Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit zusätzlicher Unternehmenssteuerreform

ShortId
07.3309
Id
20073309
Updated
24.06.2025 23:55
Language
de
Title
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit zusätzlicher Unternehmenssteuerreform
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Steuersenkung;Gewinn;Kapitalgewinnsteuer;Ertragssteuer;Wettbewerbsfähigkeit
1
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070402, Ertragssteuer
  • L06K070302010206, Gewinn
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der globale Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen und Unternehmenseinheiten nimmt zu. Ein wichtiger Faktor der Standortattraktivität ist die Unternehmensbesteuerung. Die Position der Schweiz gerät im Bereich der steuerlichen Attraktivität als Folge der OECD-weiten Steuersenkungen der letzten Jahre zunehmend in Bedrängnis. Mit der Unternehmenssteuerreform II will die Schweiz nach der primären Entlastung von Grossunternehmen gezielt KMU stärken. Jetzt geht es darum, den gewonnenen Handlungsspielraum fokussiert zugunsten der international tätigen Unternehmen zu nutzen. Als Folge der erfreulichen Wirtschaftsentwicklung mit deutlich steigenden Steuereinnahmen und der Anstrengungen zur Haushaltsanierung ist der Bund in der Lage, einen solchen Schritt zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz zu machen und damit einen Beitrag an die Erhaltung von Wachstum und Wohlstand zu leisten. Der Handlungsspielraum ist für zwei Massnahmen zu nutzen bei der direkten Bundessteuer für die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen sowie für günstige Regelungen bei den verschiedenen Ertragsarten wie Dividenden, Zinsen, Lizenzerträgen, Kommissionen, Handelsgewinnen und Dienstleistungsvergütungen, welche heute kraft kantonaler Steuerregimes attraktive Rahmenbedingungen haben.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Ziel, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu erhalten und zu stärken. Er erachtet steuerliche Massnahmen auf Stufe Unternehmen als zielführend. Dazu verweist er auf den Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes vom 1. Februar 2006 zur "Internationalen Standortattraktivität der Schweiz aus steuerlicher Sicht". Die in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen stellen mögliche Optionen dar. In diesem Sinne ist er bereit, die Motion als Auftrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit einer Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen und einer Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten den Standort Schweiz gezielt zu stärken.</p>
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit zusätzlicher Unternehmenssteuerreform
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der globale Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen und Unternehmenseinheiten nimmt zu. Ein wichtiger Faktor der Standortattraktivität ist die Unternehmensbesteuerung. Die Position der Schweiz gerät im Bereich der steuerlichen Attraktivität als Folge der OECD-weiten Steuersenkungen der letzten Jahre zunehmend in Bedrängnis. Mit der Unternehmenssteuerreform II will die Schweiz nach der primären Entlastung von Grossunternehmen gezielt KMU stärken. Jetzt geht es darum, den gewonnenen Handlungsspielraum fokussiert zugunsten der international tätigen Unternehmen zu nutzen. Als Folge der erfreulichen Wirtschaftsentwicklung mit deutlich steigenden Steuereinnahmen und der Anstrengungen zur Haushaltsanierung ist der Bund in der Lage, einen solchen Schritt zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz zu machen und damit einen Beitrag an die Erhaltung von Wachstum und Wohlstand zu leisten. Der Handlungsspielraum ist für zwei Massnahmen zu nutzen bei der direkten Bundessteuer für die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen sowie für günstige Regelungen bei den verschiedenen Ertragsarten wie Dividenden, Zinsen, Lizenzerträgen, Kommissionen, Handelsgewinnen und Dienstleistungsvergütungen, welche heute kraft kantonaler Steuerregimes attraktive Rahmenbedingungen haben.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Ziel, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu erhalten und zu stärken. Er erachtet steuerliche Massnahmen auf Stufe Unternehmen als zielführend. Dazu verweist er auf den Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes vom 1. Februar 2006 zur "Internationalen Standortattraktivität der Schweiz aus steuerlicher Sicht". Die in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen stellen mögliche Optionen dar. In diesem Sinne ist er bereit, die Motion als Auftrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit einer Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen und einer Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten den Standort Schweiz gezielt zu stärken.</p>
    • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit zusätzlicher Unternehmenssteuerreform

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