Für eine Agglomerationspolitik des Bundes

ShortId
07.3280
Id
20073280
Updated
25.06.2025 00:32
Language
de
Title
Für eine Agglomerationspolitik des Bundes
AdditionalIndexing
2846;48;Aktionsprogramm;Agglomeration;Verkehrsinfrastruktur;Koordination;Raumplanung;öffentliche Infrastruktur;städtische Infrastruktur;regionaler Verkehr
1
  • L04K01020201, Agglomeration
  • L03K010204, Raumplanung
  • L04K01020407, städtische Infrastruktur
  • L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
  • L04K18010107, regionaler Verkehr
  • L04K08020314, Koordination
  • L05K0703050101, Aktionsprogramm
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im Januar 2007 gestützt auf einen Zwischenbericht der federführenden Departemente (UVEK und EVD) eine positive Zwischenbilanz zur bisherigen Agglomerationspolitik des Bundes gezogen.</p><p>Die Agglomerationspolitik des Bundes ist subsidiär zu den Aktivitäten von Kantonen, Städten und Gemeinden. In den letzten fünf Jahren standen dabei drei Schwerpunkte im Vordergrund:</p><p>- Der Bund unterstützt innovative Projekte der Zusammenarbeit als Modellvorhaben.</p><p>- Als Grundlage für eine bessere Koordination und Zusammenarbeit regt der Bund die Erarbeitung von Agglomerationsprogrammen an.</p><p>- Der Bund will über den Infrastrukturfonds sein finanzielles Engagement im Agglomerationsverkehr verstärken.</p><p>Die Aussicht auf den Infrastrukturfonds, die Agglomerationsprogramme sowie die Modellvorhaben haben die Agglomerationen klar gestärkt. Der bisherige finanzielle Aufwand von rund 500 000 Franken pro Jahr für die Mitfinanzierung der Modellvorhaben steht dabei in einem sehr günstigen Verhältnis zu den Ergebnissen. Der Bund will sein Engagement deshalb weiterführen, um diese Erfolge zu konsolidieren und zu vertiefen. Der bisherige Erfolg bestärkt den Bundesrat darin, die wesentlichen Elemente der Agglomerationspolitik im Raumplanungsgesetz zu verankern. Dies entspricht auch der Forderung der Tripartiten Agglomerationskonferenz und des Rates für Raumordnung.</p><p>Das federführende Bundesamt für Raumentwicklung hat seine Überlegungen zu einer Verankerung der Agglomerationspolitik im Rahmen der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes schon weit vorangetrieben. Das revidierte Raumplanungsgesetz soll 2008 in die Vernehmlassung gehen. Zur Koordination mit der neuen Regionalpolitik arbeiten Seco und ARE schon jetzt eng zusammen. Insbesondere werden die kantonalen Umsetzungsprogramme NRP auf mögliche Schnittstellen und Synergien zur Agglomerationspolitik überprüft.</p><p>Die Anliegen der Motion entsprechen somit den Absichten des Bundesrates.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Gestützt auf Artikel 50 der Bundesverfassung beauftragt die WAK des Nationalrates den Bundesrat, durch eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes die urbane Regionalpolitik gesetzlich zu regeln. Dabei geht es im Wesentlichen um die Umsetzung der "Agglomerationspolitik des Bundes", wie sie im Bericht des Bundesrates vom 19. Dezember 2001 festgelegt wurde. Folgende Massnahmen stehen dabei im Vordergrund:</p><p>- gesetzliche Verankerung der Agglomerationsprogramme, wie sie in der Vorlage zum Infrastrukturfonds verlangt werden;</p><p>- Schaffung einer gesetzlichen Basis für die - bereits laufende - Unterstützung der Modellvorhaben der Zusammenarbeit in den Agglomerationen;</p><p>- Verpflichtung des Bundes, die Regionalpolitik - auch diejenige für den urbanen Raum - mit den anderen Sektorpolitiken zu koordinieren.</p>
  • Für eine Agglomerationspolitik des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im Januar 2007 gestützt auf einen Zwischenbericht der federführenden Departemente (UVEK und EVD) eine positive Zwischenbilanz zur bisherigen Agglomerationspolitik des Bundes gezogen.</p><p>Die Agglomerationspolitik des Bundes ist subsidiär zu den Aktivitäten von Kantonen, Städten und Gemeinden. In den letzten fünf Jahren standen dabei drei Schwerpunkte im Vordergrund:</p><p>- Der Bund unterstützt innovative Projekte der Zusammenarbeit als Modellvorhaben.</p><p>- Als Grundlage für eine bessere Koordination und Zusammenarbeit regt der Bund die Erarbeitung von Agglomerationsprogrammen an.</p><p>- Der Bund will über den Infrastrukturfonds sein finanzielles Engagement im Agglomerationsverkehr verstärken.</p><p>Die Aussicht auf den Infrastrukturfonds, die Agglomerationsprogramme sowie die Modellvorhaben haben die Agglomerationen klar gestärkt. Der bisherige finanzielle Aufwand von rund 500 000 Franken pro Jahr für die Mitfinanzierung der Modellvorhaben steht dabei in einem sehr günstigen Verhältnis zu den Ergebnissen. Der Bund will sein Engagement deshalb weiterführen, um diese Erfolge zu konsolidieren und zu vertiefen. Der bisherige Erfolg bestärkt den Bundesrat darin, die wesentlichen Elemente der Agglomerationspolitik im Raumplanungsgesetz zu verankern. Dies entspricht auch der Forderung der Tripartiten Agglomerationskonferenz und des Rates für Raumordnung.</p><p>Das federführende Bundesamt für Raumentwicklung hat seine Überlegungen zu einer Verankerung der Agglomerationspolitik im Rahmen der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes schon weit vorangetrieben. Das revidierte Raumplanungsgesetz soll 2008 in die Vernehmlassung gehen. Zur Koordination mit der neuen Regionalpolitik arbeiten Seco und ARE schon jetzt eng zusammen. Insbesondere werden die kantonalen Umsetzungsprogramme NRP auf mögliche Schnittstellen und Synergien zur Agglomerationspolitik überprüft.</p><p>Die Anliegen der Motion entsprechen somit den Absichten des Bundesrates.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Gestützt auf Artikel 50 der Bundesverfassung beauftragt die WAK des Nationalrates den Bundesrat, durch eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes die urbane Regionalpolitik gesetzlich zu regeln. Dabei geht es im Wesentlichen um die Umsetzung der "Agglomerationspolitik des Bundes", wie sie im Bericht des Bundesrates vom 19. Dezember 2001 festgelegt wurde. Folgende Massnahmen stehen dabei im Vordergrund:</p><p>- gesetzliche Verankerung der Agglomerationsprogramme, wie sie in der Vorlage zum Infrastrukturfonds verlangt werden;</p><p>- Schaffung einer gesetzlichen Basis für die - bereits laufende - Unterstützung der Modellvorhaben der Zusammenarbeit in den Agglomerationen;</p><p>- Verpflichtung des Bundes, die Regionalpolitik - auch diejenige für den urbanen Raum - mit den anderen Sektorpolitiken zu koordinieren.</p>
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