Kampf gegen Illetrismus

ShortId
07.3283
Id
20073283
Updated
25.06.2025 00:35
Language
de
Title
Kampf gegen Illetrismus
AdditionalIndexing
32;Analphabetismus;Lesefähigkeit;Alphabetisierung;Mathematik;Erwachsenenbildung
1
  • L04K13030101, Alphabetisierung
  • L04K13010108, Lesefähigkeit
  • L04K01010202, Analphabetismus
  • L04K13030202, Erwachsenenbildung
  • L04K16010105, Mathematik
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>- Der Illetrismus in der Schweiz ist ein wachsendes Phänomen.</p><p>- Kulturtechniken sind eine Voraussetzung für den Einstieg in die Berufsbildung.</p>
  • <p>In der genannten BFI-Botschaft (Botschaft vom 24. Januar 2007 über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011; BBl 2007 1323) hat der Bundesrat bereits festgehalten, dass wegen der sich ständig wandelnden Bedingungen in allen Lebensbereichen der Weiterbildung eine zunehmende Bedeutung zukommt.</p><p>"Zu den staatlichen Aufgaben zählt daher auch, Weiterbildungstätigkeit unter den bildungsmässig Benachteiligten speziell zu fördern, d. h. bei Personen, die bildungsfernen Kreisen angehören, aus anderen Gründen einen erschwerten Zugang zu Weiterbildungsangeboten haben oder persönliche Bildungsdefizite wie z. B. Illetrismus aufweisen."</p><p>Dem Bund kommt im Bereich der Weiterbildung allerdings nach wie vor eine beschränkte Zuständigkeit zu. Der neue Artikel 64a der Bundesverfassung enthält eine Rahmengesetzgebungskompetenz. Der Bund kann für öffentliche wie für private Weiterbildungsinstitutionen Grundsätze erlassen, vor allem in Bezug auf die Qualitätssicherung und die Anerkennung der Abschlüsse. Bei der Förderungskompetenz des Bundes gilt nach wie vor das Subsidiaritätsprinzip, und die staatliche finanzielle Förderung wird im bisherigen Rahmen bleiben.</p><p>Die Illetrismusfrage fällt, soweit es um Nachholbildung geht, in den Bereich der Erwachsenenbildung und wird somit im Rahmen des künftigen Weiterbildungsgesetzes aufzunehmen sein. Dies wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren geschehen, denen bei der Förderung der Grundkompetenzen von Lesen, Schreiben und Rechnen eine sehr wichtige Rolle zukommt.</p><p>Bis zur Verabschiedung des künftigen Weiterbildungsgesetzes verbleibt die Kompetenz zur Bekämpfung des Illetrismus seitens Bund beim Bundesamt für Kultur.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der Schaffung des Weiterbildungsgesetzes (BFI-Kapitel 2.42), die Nachholbildung von Erwachsenen im Bereich der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) zusammen mit den Kantonen zu regeln.</p>
  • Kampf gegen Illetrismus
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20070012
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>- Der Illetrismus in der Schweiz ist ein wachsendes Phänomen.</p><p>- Kulturtechniken sind eine Voraussetzung für den Einstieg in die Berufsbildung.</p>
    • <p>In der genannten BFI-Botschaft (Botschaft vom 24. Januar 2007 über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011; BBl 2007 1323) hat der Bundesrat bereits festgehalten, dass wegen der sich ständig wandelnden Bedingungen in allen Lebensbereichen der Weiterbildung eine zunehmende Bedeutung zukommt.</p><p>"Zu den staatlichen Aufgaben zählt daher auch, Weiterbildungstätigkeit unter den bildungsmässig Benachteiligten speziell zu fördern, d. h. bei Personen, die bildungsfernen Kreisen angehören, aus anderen Gründen einen erschwerten Zugang zu Weiterbildungsangeboten haben oder persönliche Bildungsdefizite wie z. B. Illetrismus aufweisen."</p><p>Dem Bund kommt im Bereich der Weiterbildung allerdings nach wie vor eine beschränkte Zuständigkeit zu. Der neue Artikel 64a der Bundesverfassung enthält eine Rahmengesetzgebungskompetenz. Der Bund kann für öffentliche wie für private Weiterbildungsinstitutionen Grundsätze erlassen, vor allem in Bezug auf die Qualitätssicherung und die Anerkennung der Abschlüsse. Bei der Förderungskompetenz des Bundes gilt nach wie vor das Subsidiaritätsprinzip, und die staatliche finanzielle Förderung wird im bisherigen Rahmen bleiben.</p><p>Die Illetrismusfrage fällt, soweit es um Nachholbildung geht, in den Bereich der Erwachsenenbildung und wird somit im Rahmen des künftigen Weiterbildungsgesetzes aufzunehmen sein. Dies wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren geschehen, denen bei der Förderung der Grundkompetenzen von Lesen, Schreiben und Rechnen eine sehr wichtige Rolle zukommt.</p><p>Bis zur Verabschiedung des künftigen Weiterbildungsgesetzes verbleibt die Kompetenz zur Bekämpfung des Illetrismus seitens Bund beim Bundesamt für Kultur.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der Schaffung des Weiterbildungsgesetzes (BFI-Kapitel 2.42), die Nachholbildung von Erwachsenen im Bereich der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) zusammen mit den Kantonen zu regeln.</p>
    • Kampf gegen Illetrismus

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