Abgabe von Taschenmunition

ShortId
07.3277
Id
20073277
Updated
25.06.2025 00:04
Language
de
Title
Abgabe von Taschenmunition
AdditionalIndexing
09;Verbrechen gegen Personen;häusliche Gewalt;Munition;Feuerwaffe;Freitod;öffentliche Sicherheit;Waffenbesitz;Armeeangehöriger
1
  • L04K05010209, Waffenbesitz
  • L05K0402040202, Feuerwaffe
  • L04K04020407, Munition
  • L05K0101020701, häusliche Gewalt
  • L02K0403, öffentliche Sicherheit
  • L05K0501020103, Verbrechen gegen Personen
  • L04K01010206, Freitod
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Siehe Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates zur Motion Fetz 06.3351, "Für mehr häusliche und öffentliche Sicherheit. Keine Taschenmunition mehr zu Hause", vom 16. April 2007.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, die Heimabgabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige künftig von der sicherheitspolitischen Lage abhängig zu machen. Die Taschenmunition soll deshalb den Armeeangehörigen bis auf Weiteres nicht mehr nach Hause mitgegeben werden. Davon ausgenommen sind die für Ersteinsätze vorgesehenen Bereitschaftsformationen der Armee. Das VBS wird nach vorgängiger Konsultation der Sicherheitspolitischen Kommissionen die Grundsätze der Abgabe festlegen und die Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (SR 514.101) entsprechend anpassen. An den Regelungen und Voraussetzungen über die Heimabgabe der persönlichen Waffe ändert sich nichts.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der heutigen sicherheitspolitischen Lage auf die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause zu verzichten. Ausnahmen von dieser Regelung sind für Truppen vorzusehen, welche Ersteinsätze zu leisten haben.</p>
  • Abgabe von Taschenmunition
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20063351
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Siehe Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates zur Motion Fetz 06.3351, "Für mehr häusliche und öffentliche Sicherheit. Keine Taschenmunition mehr zu Hause", vom 16. April 2007.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, die Heimabgabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige künftig von der sicherheitspolitischen Lage abhängig zu machen. Die Taschenmunition soll deshalb den Armeeangehörigen bis auf Weiteres nicht mehr nach Hause mitgegeben werden. Davon ausgenommen sind die für Ersteinsätze vorgesehenen Bereitschaftsformationen der Armee. Das VBS wird nach vorgängiger Konsultation der Sicherheitspolitischen Kommissionen die Grundsätze der Abgabe festlegen und die Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (SR 514.101) entsprechend anpassen. An den Regelungen und Voraussetzungen über die Heimabgabe der persönlichen Waffe ändert sich nichts.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der heutigen sicherheitspolitischen Lage auf die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause zu verzichten. Ausnahmen von dieser Regelung sind für Truppen vorzusehen, welche Ersteinsätze zu leisten haben.</p>
    • Abgabe von Taschenmunition

Back to List