Bekämpfung des Feuerbrandes

ShortId
07.3302
Id
20073302
Updated
28.07.2023 10:32
Language
de
Title
Bekämpfung des Feuerbrandes
AdditionalIndexing
55;Pflanzenschutzmittel;Bericht;Obstbau;Antibiotikum;Pflanzenschutzverfahren;Pflanzenkrankheit
1
  • L05K1401010112, Pflanzenkrankheit
  • L05K1401020309, Pflanzenschutzverfahren
  • L05K1401080203, Pflanzenschutzmittel
  • L05K0105030101, Antibiotikum
  • L05K1401010110, Obstbau
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Noch nie war in der Schweiz eine derart grosse Anzahl von Obstbäumen von Feuerbrand befallen wie im laufenden Jahr. Im Kanton Thurgau, bekannt durch seine Obstkulturen, haben die Schäden in der Zwischenzeit ein existenzgefährdendes Ausmass angenommen.</p><p>Währenddem in Deutschland und Österreich die Anwendung des Antibiotikums Streptomycin bei entsprechender Infektionsgefahr räumlich begrenzt und kontrolliert im Sinne eines Notfallkonzeptes erlaubt ist, ist der Einsatz dieses Mittels in der Schweiz bisher verboten. Auch wenn die Verwendung von Streptomycin nicht unbestritten und risikolos ist, sollten für die schweizerischen Obstproduzenten im Vergleich zum Ausland die gleichen Regeln gelten. Solange keine anderen Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, hätte ein für die Zukunft rigoros geltendes Anwendungsverbot zur Folge, dass die schweizerische Obstproduktion gefährdet wäre und dass stattdessen die Früchte aus den genannten Ländern eingeführt werden.</p><p>Im Hinblick auf das kommende Frühjahr ist der Handlungsbedarf ausgewiesen und dringend. Um eine schweizweit einheitliche und koordinierte Bekämpfung des Feuerbrandes sicherzustellen, sind entsprechende Grundlagen, insbesondere ein Konzept, zu erarbeiten, das aufzeigt, welche wirksamen Massnahmen unter welchen Voraussetzungen bewilligt werden können.</p>
  • <p>Die Strategie zur Feuerbrandbekämpfung ist in einer Richtlinie festgehalten, die im Jahr 2000 erstellt und 2006 zusammen mit den zuständigen Kantonsbehörden vollständig überarbeitet wurde. Die Zielsetzungen hängen von der phytosanitären Situation im jeweiligen Gebiet ab:</p><p>a. In befallsfreien Gebieten sollen die Massnahmen die Einschleppung des Feuerbrandes über Vermehrungsmaterial verhindern, das für den Anbau von Kulturen eingesetzt wird.</p><p>b. In Gebieten mit einzelnen Befallsherden bezwecken die Massnahmen deren Tilgung.</p><p>c. In Befallszonen, in denen der Feuerbrand verbreitet ist und eine Tilgung nicht mehr möglich ist, haben die Massnahmen die Reduktion des Infektionspotenzials zum Ziel, um die Rahmenbedingungen für die Obstproduktion und die Erzeugung von Obstgehölzen zu erhalten.</p><p>Allen Bekämpfungsmassnahmen ist gemeinsam, dass sie das Infektionspotenzial möglichst gering halten und dadurch die Gefahr der Ansteckung von Obstgärten, Baumschulen und anderen schutzwürdigen Hochstammkulturen eindämmen sollen. Die wichtigsten Bekämpfungsmassnahmen gegen den Feuerbrand sind:</p><p>- Kontrolle des Gesundheitszustandes des in Baumschulen produzierten Pflanzenmaterials, gestützt auf die Bestimmungen über den Pflanzenpass;</p><p>- vorsorgliche Rodung von Wirtspflanzen des Feuerbrandes in der Nähe von Obstgärten und Baumschulen;</p><p>- Rodungsaktionen bezüglich befallener Pflanzen zur Verhinderung der Ansteckung von noch gesunden Pflanzen.</p><p>Die Umsetzung dieser Massnahmen ist Aufgabe der Kantone. Der Bund gewährt den Kantonen eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von 50 Prozent der durch die Massnahmen entstandenen Kosten. Seit 1997 wurden an die Kantone 29,5 Millionen Franken ausgerichtet.</p><p>Die direkte Bekämpfung der Feuerbrandinfektionen zum Zeitpunkt der Kernobstblüte ist mit einer bestimmten Anzahl von bereits zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ebenfalls möglich. Diese wirken indessen nur teilweise.</p><p>Der Antibiotikaeinsatz gegen den Feuerbrand wirft die Frage nach dem Risiko für die öffentliche Gesundheit auf. Dieser Aspekt ist sorgfältig zu untersuchen. In der Zwischenzeit ist ein Gesuch eingegangen, das Anlass gibt, den Einsatz von Streptomycin zu untersuchen. Klar ist bereits heute: Ein Streptomycineinsatz kann schliesslich nur als Ergänzung zu den obengenannten Massnahmen in Betracht gezogen werden.</p><p>Da die Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes bereits feststeht und die Frage des Einsatzes von Streptomycin im Rahmen eines Bewilligungsgesuches geprüft wird, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Anliegen der Motion schon erfüllt sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem Feuerbrandbefall der Obstbäume unverzüglich ein Konzept auszuarbeiten und die erforderlichen Massnahmen in die Wege zu leiten, sodass im Hinblick auf das Frühjahr 2008 eine frühzeitige und effiziente Bekämpfung dieser Pflanzenbakterienkrankheit unter Mitberücksichtigung des Einsatzes von Streptomycin ermöglicht wird.</p>
  • Bekämpfung des Feuerbrandes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Noch nie war in der Schweiz eine derart grosse Anzahl von Obstbäumen von Feuerbrand befallen wie im laufenden Jahr. Im Kanton Thurgau, bekannt durch seine Obstkulturen, haben die Schäden in der Zwischenzeit ein existenzgefährdendes Ausmass angenommen.</p><p>Währenddem in Deutschland und Österreich die Anwendung des Antibiotikums Streptomycin bei entsprechender Infektionsgefahr räumlich begrenzt und kontrolliert im Sinne eines Notfallkonzeptes erlaubt ist, ist der Einsatz dieses Mittels in der Schweiz bisher verboten. Auch wenn die Verwendung von Streptomycin nicht unbestritten und risikolos ist, sollten für die schweizerischen Obstproduzenten im Vergleich zum Ausland die gleichen Regeln gelten. Solange keine anderen Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, hätte ein für die Zukunft rigoros geltendes Anwendungsverbot zur Folge, dass die schweizerische Obstproduktion gefährdet wäre und dass stattdessen die Früchte aus den genannten Ländern eingeführt werden.</p><p>Im Hinblick auf das kommende Frühjahr ist der Handlungsbedarf ausgewiesen und dringend. Um eine schweizweit einheitliche und koordinierte Bekämpfung des Feuerbrandes sicherzustellen, sind entsprechende Grundlagen, insbesondere ein Konzept, zu erarbeiten, das aufzeigt, welche wirksamen Massnahmen unter welchen Voraussetzungen bewilligt werden können.</p>
    • <p>Die Strategie zur Feuerbrandbekämpfung ist in einer Richtlinie festgehalten, die im Jahr 2000 erstellt und 2006 zusammen mit den zuständigen Kantonsbehörden vollständig überarbeitet wurde. Die Zielsetzungen hängen von der phytosanitären Situation im jeweiligen Gebiet ab:</p><p>a. In befallsfreien Gebieten sollen die Massnahmen die Einschleppung des Feuerbrandes über Vermehrungsmaterial verhindern, das für den Anbau von Kulturen eingesetzt wird.</p><p>b. In Gebieten mit einzelnen Befallsherden bezwecken die Massnahmen deren Tilgung.</p><p>c. In Befallszonen, in denen der Feuerbrand verbreitet ist und eine Tilgung nicht mehr möglich ist, haben die Massnahmen die Reduktion des Infektionspotenzials zum Ziel, um die Rahmenbedingungen für die Obstproduktion und die Erzeugung von Obstgehölzen zu erhalten.</p><p>Allen Bekämpfungsmassnahmen ist gemeinsam, dass sie das Infektionspotenzial möglichst gering halten und dadurch die Gefahr der Ansteckung von Obstgärten, Baumschulen und anderen schutzwürdigen Hochstammkulturen eindämmen sollen. Die wichtigsten Bekämpfungsmassnahmen gegen den Feuerbrand sind:</p><p>- Kontrolle des Gesundheitszustandes des in Baumschulen produzierten Pflanzenmaterials, gestützt auf die Bestimmungen über den Pflanzenpass;</p><p>- vorsorgliche Rodung von Wirtspflanzen des Feuerbrandes in der Nähe von Obstgärten und Baumschulen;</p><p>- Rodungsaktionen bezüglich befallener Pflanzen zur Verhinderung der Ansteckung von noch gesunden Pflanzen.</p><p>Die Umsetzung dieser Massnahmen ist Aufgabe der Kantone. Der Bund gewährt den Kantonen eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von 50 Prozent der durch die Massnahmen entstandenen Kosten. Seit 1997 wurden an die Kantone 29,5 Millionen Franken ausgerichtet.</p><p>Die direkte Bekämpfung der Feuerbrandinfektionen zum Zeitpunkt der Kernobstblüte ist mit einer bestimmten Anzahl von bereits zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ebenfalls möglich. Diese wirken indessen nur teilweise.</p><p>Der Antibiotikaeinsatz gegen den Feuerbrand wirft die Frage nach dem Risiko für die öffentliche Gesundheit auf. Dieser Aspekt ist sorgfältig zu untersuchen. In der Zwischenzeit ist ein Gesuch eingegangen, das Anlass gibt, den Einsatz von Streptomycin zu untersuchen. Klar ist bereits heute: Ein Streptomycineinsatz kann schliesslich nur als Ergänzung zu den obengenannten Massnahmen in Betracht gezogen werden.</p><p>Da die Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes bereits feststeht und die Frage des Einsatzes von Streptomycin im Rahmen eines Bewilligungsgesuches geprüft wird, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Anliegen der Motion schon erfüllt sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem Feuerbrandbefall der Obstbäume unverzüglich ein Konzept auszuarbeiten und die erforderlichen Massnahmen in die Wege zu leiten, sodass im Hinblick auf das Frühjahr 2008 eine frühzeitige und effiziente Bekämpfung dieser Pflanzenbakterienkrankheit unter Mitberücksichtigung des Einsatzes von Streptomycin ermöglicht wird.</p>
    • Bekämpfung des Feuerbrandes

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