Postfinance, Ymago, Gewerkschaften und Kundschaft: Zusammenhänge?

ShortId
07.3273
Id
20073273
Updated
28.07.2023 12:13
Language
de
Title
Postfinance, Ymago, Gewerkschaften und Kundschaft: Zusammenhänge?
AdditionalIndexing
34;Post;Beziehungen zwischen den Sozialpartnern;Postfinance;Monopol;Posttarif;service public
1
  • L05K1104010205, Postfinance
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L04K08060111, service public
  • L04K12020202, Post
  • L04K07020401, Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
  • L05K0703010103, Monopol
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Post macht Druck: Postfinance will eine Banklizenz erlangen. Dafür ist ihr jedes Mittel zur Gewinnsteigerung recht. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Gebühren im Service public übermässig zu erhöhen, was besonders zulasten der Randregionen geht. Am 3. Mai 2006 hat der Bundesrat beschlossen, die Arbeiten zur Totalrevision der Postgesetzgebung so rasch wie möglich an die Hand zu nehmen. Das Vernehmlassungsverfahren soll 2007 durchgeführt und zum Abschluss gebracht werden. In diesem Zusammenhang müssen nicht nur die Fragen der Postbank und der Öffnung des Postmarkts unter die Lupe genommen werden, sondern auch die Verstärkung der Unabhängigkeit und der Kompetenzen der Postregulationsbehörde (vgl. meine Motion 06.3584, die der Bundesrat entgegengenommen hat). Wie das Beispiel der Gebühren für Bareinzahlungen einmal mehr zeigt, ist eine Gesetzesrevision dringend. Die Post missbraucht ihr Monopol oder Quasi-Monopol zulasten der Kundinnen und Kunden und des Universaldienstes. Sie wird demnächst ihr Jahresergebnis veröffentlichen; es ist ein erneuter Rekordgewinn von über 800 Millionen Franken zu erwarten. Unter diesen Voraussetzungen drängt sich eine Senkung des Briefmonopols auf 50 Gramm, als nächste Etappe in der Marktöffnung, mehr denn je auf, vorausgesetzt der Universaldienst wird durch Gesetz und Verordnung gestärkt. Übrigens kann der Bundesrat diese neue Etappe sofort einleiten, gestützt auf das geltende Gesetz. Er würde damit Privaten ein neues Geschäftsfeld eröffnen und neue Arbeitsplätze schaffen. Die Randregionen würden davon ebenfalls profitieren. Die Post müsste nicht länger kostspielige Sozialpläne ausarbeiten. Den Angestellten der Post böte sich die Gelegenheit, ihren Arbeitgeber zu wechseln, wie dies andere Angestellte auch können. Nehmen wir das Beispiel Ymago: Eine Reduktion des Personalbestands um 1 Prozent in den nächsten zwei Jahren entspricht bei 40 000 Arbeitsplätzen einem Abbau von 400 Stellen. Dieser könnte - ohne Entlassungen - als einfache, natürliche Personalfluktuation über die Bühne gehen.</p>
  • <p>1. Die Post hat den anspruchsvollen Auftrag, die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen und gleichzeitig eine Steigerung des Unternehmenswertes zu erreichen. Sie ist deshalb auf die Erwirtschaftung angemessener Gewinne angewiesen. Eine allfällige Weiterentwicklung von Postfinance hängt nicht alleine vom Ergebnis dieses Geschäftsbereiches ab. Vielmehr werden im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision der Postgesetzgebung die Weiterentwicklungsmöglichkeiten von Postfinance dargestellt. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens werden sich dann sämtliche interessierten Kreise zu einer Weiterentwicklung von Postfinance äussern können.</p><p>2. Die Post ist gesetzlich verpflichtet, landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben und sicherzustellen, dass die Dienstleistungen des Universaldienstes in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz erhältlich sind. </p><p>Im Oktober 2006 hat die Post die Umsetzung des Projektes Ymago beschlossen. Damit sollen unter anderem schweizweit rund 200 Agenturen nach einem neuen Modell realisiert werden. Eine solche Ymago-Agentur bietet nach dem Prinzip "Post im Dorfladen" attraktivere Öffnungszeiten als eine herkömmliche Dorf- oder Quartierpoststelle sowie fast alle täglich in den Poststellen nachgefragten Dienstleistungen. Bareinzahlungen werden hingegen keine mehr entgegengenommen. </p><p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat die Postregulationsbehörde (PostReg) aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, ob die Umwandlung in Ymago-Agenturen mit den gültigen gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist. PostReg ist in ihrem Bericht vom 19. April 2007 zum Schluss gekommen, dass das Vorgehen der Post nicht gegen die Vorgaben der Postgesetzgebung verstösst (vgl. den ausführlichen Bericht unter www.postreg.admin.ch).</p><p>3. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom Mai 2006 das UVEK beauftragt, eine Totalrevision der Postgesetzgebung vorzubereiten. Das UVEK hat im August 2006 kommuniziert, dass die Vernehmlassung Ende 2007 durchgeführt werden soll.</p><p>4. Bundesrat und Parlament haben sich mit der "Gesamtschau Post" für eine schrittweise und kontrollierte Marktöffnung entschieden. Per 1. Januar 2004 wurde der Paketmarkt vollständig geöffnet, und per 1. April 2006 erfolgte ein erster Schritt zur Öffnung des Briefmarktes (Senkung der Monopolgrenze auf 100 Gramm). </p><p>Mit seinem Entscheid von Mai 2006 zur Totalrevision der Postgesetzgebung hat der Bundesrat seine Absicht bekräftigt, den Postmarkt schrittweise weiter zu öffnen. Die EU hat das Briefmonopol mittlerweile auf 50 Gramm gesenkt. In wenigen Jahren wird sie es voraussichtlich vollständig aufheben. Die Schweiz wird sich dem Öffnungsprozess des Postmarkts in der EU nicht entziehen können. Deshalb muss auch die Schweiz weitere Schritte in der Marktöffnung definieren. Die konkreten Etappen der Marktöffnung will der Bundesrat im Rahmen der Revision des Postgesetzes festlegen. </p><p>5. Der Bundesrat erwartet von der Post gemäss den strategischen Zielen eine sozialverantwortliche Personalpolitik und dass sie bei wirtschaftlichen und strukturellen Problemen durch rechtzeitig eingeleitete beschäftigungssichernde organisatorische Massnahmen alles daransetzt, Kündigungen zu vermeiden. Auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von Ymago erwartet der Bundesrat von der Post, dass die angekündigten Restrukturierungen mit grösster Rücksicht auf die Mitarbeitenden stattfinden und dass die Post ihre Entscheide im Dialog mit den Gewerkschaften sozialverträglich umsetzt. Der von der Post mit den Sozialpartnern ausgearbeitete Sozialplan ermöglicht der Post eine sozialverträgliche Umsetzung des Projekts Ymago.</p><p>6. Die Post hat wegen der zunehmenden Wettbewerbssituation bereits grosse Umstrukturierungen vorgenommen und wird weitere vornehmen müssen. Der Bund hat ein Interesse daran, dass bei solchen Veränderungen zwischen den Sozialpartnern faire Lösungen für das betroffene Personal gefunden werden. Die Ausarbeitung der einzelnen Sozialpläne ist nach der Gesetzgebung Sache der Sozialpartner. Der Bund mischt sich hier nicht ein. Im konkreten Fall konnte nach schwierigen Verhandlungen folgende Lösung gefunden werden: Die Post geht davon aus, dass die Umsetzung des Projektes Ymago ohne Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen oder einseitig von ihr verordneten Reduktionen von Beschäftigungsgraden umgesetzt werden kann. Die notwendigen Einsparungen sollen über natürliche Fluktuationen und ein von der Post ausgestaltetes Anreizsystem erreicht werden. Der mit den Sozialpartnern abgeschlossene Sozialplan Ymago umfasst eine Nominallohn- und Beschäftigungsgarantie für Poststellenleitende im Alter von 55 Jahren und mehr. Die Nominallöhne der übrigen Poststellenleitenden werden abgestuft nach Dienst und Lebensalter bis maximal 2011 garantiert. </p><p>Soweit diese Vereinbarung mit dem Sozialplan der Bundesverwaltung vergleichbar ist, kann gesagt werden, dass die erwähnten Garantien beim Bund nicht in diesem Ausmass vorgesehen sind. Die Post ist jedoch ein selbstständiges Unternehmen, welches in eigener Verantwortung Lösungen finden muss, um Restrukturierungen vornehmen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Die Post hat im Service public kürzlich die Gebühren der Postfinance erhöht und erreicht dadurch jährlich Mehreinnahmen von 70 Millionen Franken. Die Kundinnen und Kunden tragen diese Kosten, damit die Post eine Postbank gründen kann. Unterstützt der Bundesrat diese Strategie? </p><p>2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Strategie der Post, nämlich einerseits in den städtischen Zentren spezielle Postfinance-Stellen einzurichten und andererseits mit dem Restrukturierungsprogramm Ymago das Poststellennetz auszudünnen, auf Kosten der Randregionen geht und im Widerspruch steht zum Verfassungsauftrag?</p><p>3. Welchen Zeitplan sieht der Bundesrat für das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Postgesetzes vor?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, das Briefmonopol auf den 1. Januar 2008 auf 50 Gramm zu senken?</p><p>5. Findet der Bundesrat, dass ein Sozialplan für den Stellenabbau im Rahmen der Umsetzung des Projekts Ymago wirklich nötig ist?</p><p>6. Laut der Gewerkschaft Kommunikation hat die Post mit ihrem Sozialplan zum Projekt Ymago alle gewerkschaftlichen Forderungen erfüllt. Welches sind die wesentlichen Zusicherungen der Post? Sind die Leistungen mit denjenigen der Sozialpläne und der Arbeits- und Lohngarantien des Bundes vergleichbar? Wenn nicht: Aus welchen Gründen sind sie grosszügiger?</p>
  • Postfinance, Ymago, Gewerkschaften und Kundschaft: Zusammenhänge?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Post macht Druck: Postfinance will eine Banklizenz erlangen. Dafür ist ihr jedes Mittel zur Gewinnsteigerung recht. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Gebühren im Service public übermässig zu erhöhen, was besonders zulasten der Randregionen geht. Am 3. Mai 2006 hat der Bundesrat beschlossen, die Arbeiten zur Totalrevision der Postgesetzgebung so rasch wie möglich an die Hand zu nehmen. Das Vernehmlassungsverfahren soll 2007 durchgeführt und zum Abschluss gebracht werden. In diesem Zusammenhang müssen nicht nur die Fragen der Postbank und der Öffnung des Postmarkts unter die Lupe genommen werden, sondern auch die Verstärkung der Unabhängigkeit und der Kompetenzen der Postregulationsbehörde (vgl. meine Motion 06.3584, die der Bundesrat entgegengenommen hat). Wie das Beispiel der Gebühren für Bareinzahlungen einmal mehr zeigt, ist eine Gesetzesrevision dringend. Die Post missbraucht ihr Monopol oder Quasi-Monopol zulasten der Kundinnen und Kunden und des Universaldienstes. Sie wird demnächst ihr Jahresergebnis veröffentlichen; es ist ein erneuter Rekordgewinn von über 800 Millionen Franken zu erwarten. Unter diesen Voraussetzungen drängt sich eine Senkung des Briefmonopols auf 50 Gramm, als nächste Etappe in der Marktöffnung, mehr denn je auf, vorausgesetzt der Universaldienst wird durch Gesetz und Verordnung gestärkt. Übrigens kann der Bundesrat diese neue Etappe sofort einleiten, gestützt auf das geltende Gesetz. Er würde damit Privaten ein neues Geschäftsfeld eröffnen und neue Arbeitsplätze schaffen. Die Randregionen würden davon ebenfalls profitieren. Die Post müsste nicht länger kostspielige Sozialpläne ausarbeiten. Den Angestellten der Post böte sich die Gelegenheit, ihren Arbeitgeber zu wechseln, wie dies andere Angestellte auch können. Nehmen wir das Beispiel Ymago: Eine Reduktion des Personalbestands um 1 Prozent in den nächsten zwei Jahren entspricht bei 40 000 Arbeitsplätzen einem Abbau von 400 Stellen. Dieser könnte - ohne Entlassungen - als einfache, natürliche Personalfluktuation über die Bühne gehen.</p>
    • <p>1. Die Post hat den anspruchsvollen Auftrag, die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen und gleichzeitig eine Steigerung des Unternehmenswertes zu erreichen. Sie ist deshalb auf die Erwirtschaftung angemessener Gewinne angewiesen. Eine allfällige Weiterentwicklung von Postfinance hängt nicht alleine vom Ergebnis dieses Geschäftsbereiches ab. Vielmehr werden im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision der Postgesetzgebung die Weiterentwicklungsmöglichkeiten von Postfinance dargestellt. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens werden sich dann sämtliche interessierten Kreise zu einer Weiterentwicklung von Postfinance äussern können.</p><p>2. Die Post ist gesetzlich verpflichtet, landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben und sicherzustellen, dass die Dienstleistungen des Universaldienstes in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz erhältlich sind. </p><p>Im Oktober 2006 hat die Post die Umsetzung des Projektes Ymago beschlossen. Damit sollen unter anderem schweizweit rund 200 Agenturen nach einem neuen Modell realisiert werden. Eine solche Ymago-Agentur bietet nach dem Prinzip "Post im Dorfladen" attraktivere Öffnungszeiten als eine herkömmliche Dorf- oder Quartierpoststelle sowie fast alle täglich in den Poststellen nachgefragten Dienstleistungen. Bareinzahlungen werden hingegen keine mehr entgegengenommen. </p><p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat die Postregulationsbehörde (PostReg) aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, ob die Umwandlung in Ymago-Agenturen mit den gültigen gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist. PostReg ist in ihrem Bericht vom 19. April 2007 zum Schluss gekommen, dass das Vorgehen der Post nicht gegen die Vorgaben der Postgesetzgebung verstösst (vgl. den ausführlichen Bericht unter www.postreg.admin.ch).</p><p>3. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom Mai 2006 das UVEK beauftragt, eine Totalrevision der Postgesetzgebung vorzubereiten. Das UVEK hat im August 2006 kommuniziert, dass die Vernehmlassung Ende 2007 durchgeführt werden soll.</p><p>4. Bundesrat und Parlament haben sich mit der "Gesamtschau Post" für eine schrittweise und kontrollierte Marktöffnung entschieden. Per 1. Januar 2004 wurde der Paketmarkt vollständig geöffnet, und per 1. April 2006 erfolgte ein erster Schritt zur Öffnung des Briefmarktes (Senkung der Monopolgrenze auf 100 Gramm). </p><p>Mit seinem Entscheid von Mai 2006 zur Totalrevision der Postgesetzgebung hat der Bundesrat seine Absicht bekräftigt, den Postmarkt schrittweise weiter zu öffnen. Die EU hat das Briefmonopol mittlerweile auf 50 Gramm gesenkt. In wenigen Jahren wird sie es voraussichtlich vollständig aufheben. Die Schweiz wird sich dem Öffnungsprozess des Postmarkts in der EU nicht entziehen können. Deshalb muss auch die Schweiz weitere Schritte in der Marktöffnung definieren. Die konkreten Etappen der Marktöffnung will der Bundesrat im Rahmen der Revision des Postgesetzes festlegen. </p><p>5. Der Bundesrat erwartet von der Post gemäss den strategischen Zielen eine sozialverantwortliche Personalpolitik und dass sie bei wirtschaftlichen und strukturellen Problemen durch rechtzeitig eingeleitete beschäftigungssichernde organisatorische Massnahmen alles daransetzt, Kündigungen zu vermeiden. Auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von Ymago erwartet der Bundesrat von der Post, dass die angekündigten Restrukturierungen mit grösster Rücksicht auf die Mitarbeitenden stattfinden und dass die Post ihre Entscheide im Dialog mit den Gewerkschaften sozialverträglich umsetzt. Der von der Post mit den Sozialpartnern ausgearbeitete Sozialplan ermöglicht der Post eine sozialverträgliche Umsetzung des Projekts Ymago.</p><p>6. Die Post hat wegen der zunehmenden Wettbewerbssituation bereits grosse Umstrukturierungen vorgenommen und wird weitere vornehmen müssen. Der Bund hat ein Interesse daran, dass bei solchen Veränderungen zwischen den Sozialpartnern faire Lösungen für das betroffene Personal gefunden werden. Die Ausarbeitung der einzelnen Sozialpläne ist nach der Gesetzgebung Sache der Sozialpartner. Der Bund mischt sich hier nicht ein. Im konkreten Fall konnte nach schwierigen Verhandlungen folgende Lösung gefunden werden: Die Post geht davon aus, dass die Umsetzung des Projektes Ymago ohne Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen oder einseitig von ihr verordneten Reduktionen von Beschäftigungsgraden umgesetzt werden kann. Die notwendigen Einsparungen sollen über natürliche Fluktuationen und ein von der Post ausgestaltetes Anreizsystem erreicht werden. Der mit den Sozialpartnern abgeschlossene Sozialplan Ymago umfasst eine Nominallohn- und Beschäftigungsgarantie für Poststellenleitende im Alter von 55 Jahren und mehr. Die Nominallöhne der übrigen Poststellenleitenden werden abgestuft nach Dienst und Lebensalter bis maximal 2011 garantiert. </p><p>Soweit diese Vereinbarung mit dem Sozialplan der Bundesverwaltung vergleichbar ist, kann gesagt werden, dass die erwähnten Garantien beim Bund nicht in diesem Ausmass vorgesehen sind. Die Post ist jedoch ein selbstständiges Unternehmen, welches in eigener Verantwortung Lösungen finden muss, um Restrukturierungen vornehmen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Die Post hat im Service public kürzlich die Gebühren der Postfinance erhöht und erreicht dadurch jährlich Mehreinnahmen von 70 Millionen Franken. Die Kundinnen und Kunden tragen diese Kosten, damit die Post eine Postbank gründen kann. Unterstützt der Bundesrat diese Strategie? </p><p>2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Strategie der Post, nämlich einerseits in den städtischen Zentren spezielle Postfinance-Stellen einzurichten und andererseits mit dem Restrukturierungsprogramm Ymago das Poststellennetz auszudünnen, auf Kosten der Randregionen geht und im Widerspruch steht zum Verfassungsauftrag?</p><p>3. Welchen Zeitplan sieht der Bundesrat für das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Postgesetzes vor?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, das Briefmonopol auf den 1. Januar 2008 auf 50 Gramm zu senken?</p><p>5. Findet der Bundesrat, dass ein Sozialplan für den Stellenabbau im Rahmen der Umsetzung des Projekts Ymago wirklich nötig ist?</p><p>6. Laut der Gewerkschaft Kommunikation hat die Post mit ihrem Sozialplan zum Projekt Ymago alle gewerkschaftlichen Forderungen erfüllt. Welches sind die wesentlichen Zusicherungen der Post? Sind die Leistungen mit denjenigen der Sozialpläne und der Arbeits- und Lohngarantien des Bundes vergleichbar? Wenn nicht: Aus welchen Gründen sind sie grosszügiger?</p>
    • Postfinance, Ymago, Gewerkschaften und Kundschaft: Zusammenhänge?

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