Dialog mit der EU. Steuerstrategie des Bundesrates

ShortId
07.3304
Id
20073304
Updated
28.07.2023 10:02
Language
de
Title
Dialog mit der EU. Steuerstrategie des Bundesrates
AdditionalIndexing
24;10;Unternehmenssteuer;Steuersenkung;Steuersystem;Wettbewerb;Beziehungen Schweiz-EU;Steuerpolitik;Kanton;direkte Bundessteuer;bilaterale Verhandlungen;Wirtschaftsstandort Schweiz;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Steuerrecht
1
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L03K110706, Steuersystem
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0704030111, Wirtschaftsstandort Schweiz
  • L04K11070202, direkte Bundessteuer
  • L04K11070307, Steuersenkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ziel eines Dialogs ist es, ein besseres gegenseitiges Verständnis der jeweiligen Haltungen zu erreichen, was im Interesse beider Seiten liegt. Der Dialog erlaubt es den Partnern, ihre Haltungen auszuführen und zu erklären, was zu einem besseren Verständnis beiträgt. Verhandlungen gehen über den Dialog hinaus und haben in der Regel eine vertragliche, rechtlich verbindliche Einigung zum Ziel.</p><p>2. Die steuerliche Attraktivität der Schweiz hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören insbesondere eine tiefe Steuerbelastung der Einkommen natürlicher Personen und der Gewinne von Kapitalunternehmen, ein einfaches, rationales Steuersystem mit einer möglichst einheitlichen Praxis, der leichte Zugang zu den Steuerbehörden (welche schnell und verbindlich antworten) sowie eine möglichst hohe Rechtssicherheit. Durch die Inanspruchnahme eines besonderen Steuerstatus kann eine im internationalen Vergleich attraktive Belastung erreicht werden. Unter den geltenden Bedingungen sind die Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus für die steuerliche Attraktivität der Schweiz von grosser Bedeutung. Gemäss den von den Kantonen gelieferten Daten für den Ressourcenausgleich NFA gab es in der Steuerperiode 2003 etwas über 20 000 Holding-, Verwaltungs- oder gemischte Gesellschaften. Eigentliche Wertschöpfungszahlen fehlen. Aufgrund von groben Schätzungen ist davon auszugehen, dass die Anzahl der in diesen Gesellschaften Beschäftigten mindestens 150 000 beträgt.</p><p>3. Die Steuerkontroverse zwischen der Schweiz und der EU wird in der Öffentlichkeit rege diskutiert. Dem Bundesrat ist bekannt, dass dies bei den (potenziellen) Investoren eine gewisse Unsicherheit ausgelöst hat. Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen indessen stets betont, dass er es nicht zulassen wird, dass die Schweiz als Standort für in- und ausländische Unternehmen geschwächt wird.</p><p>4. Der Bundesrat hält an seiner Haltung fest, dass die kantonalen Bestimmungen der Unternehmensbesteuerung nicht in den Anwendungsbereich des Freihandelsabkommens fallen und die Schweiz somit keine Verträge mit der EU verletzt. Die Schweiz ist nicht Teil des EG-Binnenmarktes, und die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages sind demnach auf sie nicht anwendbar. Es besteht deshalb kein Anlass für Verhandlungen. Als souveräner Staat bestimmt die Schweiz selber über ihre Steuergesetzgebung. Bei der Unternehmensbesteuerung hat für den Bundesrat die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II momentan erste Priorität. Konkrete Pläne für weitere Reformen bestehen vorderhand nicht. Der Bundesrat hat jedoch das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen Abklärungen durchzuführen, mit welchen steuerlichen Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Schweiz gewahrt und wenn möglich verbessert werden kann.</p><p>5. Für den Bundesrat ist der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit für in- und ausländische Firmen von grösster Bedeutung. Denn sie ist der Schlüssel für Wohlstand, Beschäftigung und soziale Sicherheit in der Schweiz. Wie in der Antwort zu Frage 4 dargelegt, bestehen keine konkreten Pläne für eine Reform im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Deshalb kann sich der Bundesrat nicht zu den finanziellen Auswirkungen einer solchen Reform äussern.</p><p>6. Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 4 dargelegten Abklärungen ist der Bundesrat auch bereit, die Möglichkeit einer Senkung der Gewinnsteuer oder einer unterschiedlichen Besteuerung verschiedener Ertragsarten zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Rat der Europäischen Union hat der Kommission am 14. Mai 2007 ein Mandat erteilt, um mit der Schweiz in der Angelegenheit der Besteuerung gewisser Unternehmensformen Gespräche zu führen, wie es offiziell heisst. Die Kommission hält die kantonalen Besteuerungsregeln für Holding-, Verwaltungsgesellschaften und gemischte Gesellschaften mit dem Freihandelsabkommen von 1972 nicht vereinbar (Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes). In diesem Zusammenhang ersucht die FDP-Fraktion den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Er stellt sich richtigerweise auf den Standpunkt, dass die Steuersouveränität der Schweiz nicht verhandelbar ist. Welche Ziele verfolgt er mit dem angekündigten Dialog? </p><p>2. Welche Bedeutung haben die kantonalen Steuerregimes für die steuerliche Attraktivität der Schweiz? </p><p>3. Erachtet er die aktuelle Auseinandersetzung als gefährlich für die Attraktivität der Schweiz als Standort? Sind ihm Reaktionen der hier ansässigen und ansiedlungswilligen Unternehmen bekannt?</p><p>4. Was beabsichtigt er zu tun, wenn entgegen unserer Überzeugung die EU an ihrem Standpunkt festhalten sollte, dass gewisse kantonale Steuerregelungen mit dem Freihandelsabkommen aus dem Jahre 1972 nicht vereinbar sind? Ist eine alternative Strategie zur Beibehaltung der steuerlichen Attraktivität der Schweiz entwickelt worden? </p><p>5. Ist er auch der Ansicht, dass als Folge der erfreulichen Wirtschaftsentwicklung und der Anstrengungen zur Sanierung des Bundeshaushaltes der Bund Handlungsspielraum dafür hat, einen nächsten steuerpolitischen Schritt zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz (Unternehmenssteuerreform III) zu machen und damit einen Beitrag an die Erhaltung des Wohlstandes des Landes zu leisten?</p><p>6. Wie beurteilt er eine Stossrichtung der Reform, welche</p><p>a. bei der direkten Bundessteuer den Gewinnsteuersatz für Unternehmen senken sowie</p><p>b. für günstige Regelungen bei den verschiedenen Ertragsarten wie Dividenden, Zinsen, Lizenzerträgen, Kommissionen, Handelsgewinnen und Dienstleistungsvergütungen sorgen will, welche heute kraft kantonaler Steuerregimes attraktive Rahmenbedingungen haben?</p>
  • Dialog mit der EU. Steuerstrategie des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ziel eines Dialogs ist es, ein besseres gegenseitiges Verständnis der jeweiligen Haltungen zu erreichen, was im Interesse beider Seiten liegt. Der Dialog erlaubt es den Partnern, ihre Haltungen auszuführen und zu erklären, was zu einem besseren Verständnis beiträgt. Verhandlungen gehen über den Dialog hinaus und haben in der Regel eine vertragliche, rechtlich verbindliche Einigung zum Ziel.</p><p>2. Die steuerliche Attraktivität der Schweiz hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören insbesondere eine tiefe Steuerbelastung der Einkommen natürlicher Personen und der Gewinne von Kapitalunternehmen, ein einfaches, rationales Steuersystem mit einer möglichst einheitlichen Praxis, der leichte Zugang zu den Steuerbehörden (welche schnell und verbindlich antworten) sowie eine möglichst hohe Rechtssicherheit. Durch die Inanspruchnahme eines besonderen Steuerstatus kann eine im internationalen Vergleich attraktive Belastung erreicht werden. Unter den geltenden Bedingungen sind die Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus für die steuerliche Attraktivität der Schweiz von grosser Bedeutung. Gemäss den von den Kantonen gelieferten Daten für den Ressourcenausgleich NFA gab es in der Steuerperiode 2003 etwas über 20 000 Holding-, Verwaltungs- oder gemischte Gesellschaften. Eigentliche Wertschöpfungszahlen fehlen. Aufgrund von groben Schätzungen ist davon auszugehen, dass die Anzahl der in diesen Gesellschaften Beschäftigten mindestens 150 000 beträgt.</p><p>3. Die Steuerkontroverse zwischen der Schweiz und der EU wird in der Öffentlichkeit rege diskutiert. Dem Bundesrat ist bekannt, dass dies bei den (potenziellen) Investoren eine gewisse Unsicherheit ausgelöst hat. Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen indessen stets betont, dass er es nicht zulassen wird, dass die Schweiz als Standort für in- und ausländische Unternehmen geschwächt wird.</p><p>4. Der Bundesrat hält an seiner Haltung fest, dass die kantonalen Bestimmungen der Unternehmensbesteuerung nicht in den Anwendungsbereich des Freihandelsabkommens fallen und die Schweiz somit keine Verträge mit der EU verletzt. Die Schweiz ist nicht Teil des EG-Binnenmarktes, und die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages sind demnach auf sie nicht anwendbar. Es besteht deshalb kein Anlass für Verhandlungen. Als souveräner Staat bestimmt die Schweiz selber über ihre Steuergesetzgebung. Bei der Unternehmensbesteuerung hat für den Bundesrat die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II momentan erste Priorität. Konkrete Pläne für weitere Reformen bestehen vorderhand nicht. Der Bundesrat hat jedoch das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen Abklärungen durchzuführen, mit welchen steuerlichen Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Schweiz gewahrt und wenn möglich verbessert werden kann.</p><p>5. Für den Bundesrat ist der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit für in- und ausländische Firmen von grösster Bedeutung. Denn sie ist der Schlüssel für Wohlstand, Beschäftigung und soziale Sicherheit in der Schweiz. Wie in der Antwort zu Frage 4 dargelegt, bestehen keine konkreten Pläne für eine Reform im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Deshalb kann sich der Bundesrat nicht zu den finanziellen Auswirkungen einer solchen Reform äussern.</p><p>6. Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 4 dargelegten Abklärungen ist der Bundesrat auch bereit, die Möglichkeit einer Senkung der Gewinnsteuer oder einer unterschiedlichen Besteuerung verschiedener Ertragsarten zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Rat der Europäischen Union hat der Kommission am 14. Mai 2007 ein Mandat erteilt, um mit der Schweiz in der Angelegenheit der Besteuerung gewisser Unternehmensformen Gespräche zu führen, wie es offiziell heisst. Die Kommission hält die kantonalen Besteuerungsregeln für Holding-, Verwaltungsgesellschaften und gemischte Gesellschaften mit dem Freihandelsabkommen von 1972 nicht vereinbar (Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes). In diesem Zusammenhang ersucht die FDP-Fraktion den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Er stellt sich richtigerweise auf den Standpunkt, dass die Steuersouveränität der Schweiz nicht verhandelbar ist. Welche Ziele verfolgt er mit dem angekündigten Dialog? </p><p>2. Welche Bedeutung haben die kantonalen Steuerregimes für die steuerliche Attraktivität der Schweiz? </p><p>3. Erachtet er die aktuelle Auseinandersetzung als gefährlich für die Attraktivität der Schweiz als Standort? Sind ihm Reaktionen der hier ansässigen und ansiedlungswilligen Unternehmen bekannt?</p><p>4. Was beabsichtigt er zu tun, wenn entgegen unserer Überzeugung die EU an ihrem Standpunkt festhalten sollte, dass gewisse kantonale Steuerregelungen mit dem Freihandelsabkommen aus dem Jahre 1972 nicht vereinbar sind? Ist eine alternative Strategie zur Beibehaltung der steuerlichen Attraktivität der Schweiz entwickelt worden? </p><p>5. Ist er auch der Ansicht, dass als Folge der erfreulichen Wirtschaftsentwicklung und der Anstrengungen zur Sanierung des Bundeshaushaltes der Bund Handlungsspielraum dafür hat, einen nächsten steuerpolitischen Schritt zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz (Unternehmenssteuerreform III) zu machen und damit einen Beitrag an die Erhaltung des Wohlstandes des Landes zu leisten?</p><p>6. Wie beurteilt er eine Stossrichtung der Reform, welche</p><p>a. bei der direkten Bundessteuer den Gewinnsteuersatz für Unternehmen senken sowie</p><p>b. für günstige Regelungen bei den verschiedenen Ertragsarten wie Dividenden, Zinsen, Lizenzerträgen, Kommissionen, Handelsgewinnen und Dienstleistungsvergütungen sorgen will, welche heute kraft kantonaler Steuerregimes attraktive Rahmenbedingungen haben?</p>
    • Dialog mit der EU. Steuerstrategie des Bundesrates

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