Renaturierung von Fliessgewässern. Gegenentwurf zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser"
- ShortId
-
07.3311
- Id
-
20073311
- Updated
-
24.06.2025 23:34
- Language
-
de
- Title
-
Renaturierung von Fliessgewässern. Gegenentwurf zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser"
- AdditionalIndexing
-
52;Wassernutzung;Wasserkraft;Wasserlauf;Gegenvorschlag;Landschaftsschutz;Gewässerschutz
- 1
-
- L04K06010407, Gewässerschutz
- L04K06030110, Wasserlauf
- L04K06010504, Wassernutzung
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L03K170507, Wasserkraft
- L05K0801020406, Gegenvorschlag
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" ist, wie zu erwarten war, zustande gekommen. Ziel der Initiative ist die Verbesserung der biologischen Funktionen der Fliessgewässer dank der Schaffung naturnaher Lebensräume und der Umgestaltung der Uferbereiche.</p><p>Der Initiative muss angerechnet werden, dass sie die besondere Bedeutung der Fliessgewässer für Wasser- und Energieversorgung, Landschaft, Freizeitbeschäftigungen und Transportmöglichkeiten deutlich zum Ausdruck bringt.</p><p>Dennoch gefährdet die Initiative in erheblichem Mass die Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle, die sich durch Sauberkeit, Zuverlässigkeit und Erneuerbarkeit auszeichnet.</p><p>Jede verlorene aus Wasserkraft erzeugte Kilowattstunde muss ersetzt werden - und zwar mit einer Kilowattstunde, die entweder aus Kernenergie oder aus Energie, deren Gewinnung CO2-Emissionen herbeiführt, erzeugt wurde.</p><p>Es gilt nun, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen dem Renaturierungsbedarf einiger Fliessgewässer und der Notwendigkeit, die Erzeugung von Energie aus Wasserkraft nicht zu beeinträchtigen.</p><p>Die laufende Revision des Gewässerschutzgesetzes geht in diese Richtung. Trotzdem scheint es erforderlich, das Gesetz mit der Einrichtung eines Renaturierungsfonds zu ergänzen, der aus einer Abgabe auf der Übertragung der Hochspannungsnetze gespeist wird.</p><p>Daher wird der Bundesrat dazu aufgefordert, einen Schritt in Richtung dieser Initiative zu unternehmen, die an sich übertrieben und unannehmbar ist.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 8. Juni 2007 beschlossen, die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" ohne Gegenentwurf dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Am 27. Juni 2007 hat er eine entsprechende Botschaft an das Eidgenössische Parlament verabschiedet. Damit liegt die Behandlung der Initiative nun bei den eidgenössischen Räten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag namentlich zur Änderung von Artikel 15b des Stromversorgungsgesetzes zu unterbreiten: Auf die Übertragung der Hochspannungsnetze soll ein Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde erhoben werden. Dieser Zuschlag soll für die Finanzierung von Projekten zur Renaturierung von Fliessgewässern eingesetzt werden und als Gegenentwurf zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" vorgelegt werden.</p>
- Renaturierung von Fliessgewässern. Gegenentwurf zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" ist, wie zu erwarten war, zustande gekommen. Ziel der Initiative ist die Verbesserung der biologischen Funktionen der Fliessgewässer dank der Schaffung naturnaher Lebensräume und der Umgestaltung der Uferbereiche.</p><p>Der Initiative muss angerechnet werden, dass sie die besondere Bedeutung der Fliessgewässer für Wasser- und Energieversorgung, Landschaft, Freizeitbeschäftigungen und Transportmöglichkeiten deutlich zum Ausdruck bringt.</p><p>Dennoch gefährdet die Initiative in erheblichem Mass die Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle, die sich durch Sauberkeit, Zuverlässigkeit und Erneuerbarkeit auszeichnet.</p><p>Jede verlorene aus Wasserkraft erzeugte Kilowattstunde muss ersetzt werden - und zwar mit einer Kilowattstunde, die entweder aus Kernenergie oder aus Energie, deren Gewinnung CO2-Emissionen herbeiführt, erzeugt wurde.</p><p>Es gilt nun, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen dem Renaturierungsbedarf einiger Fliessgewässer und der Notwendigkeit, die Erzeugung von Energie aus Wasserkraft nicht zu beeinträchtigen.</p><p>Die laufende Revision des Gewässerschutzgesetzes geht in diese Richtung. Trotzdem scheint es erforderlich, das Gesetz mit der Einrichtung eines Renaturierungsfonds zu ergänzen, der aus einer Abgabe auf der Übertragung der Hochspannungsnetze gespeist wird.</p><p>Daher wird der Bundesrat dazu aufgefordert, einen Schritt in Richtung dieser Initiative zu unternehmen, die an sich übertrieben und unannehmbar ist.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 8. Juni 2007 beschlossen, die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" ohne Gegenentwurf dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Am 27. Juni 2007 hat er eine entsprechende Botschaft an das Eidgenössische Parlament verabschiedet. Damit liegt die Behandlung der Initiative nun bei den eidgenössischen Räten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag namentlich zur Änderung von Artikel 15b des Stromversorgungsgesetzes zu unterbreiten: Auf die Übertragung der Hochspannungsnetze soll ein Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde erhoben werden. Dieser Zuschlag soll für die Finanzierung von Projekten zur Renaturierung von Fliessgewässern eingesetzt werden und als Gegenentwurf zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" vorgelegt werden.</p>
- Renaturierung von Fliessgewässern. Gegenentwurf zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser"
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