Sportlehrerin und Sportlehrer. Ausbildung
- ShortId
-
07.3314
- Id
-
20073314
- Updated
-
27.07.2023 21:56
- Language
-
de
- Title
-
Sportlehrerin und Sportlehrer. Ausbildung
- AdditionalIndexing
-
32;Kompetenzregelung;Vereinfachung von Verfahren;Sportunterricht;Lehrerbildung;Lehrkraft
- 1
-
- L04K13020109, Sportunterricht
- L05K1301020102, Lehrkraft
- L04K13020304, Lehrerbildung
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Ausbildungslandschaft im Bereich Sport hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Die allgemein anerkannte Ausbildung für Fachlehrpersonen im Sport war ursprünglich das Eidgenössische Turn- und Sportlehrerdiplom. Die Ausbildungen erfolgten an der ETH Zürich und an mehreren Universitäten. Das Diplom wurde durch die Eidgenössische Sportkommission (ESK) ausgestellt. Daneben bestand und besteht die Sportlehrerausbildung der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) auf Fachhochschulstufe. Beide Ausbildungen sind im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport (SR 415.0) und in den entsprechenden Ausführungsverordnungen des VBS geregelt.</p><p>In den letzten Jahren haben die universitären Hochschulen im Zuge der Bologna-Reform ihre Studiengänge in Sport und Sportwissenschaft, so auch die Sportlehrerausbildung, anderen akademischen Studiengängen und dem System der Bachelor- und Masterstudien angepasst. Dadurch wurde die traditionelle ESK-Ausbildung obsolet und wird seit 2005 nicht mehr angeboten. Die entsprechenden Artikel im Sportförderungsgesetz werden im Zuge der anstehenden Revision desselben angepasst. Die zukünftige Rolle des Bundes ist darin zu definieren. Dabei ist aber klar, dass die Lehrerbildung hauptsächlich in der Kompetenz der Kantone liegt. Dem Bund kommt gemäss den Artikeln 61a und 63a der Bundesverfassung in erster Linie eine koordinierende Funktion zu.</p><p>Die Ausbildung für Sportunterricht erteilende Lehrpersonen erfolgt heute an den universitären und den pädagogischen Hochschulen sowie der EHSM. Zuständig dafür sind die Kantone, mit Ausnahme derjenigen an der ETH Zürich und an der EHSM. Der Bund übt gemäss Sportförderungsgesetz die Oberaufsicht über die Ausbildung aus. Diese nimmt er mittels der Netzwerkkonferenz Sportstudien Schweiz wahr. In diesem Organ sind alle Hochschulen vertreten, welche Studiengänge in Sport und Sportwissenschaft anbieten. Um eine ständige Übersicht zu gewährleisten, hat die Netzwerkkonferenz das Bundesamt für Sport (Baspo) beauftragt, sämtliche bestehenden Studiengänge zu erfassen. Die Sammlung ist auf der Website www.sportstudien.ch aufbereitet.</p><p>In Anbetracht dessen, dass die Zuständigkeit für Ausbildung von Lehrpersonen in erster Linie bei den Kantonen liegt, und angesichts der laufenden Koordination im Rahmen der Netzwerkkonferenz Sportstudien Schweiz sowie der bestehenden Übersicht des Baspo sieht der Bundesrat zurzeit keine Veranlassung, einen Bericht zu diesem Thema zu verfassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Die Ausbildung zum Sportlehrer bzw. zur Sportlehrerin ist in mehreren Erlassen geregelt und wird durch verschiedene Departemente des Bundes gesteuert.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht zu verfassen, welcher die heutige unterschiedliche Rechtssituation bei der Ausbildung der Sportlehrer und Sportlehrerinnen aufzeigt und Wege und Möglichkeiten zur Entflechtung und Vereinfachung der Zuständigkeiten vorschlägt.</p>
- Sportlehrerin und Sportlehrer. Ausbildung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Ausbildungslandschaft im Bereich Sport hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Die allgemein anerkannte Ausbildung für Fachlehrpersonen im Sport war ursprünglich das Eidgenössische Turn- und Sportlehrerdiplom. Die Ausbildungen erfolgten an der ETH Zürich und an mehreren Universitäten. Das Diplom wurde durch die Eidgenössische Sportkommission (ESK) ausgestellt. Daneben bestand und besteht die Sportlehrerausbildung der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) auf Fachhochschulstufe. Beide Ausbildungen sind im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport (SR 415.0) und in den entsprechenden Ausführungsverordnungen des VBS geregelt.</p><p>In den letzten Jahren haben die universitären Hochschulen im Zuge der Bologna-Reform ihre Studiengänge in Sport und Sportwissenschaft, so auch die Sportlehrerausbildung, anderen akademischen Studiengängen und dem System der Bachelor- und Masterstudien angepasst. Dadurch wurde die traditionelle ESK-Ausbildung obsolet und wird seit 2005 nicht mehr angeboten. Die entsprechenden Artikel im Sportförderungsgesetz werden im Zuge der anstehenden Revision desselben angepasst. Die zukünftige Rolle des Bundes ist darin zu definieren. Dabei ist aber klar, dass die Lehrerbildung hauptsächlich in der Kompetenz der Kantone liegt. Dem Bund kommt gemäss den Artikeln 61a und 63a der Bundesverfassung in erster Linie eine koordinierende Funktion zu.</p><p>Die Ausbildung für Sportunterricht erteilende Lehrpersonen erfolgt heute an den universitären und den pädagogischen Hochschulen sowie der EHSM. Zuständig dafür sind die Kantone, mit Ausnahme derjenigen an der ETH Zürich und an der EHSM. Der Bund übt gemäss Sportförderungsgesetz die Oberaufsicht über die Ausbildung aus. Diese nimmt er mittels der Netzwerkkonferenz Sportstudien Schweiz wahr. In diesem Organ sind alle Hochschulen vertreten, welche Studiengänge in Sport und Sportwissenschaft anbieten. Um eine ständige Übersicht zu gewährleisten, hat die Netzwerkkonferenz das Bundesamt für Sport (Baspo) beauftragt, sämtliche bestehenden Studiengänge zu erfassen. Die Sammlung ist auf der Website www.sportstudien.ch aufbereitet.</p><p>In Anbetracht dessen, dass die Zuständigkeit für Ausbildung von Lehrpersonen in erster Linie bei den Kantonen liegt, und angesichts der laufenden Koordination im Rahmen der Netzwerkkonferenz Sportstudien Schweiz sowie der bestehenden Übersicht des Baspo sieht der Bundesrat zurzeit keine Veranlassung, einen Bericht zu diesem Thema zu verfassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Die Ausbildung zum Sportlehrer bzw. zur Sportlehrerin ist in mehreren Erlassen geregelt und wird durch verschiedene Departemente des Bundes gesteuert.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht zu verfassen, welcher die heutige unterschiedliche Rechtssituation bei der Ausbildung der Sportlehrer und Sportlehrerinnen aufzeigt und Wege und Möglichkeiten zur Entflechtung und Vereinfachung der Zuständigkeiten vorschlägt.</p>
- Sportlehrerin und Sportlehrer. Ausbildung
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