1.-August-Feier 2007 auf dem Rütli
- ShortId
-
07.3294
- Id
-
20073294
- Updated
-
27.07.2023 20:28
- Language
-
de
- Title
-
1.-August-Feier 2007 auf dem Rütli
- AdditionalIndexing
-
04;freie Schlagwörter: Rütli;persönliche Freiheit;Präsident/in des Parlaments;Durchführung eines Projektes;Rechtsradikalismus;Mitfinanzierung;Gedächtnisfeier;Redefreiheit;öffentliche Ordnung;Regierungspräsident/in;Nationalfeiertag;Stellung der Frau
- 1
-
- L05K0101010104, Nationalfeiertag
- L04K01060304, Gedächtnisfeier
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L04K11090207, Mitfinanzierung
- L04K05020105, Redefreiheit
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L05K0806020304, Regierungspräsident/in
- L04K08020421, Rechtsradikalismus
- L05K0803030601, Präsident/in des Parlaments
- L04K05020506, persönliche Freiheit
- L03K010104, Stellung der Frau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat stellt mit Genugtuung fest, dass die Kantone Luzern und Uri mit der Unterstützung von Privatpersonen die Bedingungen für eine friedliche und würdige 1.-August-Feier auf dem Rütli geschaffen haben. Die Organisatoren/Organisatorinnen haben in der Folge sehr professionell und unter hohem Zeitdruck eine erfolgreiche Bundesfeier organisiert. Die Sicherheit konnte auf der Grundlage der geltenden Rechts- und Kompetenzordnung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden mit adäquaten Mitteln gewährleistet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 1. August 2007 war geplant, auf dem Rütli die Bundesfeier mit Beteiligung der Bundespräsidentin und der Nationalratspräsidentin unter der Schirmherrschaft der Frauenorganisationen und mit vielen Frauen und ihren Familien in einem friedlichen Rahmen durchzuführen. Die Feier ist nun infrage gestellt, u. a. weil die Deckung der Sicherheitskosten nicht geklärt ist. Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 21. Mai 2007 auf ein Schreiben der fünf interpellierenden Nationalrätinnen vom 14. Mai 2007 an seiner Position festgehalten, wonach der Bundesrat ".... auf eine Kostenbeteiligung irgendwelcher Art bezüglich Bundesfeiern auf dem Rütli verzichtet". Er hat ferner darauf verwiesen, die Kantone könnten beim VBS ein Gesuch um ".... einzelne Leistungen der Armee stellen, sofern die Voraussetzungen für einen subsidiären Einsatz gegeben sind." </p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: </p><p>1. Das Rütli gehört seit 1860 als "unveräusserliches Nationaleigentum" dem Bund. Ist der Bundesrat bereit, alles vorzukehren, damit die Bevölkerung am 1. August auf dem Rütli eine friedliche Feier durchführen kann? </p><p>2. Ist er auch bereit, dafür zu sorgen, dass das verfassungsmässige Recht auf Redefreiheit auch am 1. August 2007 auf dem Rütli und auch für die beiden höchsten Schweizerinnen gewährleistet ist? </p><p>3. Die Schweizer Verfassung gewährleistet die Bewegungsfreiheit als Teil der persönlichen Freiheit. Ist der Bundesrat zusammen mit den zuständigen Kantonen bereit, dafür zu sorgen, dass den Frauen, Männern und Kindern, die die 1.-August-Feier auf dem Rütli friedlich feiern wollen, der freie Zugang ermöglicht wird? </p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass der Verzicht auf die 1.-August-Feier auf dem Rütli einer Kapitulation vor den Rechtsextremen gleichkommt? </p><p>5. Die Journalistin Larissa Bieler hat in der "NZZ am Sonntag" vom 3. Juni 2007 den Streit um das Rütli auch als Streit um die Rolle der Frau in unserer Gesellschaft gesehen. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Auseinandersetzung um die 1.-August-Feier der höchsten Schweizerinnen auf dem Rütli einen Geschlechterkontext beinhaltet?</p>
- 1.-August-Feier 2007 auf dem Rütli
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- 20073293
- 20073295
- 20073296
- 20073297
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat stellt mit Genugtuung fest, dass die Kantone Luzern und Uri mit der Unterstützung von Privatpersonen die Bedingungen für eine friedliche und würdige 1.-August-Feier auf dem Rütli geschaffen haben. Die Organisatoren/Organisatorinnen haben in der Folge sehr professionell und unter hohem Zeitdruck eine erfolgreiche Bundesfeier organisiert. Die Sicherheit konnte auf der Grundlage der geltenden Rechts- und Kompetenzordnung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden mit adäquaten Mitteln gewährleistet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 1. August 2007 war geplant, auf dem Rütli die Bundesfeier mit Beteiligung der Bundespräsidentin und der Nationalratspräsidentin unter der Schirmherrschaft der Frauenorganisationen und mit vielen Frauen und ihren Familien in einem friedlichen Rahmen durchzuführen. Die Feier ist nun infrage gestellt, u. a. weil die Deckung der Sicherheitskosten nicht geklärt ist. Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 21. Mai 2007 auf ein Schreiben der fünf interpellierenden Nationalrätinnen vom 14. Mai 2007 an seiner Position festgehalten, wonach der Bundesrat ".... auf eine Kostenbeteiligung irgendwelcher Art bezüglich Bundesfeiern auf dem Rütli verzichtet". Er hat ferner darauf verwiesen, die Kantone könnten beim VBS ein Gesuch um ".... einzelne Leistungen der Armee stellen, sofern die Voraussetzungen für einen subsidiären Einsatz gegeben sind." </p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: </p><p>1. Das Rütli gehört seit 1860 als "unveräusserliches Nationaleigentum" dem Bund. Ist der Bundesrat bereit, alles vorzukehren, damit die Bevölkerung am 1. August auf dem Rütli eine friedliche Feier durchführen kann? </p><p>2. Ist er auch bereit, dafür zu sorgen, dass das verfassungsmässige Recht auf Redefreiheit auch am 1. August 2007 auf dem Rütli und auch für die beiden höchsten Schweizerinnen gewährleistet ist? </p><p>3. Die Schweizer Verfassung gewährleistet die Bewegungsfreiheit als Teil der persönlichen Freiheit. Ist der Bundesrat zusammen mit den zuständigen Kantonen bereit, dafür zu sorgen, dass den Frauen, Männern und Kindern, die die 1.-August-Feier auf dem Rütli friedlich feiern wollen, der freie Zugang ermöglicht wird? </p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass der Verzicht auf die 1.-August-Feier auf dem Rütli einer Kapitulation vor den Rechtsextremen gleichkommt? </p><p>5. Die Journalistin Larissa Bieler hat in der "NZZ am Sonntag" vom 3. Juni 2007 den Streit um das Rütli auch als Streit um die Rolle der Frau in unserer Gesellschaft gesehen. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Auseinandersetzung um die 1.-August-Feier der höchsten Schweizerinnen auf dem Rütli einen Geschlechterkontext beinhaltet?</p>
- 1.-August-Feier 2007 auf dem Rütli
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