Freihandelsvertrag mit den USA. Zweite Chance ergreifen
- ShortId
-
07.3298
- Id
-
20073298
- Updated
-
28.07.2023 13:14
- Language
-
de
- Title
-
Freihandelsvertrag mit den USA. Zweite Chance ergreifen
- AdditionalIndexing
-
15;freier Warenverkehr;bilaterale Verhandlungen;Freihandelsabkommen;USA
- 1
-
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L06K070102040401, freier Warenverkehr
- L04K03050305, USA
- L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Ausgangslage für Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen hat sich geändert. Ohne mit den USA ernsthafte Gespräche geführt zu haben, wurde 2005 und 2006 in der innenpolitischen Diskussion in der Schweiz mit dem Hinweis auf die angeblich unnachgiebige Haltung der USA in agrarpolitischen Fragen der erste Versuch, mit den USA ein Freihandelsabkommen anzustreben, bereits in der Anfangsphase abgebrochen. In der Zwischenzeit haben die USA im Rahmen von Freihandelsabkommen z. B. mit Südkorea oder Marokko für politisch sensible landwirtschaftliche Güter Ausnahmeregelungen und/oder lange Übergangsfristen vereinbart. In der Schweiz kann zur Kenntnis genommen werden, dass mit harten Verhandlungen pragmatische und flexible Lösungen erreicht werden können. Zur geänderten Ausgangslage gehört darüber hinaus das Rahmenabkommen, das die USA mit der EU abgeschlossen haben und in Verhandlungen über den Abbau von Handelshemmnissen münden dürfte. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Verhandlungsspielraum der Schweiz sich massiv verengen wird, wenn die beiden Wirtschaftsmächte einmal Verhandlungen über den Abbau von Handelshemmnissen begonnen haben werden. Wenn sich die EU und die USA auf gemeinsame Standards und Zulassungen einigen, gerät die Schweizer Exportindustrie in grössere Abhängigkeit und in Gefahr, ungleich behandelt zu werden. Zur Ausgangslage gehört schliesslich der Zeitpunkt vom 30. Juni 2007, an dem die Kompetenz (Trade Promotion Authority) des amerikanischen Präsidenten ausläuft, rasch und effizient Handelsverträge zu verhandeln und abzuschliessen. Experten beurteilen die Chancen als intakt, dass diese Kompetenz des Präsidenten verlängert wird. Der Schweiz wird sich nach einem entsprechenden positiven Kongressentscheid eine neue Chance für ein Freihandelsabkommen mit den USA eröffnen. Dagegen ist für Experten klar, dass die amerikanische Regierung ohne die Trade Promotion Authority praktisch nicht in der Lage wäre, mit der Schweiz ein Freihandelsabkommen zu verhandeln und abzuschliessen.</p>
- <p>Im Januar 2006 hat der Bundesrat von den Ergebnissen der exploratorischen Gespräche mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über ein eventuelles Freihandelsabkommen Kenntnis genommen. Er beurteilte die Bedingungen für die Aufnahme von formellen Verhandlungen als nicht erfüllt. Das Landwirtschaftsdossier erwies sich, aufgrund grosser Differenzen zwischen der Schweiz und den USA in Bezug auf interne Unterstützungs- sowie Schutzmassnahmen an der Grenze, als besonders heikel. Zudem beeinflussten weitere Faktoren diesen Entscheid des Bundesrates. Zu nennen sind die Unvereinbarkeit bestimmter amerikanischer und schweizerischer Normen, wobei letztere auf die Europäische Gemeinschaft ausgerichtet sind (z. B. gentechnisch veränderte Organismen, Hormonfleisch), sowie die Schwierigkeit, Entwicklungen im Bereich nichttarifärer Handelshemmnisse und in bundesstaatlich verschieden regulierten Bereichen vorauszusehen.</p><p>Zwischenzeitlich hat die Schweiz ihre Politik der aussenwirtschaftlichen Öffnung fortgesetzt. Mit den USA schloss die Schweiz ein Abkommen zur Errichtung eines Kooperationsforums für Handel und Investitionen ab. Dieses vertieft die bilateralen Beziehungen, insbesondere im Bereich der nichttarifären Handelshemmnisse, und weitet die Zusammenarbeit auf pluri- und multilateralem Niveau auf Bereiche wie den elektronischen Handel, den Schutz des geistigen Eigentums und Handelserleichterungen aus. Mit der Europäischen Union ist die Schweiz in exploratorische Gespräche bezüglich eines umfassenden Freihandelsabkommens im Agrar- und Lebensmittelbereich eingetreten. Darüber hinaus hält die Schweiz an ihrer aktiven, auf Freihandelsabkommen ausgerichteten Politik fest. Verhandlungen sind derzeit mit Japan, Thailand, dem Golfkooperationsrat, Peru und Kolumbien im Gang; ausserdem wird gegenwärtig mit verschiedenen potenziellen Partnern die Aufnahme von Verhandlungen vorbereitet oder geprüft. Daneben wurden Strategien zur Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen mit China, Russland, Indien und Brasilien ausgearbeitet.</p><p>Das zwischen den USA und Südkorea abgeschlossene Freihandelsabkommen schafft keine neue Ausgangslage für die Schweiz. Es spiegelt die Interessen der beiden Partner im Landwirtschaftssektor durch verschiedene Ausnahme- und Übergangsbestimmungen wider. Was den Rahmen zur Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsintegration zwischen der Europäischen Union und den USA anbelangt, beinhaltet dieser verschiedene Themen, die auch Gegenstand des Forums sind. Eine Beseitigung nichttarifärer Hemmnisse zwischen der Europäischen Union und den USA würde die Etablierung weltweit gültiger Normen vereinfachen, wovon auch die Schweiz profitieren würde.</p><p>Die jüngsten Entwicklungen der Aussenwirtschaftspolitik der USA und die eventuelle Verlängerung der rechtlichen Grundlage der Trade Promotion Authority nach dem 30. Juni 2007 ändern die Ausrichtung der Aussenwirtschaftspolitik des Bundesrates nicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen neuen Anlauf zum Abschluss eines Freihandelsabkommens mit den USA zu nehmen und der amerikanischen Regierung nach Verlängerung der Trade Promotion Authority rasch die entsprechende Bereitschaft zu signalisieren.</p>
- Freihandelsvertrag mit den USA. Zweite Chance ergreifen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Ausgangslage für Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen hat sich geändert. Ohne mit den USA ernsthafte Gespräche geführt zu haben, wurde 2005 und 2006 in der innenpolitischen Diskussion in der Schweiz mit dem Hinweis auf die angeblich unnachgiebige Haltung der USA in agrarpolitischen Fragen der erste Versuch, mit den USA ein Freihandelsabkommen anzustreben, bereits in der Anfangsphase abgebrochen. In der Zwischenzeit haben die USA im Rahmen von Freihandelsabkommen z. B. mit Südkorea oder Marokko für politisch sensible landwirtschaftliche Güter Ausnahmeregelungen und/oder lange Übergangsfristen vereinbart. In der Schweiz kann zur Kenntnis genommen werden, dass mit harten Verhandlungen pragmatische und flexible Lösungen erreicht werden können. Zur geänderten Ausgangslage gehört darüber hinaus das Rahmenabkommen, das die USA mit der EU abgeschlossen haben und in Verhandlungen über den Abbau von Handelshemmnissen münden dürfte. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Verhandlungsspielraum der Schweiz sich massiv verengen wird, wenn die beiden Wirtschaftsmächte einmal Verhandlungen über den Abbau von Handelshemmnissen begonnen haben werden. Wenn sich die EU und die USA auf gemeinsame Standards und Zulassungen einigen, gerät die Schweizer Exportindustrie in grössere Abhängigkeit und in Gefahr, ungleich behandelt zu werden. Zur Ausgangslage gehört schliesslich der Zeitpunkt vom 30. Juni 2007, an dem die Kompetenz (Trade Promotion Authority) des amerikanischen Präsidenten ausläuft, rasch und effizient Handelsverträge zu verhandeln und abzuschliessen. Experten beurteilen die Chancen als intakt, dass diese Kompetenz des Präsidenten verlängert wird. Der Schweiz wird sich nach einem entsprechenden positiven Kongressentscheid eine neue Chance für ein Freihandelsabkommen mit den USA eröffnen. Dagegen ist für Experten klar, dass die amerikanische Regierung ohne die Trade Promotion Authority praktisch nicht in der Lage wäre, mit der Schweiz ein Freihandelsabkommen zu verhandeln und abzuschliessen.</p>
- <p>Im Januar 2006 hat der Bundesrat von den Ergebnissen der exploratorischen Gespräche mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über ein eventuelles Freihandelsabkommen Kenntnis genommen. Er beurteilte die Bedingungen für die Aufnahme von formellen Verhandlungen als nicht erfüllt. Das Landwirtschaftsdossier erwies sich, aufgrund grosser Differenzen zwischen der Schweiz und den USA in Bezug auf interne Unterstützungs- sowie Schutzmassnahmen an der Grenze, als besonders heikel. Zudem beeinflussten weitere Faktoren diesen Entscheid des Bundesrates. Zu nennen sind die Unvereinbarkeit bestimmter amerikanischer und schweizerischer Normen, wobei letztere auf die Europäische Gemeinschaft ausgerichtet sind (z. B. gentechnisch veränderte Organismen, Hormonfleisch), sowie die Schwierigkeit, Entwicklungen im Bereich nichttarifärer Handelshemmnisse und in bundesstaatlich verschieden regulierten Bereichen vorauszusehen.</p><p>Zwischenzeitlich hat die Schweiz ihre Politik der aussenwirtschaftlichen Öffnung fortgesetzt. Mit den USA schloss die Schweiz ein Abkommen zur Errichtung eines Kooperationsforums für Handel und Investitionen ab. Dieses vertieft die bilateralen Beziehungen, insbesondere im Bereich der nichttarifären Handelshemmnisse, und weitet die Zusammenarbeit auf pluri- und multilateralem Niveau auf Bereiche wie den elektronischen Handel, den Schutz des geistigen Eigentums und Handelserleichterungen aus. Mit der Europäischen Union ist die Schweiz in exploratorische Gespräche bezüglich eines umfassenden Freihandelsabkommens im Agrar- und Lebensmittelbereich eingetreten. Darüber hinaus hält die Schweiz an ihrer aktiven, auf Freihandelsabkommen ausgerichteten Politik fest. Verhandlungen sind derzeit mit Japan, Thailand, dem Golfkooperationsrat, Peru und Kolumbien im Gang; ausserdem wird gegenwärtig mit verschiedenen potenziellen Partnern die Aufnahme von Verhandlungen vorbereitet oder geprüft. Daneben wurden Strategien zur Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen mit China, Russland, Indien und Brasilien ausgearbeitet.</p><p>Das zwischen den USA und Südkorea abgeschlossene Freihandelsabkommen schafft keine neue Ausgangslage für die Schweiz. Es spiegelt die Interessen der beiden Partner im Landwirtschaftssektor durch verschiedene Ausnahme- und Übergangsbestimmungen wider. Was den Rahmen zur Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsintegration zwischen der Europäischen Union und den USA anbelangt, beinhaltet dieser verschiedene Themen, die auch Gegenstand des Forums sind. Eine Beseitigung nichttarifärer Hemmnisse zwischen der Europäischen Union und den USA würde die Etablierung weltweit gültiger Normen vereinfachen, wovon auch die Schweiz profitieren würde.</p><p>Die jüngsten Entwicklungen der Aussenwirtschaftspolitik der USA und die eventuelle Verlängerung der rechtlichen Grundlage der Trade Promotion Authority nach dem 30. Juni 2007 ändern die Ausrichtung der Aussenwirtschaftspolitik des Bundesrates nicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen neuen Anlauf zum Abschluss eines Freihandelsabkommens mit den USA zu nehmen und der amerikanischen Regierung nach Verlängerung der Trade Promotion Authority rasch die entsprechende Bereitschaft zu signalisieren.</p>
- Freihandelsvertrag mit den USA. Zweite Chance ergreifen
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