforderungen solcher Einsätze abgestimmt sein müssen und dass unsere Kapazitäten auch auf ausserordentliche Situationen vorzubereiten sind.</p><p>Im Rahmen der Berichterstattung gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes beabsichtigt der Bundesrat, die Implikationen des Entscheides des in der Motion geforderten Kapazitätsausbaus sowie des operationellen Einsatzes ausserhalb Europas dieser zusätzlichen Kapazitäten auszuleuchten. Dargestellt werden sollen insbesondere die personellen, logistischen, materiellen, finanziellen und organisatorischen Implikationen und Vernetzungen. Ebenso sollen Aspekte der Eignung unserer Kapazitäten und Bereitschaft zu deren Einsatz in Hinblick auf absehbare Konfliktkonstellationen thematisiert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, alles Notwendige zu veranlassen, damit bis zum Jahr 2010 eine Kapazität von mindestens 500 Armeeangehörigen für friedenserhaltende Aufgaben bereitgestellt werden kann.</p><p>Zur Erreichung dieses im Armeeleitbild XXI enthaltenen Zieles sorgt er insbesondere dafür, dass die Ausbildung, eine hochwertige Ausrüstung und eine wirksame Logistik gewährleistet sind. Zu diesem Zweck klärt er alle konkreten Auswirkungen ab und berichtet darüber im nächsten Bericht an die Bundesversammlung über die der Armee gesetzten Ziele (politisches Controlling gemäss Art. 149b des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung).</p>
  • Verdoppelung der Kapazitäten für Auslandeinsätze der Armee bis 2010
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20060050
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Botschaft 06.050 vom 31. Mai 2006 über die Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008-2011 der Armee selbst bekräftigt, ist "die Teilnahme an Friedensförderungsoperationen heute eine wesentliche Aufgabe .... und wird als Teil einer umfassend verstandenen Sicherheits- und Verteidigungspolitik betrachtet". Er kündigt in derselben Botschaft an, dass "die personelle Durchhaltefähigkeit für eine ungefähre Verdoppelung des bisherigen Beitrages schrittweise bis 2008 geschaffen werden soll" und dass auch "geprüft wird, ob Durchdiener eingesetzt werden können".</p><p>Mit dieser allgemeinen Absicht, solche Aufgaben umzusetzen, und dem konkreten Ziel, die Kapazitäten zu verdoppeln, wird denn auch das Armeeleitbild XXI (vom 24. Oktober 2001) bestätigt, das besagt, dass die Armee mittelfristig in der Lage sein sollte, mit einem Truppenkontingent von Bataillonsgrösse an friedenserhaltenden Operationen teilzunehmen. Darüber hinaus fügt sich diese Politik auch in das derzeit diskutierte Strategieprojekt des Bundesrates, das u. a. zum Ziel hat, die Kohärenz mit anderen Bestrebungen unseres Landes, beispielsweise dem Ausbau der Entwicklungshilfe vor Ort, sicherzustellen.</p><p>Nachdem der Nationalrat im letzten Oktober die Verordnung über die Organisation der Armee abgelehnt hatte, befand das Departement im Rahmen der Beratungen der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates plötzlich, dass es wegen des Berufsmilitärmangels im Ausbildungsbereich nicht möglich sei, in der nächsten Legislatur die Truppenkapazität für die Friedensförderung zu verstärken.</p><p>Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates ist sich der Schwierigkeiten im Bereich der Ausbildung bewusst. Ihrer Meinung nach rechtfertigt es sich aber nicht, deshalb in der nächsten Legislatur am Status quo festzuhalten. Sie fordert deshalb den Bundesrat auf, umgehend für die Schliessung der bestehenden Lücken zu sorgen, damit bis zum Jahre 2010 die im Bereich der Friedensförderung gesteckten Ziele erreicht werden können. Der Bundesrat soll rasch abklären, welche konkreten Auswirkungen dies mit sich bringt, und die Ergebnisse dieser Untersuchung in seinem nächsten Bericht an die Bundesversammlung über die der Armee gesetzten Ziele (Art. 149b des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung) darlegen.</p>
    • <p>Am 8. September 2004 beschloss der Bundesrat, die Kapazitäten für die militärische Friedensförderung in dem Sinne zu erweitern, dass ab 2008 die Bereitschaft für Einsätze in der Grössenordnung von bis zu 500 Armeeangehörigen gegeben ist. Damit bestätigte er die entsprechenden Aussagen im Armeeleitbild XXI und im Sicherheitspolitischen Bericht 2000.</p><p>An seiner Aussprache über die militärische Teilnahme der Schweiz an Friedensoperationen vom 5. Juli 2006 bekräftigte der Bundesrat den Ausbau der Kapazitäten auf rund 500 Armeeangehörige. Dabei wurde festgelegt, diese Leistungen bei Bedarf entweder mit schwergewichtig aus Milizpersonal bestehenden Kontingentsbeiträgen oder mit hochwertigen Spezialleistungen zu erbringen.</p><p>Der Bundesrat befürwortet nach wie vor den Ausbau der Kapazitäten der militärischen Friedensförderung. Angesichts des Mangels an militärischem Berufspersonal im Ausbildungsbereich im Inland sieht er sich allerdings veranlasst, bei diesem Ausbau in der nächsten Zeit Beiträge in den Bereichen zu leisten, in denen nicht oder nur sehr zurückhaltend auf für die Ausbildung benötigtes militärisches Personal zurückgegriffen werden muss. Damit dürfte das Engagement für die nächsten Jahre ungefähr im gleichen Rahmen verbleiben. Massnahmen zur Behebung des Personalmangels wurden eingeleitet. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass die beschlossenen Massnahmen zeitgerecht ihre Wirkung entfalten werden.</p><p>Künftige Einsätze dürften Konsequenzen haben auf unsere Einsatzkapazitäten. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Ausrüstung und Ausbildung auf die Herausforderungen solcher Einsätze abgestimmt sein müssen und dass unsere Kapazitäten auch auf ausserordentliche Situationen vorzubereiten sind.</p><p>Im Rahmen der Berichterstattung gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes beabsichtigt der Bundesrat, die Implikationen des Entscheides des in der Motion geforderten Kapazitätsausbaus sowie des operationellen Einsatzes ausserhalb Europas dieser zusätzlichen Kapazitäten auszuleuchten. Dargestellt werden sollen insbesondere die personellen, logistischen, materiellen, finanziellen und organisatorischen Implikationen und Vernetzungen. Ebenso sollen Aspekte der Eignung unserer Kapazitäten und Bereitschaft zu deren Einsatz in Hinblick auf absehbare Konfliktkonstellationen thematisiert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, alles Notwendige zu veranlassen, damit bis zum Jahr 2010 eine Kapazität von mindestens 500 Armeeangehörigen für friedenserhaltende Aufgaben bereitgestellt werden kann.</p><p>Zur Erreichung dieses im Armeeleitbild XXI enthaltenen Zieles sorgt er insbesondere dafür, dass die Ausbildung, eine hochwertige Ausrüstung und eine wirksame Logistik gewährleistet sind. Zu diesem Zweck klärt er alle konkreten Auswirkungen ab und berichtet darüber im nächsten Bericht an die Bundesversammlung über die der Armee gesetzten Ziele (politisches Controlling gemäss Art. 149b des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung).</p>
    • Verdoppelung der Kapazitäten für Auslandeinsätze der Armee bis 2010

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